ATC noch notwendig bei ESP im Zugfahrzeug?

Hallo,

bin gerade dabei, mir einen Wohnwagen zu suchen. Zu meinem Erstaunen (Wohnwagenneuling) haben nur wenige Gebrauchte ein Anhänger Traktionskontrolle wie das ATC (hier)oder LEAS (hier).

Mein Zugfahrzeug ist ein Sharan 2 (Modelljahr 2016) mit ESP inklusive Anhängererkennung und Gespannstabilisierung.

Meine Frage ist jetzt: Welchen Mehrwert bietet ATC bei dieser Kombination? Laut ADAC ist der Zusatznutzen hoch bei Zugwagen ohne ESP mit Gespannstabilisierung, wie dieser Test ergab. Bei Autos mit Gespannstabilisierung gab es keine durchschlagende Verbesserung mit ATV versus ohne, einziger Unterschied war dass das Auto-ESP recht hart durch Bremsen eingreift.

Blockieren ohne ATC eigentlich beim Wohnwagen die Räder bei einer Notbremsung? Falls ja, müsste der Anhänger doch schon alleine dadurch ins Schlingern geraten. Verhindert ATC das?

Lohnt sich die Nachrüstung?

Alex

Beste Antwort im Thema

Ich denke, dass der Ausbau werksseitiger ASK zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die Betriebserlaubnis schließt alle Anbauten mit ein. Das Offen lassen ist wieder eine andere Sache! Oder man lässt es abnhemen! Ich würde alle Sicherheitsfeatures immer nutzen! Wir haben ATC am WoWa, auch eine ASK. Und ich glaube unser XC60 hat auch Anhänger ESP.
Ob man es 10.000 oder 100.000 km nicht gebraucht hat? Meine ersten Autos hatten auch kein ESP, würde aber nie auf die Idee kommen, dass jetzt jedesmal abzuschalten! 😉

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Zitat:

@Dortmunder 65 schrieb am 22. November 2015 um 23:36:10 Uhr:


Wie wird die denn überprüft? Durch rütteln oder messen. Gefühl des Prüfers oder Maße?
Welcher Hersteller (ich hätte den kontaktiert)

Der bekannte Hersteller verkehrt nicht mit Endkunden. Mein Gefühl und das Gefühl des Meisters der Werkstatt (Rütteln am Kugelkopf, unzulässige Stellung des Verriegelungshebels). Ob der Tausch wirklich erforderlich war, weiß ich nicht. Mein Sicherheitsbewußtsein riet zum Tausch. Ich hatte weder Zeit noch Lust auf fruchtlose Auseinandersetzungen.

@navec: In der Anleitung stand, dass sich der Verriegelungshebel nach Abziehen des Schlüssels um etwa 10 Grad (wenn ich recht erinnere) bewegen lassen darf. Das steigerte sich über die Jahre auf gute 30 Grad.

Zum erlaubten Spiel konnte ich keine verbindliche Auskunft erhalten (wo wie messen?). Mein Gefühl sagt mir, dass eine AHK beim Rütteln mit der Hand am Kugelkopf kein spürbares Spiel haben darf, welches Geräusche erzeugt.

Zitat:

Der bekannte Hersteller verkehrt nicht mit Endkunden. Mein Gefühl und das Gefühl des Meisters der Werkstatt. Ich hatte weder Zeit noch Lust auf fruchtlose Auseinandersetzungen.

OK, kann ich verstehen. Bei meinem Thread habe ich es über Monate durchgezogen! War eine interessante Geschichte.

Zitat:

@situ schrieb am 22. November 2015 um 22:59:33 Uhr:


Sie blockieren. Egal, wie eingestellt (außer, wenn falsch oder schlecht).
Wenn es in dem Fall zum Schleudern kommt, wird eine ASK das nicht verhindern (sie dämpft. aber sicher nicht ausreichend bei den in solchen Fällen wirksamen Kräften Das ist aber kein Wissen, sondern nur meine Einschätzung.

Hat jemand das mal selbst erlebt? Wenn der Zugwagen bremst, ohne dauerhaft zu blockieren, und der Anhänger blockiert, müsste dieser ja recht kräftig auf den Zugwagen auflaufen. Der Wohnwagen wird dann versuchen, sich links oder rechts an der Anhängerkupplung vorbeizudrehen, woran ihn die Antischlingerkupplung vermutlich nicht hindern wird.

Wer dann nicht sofort die Bremse löst, wird vom Wohnwagen überholt. Ist das so richtig? Hat das jemand mal in Ansätzen erlebt, gesehen oder in einem Test beschrieben gesehen?

Verhindert ATC das blockieren der Anhänger Räder?

Zitat:

@stefandergrosse schrieb am 23. November 2015 um 10:06:29 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 22. November 2015 um 22:59:33 Uhr:


Sie blockieren. Egal, wie eingestellt (außer, wenn falsch oder schlecht).
Wenn es in dem Fall zum Schleudern kommt, wird eine ASK das nicht verhindern (sie dämpft. aber sicher nicht ausreichend bei den in solchen Fällen wirksamen Kräften Das ist aber kein Wissen, sondern nur meine Einschätzung.
Hat jemand das mal selbst erlebt? Wenn der Zugwagen bremst, ohne dauerhaft zu blockieren, und der Anhänger blockiert, müsste dieser ja recht kräftig auf den Zugwagen auflaufen. Der Wohnwagen wird dann versuchen, sich links oder rechts an der Anhängerkupplung vorbeizudrehen, woran ihn die Antischlingerkupplung vermutlich nicht hindern wird.

Wer dann nicht sofort die Bremse löst, wird vom Wohnwagen überholt. Ist das so richtig? Hat das jemand mal in Ansätzen erlebt, gesehen oder in einem Test beschrieben gesehen?

Verhindert ATC das blockieren der Anhänger Räder?

Normalerweise steht der Zug ja gerade wenn du heftig bremsen mußt, nun kommt aber auch das ABS des Zugwagens ist Spiel, da die Räder des Zugwagens nicht blockieren wir dich der Anhänger für gewöhnlich auch nicht überholen (können). Vorausgesetzt, nicht überladen, richtig und sachlich beladen, Luftdruck, Bremseinstellung und Auflaufweg sind OK. Da der Anhänger in einer solchen Situation von xy auf zunächst 0 aufläuft blockieren kurzzeitig auch die Reifen, kurzzeitig deshalb weil auflaufgebremst und nur wenn der Auflauf mit hoher Gewichtsdifferenz erfolgt, blockiert es auch, weil durch den Auflauf die Bremse betätigt wird. Läuft der Anhänger dagegen mit "normaler" Differenz auf blockiert er technisch bedingt nicht. Mir ist es passiert, dass ein LKW auf der BAB einfach ausgeschert ist, und ich voll in die Eisen mußte, das gab schon einen heftig Schlag ins Kreuz, der WW hat blockiert das konnte man an der aufsteigenden Rauchwolke und Geräusch erkennen, aber ins Schlingern geraten bin ich (Gott sei Dank) nicht. Auch käme ich nie auf die Idee, wegen der im Verhältnis geringen Kosten für evtl. (ich habe noch nie welche gekauft) erforderliche Reibbeläge der WW-AHK diese Einrichtung durch eine normale Kupplung zu ersetzen. Selbstredend löse ich aber den Hebel der "Schlinger-Bremse" bei jedem Rangieren, das spart enorm Reibbeläge und schont die Kupplung des Zugfahrzeugs. Und nein diese Beläge schädigen nicht den Kugelkopf, denn die Materialien der Anhänger AHK sind stets "weicher" ausgeführt als der Kugelkopf des KFZ.

UNO

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Zitat:

@uno60 schrieb am 23. November 2015 um 10:47:27 Uhr:


Und nein diese Beläge schädigen nicht den Kugelkopf, denn die Materialien der Anhänger AHK sind stets "weicher" ausgeführt als der Kugelkopf des KFZ.

Was anderes habe ich auch noch nie von jemandem gehört. Wäre schlimm und sicher nicht zulassungsfähig, wenn es anders wäre.

Habe auch noch nie gehört, dass jemand wegen der Kosten der Reibbeläge auf eine AKS verzichtet. Gibt es das? Meine sind alle 1 bis 2 Jahre fällig (halten 10.000 bis 20.000 km, wie der Hersteller das auch vorgibt). Auf der Autobahn ewig, über Land dramatisch weniger. Kosten jeweils um die 40 EUR.

Wieso das Rangieren bei Schritttempo mit 3..6 Einschlägen die AKS so gewaltig mehr beansprucht als die Haarnadelkurven einer Passstraße oder das leichte Dauerpendeln, wie man das auf der Autobahn (bei anderen) mitunter beobachten kann - muss ich erst mal drüber nachdenken.

Selbst wenn der Wagen eine Vollbremsung einleitet werden die Räder des WW nur kurz blockieren.
Das Schlingern meines Gespanns wurde erfolgreich abgefangen. Und wie mein Vorschreiber schon alles richtig anmerkte wird der WW nicht versuchen dich zu überholen, wenn alles korekt eingetellt ist.
Man merkt sehr deutlich wie einem der WW hinten draufdrückt und die Reifen blockieren und auf machen.
Man bekommt schon ein recht mulmiges Gefühl! Bei einer selbst eingeleiteten Vollbremsung wirst du sowieso nicht sofort die Bremse lösen, ansonsten kann man ja auch nicht von einer Vollbremsung sprechen. Wobei viele garnicht richtig in das Bremspedal treten und damit schon den größten Fehler machen!

Zitat:

@Dortmunder 65 schrieb am 23. November 2015 um 11:57:02 Uhr:


Wobei viele garnicht richtig in das Bremspedal treten und damit schon den größten Fehler machen!

Moderne Autos helfen da nach.

Zum Schlingern habe ich keine Erfahrung. Seit ich Wohnwagen fahre (mit und ohne Antischlingervorrichtungen, ein paar Jahrzehnte) hat nie was geschlingert.

Bei mir kamen halt alle ungünstigen Dinge zusammen. Hätte ich es mit der Geschwindigkeit nicht übertrieben, währe auch nichts passiert, so ehrlich muss ich schon sein. Aus dem Fehler habe ich gelernt und gut ist!

Zitat:

@situ schrieb am 23. November 2015 um 11:52:26 Uhr:



Zitat:

@uno60 schrieb am 23. November 2015 um 10:47:27 Uhr:


Und nein diese Beläge schädigen nicht den Kugelkopf, denn die Materialien der Anhänger AHK sind stets "weicher" ausgeführt als der Kugelkopf des KFZ.
Was anderes habe ich auch noch nie von jemandem gehört. Wäre schlimm und sicher nicht zulassungsfähig, wenn es anders wäre.
Habe auch noch nie gehört, dass jemand wegen der Kosten der Reibbeläge auf eine AKS verzichtet. Gibt es das? Meine sind alle 1 bis 2 Jahre fällig (halten 10.000 bis 20.000 km, wie der Hersteller das auch vorgibt). Auf der Autobahn ewig, über Land dramatisch weniger. Kosten jeweils um die 40 EUR.

Wieso das Rangieren bei Schritttempo mit 3..6 Einschlägen die AKS so gewaltig mehr beansprucht als die Haarnadelkurven einer Passstraße oder das leichte Dauerpendeln, wie man das auf der Autobahn (bei anderen) mitunter beobachten kann - muss ich erst mal drüber nachdenken.

Situ auf Seite 1 Schreibt:

"Ich überlege, die Antischlingerkupplung abzubauen und mich auf das Anhänger-ESP des Zugfahrzeuges zu verlassen. Ich werde erst mal auf der nächsten Tour demnächst (über 5.000 km) die Antischlingerkupplung offen lassen und mal sehen, wie es sich anlässt. Für die Nutzung der 9. Ausnahmeverordnung müssen dann die Anängerpapiere geändert werden. Kostet ein bisschen, dafür wären keine Reibbeläge mehr zu kaufen."

Uno

Zitat:

@uno60 schrieb am 23. November 2015 um 13:40:22 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 23. November 2015 um 11:52:26 Uhr:


Was anderes habe ich auch noch nie von jemandem gehört. Wäre schlimm und sicher nicht zulassungsfähig, wenn es anders wäre.
Habe auch noch nie gehört, dass jemand wegen der Kosten der Reibbeläge auf eine AKS verzichtet. Gibt es das? Meine sind alle 1 bis 2 Jahre fällig (halten 10.000 bis 20.000 km, wie der Hersteller das auch vorgibt). Auf der Autobahn ewig, über Land dramatisch weniger. Kosten jeweils um die 40 EUR.

Wieso das Rangieren bei Schritttempo mit 3..6 Einschlägen die AKS so gewaltig mehr beansprucht als die Haarnadelkurven einer Passstraße oder das leichte Dauerpendeln, wie man das auf der Autobahn (bei anderen) mitunter beobachten kann - muss ich erst mal drüber nachdenken.

Situ auf Seite 1 Schreibt:

"Ich überlege, die Antischlingerkupplung abzubauen und mich auf das Anhänger-ESP des Zugfahrzeuges zu verlassen. Ich werde erst mal auf der nächsten Tour demnächst (über 5.000 km) die Antischlingerkupplung offen lassen und mal sehen, wie es sich anlässt. Für die Nutzung der 9. Ausnahmeverordnung müssen dann die Anängerpapiere geändert werden. Kostet ein bisschen, dafür wären keine Reibbeläge mehr zu kaufen."

Uno

@ uno: Die Überlegungen (!!!!! - mehr nicht!!!) zum Verzicht der ASK zu Gunsten von Anhänger ESP sind nicht mit der Kosteneinsparung begründet (zur Begründung steht auch was im Thread). Im Zitat steht lediglich eine Feststellung - keine Begründung (obschon nicht verarmt, denke ich doch auch an Kosten; wenn bei solchen Beträgen auch nur am entfernten Rande). Nicht verzweifelt irgendwas suchen, was nicht geschrieben wurde, nur um was weiß ich.

Zum Abschluss von meiner Seite:

Die Frage der Zulässigkeit der Nichtnutzung einer vorhandenen ASK-Funktion (wenn sie nicht wie bei der 9. Ausnahmverordnung Voraussetzung für die Zulassung ist) konnte ein Rechtsexperte nicht aus der Hüfte beantworten (anders als hier im Thread scheint das etwas komplizierter zu sein). In der Betriebsanleitung steht nichts dazu (wie auch, Fahrzeug wurde ja mit Einfach-Kupplung ausgeliefert).

Testfahrt findet auch nicht statt (Chef des Kollegen willigt nicht ein). Aber ich grabe an einer Quelle zum aktuellen Verhalten der Anhänger ESP. Da soll sich was getan haben (zumindest beim Hersteller meines Zugwagens).

Tschüss aus diesem Thread - geht einfach nicht sachlich. Schade.

@situ:

Zitat:

Die Frage der Zulässigkeit der Nichtnutzung einer vorhandenen ASK-Funktion (wenn sie nicht wie bei der 9. Ausnahmverordnung Voraussetzung für die Zulassung ist) konnte ein Rechtsexperte nicht aus der Hüfte beantworten (anders als hier im Thread scheint das etwas komplizierter zu sein).

stimmt, vor allem wenn ich mir dein erstes Statement dazu ansehe:

@situ:

Zitat:

Es gibt keine Vorschrift, dass ein Anhänger mit einer Antischlingerkupplung ausgerüstet sein muss. So viel zum Verlust des Versicherungsschutzes (Fahrlässigkeit wäre allein auch noch kein Grund. Und natürlich gilt der Versicherungsschutz immer. In wenigen Fällen ist ein begrenzter Regress möglich).

zu den Vorschriften:

In der Winterhoff WS 3000 BA steht, dass der Betrieb der Kupplung ohne aktivierte Stabilisierung möglich und bei bestimmten Straßenverhältnissen sogar erwünscht ist (z.B. Schnee und Eis)

Bei Alko habe ich so einen Hinweis nicht entdecken können. Eher das Gegenteil, denn da wird das Deaktivieren der Stabilisierung nur für das Rangieren erwähnt.

Von daher bin ich mir bei der Winterhoff-Kupplung, zumindest dann, wenn in der BA des WoWa nichts anderes ausgesagt wird, ziemlich sicher, dass die ohne Stabilisierung im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden kann.
Bei der Alko nehme ich das nicht an. Um da Sicherheit zu erlangen, müsste man schon direkt bei Alko anfragen.

Hallo
woher kommt denn die Meinung / Annahme das das ESP im Zugfahrzeug auch für den Anhängerbetrieb optimiert sei? Ein Bekannter hat zu seinem T5 recht wenig über ESP und Anhänger heraus bekommen?

Gruß Volker

Es steht in der Preisliste und in der Bedienungsanleitung. Auf der VW Seite wird es auch erwähnt. Ob der T5 das auch hat, weiß ich nicht. Manche Sicherheitsfeatures aus dem Sharan sind im T5 ja nicht enthalten.

Das Anhängerfahrprogramm ist auch nur bei der ab Werk verbauten AHK dabei.

Zitat:

@roomster5 schrieb am 26. November 2015 um 03:16:54 Uhr:


Hallo
woher kommt denn die Meinung / Annahme das das ESP im Zugfahrzeug auch für den Anhängerbetrieb optimiert sei? Ein Bekannter hat zu seinem T5 recht wenig über ESP und Anhänger heraus bekommen?

Gruß Volker

Das ESP schaltet in dem Fall, wenn es einen Anhänger erkennt (leider auch bei einem AHK-Fahrradträger...) in ein spezielles Programm.

Mein T5-Multivan Baujahr 2009 hatte Anhänger-ESP.
Wenn ein Auto Anhänger-ESP hat, welches auch für die 9.Ausnahmeverordnung gültig sein soll, dann muss das auch im Fz-Schein entsprechend stehen.

Anhänger-ESP kann auch für nachgerüstete AHK aktiviert werden, sofern es beim Fahrzeug überhaupt existiert.

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