Audi 100 C4 anmelden

Audi 100 C4/4A

Hallo zusammen,
Ich möchte ein Audi 100 aus dem Ausland hier in Deutschland anmelden. Das Problem ist es gibt nur eine Kopie des Fahrzeugbriefes. Das Original hat die örtliche Behörde und gibt es nicht raus. Reicht die Kopie für die Ummeldung? Und muss ich noch eine Vollabnahme beim TÜV machen, weil es für den Audi noch keine COC Papiere gab und die braucht man bei einer Ummeldung. Gibt es sonst noch etwas worauf ich achten muss ?
LG und Danke

19 Antworten

Zitat:

@Xotzil schrieb am 21. November 2018 um 08:12:54 Uhr:


Polen ist in der EU. Somit dürfen auch in Polen nur zulassungsrelevante teile mit E-Prüfnummer verbaut werden. Mein Ex B4 Quattro hatte, z.B., Katalysatoren mit spanischer E-Nummer, kein Problem. Auch für eine H-zulassung dürfte das kein Problem darstellen.

Dennoch wird der Ingenieur sich bei der Vollabnahme nicht von einer polnischen Hauptuntersuchung beeindrucken lassen sondern selbst prüfen. schließlich kassiert er auch für die Prüfung.

Ja dann sollte das mit den Teilen kein Problem sein eigentlich.

Ich habe erst zu Beginn des Jahres den Kaltlaufregler von Twintec gekauft. Den kann man nach wie vor ohne Probleme beziehen, recht einfach selbst einbauen und dann beim TÜV/Dekra den Einbau bescheinigen lassen.

Zitat:

@Audi-100-Avant schrieb am 21. November 2018 um 11:39:49 Uhr:


Ich habe erst zu Beginn des Jahres den Kaltlaufregler von Twintec gekauft. Den kann man nach wie vor ohne Probleme beziehen, recht einfach selbst einbauen und dann beim TÜV/Dekra den Einbau bescheinigen lassen.

Braucht man dann keine Bescheinigung vom Hersteller mehr ?

Zitat:

@Dxnxxl schrieb am 21. November 2018 um 11:49:46 Uhr:



Zitat:

@Audi-100-Avant schrieb am 21. November 2018 um 11:39:49 Uhr:


Ich habe erst zu Beginn des Jahres den Kaltlaufregler von Twintec gekauft. Den kann man nach wie vor ohne Probleme beziehen, recht einfach selbst einbauen und dann beim TÜV/Dekra den Einbau bescheinigen lassen.

Braucht man dann keine Bescheinigung vom Hersteller mehr ?

Nach meiner Kenntnis liegt dem KLR ein Teilegutachten (für den Pürfer) und ein Steueränderugnsantrag fürs Amt bei. Ferner eine vorausgefüllte Einbaubestätigung, die der Prüfer abstempelt.

Mit den Papieren zum StVA. Ich habe damals den KLR im C3 selbst eingebaut und im Rahmen eines Reparaturauftrags die AU-berechtigte Werkstatt den Einbau abstempeln lassen. (War Bedingung für die Erteilung des Rep.-Auftrags) Dann mit allen Papieren zum StVA, eintragen lassen, den Steueränderungsantrag hat da StVA weitergeleitet. Das ist habe alles 18 Jahre her.
Beim Cabrio habe ich den KLR bei ATU einbauen und abstempeln lassen und dann erst den Wagen auf mich umgemeldet, da war es ein Abwasch. Das ist jetzt 13 Jahre her.

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Ja danke für eure Hilfe. Jetzt sind alle Formalitäten geklärt.

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