Armaturenabdeckung entfernen für Monitoreinbau

Mercedes E-Klasse W210

Ein freundlichen hallo an alle hier,

habe einen w210 E320 Bj März 1997 und möchte jetzt einen Klappmonitor in die Armaturenabdeckung einbauen. Dazu muß ich dieses Ding natürlich erst einmal ab bekommen. Wäre schön wenn einer von Euch weis, wie das lange Ding abgeht.
Dann muß ich noch einen Weg finden, die Kabel ins Handschuhfach zu legen und andere Kabel in Richtung Aschenbecher. Geht das einfach oder wird das kommpliziert.

Freue mich auch Antworten von Euch.
Beste Grüße
Norbert

41 Antworten

hier gibt es eine gute Übersicht mit Breitbändern

http://www.elchfans.de/.../index.php?...

Hallo xajas,

ja das ist eine gute idee. Wie kriege ich aber die Kabel dort hin ?. Von der Mittelkosole ( Brillenfach).
DVD Radio habe ich noch keines, war ja noch nicht sicher, ob das alles überhaupt funktioniert. Es gibt glaube auch welche, die eine kleinen Verstärker schon drin haben und ich nur die Lautsprecher anschließen brauch.
Aber gute Idee, wenn da rechts und links noch ein Lautsprecher rein passt, wäre das Problem auch gelöst.
Einfach wirklich ein cooles Forum hier. Jeder versucht einen wirklich zu helfen. Einfach Klasse !!!!

PS
Bin jetzt 1 Woche nicht da, kann also jetzt nicht auf Antworten reagieren. Nur das Ihr nicht denkt, ich Antworte einfach nicht.

Beste Grüße
Norbert

Zitat:

Original geschrieben von Norbert1006


ja das ist eine gute idee. Wie kriege ich aber die Kabel dort hin ?. Von der Mittelkosole ( Brillenfach).

Mit genau der selben Technik z.B., die ich dir bereits vorgeschlagen habe -- Die, mit dem Draht! Hab ich auch so gemacht.🙂

Ich glaube dazu braucht man nur die seitlichen Deckel des Armaturbrets und die Gitter abnehmen (zusammen eine Schraube). Und dann unter/hinter dem Handschuhfach in die Mittelkonsole durchstecken.
Auf der Fahrerseite noch die Verkleidung unter dem Lenkrad leicht abschrauben, alles einfach

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Zitat:

Original geschrieben von mixedfeelings



Zitat:

Die Sonnenblenden monitore hab ich im bunten Kaufhaus gekauft beide zusammen für 30€

Was sind das für Dinger? Link/Bezeichnung bitte! Würd mich ja schon interessieren.. bei dem Preis kann man ja nicht viel falsch machen. Werden die über ein Composite-Signal angesteuert? Ich würde die allerdings zweckentfremden, ich brauch den Schminkspiegel!😛

W

Das sind welche von Sunvisor... ist ein fernost hersteller sind für den preis aber völlig Ok... ist ein einfaches Av kabel... so genau weiss ich auch nicht wie das signal heisst... es funzt aber mit der Kamera und auch mit dem DVD... ist ein mini din stecker und die blende hat halt 2.Av eingänge...
ich hab die billig bekommen weil keine kabel mehr dazu da waren... hab die blenden dann einfach aufgeschraubt und alle anschlüsse waren beschriftet 🙂 ein befreundeter elektriker hat mir dann die feinarbeiten gelötet.. minikamera für schminkspiegel gab es im bunten kaufhaus ebenfalls für 9,95... und rückfahrkamera mit nachtsicht auch günstig...
Die sunvisor teile gibt es im Netz schon neu für ca. 30€ stck... nur ist es schwer welche für fahrerseite zu bekommen... also ebay schauen...

Wer sagt das es verboten ist?? Die stvo sagt das es Verboten ist ein Fernseher zum fahrer ausgerichtet zu haben wo DVD oder Fernsehquellen gesendet werden!
Darum funktionieren DVD monitore im auto nur wenn handbremse gezogn ist... bzw. der tacho ein signal gibt das der Wagen nicht fährt!
wenn ich mihc recht erinner.. aber ist auch egal muss doch jeder selber wissen...

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81


Die stvo sagt das es Verboten ist ein Fernseher zum fahrer ausgerichtet zu haben wo DVD oder Fernsehquellen gesendet werden!

und das steht so wo?

Das steht so nirgendwo wörtlich. Aber der Fahrer darf einfach kein TV, DVD, oder sonstiges während der fahrt schauen. Hat er das aber bei einem Unfall nachweislich getan (z.B. Gerät war in Betrieb), erlischt nicht nur sein Versicherungsschutz, sondern hat auch noch ein saftiges Verfahren am Hals. Ein zum Fahrer gerichtetes Gerät ist in jedem Fall ein Indiz für solche eine strafbare Handlung und sollte in meinen Augen tunlichst vermieden werden. Er hat also in gewisser Hinsicht schon recht.

Zitat:

Original geschrieben von mixedfeelings


Aber der Fahrer darf einfach kein TV, DVD, oder sonstiges während der fahrt schauen.

das trifft dann allerdings auch für das navi, das gespräch mit dem beifahrer, das bedienen der klimaanlage, das rauchen einer zigarette....sofern daraus eine ablenkung entsteht!

Zitat:

Hat er das aber bei einem Unfall nachweislich getan (z.B. Gerät war in Betrieb),

der alleinige betrieb reicht nicht aus!

es muss nachgewiesen werden, das der betrieb des gerätes (...) zur ablenkung geführt hat und diese dann ursächlich für den unfall ist!

Zitat:

erlischt nicht nur sein Versicherungsschutz,

auf welcher grundlage soll dies wiederrum basieren?

Zitat:

sondern hat auch noch ein saftiges Verfahren am Hals.

wegen was?

Ich merk schon, du willst es nicht wahr haben.😉

Entschuldige, wenn ich nicht für jede dieser Angaben eine Quelle mit ausführlicher Erklärung nenne. Ich wollte dir nur auf die Sprünge helfen. Du kannst es von mir aus gerne darauf anlegen und dein Glück versuchen.🙂

Zitat:

Original geschrieben von mixedfeelings


Ich merk schon, du willst es nicht wahr haben.😉

oder hier lamentieren leute über dinge von denen sie

keine ahnung habennur vom skatstammtisch bzw. hören-sagen ihr "wissen" haben...

Zitat:

Entschuldige, wenn ich nicht für jede dieser Angaben eine Quelle mit ausführlicher Erklärung nenne.

willst oder kannst du keine quellen dafür liefern? 😛

Du nervst ein wenig mit deiner Konfrontationsschiene, Hase. Ich habe einfach kein Interesse daran, hier weiter groß zu diskutieren -- Mehr nicht. Ich wollte nur helfen.🙂

Die Infos dazu stammen vom ADAC. Ich erhebe keinen Anspruch auf 100%ige Richtigkeit... Wir sind Auto-Begeisterte und keine Rechtsverdreher.

Wenn du von vornherein schon alles besser wusstest; wieso ersparst du uns dann nicht die dämlichen Fragen (auf dessen Antworten du sehr unhöflich reagiert hast) und sagst uns, was du dazu weißt?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von mixedfeelings


Aber der Fahrer darf einfach kein TV, DVD, oder sonstiges während der fahrt schauen.
das trifft dann allerdings auch für das navi, das gespräch mit dem beifahrer, das bedienen der klimaanlage, das rauchen einer zigarette....sofern daraus eine ablenkung entsteht!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Hat er das aber bei einem Unfall nachweislich getan (z.B. Gerät war in Betrieb),

der alleinige betrieb reicht nicht aus!
es muss nachgewiesen werden, das der betrieb des gerätes (...) zur ablenkung geführt hat und diese dann ursächlich für den unfall ist!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

erlischt nicht nur sein Versicherungsschutz,

auf welcher grundlage soll dies wiederrum basieren?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

sondern hat auch noch ein saftiges Verfahren am Hals.

wegen was?

Wenn Du so schlau bist müsstest Du es eigentlich wissen...

Nach Aussage des Gerichts ist die Bedienung eines Navigationsgerätes zur Eingabe von Fahrtzielen und der Berechnung der Route nur im stehenden Fahrzeug zulässig, da die Ablenkung für den Fahrer ansonsten zu groß ist. Die Bedienung während der Fahrt ist zwar erlaubt, im Falle eines Unfalls aufgrund der Bedienung des Navigationsgerätes kann dies aber als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. In einem solchen Fall drohen dem Unfallverursacher dann erhebliche Kosten, die er selbst zu begleichen hat.

Natürlich kannst Du nun wieder schreiben das man dieses erst beweisen müsse, ich kann Dir aber sagen anhand der letzten Urteile wurde IMMER bewiesen das der fahrer sein Navi bedient hat... Dank heutiger technik...

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.”

Bei Verstößen gegen § 1 Abs. 2 drohen Bußgelder von 10 bis 35 Euro mit der Begründung “durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen anderen … belästigt / behindert / gefährdet / geschädigt.”Die Stvo besagt weiterhin sogar beide Hände gehören ans Steuer!!!!

zum thema DVD Fernseher im Auto so besagt die STVO " das betrachten bewegter Bilder während der fahrt ist verboten!" Bei einer inbetriebnahme eines fernsehers oder Dvd players während der fahrt aufden der Fahrer einsicht hat führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis!
Da ist nichts mit nachweisen etc... so steht es im Gesetz... und so wird es geurteilt....
Quellennachweise findest Du gaaanz viele bei googel 😉
inkl. aktueller gerichtsurteile...
Also wenn Du so willst ist sogar das Rauchen und bedienen der klimaanlage sowie des Radios während der fahrt als bedenklich einzustufen da laut stvo Beide Hände ans steuer gehören!!!
Alles was Dich ablenken kann während der fahrt ist eigentlich verboten... dazu kann also auch ein gespräch mit dem beifahrer führen...

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