audi 80 typ 81 auffahrunfall.... bilder
moin mir ist gestern ein golf 3 mit etwas über schrittempo hinten rein gefahren. mich verwundert nun die starke heckverformung meines 80ers, wobei bei dem golf der nur der rechte scheinwerfer zerbrochen war sonst gar nix
hier die bilder schonmal:
http://img834.imageshack.us/g/img00106201104060700.jpg/
hierbei wollte ich gleich fragen, ob sowas von euch shcon mal gerichtet hat durch aujsbeulen, falls ja, wie macht man das hier am besten? meine idee wäre nen holz gegen die radläufe paralel zum heck, das gleiche an das heckblech von innen und dann nen hydraulikstempel dazwischen.... ob das wird, weiß ich noch nicht. vielleicht hat einer eine bessere idee!
29 Antworten
Moin,
Ja, unbedingt nen unabhängigen. Schau mal hier: http://www.classic-data.de/sachverstaendige - soweit ich weiss, sind die ganz gut...
Und nochwas - wenn du das auto nicht schon sauber gemacht hast, mach es jetzt. Alles sauber, mal polieren, innenraum staubsaugenund reinigen. Das macht einen großen unterschied im gesamteindruck.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von florianh1992
die schicken die kommende woche einen gutachter raus
wie oft soll dir in diesem thread eigentlich noch dazu geraten werden, einen eigenen und unabhängigen gutachten zu nehmen?
oder glaubst du ernsthaft, der gutachter der versicherung würde zu ungunsten seines auftraggebers (das bist NICHT du, sondern die versicherung) abrechnen...
manche leute haben echt geld zu verschenken 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...manche leute haben echt geld zu verschenken 🙄
...oder glauben darüber könnte man verhandeln.
Ein Gutachter ist in erster Linie mal unabhängig, aber durchaus tendenziös.
Soll heissen, wenn Du dem 50€ bietst wird dir kein Gutachter den Wagen besser rechnen. Allerdings eben, wes Brot ich ess des Lied ich sing, der Spielraum wird zugunsten des Auftraggebers ausgenutzt.
Was Du vorhattest, die Pläne, deine Träume mit dem Wagen usw sind für den Gutachter 0 (null) relevant. Der rechnet den Wagen genau so durch wie er da steht. Deswegen auch ordentlich putzen. Dann glaubt man dir auch eher dass das noch ein Youngtimer auf dem sehnlichen Weg zum Oldtimer ist als wenn da die mäckes tüten im kofferraum rumfahren.
was für dich sinnlos oder tragisch (wirtschaftlicher -echt wirtschaftlicher- Totalschaden) ist ist genauso irrelevant. Wichtig is auffm platz wie der Wagen da steht. Dann ist das Alter allgemein recht problematisch. Noch zu jung um als erhaltenswerter Oldtimer durchzugehen aber schon zu alt um noch irgendeinen Wert zu haben (zum Vergleich - ein B4 liegt ~ bei 1500€) Abhilfe schaffen da tatsächlich Oldtimer Sachverständige, die haben da zumindest das Oldtimer potential im Kopf. Für andere Gutachter ist das einfach nur ne olle Kiste.
Und bez der Kosten:
Die trägt der der Schuld hat. Wenn Du schuld hast wirst Du auch deinen eigenen Gutachter, auch den Anwalt etc.. zahlen müssen.
bekomme erst mal von dem seiner versicherung 45 euro täglich, da ich angegeben habe, dass das auto nicht mehr fahrbereit ist, diese 45 euro bekomme ich täglich für die nächsten 4 wochen... unabhängig davon bekomme ich dann entweder den preis des kostenvoranschlags oder falls der restwert des autos unter dem betrag liegt eben 130% vom restwert... denke, somit bin ich schon ganz gut bedient 😉 habe hier einen gutachter, der mir sagte, wenn ich das ernste vorhaben habe, den wagen einmal H-tauglich aufzubauen und dann so anzumelden, würde ich zu hoher warscheinlichkeit einen weit aus höheren betrag als restwert bekommen der restwert meines Typ 81's wurde bei dem seiner versicherung auf 250 euro eingestuft. ich soll denen aber nochmal den kaufvertrag des autos zusenden(kopie) damit die es ggf noch überarbeiten können, stand so in dem brief,. der heute angekommen ist. da ich den autohändler kenne, lasse ich mir von dem morgen noch mal einen anderen kaufvertrag mit 1050 euro erstellen ( habe damals 500 bezahlt) und denke, das wird auch was bringen... mal abwarten mitlerweile kann ich auch gut damit leben, so damit zu fahren, beim fahren merkt und sieht mans nicht :P und die leute halten auch mehr abstand, ist mir so aufgefallen und beim austeigen gehe ich immer vorne vorbei, dann muss ich mir das übel nicht immerzu ansehen 😁
Ähnliche Themen
mal ernsthaft:
1. Wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist, oder so zumindest gemeldet wurde, dann solltest Du für diese Zeit damit auch nicht fahren. Wenn man "krankheitsbedingt" in der Schule fehlt sollte man auch nicht grade auffm Rummel rumturnen.
2. Wenn Du dein Vorhaben einen "neuen" alten, überhöhten Kaufvertrag aufzusetzen durchziehst, dann wanderst Du nicht nur an der Kante der Legalität, du dürftest deutlich drüben marschieren. Ich mag mich täuschen aber bei so einer Schadensanzeige versicherts Du afaik meist an Eides statt, womit das Betrug sein dürfte.
3. Würde mich sehr wundern wenn dein "aufrichtiges Vorhaben" ihn als Oldtimer aufzubauen tatsächlich was bewirken würde. Bzw wenn dann liegt das sicherlich im Ermessensspielraum des Gutachters, der reine Willen dürfte da aber imho nicht viel bringen. Eher wahrscheinlich ist für mich die Unterscheidung - erhaltenswert oder nicht - was ungefähr das gleiche sein dürfte.
4. Bei einer fiktiven Abrechnung, also geld statt Begleichen einer Reparaturrechnung bekommst Du 81% von: Wiederbeschaffungswert - (minus) dem Restwert, wenn der Wiederbeschaffungswert den kostenvoranschlag unterschreitet (wirtschaftlicher Totalschaden), ansonsten 81% des Kostenvoranschlags.
Bei einer realen Abrechnung (der Reparatur) bekommst Du bis zu 130% des Kostenvoranschlags, bzw darfst bis zu 130% des Voranschlages zur Reparatur aufwenden. Du bekommst aber kein Geld in die Hand.
edit:
der restwert
= der Wert den dein wagen so wie er jetzt mit schaden dasteht hat.
Der wiederbeschaffungswert
= das Geld dass Du aufwenden müsstest wenn du einen vergleichbaren Wagen ohne den Schaden (also vor dem Unfall) auf dem dir zugänglichen Markt wieder kaufen wolltest.
Dein Schaden bei einem wirtschaftlichen Tschaden
= Wiederbeschaffungswert - den Restwert, wenn das Fahrzeug in deinem Besitz bleibt. Wenn du den ganzen Wiederbeschaffungswert ohne den Restwert ausbezahlt bekommst gehört der beschädigte Wagen der Versicherung.
ich denke du verschenkst hier ne menge kohle. würde auch zu einem unabhängigen gutachter raten.
1000€ find ich persönlich etwas wenig. da ist sicher noch mehr drin.
EDIT das mit dem kaufvertrag würde ich auch lieber lassen😉
Zitat:
Original geschrieben von florianh1992
bekomme erst mal von dem seiner versicherung 45 euro täglich, da ich angegeben habe, dass das auto nicht mehr fahrbereit ist, diese 45 euro bekomme ich täglich für die nächsten 4 wochen...
lass dir diese aussage schriftlich von der versicherung geben!
würde mich sehr wundern, wenn du überhaupt auch nur die hälfte der 45€ für mehr als 2wochen bekommst...
Zitat:
und denke, das wird auch was bringen...
nö!
selbst wenn im kaufvertrag 10.000€ stehen, bekommst du keine 10.000€ von der versicherung, sondern nur das, was ein vergleichbares fahrzeug kostet...
du scheinst noch sehr jung zu sein und keinerlei erfahrung mit autounfällen zu haben...red lieber mit deinem papa nochmal und such einen anwalt auf...das was die dir da angeblich erzählt haben (vonwegen 4wochen und so) ist seeeeeehr weit von der üblichen praxis entfernt!
er ist beratungsrersistent und scheint es auch bleiben zu wollen. jeder tip oder post hier ist wohl vergebene liebesmühe.
schade drum, aber hat scheinbar genug geld und verschenkt es gerne.
viele grüsse vom steini
Nur mal so am Rande wenn der Tip mit der "neuen Rechnung" auch noch vom Gutachter ist oder er davon weis, könnte es sogar neben kein Geld auch noch ne Anzeige wegen Betrugs geben.
So sparen einige Versicherungen angeblich ne Menge Geld. Gutachter die den Leuten tolle Tips geben und dann als Zeuge für die Versicherung auftreten.
Also auch von mir der Rat Neutraler Gutachter und im Zweifel Anwalt.
@TE: und, was hat der Gutachter gesagt?
hast noch einen unabhängigen bestellt?
wie gehts mit deinem Auto weiter??
war jetzt beben beim freien gutachter ( über nen bekannten ein freund war das) der hat den unfall-schaden aufgenommen, sein dekra-siegel drunter gemacht und muss im üro nur noch einen fiaren restwert ausrechnen, dann schickt ers zur gegnerversicherung, mal sehen was raus kommt
Zitat:
Original geschrieben von florianh1992
war jetzt beben beim freien gutachter ( über nen bekannten ein freund war das) der hat den unfall-schaden aufgenommen, sein dekra-siegel drunter gemacht und muss im üro nur noch einen fiaren restwert ausrechnen, dann schickt ers zur gegnerversicherung, mal sehen was raus kommt
sag uns auf jeden Fall bescheid.... is sehr interessant, was da rauskommt....
Gruß
Hannes
Zitat:
Original geschrieben von steini1075
er ist beratungsrersistent und scheint es auch bleiben zu wollen.
jop... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von florianh1992
sein dekra-siegel drunter gemacht
liest du eigentlich, was andere dir schreiben? 😕🙄
ich zitiere nochmal einen post den ich dir auf der ersten seite geschrieben habe:
Zitat:
nimm aber dabei einen freien und keinen von der dekra, da die dekra mit den versicherungen unter einer decke steckt
habe garde son ca 25 blättiges brieflein bekommen im A4 format, wo die schadensbilder usw drinne sind und ein restwert ( angebote von recycling-firmen und auto-händlern) in höhe von 250€ sowie ein wiederbeswchaffungswert von 2500€ ( preise für vergleichbare autos im internet von privatanbietern) angegeben wurden. als reparaturkosten wurden 2800 euro geschrieben.
meine farge an euch, was ist nun die kohle, die ich bekomme? den restwert? den wiederbeschaffungswert? der nen anderen betrag, da steht nicht drinne, was ich bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von florianh1992
...meine farge an euch, was ist nun die kohle, die ich bekomme? den restwert? den wiederbeschaffungswert? der nen anderen betrag, da steht nicht drinne, was ich bekomme.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
....liest du eigentlich, was andere dir schreiben? 😕🙄...
+1
Zitat:
Original geschrieben von Verbal Kint
...4. Bei einer fiktiven Abrechnung, also geld statt Begleichen einer Reparaturrechnung bekommst Du 81% von: Wiederbeschaffungswert - (minus) dem Restwert, wenn der Wiederbeschaffungswert den kostenvoranschlag unterschreitet (wirtschaftlicher Totalschaden), ansonsten 81% des Kostenvoranschlags.
Bei einer realen Abrechnung (der Reparatur) bekommst Du bis zu 130% des Kostenvoranschlags, bzw darfst bis zu 130% des Voranschlages zur Reparatur aufwenden. Du bekommst aber kein Geld in die Hand. ...
2500€ - 250€ = 2250€.
Der defekter Wagen bleibt dein Eigentum. So wirds wahrscheinlich laufen.
Ausbezahlt bei fiktiver Abrechnung:
2250 /100 *19 = 427€ (MWst Anteil)
2250 - 427€ = 1822€
oder eben 2250*0,81 = 1822€