Audi a4 2,5 tdi quattro Rußpartikelfilter lieferbar?
Hallo Leute,
weiß von euch jemand ob in naher Zukunft eine Lösung für den Audi a4 8e 2,5 tdi quattro angeboten wird um die Grüne Plakette zu erhalten?
Ich fahre einen Avant Quattro 2,5tdi 180PS EZ: 5/2002 mit 120.000km auf der Uhr.
Da ich in Hannover lebe komme ich um die Umweltzone nicht herum.
Bei Twintec und HJS habe ich nichts finden können. Das kann doch nicht wahr sein!?
Vorsprung durch Technik oder wie?
Kann man Universalfilter bekommen um diese einzupassen?
Falls es keine Möglichkeit gibt bzw bald geben wird, käme dies einer Enteignung gleich.
Dann bleibt nichts Anderes übrig als das Auto mit horror Verlust in den Osten zu verscherbeln.
Hier gibt es doch sicher noch mehr Jungs und Mädels die Betroffen sind.
Steiger.
5 Antworten
ich bin auch betroffen und hoffe das KEINE lösung kommen wird denn:
für fahrzeuge die nicht nachrüstbar sind da es keine filter auf dem markt gibt oder ein einbau nicht funktioniert gibt es eine ausnahmegenehmigung um mit der gelben plakette rum fahren zu dürfen 😁
Unten ausnahmeg. für berlin...
Tabellarische Übersicht über die einzelnen Ausnahmeregeln der Stufe 2 der Berliner Umweltzone:
Fahrzeug:
Plakette und Abgasstandard Kriterien für Ausnahmen Verfahren und Dauer
Fahrzeuge für private Fahrten Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr
Euro 3
nicht nachrüstbar Bescheinigung von TÜV/DEKRA über Nichtnachrüstbarkeit
(ab Oktober 2009 erhältlich) mit Bescheinigung*
1 Jahr
(verlängerbar)
Euro 3
nachrüstbar keine Ausnahme Fahrzeug ist Nutzfahrzeug und
vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen und
es ist mehr als 1 Fahrzeug nachzurüsten und
Nachrüstkosten sind wirtschaftlich nicht vertretbar
auf Antrag
maximal 2 Jahre
Euro 2
mit Nachrüstung wurde vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen und
Ersatz ist wirtschaftlich nicht vertretbar
auf Antrag
maximal 2 Jahre
Euro 2
oder
Euro 1
mit Nachrüstung vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen und
Ersatz ist wirtschaftlich nicht vertretbar und
Schwerbehindert "G" oder
Berufspendler mit ungünstigen Arbeitszeiten
vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen und
ist nicht nachrüstbar**** und
Ersatz ist wirtschaftlich nicht vertretbar und
Einsatz ist in der Umweltzone notwendig
auf Antrag
maximal 2 Jahre
(verlängerbar für Schwerbehinderte)
ohne Plakette Diesel Euro 1 und schlechter Benziner ohne geregelten Kat vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen und
Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht vertretbar und
Schwerbehindert "G"
keine Ausnahme auf Antrag
2 Jahre (verlängerbar)
oder
ohne Plakette als Sonderfahrzeug keine Ausnahme nicht nachrüstbar**** und
vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen**
auf Antrag
bis zu 3 Jahre
(im Einzelfall verlängerbar)
oder
im Rahmen der Fahrzeugpark-
regelung Euro 3
oder Euro 2 keine Ausnahme Fahrzeugpark = insgesamt mehr als 4 Nutzfahrzeuge im Unternehmen
nur für Nutzfahrzeuge und
vor 1. März 2007 auf Halter zugelassen und
Quotenregelung***
auf Antrag
maximal 2 Jahre
maximal 1 Jahr
* Reisebusse benötigen die Bescheinigung erst ab 1. Januar 2012, da z. Zt. keine Filter verfügbar sind; Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen benötigen zunächst bis zum 31.12.2011 keine Bescheinigung
** ausgenommen Fahrzeuge mit bestimmter Geschäftsidee
*** Beispiel: Für 3 Fahrzeuge mit grüner Plakette kann eine Ausnahmegenehmigung für 2 Fahrzeuge mit gelber Plakette oder 1 Fahrzeug mit roter Plakette erteilt werden.
**** Nachweis durch Bescheinigung einer technischen Prüfstelle (TÜV/Dekra)
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
Ausnahmeregeln und Voraussetzungen (pdf; 74 KB)
Die sich aus der sogenannten bundesrechtlichen Kennzeichnungsverordnung und den Allgemeinverfügungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ergebenden Ausnahmen gelten weiterhin:
Generelle Ausnahmen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone
Was gilt für Euro 3 - Fahrzeuge mit gelber Plakette, die nicht nachrüstbar sind und wo erhalte ich die dafür vorgesehene Bescheinigung?
Nichtnachrüstbare Euro 3 - Fahrzeuge, für die es keine Partikelfilter gibt, dürfen mit der gelben Plakette in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. Eine grüne Plakette kann jedoch in diesen Fällen nicht erteilt werden.
Euro 3 - Reisebusse und im Ausland zugelassene Euro 3 - Dieselfahrzeuge dürfen zunächst bis zum 31.12.2011 ohne einen derartigen Nachweis mit gelber Plakette in der Umweltzone fahren. Geregelt ist dies in der Allgemeinverfügung (Download pdf; 25 KB) vom 10. September 2009.
Nähere Informationen finden Sie in folgender Information:
Bürgerinformation "Ausnahmeregelung für nichtnachrüstbare Dieselfahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 3" (pdf; 514 KB)
Die Ausstellung der Bescheinigungen bei den Technischen Prüfstellen von Dekra und TÜV in Berlin erfolgt ab dem 1. Oktober 2009. Die Bescheinigung ist bis zum 31.12.2010 gültig und kann jährlich durch eine Technische Prüfstelle verlängert werden, wenn das Fahrzeug weiterhin nicht nachrüstbar ist.
Eine Liste der Technischen Prüfstellen in Berlin kann hier heruntergeladen werden:
Liste der Technischen Prüfstellen (pdf; 45 KB)
Sonderfall: Der Filter aus der Datenbank passt nicht in meinen Lkw - was tun?
Für Lkw kann es vorkommen, dass ein in der Datenbank von der Technischen Prüfstelle gefundener Filter aufgrund von technischen Besonderheiten des einzelnen Fahrzeugs oder besonderer Einsatzzwecke doch nicht eingebaut werden darf. In diesen Fällen kann die Technische Prüfstelle ebenfalls eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit ausstellen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Filterherstellers vorgelegt wird.
Diese Bestätigung muss unter Verwendung des folgenden Formulars erfolgen, das zusammen mit den Filterherstellern entwickelt wurde. Das Formular gibt es in den Werkstätten, die Nachrüstungen durchführen, bei den Technischen Prüfstellen, den Filterherstellern und hier als Download:
Formular "Verwendbarkeit für ein Partikelfiltersystem für Lkw" (pdf; 523 KB)
Wo finde ich Informationen zur Nachrüstung meines Fahrzeuges im Internet?
Informationen über Nachrüstungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetdatenbank
www.feinstaubplakette.de.
Was muss ich tun, wenn die Nachrüstung nicht mehr bis zum 31.12.2009 durchgeführt werden kann oder mein bestelltes Ersatzfahrzeug nicht rechtzeitig geliefert werden kann?
Aufgrund von Liefer- oder Terminschwierigkeiten der Filterhersteller oder der Werkstatt kann sich der Einbau des Partikelfilters zur Erlangung der grünen Plakette so verzögern, das die Nachrüstung nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Umweltzone am 1.1.2010 erfolgen kann.
Soll das Fahrzeug dann noch ohne grüne Plakette bis zum Nachrüsttermin in der Umweltzone genutzt werden, muss eine Ausnahmegenehmigung bei einem Bezirksamt (Link zu den Adressen) der Umweltzone aufgrund verzögerter Nachrüstung gestellt werden. Das Gleiche gilt, wenn ein neu bestelltes Fahrzeug, mit dem das für die Umweltzone ab 2010 nicht mehr zulässige Fahrzeug ersetzt werden soll, nicht rechtzeitig geliefert werden kann.
Für eine Ausnahme wegen verzögerter Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung muss eine vertragliche Vereinbarung über die Nachrüstung/Bestellung eines Filters oder der Kaufvertrag für das Ersatzfahrzeug vorgelegt werden.
Für die Nachrüstung hat die Kfz-Innung ein Auftragsformular bereitgestellt, das in den Werkstätten oder hier als Download erhältlich ist:
"Auftragsformular Nachrüstung" (pdf; 1,9 MB)
Wo kann ich eine Ausnahmegenehmigung für die Stufe 2 der Umweltzone beantragen?
Der Antrag für eine Einzelausnahme kann nur bei einer der folgenden aufgelisteten Straßenverkehrsbehörden der Bezirke gestellt werden, die in der Umweltzone liegen. Die ausgestellte Ausnahmegenehmigung eines Bezirks gilt für die gesamte Berliner Umweltzone.
Fahrzeuge mit gelber Plakette, die nicht nachrüstbar sind und wo erhalte ich die dafür vorgesehene Bescheinigung?
Nichtnachrüstbare Euro 3 - Fahrzeuge, für die es keine Partikelfilter gibt, dürfen mit der gelben Plakette in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. Eine grüne Plakette kann jedoch in diesen Fällen nicht erteilt werden.
Vielen Dank für die erfreuliche Info. Genau das habe ich lesen wollen. 🙂
Alles andere wäre für mich auch unfassbar....!
Dann hoffe ich mal dass die Bedingungen in Hannover identisch sind. Werde morgen mal nachforschen und Ergebnisse posten.
Diese Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung ist aber dann nur regional bedingt, oder? Das heißt in der Heimatstadt ist das okay, aber sobald ich mal in eine andere Stadt (die in einem anderen Bundesland ist) fahren möchte bin ich der Depp, so wie ich das verstehe...
Das ist mal alles andere als eine faire Regelung, meines Erachtens zumindest.
Und bei Audi - auch keine Nachrüstung möglich?
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Moin,
wende dich mal an Audi und frag da nach - für den A6 mit 132 kW gibts eine Nachrüstmöglichkeit. Aber für den A4 habe ich jetzt auf die Schnelle auch nichts gefunden...
Link zum A6 Filter
Das mit den Ausnahmeregelungen ist mir persönlich jetzt nicht bekannt, aber wie mein Vorredner schon gesagt hat: Das gilt bestimmt nur für deine Stadt. Aber besser als nichts. Ahh ja und mach mal bei HJS nen Anruf, die freuen sich immer über Feedback 😁