Arteon Fahrwerk/Felgen Kombination
Hallo zusammen,
ich habe einen VW Arteon Shooting Brake 280 PS und plane, Eibach Gewindefedern (Tieferlegung 35/15-35mm) einzubauen. Ich fahre Felgen 8.5x20" ET30 5x112 mit Reifen 255/30R20 92Y.
Da ich keine Erfahrungen habe was Eintragungen angeht, stellt sich mir die Frage, ob ich die Federn in Kombination mit den Felgen/Reifen eingetragen bekomme.
Kann mir da jemand Tipps geben? Felgen und Federn haben ein Teilegutachten.
Im Gutachten der Federn konnte ich keine alternativen Felgengrößen finden.
Ich wäre für jeden Tipp und jede Erfahrung sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
32 Antworten
Eieiei, 255er auf einer 8,5x20ET30 wird eine Herausforderung.
In den meisten Gutachten reicht in der Kombination nicht mal Kanten umlegen.
Die wenigsten Änderungen hättest du mit einer ET40 oder bei ET30 mit einem 235/35/20.
Serie ist übrigens 8x20ET40 mit 245/35/20.
Daher unbedingt in das Gutachten schauen.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 19. März 2025 um 20:59:07 Uhr:Zitat:
Sind denn die Auflagen aus dem Räder-Gutachten erfüllt?
Sollte der Fall sein. Laut dem Verkäufer passt alles.
Im Gutachten habe ich dies gefunden:
* 241: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
* 248: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
* 26B: Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
* 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
* 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
* 5GM: Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg.
* 10B: Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
* 11G: Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
...
Der Verkäufer meine aber das der Teil mit dem Bördeln und co nicht zutrifft wenn nix schleift und die Räder rein passen.
Es darf wohl nur kein Profil seitlich rausstehen. Das ist zwar knapp aber sollte auch kein Problem sein.
Dann hoffe ich mal das das so stimmt und der Eintragung dann nichts im Wege steht
Da hatte ich wohl doch recht damit das der Reifen seitlich raussteht.
Warum will man immer mit Gewalt Reifen eintragen lassen die 10mm über dem Maximum liegen.
Gruß
Alex
Zitat:@haumti schrieb am 25. März 2025 um 17:13:11 Uhr:
Da hatte ich wohl doch recht damit das der Reifen seitlich raussteht.
Warum will man immer mit Gewalt Reifen eintragen lassen die 10mm über dem Maximum liegen.Gruß
Zitat:
Alex
Mit Gewalt eintragen lassen?
Der Verkäufer hat bevor die Räder final bestellt worden geprüft ob alles passt. Das wurde wohl auch mit dem Felgenhersteller abgestimmt. Ergebnis war das alles passen wird, jetzt hatte ich noch einmal angefragt und mir wurde wiederholt gesagt das das so eintragungsfähig sei. Der Verkäufer wirkt auf mich auch iO, hat sogar Bilder angefragt.
Daher hoffe ich, das das dann auch so klar geht.
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Solange die Auflagen für Deinen Anbaufall nicht erfüllt sind, geht es ins Gefängnis, aber nicht über LOS.
Wie kann ein mündiger Mitmensch ein amtliches Dokument ignorieren und sich stattdessen auf das Geschwätz eines Verkäufers berufen?
Habe nun einmal nachgemessen wegen der Radabdeckung. Nach EG sind die Räder nicht konform da die Felgen ein wenig hervorstehen in dem Bereich wo sie das nicht dürfen.
Jedoch sind die Auflagen nach StVZO erfüllt. Die Lauffläche steht nicht hervor im Bereich.
Die infos habe ich von
Somit sollte den Federn auch nix im Wege stehen da die Auflagen der Felgen somit erfüllt sind.
Danke für die Infos
Du kannst dir das alles selber schönreden, die wahrheit wird dir dann der TÜV Prüfer mitteilen.
Gruß
Alex
Zitat:@haumti schrieb am 31. März 2025 um 17:51:26 Uhr:
Schreibst du uns noch zu gegebener Zeit was aus dem "Projekt" geworden ist ?Gruß
Zitat:
Alex
Na klar. Bin an einem Termin
@RayGTE
Hast Du für Freigängigkeit und Radabdeckung gesorgt?
Eine Abnahme, die sich nicht an geltende Regeln und Auflagen orientiert, ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist.
Wenn ein Prüfer bei der HU oder die Rennleitung die Abnahme anzweifelt wirst Du die weitere Vorgehensweise erfahren.
Räder sind ausreichend abgedeckt nach dem was ich als Laie beurteilen/messen kann. Ist aber knapp.
Hoffe also das die Eintragung mich absichert und wiklich alles legal ist.
Prüfer hab ich nie gesehen und in der beauftragenden Werkstatt war ich das erste mal. Wenn die Eintragung am Ende sinnlos ist, bin ich Sauer.
Demzufolge entnehme ich daraus das an der Radabdeckung nichts geändert wurde.
Falls du doch erwischt werden solltest darft du aber nur auf dich selber Sauer sein, da die die Folgen vorher aufgezeigt wurden.
Gruß
Alex