Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der TE hat eine Vorladung als Zeuge erhalten und wusste doch überhaupt nicht, um was es geht, insbesondere wusste er nicht, dass es um eine Strafanzeige gegen ihn selbst geht.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum hast du dort angerufen? Gar nicht drauf reagieren. Einer polizeilichen Vorladung muss man auch nicht nachkommen und erkennen müssen dich die Anzeigenerstatter auch und nur das Kennzeichen alleine reicht nicht aus.Würdest Du eine Vorladung, ohne den Grund der Vorladung zu wissen, ignorieren?
Ich bin sicher, nein.O.
Aber sowas von, warum denn auch nicht?
Macht doch das Thema nicht kaputt...Hier sind ja nur irre... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
Es geht darum, dass Du, selbst wenn er dir der Richter nur eine "Geldbuße" verordnet, es in deinem Strafregister/Führungszeugnis steht. Das macht keinen guten Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber!
Der Arbeitgeber erhält ein Führungszeugnis und darin sind die Strafen, die weniger als 90 Tagessätze ausmachen, nicht aufgeführt.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der Arbeitgeber erhält ein Führungszeugnis und darin sind die Strafen, die weniger als 90 Tagessätze ausmachen, nicht aufgeführt.Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
Es geht darum, dass Du, selbst wenn er dir der Richter nur eine "Geldbuße" verordnet, es in deinem Strafregister/Führungszeugnis steht. Das macht keinen guten Eindruck bei einem neuen Arbeitgeber!
O.
Dann Danke für den Hinweis und Sorry für die Falschinfo.
btw. in Österreich/Schweiz heißt es Strafregister.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Kannst Du mal den Paragrafen nennen, welcher Dir vorgeworfen wird ?
cal
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Kannst Du mal den Paragrafen nennen, welcher Dir vorgeworfen wird ?Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
cal
Ist dies der uneheliche Bruder von SteffiGraf? 😁
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Ist dies der uneheliche Bruder von SteffiGraf? 😁Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Kannst Du mal den Paragrafen nennen, welcher Dir vorgeworfen wird ?
cal
Nee, nur die neue Rechtschreibung, Dumpfbacke.
cal
So, ich hoffe ich kann alle "offenen" Fragen beantworten und vergesse keine.
Ja, ich habe mir einen RA genommen und dieser hat erst einmal Akteneinsicht verlangt, dann wird das weitere Vorgehen abgesprochen.
Zu den Fakten :
Die Verkehrsteilnehmerin die mir die Anzeige - frei Haus - zustellte hat in einer 30er Zone sich mehr als auffällig verhalten was mich dazu angehalten hat, den Abstand einfach zu halten und keine unüberlegten Manöver hinzulegen.
Weder Lichthupe, Signalhorn oder doofes Rumgezicke habe ich zum besten gegeben, auch habe ich keine Punkte in Flensburg oder andere schwebende ungeklärte Verfahren an der Backe.
Natürlich hat Sie auch vor jedem Huckel der die Geschwindigkeit reduzieren soll fast zum völligen Stillstand abgebremst, um das Auto dann unbeschadet darüber hinweg zu bewegen.
Was mich nur stört ist die Tatsache, dass ich mich an die Situation nur bruchstückhaft erinnern kann, da es nichts weltbewegendes war.
Man"n" regt sich zwar kurz auf, aber das war es dann auch schon.
Ich sehe im Moment das positive an der Sache, man lernt nie aus !!
Hier noch ein Bild von der Stelle, von der ich den Überholvorgang startete.
Gruß Markus.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
So, ich hoffe ich kann alle "offenen" Fragen beantworten und vergesse keine.Ja, ich habe mir einen RA genommen und dieser hat erst einmal Akteneinsicht verlangt, dann wird das weitere Vorgehen abgesprochen.
Zu den Fakten :
Die Verkehrsteilnehmerin die mir die Anzeige - frei Haus - zustellte hat in einer 30er Zone sich mehr als auffällig verhalten was mich dazu angehalten hat, den Abstand einfach zu halten und keine unüberlegten Manöver hinzulegen.
Weder Lichthupe, Signalhorn oder doofes Rumgezicke habe ich zum besten gegeben, auch habe ich keine Punkte in Flensburg oder andere schwebende ungeklärte Verfahren an der Backe.
Natürlich hat Sie auch vor jedem Huckel der die Geschwindigkeit reduzieren soll fast zum völligen Stillstand abgebremst, um das Auto dann unbeschadet darüber hinweg zu bewegen.
Was mich nur stört ist die Tatsache, dass ich mich an die Situation nur bruchstückhaft erinnern kann, da es nichts weltbewegendes war.
Man"n" regt sich zwar kurz auf, aber das war es dann auch schon.
Ich sehe im Moment das positive an der Sache, man lernt nie aus !!
Gruß Markus.
Junge, lass es gut sein. Morgen ist wieder Schule.
cal
Edit: Lass die Drogen
callaloo, zu dem Kommentar fällt mir echt nur eins ein:
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt?
Wenn ich deinen Kommentar richtig interpretiert hast, behauptest du das sich Hapabla im ältesten Fall so mit 10 hier auf Motortalk registriert hat und nichts besseres zu tun hatte als hier bald 9 Jahre rumzutrollen ? 😁
In 90% der Fällen ist mir das Registrierdatum und die Anzahl der Beiträge völlig egal, aber da... Ich weiss ned.. 😁
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
[Junge, lass es gut sein. Morgen ist wieder Schule.
cal
Edit: Lass die Drogen
Ähm, nun ja 🙁.
Das beste Beispiel mal wieder, das man nicht sachlich diskutieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
callaloo, zu dem Kommentar fällt mir echt nur eins ein:
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt?
Wenn ich deinen Kommentar richtig interpretiert hast, behauptest du das sich Hapabla im ältesten Fall so mit 10 hier auf Motortalk registriert hat und nichts besseres zu tun hatte als hier bald 9 Jahre rumzutrollen ? 😁In 90% der Fällen ist mir das Registrierdatum und die Anzahl der Beiträge völlig egal, aber da... Ich weiss ned.. 😁
Hi Felyx,
Dem Satz mit der Eiche stimme ich zu.
Der Rest glaube ich, ist jemand anderem gewidmet.
Grüsse
cal
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Ähm, nun ja 🙁.Zitat:
Original geschrieben von callaloo
[Junge, lass es gut sein. Morgen ist wieder Schule.
cal
Edit: Lass die DrogenDas beste Beispiel mal wieder, das man nicht sachlich diskutieren kann.
Was willst Du diskutieren ? Dein Beitrag mit dem Anwalt sagt doch alles.
Lass gut sein.
cal
Nein ehrlich, wie stellst du dir das vor ?
Wenn du der Meinung bist das er hier rumtrollt, dann ignorier ihn doch 😛
Aber jemanden der bald 9 Jahre auf MT registriert ist ein "Junge, lass es gut sein. Morgen ist wieder Schule." in's Gesicht zu schmeissen halte ich für.. bizzar..
Und um zu dem Fall zurück zu kommen hat der TE schon mal den Vorteil das er Opel fährt. Kommt bei Richter(innen) besser und vernünftiger an als BMW Fahrer... (Stammtisch Geschwätz von einer mir persönlich bekannten Richterin. Sie ist der Ansicht das jemand der vernünftig und aufrichtig fährt keinen BMW besitzt. Daher sind in ihren Fällen alle BMW Fahrer erstmal schuldige Raser).
Dem mit dem Rechtsanwalt das erstmal machen lassen stimme ich btw. zu, trotzdem finde ich es ok sich sowas im Verkehr & Sicherheitsheulforum zu skizzieren 🙂
Also ich habe in meinem Fall nach drängeln auf der Landstraße den langsam fahrenden Hindernis die Zähne gezeigt. Mit ca. 120 vorbei und das verfahren wurde eingestellt.
Also keine Panik!