Arglistige Täuschung beim Autokauf?
Hallo,
habe mir einen Gebrauchten Wagen von Privat gekauft, war soweit für mich alles in Ordnung auch auf meine Frage ob der Wagen Mängel hat oder hatte wurde verneint. Nun war ich in der Werkstatt um ein Ölwechsel zu machen und man hat entdeckt, dass das Getriebe völlig verölt war. Der Mechaniker meinte das dieses Öl schon länger raus läuft, da es schon teilweise eingetrocknet und eingebrannt war (geschätzte Reparaturkosten 600-800 Euro).
Er hat neu TÜV gehabt ohne eine Mangel, was bei diesem Schadensbild schon recht merkwürdig ist. Weil beim ersten Blick hat der Mechaniker gesehen das es schon Länger Sifft.
Der Verkäufer verweigert die Kosten zu Übernehmen und sagt er habe von allem nichts gewusst und seine Aussage darin bekräftigt dass der TÜV ja auch nichts gesehen hat.
Ich habe jetzt einige Zeit im Internet recherchiert und heraus bekommen das der TÜV Prüfer und der Verkäufer im Schützenverein sind ob es der selbe Verein ist weiß ich nicht aber bestimmt kennt man sich in einer kleinen Stadt untereinander(also Prüfung nur bestanden wegen Vitamin B).
Auch hat er bei Facebook in seiner Freunde liste eine Person die denselben Nachname hat wie der TÜV Prüfer (vieleicht Verwandschaft).
Dazu bin ich alle Unterlagen noch mal durch gegangen und Habe einen alten TÜV Bericht gefunden wo drauf stand erhebliche Mängel. Aber von dem alten TÜV Bericht hatte ich nur eine 1 Blatt von 2 (wohl mit Absicht nicht gegeben). Habe mir eine Zweitschrift machen lasse und darauf stand, dass das Getriebe schon mal geölt hat.
Wie würde für mich die Chancen aussehen sowas gerichtlich zu klären?
Beste Antwort im Thema
Moin,
Das einzige was du hier anstellst ist eine Vermutung bis zu einer Verschwörungstheorie zu basteln.
Ein Mangel wie Ölverlust am Getriebe wird von 10 Prüfern ansehen lasse und zwischendurch jeweils 50 km gefahren bin - erhalte ich zwischen einer Anmerkung bis zu einem erheblichen Mangel alles. Je nachdem ob grad was tropft oder nicht. Bei diesen Punkten reden wir von Sichtprüfung und Auslegung. Das ist ganz normal.
Der Rest sind einfach nur Hirngespinste deinerseits, die stimmen können, aber nicht stimmen müssen. Und was du dir an der Stelle merken musst - DU musst das eindeutig belegen, deine Vermutungen führen schlimmsten Falls dazu, dass du einen dran bekommst.
LG Kester
61 Antworten
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 4. Juni 2018 um 01:41:59 Uhr:
Eigentlich haben die genannten Indizien schon ein gewisses Gewicht, dass man der Sache nachgehen kann.War der besagte übereinstimmende Nachname eher selten oder ein deutscher Allerweltsname (Meier, Müller, Yilmaz...)?
Und wie lange lagen der alte Mängelbericht und der neue zeitlich auseinander?
Hab ich den Ironiesmiley übersehen?
Hast ihn bestimmt nur vergessen.
Es dürfte schwierig werden, dem Käufer vor Gericht arglistige Täuschung nachzuweisen. Ohne Rechtsschutzversicherung sind die Kosten für Anwalt und Gericht schnell höher als die Reparaturkosten für das undichte Getriebe.
Vor Gericht gilt "im Zweifelsfall für den Angeklagten" -- wie willst du zweifelsfrei nachweisen, dass es Mauscheleien zwischen Verkäufer und TÜV-Prüfer gab? Oder dass der Verkäufer den Getriebe-Ölverlust vorsätzlich verschwiegen hat?
Wenn das Auto "ohne Mängel" verkauft wurde, dann ist Ölverlust zunächst "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft". Bei einem Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung hast du Pech - gekauft wie gesehen...
Dass du dich betrogen fühlst, ist die eine Sache. Ganz andere Fragen sind: a) Wurdest du tatsächlich betrogen und b) kannst du das hieb- und stichfest nachweisen?
Zitat:
@FrankyStone schrieb am 4. Juni 2018 um 10:09:51 Uhr:
Es dürfte schwierig werden, dem Käufer vor Gericht arglistige Täuschung nachzuweisen. Ohne Rechtsschutzversicherung sind die Kosten für Anwalt und Gericht schnell höher als die Reparaturkosten für das undichte Getriebe.Vor Gericht gilt "im Zweifelsfall für den Angeklagten" -- wie willst du zweifelsfrei nachweisen, dass es Mauscheleien zwischen Verkäufer und TÜV-Prüfer gab? Oder dass der Verkäufer den Getriebe-Ölverlust vorsätzlich verschwiegen hat?
Wenn das Auto "ohne Mängel" verkauft wurde, dann ist Ölverlust zunächst "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft". Bei einem Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung hast du Pech - gekauft wie gesehen...
Dass du dich betrogen fühlst, ist die eine Sache. Ganz andere Fragen sind: a) Wurdest du tatsächlich betrogen und b) kannst du das hieb- und stichfest nachweisen?
Da sind endlich die richtigen Fragen gestellt worden!
Dem möchte ich noch hinzufügen;
- Willst du dich wirklich die nächsten Monate/Jahre mit einem Schaden von 450,- € auseinandersetzten?
- Möchtest du deine Zeit mit Anwälten und Briefen verbringen?
- Welches Ergebnis erwartest du?
Wie oben schon geschrieben kann ich sehr wohl verstehen das sich ein sehr schales Gefühl ergibt. Wenn ich aber an die verschiedenen eigen Autos zurück denke, dann sind auch dort einige dabei gewesen welche einen Ölfilm am Motor oder am Getriebe hatten. Keinen Ölverlust, aber ein Schwitzen.
Die Fahrzeuge sind alle ohne Probleme durch den TÜV gekommen, ohne das arglistige Täuschung oder gar Betrug im Hintergrund standen.
Lass den Wagen einmal richtig reparieren und freue dich dann (möglichst lange) an einem funktionierenden Fahrzeug.
Gruß, Ceri
P.S.: Nicht das es falsch verstanden wird; Ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen und möchte diesen auch nicht runterspielen. Ich bin aber der Ansicht das es für dich sinnvoller wäre die Sache für dich abzuschließen. Alles Andere kosten nur deine Zeit, deine Energie und dein Geld!
Die Frage ist ob der Wagen überhaupt repariert werden muss. Das Öl ist alt trocken und eingebrannt. Vielleicht würde es bei der letzten Reparatur einfach nicht sauber gemacht. Wenn der Wagen beim alten TÜV erhebliche Mängel hatte, ist er auch nicht durch den TÜV gekommen. Also wurde da was repariert und musste nochmal zur Nachprüfung.
Irgendwelche Leute stalken und sich etwas absurdes zusammenreimen ist aber wirklich krass. Deswegen verkaufe ich meine Autos nicht an privat. Sonst steht genauso so ein paranoider Stalker nachts vorm Fenster.
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Naja, aus dem verölten Getriebe ist jetzt ein Getriebe schaden diagnostiziert geworden. Beim Kupplung kommen lassen Schleift es manchmal, er Ruckelt beim Gas geben und wegnehmen und man merkt eine leichte Bewegung am Schalthebel. Und das kann nicht entstanden sein durch die 300 Kilometer die ich bis jetzt mit dem Wagen gemacht habe. Vor allem da das Getriebe schon vorher auffällig war und nicht gesagt wurde. Auch auf Nachfrage sei nie etwas mit dem Wagen gewesen und das ist auf jeden Fall gelogen und das Schwarz auf Weiß. Scheint viele Händler hier zu geben 😉
Gestern hat mein Wasserkocher funktioniert und heute ist er kaputt, passiert eben. Erst reimst du dir eine Verschwörungstheorie zusammen und jetzt behauptest du die User hier wären korrupte Händler. Manchen ist echt nicht mehr zu helfen.
Willst du keine Mängel am Auto bzw die Mängel repariert bekommen, dann kaufe dir einen Neuwagen für den 10fachen Kaufpreis!
BTW : klingt es nicht nach Getriebeschaden, sondern nach ausgeschlagenen Zweimassenschwungrad und das geht nunmal wirklich irgendwann von heute auf morgen kaputt.
@mexxtheking
Verklag den Verkäufer und berichte wie die Verhandlung ausgegangen ist.
Bin schon darauf gespannt was dann passiert.
Achtung Ironie 😉
Moin,
Das Getriebe oder ein Bauteil im Getriebe ist also vielleicht verschlissen. Nur zur Info - das ist gar nicht TÜV relevant, wenn das Getriebe funktioniert bekommst du TÜV. Da hast du gar nichts schwarz auf weiß, sondern ggf. einfach nur den normalen Zustand bei 180.000 km. Und ja - da sowas nunmal schleichend geschieht - für den Verkäufer eventuell normal und nicht direkt bemerkbar, da der Vergleich fehlt. An der Stelle angemerkt - wenn das SO AUFFÄLLIG IST, weshalb ist dir das nicht bei der Besichtigung/Probefahrt aufgefallen??? Warum fällt dir das nach 300 km auf? Wenn dir das nicht sofort aufgefallen ist, warum MUSS der Verkäufer das dann gemerkt/gewusst haben? Weil du das meinst/vermutest?!? Ich habe eher das Gefühl, dass du dir von deiner Werkstatt diverse Flöhe ins Ohr setzen lässt und da eine Werkstatt die goldenen Dollarzeichen in den Augen hat. Wenn da bei 180tkm die Kupplung oder das ZMS fällig sein sollte, dann ist das eher Normal und fällt wie abgefahrene Reifen unter den Punkt - das muss dir auffallen, dass fällt weder unter Gewährleistung noch sonst etwas.
Das hat auch rein gar nichts damit zu tun, was wer ist - sondern mit dem sprichwörtlichen gesunden Menschenverstand und jahrelanger Erfahrung mit diesem Kram.
LG Kester
Also das Ding hat erst 90.000 Runter und ich glaube eher einen Fachmann anstatt dem Verkäufer. Das ganze versiffte Getriebe ist nicht von heute auf morgen Passiert und schon beim Alten Bericht das verheimlicht wurde stand, das das Getriebe versifft ist und tropft. Also hört mir bloß auf mit euern Märchen mit ist gerade erst Passiert (wir sind hier nicht im Verkäufer Paradies) war alles vorher nicht.
Wir sind vielleicht nicht im Verkäuferparadies... Dein Verkäufer ist es aber derzeit. Also solltest du jetzt einen richtigen Fachmann engagieren und darauf hoffen, dass er deine Meinung teilt. Das Honorar dürfte in etwa die Größenregion eines Austauschgetriebes kosten.
Zitat:
@mexxtheking schrieb am 8. Juni 2018 um 09:12:46 Uhr:
Also das Ding hat erst 90.000 Runter und ich glaube eher einen Fachmann anstatt dem Verkäufer. Das ganze versiffte Getriebe ist nicht von heute auf morgen Passiert und schon beim Alten Bericht das verheimlicht wurde stand, das das Getriebe versifft ist und tropft. Also hört mir bloß auf mit euern Märchen mit ist gerade erst Passiert (wir sind hier nicht im Verkäufer Paradies) war alles vorher nicht.
Du hast dich doch schon längst entschieden was du machen willst.
Wenn dir dann andere Meinungen nicht passen, dann leb damit.
Bitte zieh den Verkäufer vor'm Kardi und berichte wie es aus gegangen ist.
Und das war jetzt ganz ohne Ironie.
Gruß,
der_Nordmann
Es mag ja sein, dass dich der Verkäufer über's Ohr gehauen hat und wusste, dass das Getriebe Probleme macht. Aber "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider nicht dasselbe. Selbst wenn du vor Gericht gewinnst, bedeutet das einen möglicherweise nicht unerheblichen Zeitaufwand und einiges an Kosten, die du zumindest vorstrecken musst:
Wenn du einen Kfz-Sachverständigen beauftragst, ein Gutachten zu erstellen, dann musst du mit Stundensätzen von 150 bis 200 € rechnen. Ohne Gutachten dürftest du vor Gericht nicht weit kommen. Da bist du schnell mal 150 bis 400 € los.
Dein Anwalt wird nicht umsonst arbeiten.
Das Gericht will auch Gebühren sehen.
Falls du vor Gericht ziehst, dann wünsche ich dir viel Erfolg. Aber du solltest dir über die Risiken im Klaren sein, dass die Sache in die Hose gehen kann. In dubio pro reo.
Zitat:
@FrankyStone schrieb am 08. Juni 2018 um 09:37:53 Uhr:
Ohne Gutachten dürftest du vor Gericht nicht weit kommen.
Und selbst mit diesem Gutachten kommt man nicht sehr weit. Stichwort: Parteiengutachten.
Nicht unwahrscheinlich, dass am Ende ein weiterer Gutachter vom Gericht bestellt wird.
Zahlt zwar am Ende der "verlierer", doof nur wenn der Gerichtsgutachter dann nicht eindeutig den Getriebeschaden vor bzw auf den Zeitpunkt Übergabe datieren kann.
Noch dooferer wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde (wurde sie? Ich kann dazu hier gerade nichts finden) und man keine Arglist (gibt es dazu mittlerweile fundierte Erkenntnisse außer "der Kollege des Schwippschwagers aus dem selben Schützenzug hat sein Auto mal zum selben Tüv gebracht" und "irgendwo gibt es irgendein Blatt Papier was irgendeinen Schaden an irgendeinem Getriebe belegen soll"😉 nachweisen kann.
Zitat:
@mexxtheking schrieb am 8. Juni 2018 um 09:12:46 Uhr:
... Also hört mir bloß auf mit euern Märchen mit ist gerade erst Passiert ...
Das ist - bei einem Privatverkäufer, der an den Gewährleistungsausschluss gedacht hat! - Nebensache 😉
Entscheidend ist - wenn Du hier "Arglistige Täuschung" unterstellst - ob Du BEWEISEN kannst, dass der Verkäufer (evtl. ein Bürohengst, der keinen Nagel gerade in die Wand schlagen kann?) als Volllaie von dem Mangel wusste???
Zitat:
@camper0711 schrieb am 08. Juni 2018 um 10:3:36 Uhr:
als Volllaie von dem Mangel wusste???
Zumal ich mir gerade nicht vorstellen kann, wie ein Ölverlust (vor X Jahren) mit einem Getriebeschaden (Zahnrad abgenutzt, Lagerspiel erhöht, ...) zusammenhängen soll. Das wird eine sehr lustige Kausalitätsargumentation werden.