Audi 80 Cabrio Unfallschaden Wertminderung ?
Hallo Leute!
Habe mir ein 92er Audi 80 Cabrio mit 170.000 km 2,3E in schwarz mit schwarzem Leder, Wurzelholz, DE Scheinwerfern mit einem noch sehr guten Dach für 4100 Euro gekauft. Nun habe ich festgestellt, dass er vorne rechts schon mal einen Unfall hatte, der mir beim Kauf verschwiegen wurde bzw der Verkäufe wusste es selbst nicht. Die Motorhaube ist leicht verzogen und man kann die doch recht gepfuschte Arbeit hinter der Blinkerleuchte sehen. Von außen ist jedoch nichts zu sehen bis auf eine kleine Ungleichmäßigkeit beim Spaltmaß der Motorhaube.
Nun meine Frage. Welche Möglichkeiten habe ich? Wagen zurückgegeben? Eine Minderung des Kaufpreises erwirken? Wenn ja, wieviel? Andere Voschläge? Oder ist der Kaufpreis OK?
Danke!
Gruß,
DJsnood
13 Antworten
Zitat:
man kann die doch recht gepfuschte Arbeit hinter der Blinkerleuchte sehen.
Was heißt "doch recht gepfuschte Arbeit"??? Ist irgendwo geschweißt worden etc., wenn z.B. nur der Kotflügel getauscht worden ist, weil man sich beim parken ne Beule reingefahren hat kann man nicht unbedingt von "verschwiegenen Unfall" reden.
Hallo,
ein Unfallschaden hätte angegeben werden müssen. Wenn du sogar noch explizit nach Vorschäden gefragt hast, hätte dir auch ein "Parkrempler" mitgeteilt werden müssen.
Wenn es sich hier wirklich um einen belegbaren Unfallschaden handelt, hast du natürlich viele rechtliche Möglichkeiten. Entweder eine Preisminderung, oder auch die Rücknahme des Fahrzeugs.
Die Frage ist natürlich, wie weit man bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug mit dieser Laufleistung gehen muss. 😕
Zumal der Kaufpreis ja auch angemessen war. Ich würde einfach versuchen, mich mit dem Verkäufer zu einigen. Sollte das nicht erfolgen, wird dir wohl nur ein Rechtsanwalt mit Klage bleiben, allerdings ist dann damit zu rechnen (falls der Vorbesitzer tatsächlich keinen Schaden verursacht hat), dass der Besitzer davor auch noch mit einbezogen wird.
Aber je länger ich darüber nachdenke, umso absurder klingt das ganze. Wenn´s ein Fahrzeug für 20.000€ wäre - ok.. aber so groß ist der Schaden ja nicht, dass das Auto deswegen uninteressant ist, oder? Hätte dir ja evtl. auch schon vor dem Kauf auffallen können...
Gruß Jürgen
Schliesse mich dem Vorredner an. Ich habe mir vor dem Cabrio-Kauf vor 2 Monaten ein Lackdickenmesser gekauft (80,- mit der digitalen Anzeige) und habe damit jegliche Diskussionen im Keim erstickt, ob unfallfrei oder nicht: das Gerät ist objektiv.
Und eins habe ich wieder gelernt: nirgendwo wird so gemauschelt, wie beim Autoverkauf.
Gruss,
Nipo
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Hi!
Also der Schaden ist nicht so groß denke ich. Hab die Frontschürze jetzt noch nicht komplett abgebaut . Wenn man hinter den Blinker schaut, dann sieht man, das da mit schwarzem Kleber das alles irgendwie zusammengefuscht wurde. Die Motorhaube ist verzogen (lässt sich nicht öffnen ohne dabei den Haubenhebel im Innenraum gezogen zu halten und sie schließt auf der linken Seite nicht richtig und bewegt sich dadurch bei der Fahrt. Spaltmaße stimmen bei der Haube auch nicht.
Fakt ist, dass die Info vom Schaden mir vorenthalten wurde.
Hat da wer einen Vorschlag, was man da preislich machen sollte/könnte?
Lässt sich schwer sagen.. Je nachdem wie hoch der Schaden wirklich war.
Versuch als erstes dies beim Verkäufer anzubringen und dich so mit ihm zu einigen. Klappt das nicht, folgen weitere Schritte:
Erstmal gilt es zu beweisen, dass es sich hier tatsächlich um einen Unfallschaden handelt, das heißt du brauchst ein Gutachten. Und bereits da geht es los, denn DU musst zuerst Geld investieren, welches du dir nachher wieder holen musst.
Mit diesem Gutachten müsstest du zum Rechtsanwalt (Rechtsschutz vorhanden? ansonsten vergiss es...)
Und dann gibt es erstmal langwierige Verhandlungen, zuerst per Anwalt, dann vielleicht vor Gericht, wenn keine Einigung möglich ist - oder aber der Verkäufer lässt sich auf nichts ein und nimmt das Fahrzeug sofort zurück. Das heißt du bekommst zwar dein Geld wieder - hast aber auch kein Auto mehr.
Gruß Jürgen
Bevor man zum Anwalt geht, sollte bedacht werden, dass der Verkäufer nur dann dafür haftet, wenn er persönlich den Unfall verschwiegen hat. Das muss aber erst bewiesen werden. Wenn er nichts vom Unfall wusste, kann er auch nicht dafür belangt werden.
Das muss allerdings der Verkäufer beweisen - je nachdem wie lange er den Wagen in seinem Besitz hatte wird das u.U. schwer. Ansonsten muss er als Nebenkläger auftreten und ebenfalls den Vorbesitzer mit ins Boot ziehen.
Das alles kann unter Umständen langwierig und kompliziert werden.
Gruß Jürgen
Wenn der Verkäufer den Kaufvertrag mit der zugesicherten Unfallfreiheit vorweisen kann und behauptet, dass er keinen Unfall hatte, ist er, bis das Gegenteil durch den Käufer bewiesen ist, aus dem Schneider. Ich glaube nicht, dass er dann von sich aus den Vorbesitzer damit konfrontieren muss.
Gruss,
Nipo
Da bin ich anderer Meinung. Behaupten kann der Verkäufer viel. Wenn jetzt ein nachweisbarer Unfallschaden vorliegt, hat das Fahrzeug nicht die vom Verkäufer per Vertrag zugesicherten Eigenschaften.
Und da der Vertragspartner nunmal der Verkäufer und nicht der Vor-Vorbesitzer ist, wird sich auch eine eventuelle Klage gegen diesen richten.
Dann bleibt dem Verkäufer eben nur seinem damaligen Verkäufer ebenfalls mit in die Klage einzubeziehen - er ist deswegen aber nicht raus aus dem Schlamassel.
Wie gesagt bleibt eben auch die Frage, ob der Verkäufer (auch wenn er selbst das Fahrzeug unfallfrei gekauft hätte) nicht irgendwann Kenntnis von einem Unfallschaden hätte erlangen müssen (z.B. bei einem herkömmlichen Werkstatttermin oder einer anderen Reparatur). Hängt auch davon ab, wie lange es in seinem Besitz war.
Das ist nun aber alles sehr theoretisch und ich denke man sieht schon, dass der Aufwand enorm und langwierig werden kann. Übrigens kann für die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs auch ein Entgelt angesetzt werden, d.h. je nach Dauer und Fahrleistung bekommt man eventuell nicht den vollen Betrag zurück, kann im Gegensatz dazu aber wieder Aufwandsentschädigungen z.b. für Anmeldung usw. einklagen... Ein ewiges hin und her.
Wir hatten leider mal so einen Fall innerhalb der Familie. Und da laufen plötzlich so einige Sachen völlig anders, als man es erwartet hätte, oder als es der gesunde Menschenverstand einem sagt. Deshalb nochmal ganz klar mein Tipp: Überlege dir vorher, ob du das Fahrzeug behalten möchtest oder nicht und versuche dich außergerichtlich zu einigen!
Gruß Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von djsnood
(lässt sich nicht öffnen ohne dabei den Haubenhebel im Innenraum gezogen zu halten und sie schließt auf der linken Seite nicht richtig und bewegt sich dadurch bei der Fahrt. Spaltmaße stimmen bei der Haube auch nicht.Fakt ist, dass die Info vom Schaden mir vorenthalten wurde.
Hat da wer einen Vorschlag, was man da preislich machen sollte/könnte?
das mit dem bautenzug kann man auch einstellen auch bei nem unfallschaden... den bautenzug nachstellen und es geht wieder auf ohne den hebel halten zu müssen... der ist einfach zu locker eingestellt scheinbar... bzw kannst du auch die federn an der motorhaube einstellen dass die straffer gehen somit springt die haube besser auf...
wenn du von privat gekauft hast geht gar nix mehr zu machen ... "gekauft wie gesehen, privat ohne gewährleistung" .... da kannste nix machen.... nur wenn du von geschäftlichen leuten kaufst kannst du dagegen vorgehen... aber selbst mit unfallschaden isses ein recht annehmbarer preis wie ich finde, kommt halt darauf an wie groß der schaden ist....
mfg steffi
Zitat:
Original geschrieben von steffi81
wenn du von privat gekauft hast geht gar nix mehr zu machen ... "gekauft wie gesehen, privat ohne gewährleistung" .... da kannste nix machen.... nur wenn du von geschäftlichen leuten kaufst kannst du dagegen vorgehen...
Hallo Steffi,
das ist leider völliger Unsinn. Ein Unfallschaden hat nichts mit "gekauft wie gesehen" oder ausgeschlossener Gewährleistung zu tun. 😉
Wenn das Fahrzeug laut Kaufvertrag unfallfrei ist und dennoch ein Unfallschaden nachzuweisen ist, kann hier natürlich etwas unternommen werden. Sofern dies vorsätzlich verschwiegen wurde, spricht man dabei gerne von "arglistiger Täuschung".
Vielleicht noch ein interessanter Link dazu:
http://www.unfallfrei.info/pageID_3871096.html
Gruß Jürgen
Zitat:
Hallo Steffi,
das ist leider völliger Unsinn. Ein Unfallschaden hat nichts mit "gekauft wie gesehen" oder ausgeschlossener Gewährleistung zu tun. 😉
Wenn das Fahrzeug laut Kaufvertrag unfallfrei ist und dennoch ein Unfallschaden nachzuweisen ist, kann hier natürlich etwas unternommen werden. Sofern dies vorsätzlich verschwiegen wurde, spricht man dabei gerne von "arglistiger Täuschung".Vielleicht noch ein interessanter Link dazu:
http://www.unfallfrei.info/pageID_3871096.htmlGruß Jürgen
na dann weis mal nach dass es arglistige täuschung war... da steht aussage gegen aussage und du hast nur noch mehr kosten! also von wegen völliger unsinn.... am ende zahlste noch drauf wegen anwaltskosten und so... das finde ich quatsch... wenn der schaden größer ist,dann verkauf ihn doch weiter, natürlich MIT der angabe des unfallschadens... da das auto ja nicht so sehr teuer war könnteste glück haben wieder den preis reinzubekommen, da haste am ende vielleicht mehr davon,als dich deswegen in unkosten zu stürzen...
ist meine meinung....
mfg