ATU-Reparatur
Hallo an alle,
möchte kurz den Sachverhalt schildern:
fahre einen Mercedes C180 Classic, Bj.1995; dieser war nun bei der Meisterwerkstatt Unger zum TÜV, dabei wurden etliche Mängel festgestellt und beseitigt, die Reparaturkosten betrugen sich auf ca 1000 €;
nun zum Problem: als ich das Fahrzeug dort hingefahren habe haben die elektrischen Fensterheber und das Schieberdach funktioniert, nachdem ich es abgeholt hatte nicht mehr! Sie funktionieren nur noch wenn die Fahrer oder Beifahrertür offen ist; sobald alle Türen geschlossen sind, funktionieren sie nicht mehr!
Ich bin wieder sofort zurückgefahren um dieses Problem bei Unger zu demonstrieren;
- man versuchte das Problem erstmal zu lösen
- das Problem könnne sie nicht beheben, nach stundenlangen Diskussion und unfreundlichem Personal erklärte mir der Filialleiter es ist wahrscheinlich ein Steuerungselement kaputtgegangen und da bei der Reparatur an den Fenstern bzw. nicht an den Steuerungselementen "herumgespielt" worden ist, ist das nicht mehr ihr Problem, sondern ich müsse mich jetzt beim Mercedes wenden...
kann man rechtlich in diesem Fall gegen ATU vorgehen? fakt ist doch das die Fensterheber als das Fahrzeug abgegeben wurde gingen und bei der Abholung nicht mehr;
vielen dank für eure Antworten
drs
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Falsch. Beim W202 nach MOPF müssen definitiv Fensterheber und Schiebedach neu angelernt werden, wenn die Batterie abgeklemmt wurde.
Wenn das nicht klappen sollte, würde ich erstmal die Zentrale in Weiden anschreiben. Ein Bekannter von mir hat mal dort gearbeitet und es lief immer so ab, dass der Kunde immer das bekam, was er wollte, wenn er sich dorthin gewandt hat. Reparieren sollte das aber besser eine andere Filiale von ATU.
ps. was heisst eigentlich MOPF ???
ähm,
wie wäre es wenn man erstmal den tatsächlichen fehler lokalisiert???
das geht VIELLEICHT wesentlich schneller und einfacher als ein rechtsstreit!
soviel ich weis ist der vor mopf 202 ziemlich gleich mit dem 190er was die fensterheber angeht.
und da er noch über den türkontaktschalter funktioniert, geht im prinzip alles was teuer ist.
wenn er über den türkontaktschalter noch geht, hat er die komfortschaltung drin, diese besteht aus einer primitiven diode, die vermutlich kaputt ist!
Wenn man das alles hier so durchliest, kommt man mal wieder zu dem Entschluß, das ein MB nix auf der Hebebühne bei ATU zu suchen hat. 😁
Meiner wird zumindest nie eine sehn. 🙂
gruss oppa <----- 🙂
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Re: Re: Re: ATU-Reparatur
Zitat:
Original geschrieben von drsmusic
na ja, es muss dann bewiesen werden das ATU den Fehler verursacht hat, angenommen folgender Fall:
Auto steht bei ATU, Mitarbeiter macht eine Probefahrt nach eine Reparatur, Lichtmaschine oder anderes Teil an dem nichts gemacht wurde, geht kaputt, haftet ATU????
der unfreudliche Filialleiter meinte dies sei kein Fehler der durch ATU entstanden ist, sondern eher Zufall dass das Fahrzeug bei ATU stand und danach die Fensterheber nicht mehr funktionieren..
nie wieder ATU, Kundenfreundlichkeit bzw. Service scheint dort ein Fremdwort zu sein...
gruß
drs
Ok, verstanden.
Folgendes: Wieso musst DU beweisen, dass er es war???
Rein objektiv betrachtet, war doch ATU, derjenige (ok, die schrauberlehrlinge) der als letztes gefahren ist, also liegt doch der die Beweislast bei denen!!!!!
Juristen sagen dazu "Verschuldensvermutung"!
Beim Werkvertrag § 631ff. BGB wird der Unternehmer verpflichtet, (in diesem Fall) den Wagen einwandfrei und ohne Mängel (es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart, zB Totalschaden Wagen: hier soll nur ausgebeult werden, lack fehlt aber) abzugeben. Siehe da, die Fensterheber funktionieren nicht, also ATU, WAS HAST DU GEMACHT? MACH MEINEN WAGEN HEILE, DU DEPP!!!
MfG aus Hannover, Deniz der Jurastudent!
Was wurde denn genau im einzelnen bei ATU gemacht.
Vielleicht kann man daraus erkennen, woran es vielleicht liegt.
Ohne diese Werte sind nur spekulative Meinungen möglich, bei den vielen Fachkennern hier.
Liste doch einfach mal auf, was die Rechnung preisgibt.