Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht rechtens?

Mir ist da heute was ganz blödes passiert, ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.

Ich konnte keinerlei Schäden an der Mauer feststellen, allerdings sprang mein clio nicht mehr an.
Ich habe den Besitzer (Mauer gehört zu einem Kloster in Privatbesitz) verständigt und ihm gezeigt das ich vor die Mauer gerollt bin. Der hat die Sache angeguckt und kam zum gleichen Entschluß das kein Schaden entstanden sei und man hier keine Anzeige machen müßte.

Ich mußte dann allerdings dringend zur Arbeit und habe meine Mutter und meinen Bruder verständigt, meine Mutter hat mich dann schnell abgeholt und zur Arbeit gefahren und sollte dann anschließend mit meinem Bruder den Wagen zur nächsten Werkstatt abschleppen.

Das war eine Sache von vielleicht 60 Minuten, jedoch als meine Mutter und mein Bruder wieder vor Ort waren, stand dort die Polizei. Die ließen wohl überhaupt nicht mit sich reden und nun soll ich wegen "Verkehrunfallflucht" angezeigt werden?

Ist das überhaupt rechtens? Schließlich habe ich ja dem (theoretisch) Geschädigten den Unfall angezeigt und wir hatten uns bereits geeinigt.

Wenn ich nun tatsächlich eine Anzeige erhalte mit was für einem Bußgeld muß ich rechnen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90


... ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.
...

Hat mit einer möglichen Unfallflucht nichts zu tun, wird auch keine sein, wenn es so war, wie du schreibst, aber du scheinst die Ursache nicht wirklich zu kennen, oder? "Aquaplaning" und "mit maximal mit 10km/h" in eine Mauer rollen passt nicht zusammen (außer, du hast Slicks). Vermute, du warst in einer Kurve zu schnell und bist rausgerutscht. Kann passieren, aber man sollte das Kind beim Namen nennen, damit einem das nicht wieder passiert.

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Meiner Meinung nach ist das nie und nimmer eine Unfallflucht und das Verfahren sollte eingestellt werden. Es sei denn, Du hast nicht alles erzählt. Wer hat denn die Polizei hinzu gerufen?

@Drahke,
hab ich doch erläutert 😉

Steht alles drunter im letzten Text von mir.

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78


@Drahke,
hab ich doch erläutert 😉

Steht alles drunter im letzten Text von mir.

Ja, da steht drunter, daß

du

in Bayern entsprechende schlechte Erfahrung gemacht hast. Aber ich sehe da keinen Zusammenhang zum Fall der TE.

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Babsi90


... ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.
...
Hat mit einer möglichen Unfallflucht nichts zu tun, wird auch keine sein, wenn es so war, wie du schreibst, aber du scheinst die Ursache nicht wirklich zu kennen, oder? "Aquaplaning" und "mit maximal mit 10km/h" in eine Mauer rollen passt nicht zusammen (außer, du hast Slicks). Vermute, du warst in einer Kurve zu schnell und bist rausgerutscht. Kann passieren, aber man sollte das Kind beim Namen nennen, damit einem das nicht wieder passiert.

Ich bin innerorts mitca. 45km/h gefahren, war schlechtes Wetter, dann war da eine recht große längliche Pfütze und der Wagen geriet ins schwimmen und zog nach rechts und ich hab nur gebremst und konnte vor Schreck das Lenkrad nicht richtig festhalten und so bin ich halt ca. 20m vom Straßenrand mit einem klitzekleinen Klong an der Mauer stehen geblieben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Die Polizei sollte froh sein, dass sie dann nicht gerufen wurde.
Es geht doch hier nicht darum, die Polizei (an den Ort des Geschehens) zu rufen, sondern lediglich um eine entsprechende Information selbiger. Da sagt man dann am Telefon sinnvollerweise direkt, daß man bereits mit dem Besitzer gesprochen und sich entsprechend geeinigt hat.

Wie gesagt ich habe es dann eher als falsch parken betrachtet. Wäre der Wagen wieder angesprungen, wäre ich nachdem ich den Besitzer informiert habe ja auch wieder gefahren. So wie du das schreibst müßte ich ja jeden Tag ,wenn ich mir neue Kratzer in die Felgen beim parken an Bordsteinen mache, die Polizei anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Wer hat denn die Polizei hinzu gerufen?

Niemand die müßen den Wagen zufällig beim Streife fahren entdeckt haben.

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Um die Fredfrage zu beantworten: Nein.
Um vom Tatbestand der Unfallflucht sprechen zu können, muss ein nicht geringfügiger Fremdschaden vorliegen. Wenn, wie hier, der "Geschädigte" bestätigt, dass kein Schaden vorliegt, können sich Polizei und Staatsanwaltschaft sofort vom Acker machen - auch in Bayern ...
Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


Um die Fredfrage zu beantworten: Nein.
Um vom Tatbestand der Unfallflucht sprechen zu können, muss ein nicht geringfügiger Fremdschaden vorliegen. Wenn, wie hier, der "Geschädigte" bestätigt, dass kein Schaden vorliegt, können sich Polizei und Staatsanwaltschaft sofort vom Acker machen - auch in Bayern ...
Gruß vom bösen Dieter

Genau.

Und selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass ein Schaden vorliegt, sind die Personalien bekannt und ausgetauscht und der Geschädigte hat die Möglichkeit seinen Schaden ersetzt zu bekommen, zur Not gerichtlich.

Man ist nicht verpflichtet, bei jedem Unfall ( wenn beide Parteien vor Ort sind ) die Polizei hinzu zu ziehen.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90


So wie du das schreibst müßte ich ja jeden Tag ,wenn ich mir neue Kratzer in die Felgen beim parken an Bordsteinen mache, die Polizei anrufen.

Überspitzt betrachtet schon. Nur fällts bei diesem Beispiel niemandem (außer dem ausführenden Fahrzeuglenker/-besitzer) auf. Ein etwas seltsam abgestelltes Fahrzeug wie in deinem Fall ist da schon eher ein Blickfang und hierin liegt das Problem begründet.

och kinders....

da fährt wachmeister schimanski mit seinem wagen durch die wilden wälder von deutschland und findet im strassen graben vor einer mauer hängend im morgengrauen einen clio hängen...ok so´n eimer vor ne mauer zu setzen ist schon korrekt. was soll man den auch sonst mit französischen autos machen...aber ich schweife ab. also schimansko kombiniert und denkt sich "aha besoffen und zu schnell und dann schnell abgehauen"...fall erledigt!

und DANN kommt mutti und tischt einem so eine geschichte auf. wird wohl schimanski diese "ausrede" die er bestimmt bei 99% aller fahrerflucht delikte höhrt glauben?

fazit:
wär ich polyp würd ichs auch net glauben. deshalb gibts jetzt 2 wege. einmal du sagst garnix was dir warscheinlich der eine oder andere raten wird und rennst zum anwalt (keine rechtschutz -> kosten!) oder du schnappst dir den besitzer, und gibts seine daten der polente weiter und machst auch ne ausage.

btw egal ob bayern, ruhrpott oder ostzone.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Sollte der SA jetzt der Meinung sein, es handelt sich um Unfallflucht, dann geht die Sache vor Gericht. Wenn nicht, wird die Sache eingestellt.

Die offizielle Abkürzung für Staatsanwalt lautet StA. 😉

SA steht für South Africa oder Sturm Abteilung.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


da fährt wachmeister schimanski mit seinem wagen durch die wilden wälder von deutschland und findet im strassen graben vor einer mauer hängend im morgengrauen einen clio hängen...ok so´n eimer vor ne mauer zu setzen ist schon korrekt. was soll man den auch sonst mit französischen autos machen...aber ich schweife ab. also schimansko kombiniert und denkt sich "aha besoffen und zu schnell und dann schnell abgehauen"...fall erledigt!

und DANN kommt mutti und tischt einem so eine geschichte auf. wird wohl schimanski diese "ausrede" die er bestimmt bei 99% aller fahrerflucht delikte höhrt glauben?

Und gerade deswegen sollte man in solchen Fällen als Fahrer zum Handy greifen und das Revier informieren, um den Kollegen auf der Straße gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA


Sollte der SA jetzt der Meinung sein, es handelt sich um Unfallflucht, dann geht die Sache vor Gericht. Wenn nicht, wird die Sache eingestellt.

Die offizielle Abkürzung für Staatsanwalt lautet StA. 😉

SA steht für South Africa oder Sturm Abteilung.

Man beachte dem Artikel 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Die Polizei sollte froh sein, dass sie dann nicht gerufen wurde.
Es geht doch hier nicht darum, die Polizei (an den Ort des Geschehens) zu rufen, sondern lediglich um eine entsprechende Information selbiger. Da sagt man dann am Telefon sinnvollerweise direkt, daß man bereits mit dem Besitzer gesprochen und sich entsprechend geeinigt hat.

Wenn ick im Havelland nen Birnbaum erwische, der am Straßenrand stand und ick quatsche mit dem Bauern, dem der Baum gehört, watt soll ick da noch die Dorfpolizei belästigen?

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Es geht doch hier nicht darum, die Polizei (an den Ort des Geschehens) zu rufen, sondern lediglich um eine entsprechende Information selbiger. Da sagt man dann am Telefon sinnvollerweise direkt, daß man bereits mit dem Besitzer gesprochen und sich entsprechend geeinigt hat.
Wie gesagt ich habe es dann eher als falsch parken betrachtet. Wäre der Wagen wieder angesprungen, wäre ich nachdem ich den Besitzer informiert habe ja auch wieder gefahren. So wie du das schreibst müßte ich ja jeden Tag ,wenn ich mir neue Kratzer in die Felgen beim parken an Bordsteinen mache, die Polizei anrufen.

Ich würde es unter nicht zureichend abgesichertem/kenntlich gemachtem Pannenfahrzeug verbuchen.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Die offizielle Abkürzung für Staatsanwalt lautet StA. 😉

SA steht für South Africa oder Sturm Abteilung.

Man beachte dem Artikel 😉

's heißt trotzdem StA. Sonst können wir uns ja auch gleich das "t" in StVO sparen und nur von

dieSVO

schreiben.

Nu aber jenuch klug jeschissen...

@Drahke,

Ach, würdest Du richtig lesen, hättest auch gesehn, das sie dort auf alles scharf sind und wirklich jede Kleinigkeit voll bestrafen, wo man in anderen Bundesländern evtl nur nen Dudu bekommt und den Spruch: sehn Sie zu, das sie Land gewinnen 😉

Bin mehrmals im Monat dort und habe beruflich da viel zu tun und auch Anderen in meinem Bekanntenkreis ging es dort schon so 😉

Das war eigentlich damit etwas ironisch gemeint.

Mich persönlich würde ja nunmal wirklich spaßeshalber interessieren in welchem Bundesland es passiert ist 😉
Wenn es wirklich Bayern sein sollte, krieg ich nen Lachanfall 😁😁😁

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


da fährt wachmeister schimanski mit seinem wagen durch die wilden wälder von deutschland und findet im strassen graben vor einer mauer hängend im morgengrauen einen clio hängen...ok so´n eimer vor ne mauer zu setzen ist schon korrekt. was soll man den auch sonst mit französischen autos machen...aber ich schweife ab. also schimansko kombiniert und denkt sich "aha besoffen und zu schnell und dann schnell abgehauen"...fall erledigt!

und DANN kommt mutti und tischt einem so eine geschichte auf. wird wohl schimanski diese "ausrede" die er bestimmt bei 99% aller fahrerflucht delikte höhrt glauben?

Und gerade deswegen sollte man in solchen Fällen als Fahrer zum Handy greifen und das Revier informieren, um den Kollegen auf der Straße gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Das ist richtig, will aber nicht jeder, um dem Verwarngeld ( z.B. abkommen von der Fahrbahn ) oder einer Anzeige ( z.B. unangepaßte Geschwindigkeit ) zu entgehen. Habe ich es richtig verstanden, hat der TE diesen Klosterbruder ja unmittelbar nach dem Unfall informiert, sich mit ihm geeinigt und ist

dann

erst weggefahren.

Wenn´s dann so war, hat er eigentlich alles richtig gemacht. Wenn der Wagen dann hinterher einer Streife auffällt, läßt sich die Version des TE leicht durch Befragen des Klosterbruders bestätigen oder widerlegen.

Das Problem liegt wie hier schon beschrieben darin, dass wenn erst mal eine Anzeige aufgenommen wurde, nur die StA diese einstellen kann.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78



Wenn es wirklich Bayern sein sollte, krieg ich nen Lachanfall 😁😁😁

Dann lach los, auch wenn wir Franken uns eigentlich ganz gerne von den Bayern abgrenzen. 🙂

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