Artikel auf heise.de zum Aufregen
Wer sich heute morgen eine Tasse Kaffee sparen will, um den Blutdruck hoch zu bekommen, kann den folgenden Artikel lesen:
https://www.heise.de/.../...Test-Winter-ohne-E-Reichweite-5054912.html
Einen solchen Schwachsinn habe ich bei heise.de nicht vermutet...
Viel Spaß beim Lesen!
Kubi
556 Antworten
Noch was dazu: ich kaufe ja nicht so oft Autos, aber bei Möbeln z.b. kam sowas mal vor. Da war die gleiche Wohnwand bei Händler A 50 Euro billiger als bei Händler B. Habe das Händler B bez. Preisnachlass vorgehalten. Der wollte dann das Angebot von Händler A sehen. Da kam raus, dass die teurere Wand beleuchtet war, die andere nicht. Wenn er mir ohne Prüfung den Nachlass gewährt hätte, wäre das doch nicht meine Schuld, nur weil ich die Beleuchtung übersehen habe.
Sogesehen habe ich also auch von einem Angebot gesprochen, das es so nicht gab. Wenn auch nicht bewusst oder absichtlich, aber das spielt im Endeffekt keine Rolle
Ich habe Dich so verstanden, dass Du gegenüber dem Händler erklärt hast, dass Du ein konkretes Angebot eines anderen hattest, obwohl es dieses Angebot nicht gab. Das ist eine Täuschung über Tatsachen, und wenn es der Händler glaubt, ist es ein dadurch verursachter Irrtum. Und deswegen hat Dir der Händler einen günstigeren Preis gemacht, den er Dir sonst nicht gemacht hätte.
Ob der Händler Deine Angabe prüft, spielt grundsätzlich keine Rolle: Auch wenn der Geschädigte es einem Betrüger leicht macht, bleibt es ein Betrug.
Etwas anderes wäre es, wenn nur allgemein davon gesprochen wird, dass es günstigere Angebote geben könnte. Aber sobald man die Unwahrheit sagt und ein konkretes Angebot vortäuscht, ist meines Erachtens eine Grenze überschritten.
Aber das gehört ja auch nicht mehr zum Thema…
Zitat:
@Koreander1610 schrieb am 19. August 2021 um 13:26:02 Uhr:
Noch was dazu: ich kaufe ja nicht so oft Autos, aber bei Möbeln z.b. kam sowas mal vor. Da war die gleiche Wohnwand bei Händler A 50 Euro billiger als bei Händler B. Habe das Händler B bez. Preisnachlass vorgehalten. Der wollte dann das Angebot von Händler A sehen. Da kam raus, dass die teurere Wand beleuchtet war, die andere nicht. Wenn er mir ohne Prüfung den Nachlass gewährt hätte, wäre das doch nicht meine Schuld, nur weil ich die Beleuchtung übersehen habe.
Sogesehen habe ich also auch von einem Angebot gesprochen, das es so nicht gab. Wenn auch nicht bewusst oder absichtlich, aber das spielt im Endeffekt keine Rolle
Das ist etwas anderes, da Du im guten Glauben warst und kein Täuschungsbewusstsein hattest.
Hallo Kubi-007,
ich kann gegenüber dem Händler behaupten was ich will, er ist nicht gezwungen darauf einzugehen.
Das nennt sich dann Wettbewerb, wenn er einem vermeintliche. Angebot nachgibt und wie sich am Ende herausgestellt hat, konnte er das Angebot locker machen.
Er hat mir einfach Rahmenkundenkonditionen eingeräumt.
Der Nachweis ist eine ganz andere Frage, das ist schon richtig.
Mir ging es darum, dass ein Unterschied zwischen Verhandlungsgeschick und strafbarer Handlung besteht. Sobald ich bewusst lüge, wird es kritisch, und das hat Megitsune nach seinem Posting ja getan. Auch in Verhandlungen ist dies nicht erlaubt. Das hat mit Wettbewerb gerade nichts zu tun: Du hast ja darüber getäuscht, dass es einen Wettbewerber mit dem konkreten Angebot gab, auf das Dein Händler eingehen wollte. Ohne dieses Vorgaukeln hätte er Dir den Preis doch nicht gemacht, oder? Sonst wäre es ja auch sinnlos gewesen, das Angebot vorzutäuschen.
Ob der Händler darauf eingeht, ist eine andere Frage. Nämlich die, ob der Betrug im Versuchsstadium stecken bleibt oder Erfolg hat.
Meines ist das Vortäuschen eines nicht vorhandenen Angebots auch nicht. Ich spielte mit drei Händlern und realen zahlen den Basar. Aber im Grunde sind wir jetzt weit weg von Thema. Auch wenn hier jetzt Aufregung entstehen sollte.
Aber das ist dann doch egal, wenn der Händler ohne nachzufragen seinen Preis anpasst. Der kennt doch seinen Spielraum. Wahrscheinlich wird das angesprochene Angebot aus Süddeutschland durchaus realistisch gewesen sein, wenn auch nicht vorhanden. Und da das alles mündlich ablief, denn schriftlich gab es ja nichts, ist es eigentlich völlig egal ob es wirklich abgegeben wurde oder nicht. Lügen ist nicht strafbar. Erst wenn diese Lüge verbindlich festgehalten wird, dann sieht das anders aus. Wenn der Händler also in seinem finalen Angebot reingeschrieben hätte: "Lt. Herrn Megitsune hat Händler Bayerhammer das gleiche Auto für 25k angeboten" wäre das vielleicht was anderes
Zitat:
@joka1972 schrieb am 19. August 2021 um 14:13:36 Uhr:
Meines ist das Vortäuschen eines nicht vorhandenen Angebots auch nicht. Ich spielte mit drei Händlern und realen zahlen den Basar. Aber im Grunde sind wir jetzt weit weg von Thema. Auch wenn hier jetzt Aufregung entstehen sollte.
So weit weg wir vom Thema sind, so weit weg sind wir von Aufregung. Nur eine normale Diskussion, wenn auch etwas OT
Hallo Kubi-007,
es gibt schlicht keinen Betrug und somit keine strafbare Handlung die Du mir vorwerfen kannst, also lass mal gut sein.
@Koreander1610
;-)
kurze Info: 28.300€ inkl. AHK als Platinum Edition. Neuwagen, welcher auf das Autohaus angemeldet wird, aber wir fahren werden. 6 Monate später melden wir ihn auf uns um... und zu SOFORT Verfügbar
Ich finde: Ein gelungener Deal....oder nicht?
Zitat:
@der-joe schrieb am 19. August 2021 um 15:00:33 Uhr:
kurze Info: 28.300€ inkl. AHK als Platinum Edition. Neuwagen, welcher auf das Autohaus angemeldet wird, aber wir fahren werden. 6 Monate später melden wir ihn auf uns um... und zu SOFORT Verfügbar
Ich finde: Ein gelungener Deal....oder nicht?
Sehr schön, viel Spaß damit! 🙂 Und lass mal im Winter hören, wie Deine Frau es mit der Heizung hält. 😁