Arglistige Täuschung
Hallo
Ich habe mir vor kurzem ein gebrauchten gekauft von einem Privatverkäufer. Es handelt sich um einen 335i von 2011 mit 120000km.
Ich habe das Auto besichtigt und probegefahren war alles in Ordnung. Neuen tüv gab es auch noch. Hab den Vertrag unterschrieben ( mit gewährleistung ausschluss). War dann gestern bei Bmw und die haben das Auto mal angeschaut. Jetzt kam es so das der Ventildeckel einen riss hat und der wärmetauscher undicht ist und so Wasser im öltank ist. Die Reperatur kosten belaufen sich auf fast 2000€. Ich hab den Verkäufer darauf angesprochen aber er meinte das zu 100% alles in Ordnung war und ihm nichts aufgefallen ist. Jetzt war ich heute bei meiner Anwältin und sie meinte es könnte eine arglistige täuschung sein. Jetzt was kann ich machen, sie meinte ein gutachter des öffentlichen Dienstes könnte beweisen ob es vor dem Kauf schon da war oder nicht. Und was könnte ich noch machen?
12 Antworten
Warum sollte ein Gutachter des öffentlichen Dienstes sich um dein Auto kümmern??😁
Ja, das stimmt, es könnte eine Arglistige Täuschung sein.
Blöder oder besser glücklicherweise kommt man mit könnte vor
Gericht nicht weit, nur harte Fakten zählen, sprich Beweise.
Kannst du ihm die Arglistige Täuschung nicht nachweisen,
also das er davon wußte und es verschwieg (ist eigentlich unmöglich)
kannst du dein Vorgehen gegen den Verkäufer vergessen.
0 Chance.😰
Mach die Kiste Flott, statt einen kaum gewinnbaren
Rechtsstreit anzuzetteln.
Was nutzt es dir wenn der Gutachter feststellt das der Schaden schon da war?
Nur dann, wenn du beweisen kannst das der Verkäufer es wußte! Ansonsten wie Privat an Privat. Gewährleistung ist ausgeschlossen, gekauft wie besehen und du hast ja nichts festgestellt.
Ist dumm gelaufen. Aber stecke das Geld für den Anwalt/Gutachter lieber in die Reparatur.
Nur meine Meinung... 😉
Man muss nachweisen dass der Verkäufer von dem schaden wusste. Ein seriöser Anwalt rät dir von einer Klage ab. Das hat nur dann eine Chance wenn man einen KVA mit Namen des Vorbesitzers drauf wo genau diese Schäden diagnostiziert wurden in der Hand hält. Und selbst dann muss dir das Gericht das auch glauben.
Haken dran, reparieren und fahren.
Wie lange ist der Kauf her? Ist es nicht so, dass auch die Privaten die Gewährleistung ausschließen müssen und falls nicht diese besteht? Gekauft wie gesehen gibt es nicht mehr in dem Sinne.
Ähnliche Themen
Ah was ich vergessen hab zu sage ist das ein zwischenhändler war also im autohaus gekauft und er mir noch Garantie gegeben hat. Nun stand halt drin das die bautgruppen wo in der Garantie drin sind vom händler zu überprüfen sind und festgestellte mängel repariert werden müssen. Jetzt sind die Teile wo kaputt sind in der Garantie inbegriffen. Hab ich da eine chance?
Hast du eine Garantie? Dann muss die dran. Fertig. Hast du keine oder einen Haftungsausschluss im Vertrag solltest du deinen Advokaten befragen
Vor einem Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson lässt man das Auto auf eventuelle Schäden in einer Werkstatt überprüfen oder sich einen Nachweis über eine (außerplanmäßige) Inspektion vorlegen.
Heutzutage kann man doch fast niemanden mehr über den Weg trauen. 🙄
Also hast du doch Garantie?!
Dann las es dem Händler überprüfen.
Arglistige Täuschung ist strafbar! Theoretisch könntest du ihn Anzeigen und dann müsste sich ein Staatsanwalt mit ihm befassen.
Aber gehen wir mal NICHT davon aus, dann gilt: wenn die Schäden vor dem Kauf da waren ist es unerheblich ob der Händler davon wusste oder nicht. Es ist das gleiche Prinzip wie bei einem Unfall Auto. Der 1. Besitzer baut ein unfall laässt es reparieren, verkauft es ohne es den 2. Besitzer zu sagen, und dieser verkauft es dann irgendwann mal weiter (der 2. wusste ja nicht, dass es ein Unfall wagen ist). Der 3. findet es heraus, somit ist der Vertrag zwischen 2. und 3. ungültig, bzw. 3. hat Ansprüche gegenüber 2.
Du hast einen Wagen gekauft mit einem erheblichen Schaden, welches sehr sehr wahrscheinlich nicht kurz nach dem Kauf entstanden sein kann.
Sollte der Händler bzw. Die Garantie nicht den Schaden beheben, dann rate ich dir : trink ein kaltes Wasser , finde eine seriöse Werkstatt und las es reparieren.
Ich bin da voll bei meinen Vorredner, ein Rechtsstreit über Jahre , das wäre es mir nicht wert
Man könnte den Fehlerspeicher auslesen und mit BMW klären ob man vorher davon wissen musste.
Beispielsweise wegen MKL, Fehlermeldungen, Leistungsverlust, Ölverbrauch.
Eventuell hat sogar BMW eine Historie zu dem Fahrzeug.
Nur wenn der Verkäufer davon wusste und man das Nachweisen kann gibt es Chancen.
Man könnte auch Werkstätten in der Nähe des Verkäufers mal abtelefonieren, vielleicht hat man Glück.
Aber mit dem Zwischenverkauf klingt sehr suspekt, da kann man sich heute nicht mehr als privater rausreden.
Wie lange ist der Wagen denn schon in deinem Besitz und wie viel km hast du damit schon gefahren? Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Themen. Hatte so einen ähnlichen Fall. Ging 3 Jahre bis zum Oberlandesgericht.
Solche Schäden können durchaus auftreten, ohne das der Verkäufer davon wusste. Wer schaut sich den ständig seinen Wärmetauscher an oder den Ventildeckel der ja unter Plastik versteckt ist??
Zitat:
@Bmw2110i schrieb am 26. Juni 2018 um 20:09:34 Uhr:
Ah was ich vergessen hab zu sage ist das ein zwischenhändler war also im autohaus gekauft und er mir noch Garantie gegeben hat. Nun stand halt drin das die bautgruppen wo in der Garantie drin sind vom händler zu überprüfen sind und festgestellte mängel repariert werden müssen. Jetzt sind die Teile wo kaputt sind in der Garantie inbegriffen. Hab ich da eine chance?
Also das lässt für mich eher den Verdacht eines versuchten Versicherungsbetrugs zu. Falls der Schaden schon vor Verkauf bestanden hat, hätte der Händler das nach deiner Aussage im Rahmen der Überprüfung für die Gebrauchtwagengarantie feststellen müssen. Hat er nicht geprüft oder die Mängel verschwiegen, in der Hoffnung, dass die Reparatur nach Verkauf (zumindest anteilig) von der Versicherung übernommen wird, dann würde ich das als versuchten Versicherungsbetrug ansehen. Sofern die Versicherung einen diesbezüglichen Verdacht hegt, könnte es kompliziert werden, wäre aber (zumindest finanziell) nicht dein Problem.
Hat er die Prüfung durchgeführt und keine Mängel festgestellt (Prüfbericht vorhanden?), so ist der Schaden erst nach Verkauf eingetreten und die Gebrauchtwagengarantie greift (Gewährleistung wurde durch den privaten Verkäufer ja ausgeschlossen und der Händler tritt nur als Vermittler auf). In diesem Falle bleibst du also lediglich auf der eventuellen Selbstbeteiligung (je nach Versicherungsbedingungen) sitzen.
P. s.: Das ist nur meine persönliche, fachlich nicht qualifizierte Einschätzung und Sichtweise des von dir bis dato geschilderten Sachverhalts.