Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht rechtens?

Mir ist da heute was ganz blödes passiert, ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.

Ich konnte keinerlei Schäden an der Mauer feststellen, allerdings sprang mein clio nicht mehr an.
Ich habe den Besitzer (Mauer gehört zu einem Kloster in Privatbesitz) verständigt und ihm gezeigt das ich vor die Mauer gerollt bin. Der hat die Sache angeguckt und kam zum gleichen Entschluß das kein Schaden entstanden sei und man hier keine Anzeige machen müßte.

Ich mußte dann allerdings dringend zur Arbeit und habe meine Mutter und meinen Bruder verständigt, meine Mutter hat mich dann schnell abgeholt und zur Arbeit gefahren und sollte dann anschließend mit meinem Bruder den Wagen zur nächsten Werkstatt abschleppen.

Das war eine Sache von vielleicht 60 Minuten, jedoch als meine Mutter und mein Bruder wieder vor Ort waren, stand dort die Polizei. Die ließen wohl überhaupt nicht mit sich reden und nun soll ich wegen "Verkehrunfallflucht" angezeigt werden?

Ist das überhaupt rechtens? Schließlich habe ich ja dem (theoretisch) Geschädigten den Unfall angezeigt und wir hatten uns bereits geeinigt.

Wenn ich nun tatsächlich eine Anzeige erhalte mit was für einem Bußgeld muß ich rechnen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90


... ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.
...

Hat mit einer möglichen Unfallflucht nichts zu tun, wird auch keine sein, wenn es so war, wie du schreibst, aber du scheinst die Ursache nicht wirklich zu kennen, oder? "Aquaplaning" und "mit maximal mit 10km/h" in eine Mauer rollen passt nicht zusammen (außer, du hast Slicks). Vermute, du warst in einer Kurve zu schnell und bist rausgerutscht. Kann passieren, aber man sollte das Kind beim Namen nennen, damit einem das nicht wieder passiert.

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Geistliche Zocken gerne Leute ab.

Wenn an der Mauer nichts passiert ist, dan kommt auch nichts mehr.

Die wollen dir jetzt nur angs machen das du trotzdem obwohl nichts passiert ist Zahlst.

Keine sorge die Blöffen nur.

Zitat:

Original geschrieben von Veloc


Geistliche Zocken gerne Leute ab.

???

Die Anzeige wurde von der Verkehrspolizei aufgenommen und nicht von der Klosterpolizei...

@Drahke,
was soll man bei Dir noch sagen??
Stellst Du dich so, oder verstehst Du manches wirklich net??? 😁😁😁

Gruß Roger

Naja, vom Klosterbruder wird die TE sicherlich nicht abgezockt...😉

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Ah, vlt hast Du es also doch Verstanden mit dem streng gläubigen Bundesland 😉 😁

Gruß Roger

sag halt du brauchtest steine um n jehova zu steinigen...da wird in bayern der klosterbruder UND die polente verständniss für ham 😁

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


sag halt du brauchtest steine um n jehova zu steinigen...da wird in bayern der klosterbruder UND die polente verständniss für ham 😁

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😁😁😁

Sehr geil.
Darauf wäre ich nun net gekommen 😉

Gruß Roger

5 Seiten und es ist noch keiner auf die Lösung/Erklärung gekommen?

Also mal die andere Sicht.

Da steht nen Fahrzeug lustig eine Stunde lang direkt an die Mauer hingefahren rum.

Polizei kommt.

Verdacht auf Entfernen vom Unfallort = Verdacht auf Straftat.

Verdacht auf Straftat = Ermittlungszwang = muß nachgegangen werden.

Straftat = Einstellung nur von der Staatsanwaltschaft.

Idealerweise wäre der Besitzer dort gewesen.
Da das anscheinend nicht der Fall war und man auch in diesem Nichtmauerschadensfall keinen Unfallbericht mit dem Besitzer ausgefüllt hat (schriftlich ist immer gut) - kann man das dann eben der Staatsanwaltschaft erzählen.
Die wird dann vermutlich einstellen.

Obs noch nen Bußgeld gibt wegen Nichtabsichern oder wegen Blockieren eines möglicherweise vorhandene Gehwegs? oder sonstigem - mal abwarten.

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