Arbeitszeitgesetz/Lenkzeiten

Mich würde einmal interessieren wie das Arbeitszeitgesetz angewendet werden muß.
Wenn das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Arbeitszeit von nur 8 Stunden zulässt wie kann dann die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen.
Tägliche Arbeitzeiten sind dann ja gar nicht mehr möglich.
Wenn ich also eine reine Lenkzeit von 9 Stunden am Tag hatte dann ist an Ent-oder Beladen überhaupt nicht mehr zu denken.

Wo ist hier mein Denkfehler????

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Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi



Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80


das Gestez ist dazu da DICH zu schützen und nicht um dich zu ärgern.

Gruß

Ja ? Da sag mal all jenen, die auf Std.lohn fahren !

Kommt auf den Stundenlohn an, wenn du allerdings 260 std im Monat fahren musst um auf dein Geld zu kommen ist dein Stundenlohn wohl zu gering.

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Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus


als dass sie in einem kürzeren Zeitraum (16 Wochen) ausgegliechen werden müssen.

Wie kommt ihr alle auf die 16 Wochen? Im Gesetz seteht 6 Monate, nicht 4 Monate.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Wie kommt ihr alle auf die 16 Wochen? Im Gesetz seteht 6 Monate, nicht 4 Monate.

Guckst du hier:

§ 21 a Arbeitszeutgesetz, Absatz 4:
"(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

Die 6 Monate gelten für alle anderen Arbeitnehmer, für die Fahrer gelten die 4 Monate oder 16 Wochen.

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