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Arbeitszeit und Lenkzeit

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 6:10

Hallo, mit der SuFu habe ich nichts gefunden. Im Internet stehen auch verschiedene Sachen, die mir nicht weiterhelfen. Vielleicht könnt ihr mir ja bei meinem Beispiel helfen.

 

Ich fahre Ziegelsteine auf Baustellen im Nahverkehr:

 

4:00Uhr fahre ich los und bin dann gegen 7:00Uhr auf der Baustelle, dann helfe ich beim abladen so ca. 2Stunden und fahre wieder zurück in das Ziegelwerk, bin dann ca. 12Uhr dort angekommen.

 

Wie lange darf ich dann noch arbeiten, bzw. fahren?

Pause habe ich da noch nicht gemacht und ich arbeite von Mo-Fr.

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Liebe Grüße

 

Michael

Beste Antwort im Thema

wenn du gewerblich LKW fährst solltest du ja eigentlich die 5 module für gewerblichen güterkraftverkehr haben, dort werden lenk- und ruhezeiten behandelt.

hier kannst du das nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lenk-_und_Ruhezeiten

du darfst (pro 24h) max. 9h fahren. allerdings max. 4,5h am stück, dann müssen 45min. pause gemacht werden (die allerdings auch in 15 min und 30 min. gestückelt werden dürfen). anschließend sind 11h ruhezeit pflicht.

2x/woche darfst du die 9h auf 10h ausdehnen, musst dies allerdings spätestens in der folgewoche wieder ausgleichen. zur woche zählt montag - samstag, max. wochenlenkzeit ist 56h, bzw. 90h in 2 aufeinanderfolgenden wochen, also nur noch 34h wenn du in einer woche die 56h voll ausnutzt.

arbeit zählt nicht als pausenzeit, die kannst du also nicht anrechnen.

das thema ist relativ kompliziert, lies dir den link oben mal genau durch.

edit: in deinem beispiel oben bedeutet das, dass du von 4 uhr bis 7 uhr problemlos fahren kannst, allerdings dann, bevor du wieder zurück fährst, deine 45 min (oder 15min und später 30 min) pause machen musst (zu der die arbeit auf der baustelle nicht zählt.

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Wichtig ist den Arbeitsgruppenschalter am Fahrtenschreiber immer genau auf die ausgeführte Tätigkeit einzustellen um seine Arbeitszeit auch zu dokumentieren.

Solltest du wirklich jeden Tag der Woche 9 h Arbeitszeit inc. Fahrzeiten zusammen bekommen ergibt sich ein Tagesmindestlohn von 79,56 € x 23 = 1750,32 brutto. Gesetzlich vorgeschrieben sind durchschnittlich 48 h Arbeitszeit pro Woche. Somit hast du 3 Tage pro Woche in den du 10 h arbeiten darfst. In diesem Fall währe dein Bruttolohn bei ca 1950 €/Monat=gesetzlicher Mindestlohn. Mehr Lohn geht natürlich immer.;)

am 26. Oktober 2017 um 11:13

Also, die Arbeitszeit ist definitiv auf 10 Stunden begrenzt.

Wenn Du um 4 losfährts, musst Du um spätestens 8:30 45 Minuten Pause machen.

Um 10 musste Du spätestens eine halbe Stunde machen (Arbeitszeitgesetz)

Wenn Du um 4 losfährst, um 7:30 auf der Baustelle bist, kannst Du um 10 Uhr 45 Minuten Pause machen,

und hast die Pause für die Fahrzeit UND Arbeitszeit in einem Stück absolviert.

Um 14:45 musst Du Feierabend machen.

Themenstarteram 27. Oktober 2017 um 5:47

Okay dann weiß ich da bescheid, ich mein reines fahren ist mir klar das ist ja einfach, aber ich habe halt noch neben dem fahren die Arbeitszeiten und soviel verdiene ich leider nicht. Aber vielen Dank

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