ATC noch notwendig bei ESP im Zugfahrzeug?

Hallo,

bin gerade dabei, mir einen Wohnwagen zu suchen. Zu meinem Erstaunen (Wohnwagenneuling) haben nur wenige Gebrauchte ein Anhänger Traktionskontrolle wie das ATC (hier)oder LEAS (hier).

Mein Zugfahrzeug ist ein Sharan 2 (Modelljahr 2016) mit ESP inklusive Anhängererkennung und Gespannstabilisierung.

Meine Frage ist jetzt: Welchen Mehrwert bietet ATC bei dieser Kombination? Laut ADAC ist der Zusatznutzen hoch bei Zugwagen ohne ESP mit Gespannstabilisierung, wie dieser Test ergab. Bei Autos mit Gespannstabilisierung gab es keine durchschlagende Verbesserung mit ATV versus ohne, einziger Unterschied war dass das Auto-ESP recht hart durch Bremsen eingreift.

Blockieren ohne ATC eigentlich beim Wohnwagen die Räder bei einer Notbremsung? Falls ja, müsste der Anhänger doch schon alleine dadurch ins Schlingern geraten. Verhindert ATC das?

Lohnt sich die Nachrüstung?

Alex

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Ich denke, dass der Ausbau werksseitiger ASK zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die Betriebserlaubnis schließt alle Anbauten mit ein. Das Offen lassen ist wieder eine andere Sache! Oder man lässt es abnhemen! Ich würde alle Sicherheitsfeatures immer nutzen! Wir haben ATC am WoWa, auch eine ASK. Und ich glaube unser XC60 hat auch Anhänger ESP.
Ob man es 10.000 oder 100.000 km nicht gebraucht hat? Meine ersten Autos hatten auch kein ESP, würde aber nie auf die Idee kommen, dass jetzt jedesmal abzuschalten! 😉

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Hab eben mal nachgesehen, in der Zul.-besch Teil 1 (Fahrzeugschein) stehts drinn im Teil 2 dem ehemaligen Brief nicht.
Das ein Fahrzeughersteller, das Anhänger ESP schon einbaut ohne dass eine AHK bestellt wurde, ist eher nicht anzunehmen, ist es doch mit Kosten nicht nur für das Steuergerät sondern auch die gesamte Verkabelung verbunden.
UNO

das Anhänger-ESP ist bei einigen neueren Autos bereits im ESP implementiert (es ist ja lediglich eine Funktion des ESP) und muss nur noch freigeschaltet werden. Mehrkosten sind damit für den Hersteller eigentlich nicht verbunden.

Mit der Verkabelung selbst hat ein vorhandenes Anhänger-ESP direkt nichts zu tun. Es funktioniert aber nur, wenn die Verkabelung (und damit die Anhängererkennung) existent ist und es freigeschaltet ist.

Ich denke, dass der Ausbau werksseitiger ASK zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die Betriebserlaubnis schließt alle Anbauten mit ein. Das Offen lassen ist wieder eine andere Sache! Oder man lässt es abnhemen! Ich würde alle Sicherheitsfeatures immer nutzen! Wir haben ATC am WoWa, auch eine ASK. Und ich glaube unser XC60 hat auch Anhänger ESP.
Ob man es 10.000 oder 100.000 km nicht gebraucht hat? Meine ersten Autos hatten auch kein ESP, würde aber nie auf die Idee kommen, dass jetzt jedesmal abzuschalten! 😉

Anhänger ESP ist definitiv serienmäßig bei vielen Autos auch OHNE AHK enthalten. So z.B. im VW Sharan und Seat Alhambra, wo ESP mit GEspannstabilisierung schon in der nackten Trendine Ausstattung serienmäßig drin ist. Macht auch Sinn, da erfahrungsgemäß viele Kunden die AHK nachrüsten lassen.

Alex

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Zitat:

@mjbralitz schrieb am 27. November 2015 um 10:50:50 Uhr:


Ich denke, dass der Ausbau werksseitiger ASK zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Solange die ASK in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist, stimmt das in jedem Fall.

Sonst kommt es darauf an, ob eine andere Kupplung vom WoWa-Hersteller freigegeben ist. Bei mir war das der Fall.
Die Liste der freigegebenen Kupplungen für meinen Eriba hatte der TÜV.
Ansonsten kann man mit einer anderen Kupplung zum TÜV fahren, sich ein Gutachten ausstellen lassen und die Kupplung bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

Zitat:

Meine ersten Autos hatten auch kein ESP, würde aber nie auf die Idee kommen, dass jetzt jedesmal abzuschalten!

das ESP macht auch während der Fahrt auf schlechteren Wegen keine Knarrgeräusche, so wie es meine Winterhoff gemacht hat, braucht keine Reibbeläge und es ist auch keine quasi unsachgemäße Veränderung der Ursprungsfunktion einer Fahrzeugkomponente.

Eine Kugelkopfanhängerkupplung ist eigentlich nur ein Gelenk, welches leichtgängig sein sollte und keine Drehmomente übertragen sollte. Die Kugel war ursprünglich definitiv nicht für Bremszwecke gedacht und hatte deshalb auch nur geringen Verschleiß.

Wenn man auf so eine Konstruktion für die Dämpfung des Gespanns verzichten kann, sollte man es m.E. auch tun.
Wer eher grenzwertige Gespanne fährt, die ohne diese "Krücke" schon bei 100km/h und leichten Luftwirbeln ins Schlingern kommen, muss das Ding eben behalten.

Mit Abnahme beim TÜV ist das kein Problem. Nur einfach ohne das machen, bringt Probleme.
Ich sehe keinen Sinn eine ASk gegen eine normal Kupplung zu tauschen. So klang das für mich! Aber das muss jeder selbst wissen!

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