Anzeige wegen fehlender Umweltplakette

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug am Abend ohne Umweltplakette geparkt (da, wo eine benötigt würde). Am nächsten Tag sehe ich, dass gegen mich Anzeige erstattet wird? Wieso gleich eine "Anzeige" und was hat das zu bedeuten? Wieso bekomme ich da keinen Bußgeldbescheid in die Windschutzscheibe, den ich einfach zahlen kann? Habe ein Österreichisches Kennzeichen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chris870bd schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:34:55 Uhr:


...
Hättest dir lieber eine beim deutschen tüv geholt. Kostet um die 8 euro.

Wie? Schon wieder teurer... gab Zeiten da warens mal 5,- EUR.
Zum Glück benötige ich das Ding nicht... die gelbe Plakette hab ich 2012 gleich nach dem Kauf des Wagens abgekratzt und seither alle Zonen, Innenstädte, Geschäfte, Händler, Leute,... gemieden, für deren Besuch ich eine bräuchte.

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Danke Dir. Heißt das beim Falschparken dann genauso? Hab ehrlich gesagt nie so genau auf den Wisch geguckt und einfach die 5 oder 10€ oder was das waren überwiesen...

Das ist dann ein Verwarnungsgeld, bei Wikipedia ist das Recht gut erklärt wo die Unterschiede liegen.

Dann guck' ich besser mal nach...

Hier in D gibts halt kein so ein Geschacher, wie in Ösiland... wo man den Delinquenten mit so "Kunst-Abzockbegriffen" wie z.B. Ersatzmaut fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit erpresst ala "zahl und verzichte auf alle Einspruchsrechte oder wir ziehen dich richtig durch den Kakao".

Bei uns hier nennt man die Sachen halt beim Namen -in diesem Fall, wie @S_C_R_A_M_B_L_E_R schon schrieb "Ordnungswidrigkeitenanzeige"- auch wenns nur um ein paar EUR geht. Und weils bei uns hier beim Namen genannt wird haste (@TE) auch alle erdenklichen Widerspruchs- und Einspruchsmöglichkeiten...

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Alles klar, danke für die umfrangreichen Infos. Ja, mein Auto hat die grüner 4 Plakette bekommen. Hab es mir am nächsten Tag beim TÜV geholt. Kostete 5 Euro. War mir aber so nicht bewusst 😉.

Frohe Festtage zusammen!

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 25. Dezember 2016 um 13:06:45 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Dezember 2016 um 22:50:03 Uhr:


Da es regelmäßig keine Möglichkeit gibt zu beweisen, welcher Fahrer das Auto da abgestellt hat, kommt der Halter mit 28,50€ Verwaltungskosten davon. Nur der Fahrer kann bestraft werden.

Dem steht das Urteil des AG Dortmund gegenüber, dass als erste Instanz zu einem anderen Urteil gekommen ist.

Nein, das hat doch das AG Dortmund auch genau so entschieden?!

Es isr weiterhin ein Bußgeld, auf die 80 Teuros kommen noch 28,50 Kosten drauf, es gibt aber keinen Punkt. Bei uns genügt ein Foto von der Frontscheibe mit eingeklebter Plakette sowie, vom Gesamtfahrzeug mit erkennbarem Kennzeichen und der Fall wird in der Regel eingestellt. Ich würde diesbezüglich mal mit der Bußgeldstelle reden (HÖFLICH).

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2016 um 14:17:22 Uhr:


Hier in D gibts halt kein so ein Geschacher, wie in Ösiland... wo man den Delinquenten mit so "Kunst-Abzockbegriffen" wie z.B. Ersatzmaut fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit erpresst ala "zahl und verzichte auf alle Einspruchsrechte oder wir ziehen dich richtig durch den Kakao".

Schwarzfahren (

Steuer

- Abgabenhinterziehung)

http://www.vol.at/.../3568345

So etwa auch ein Deutscher, der sich weigerte, nach dem Pfändertunnel die Ersatzmaut zu bezahlen. Dies hatte ein Verwaltungsstrafverfahren mit 300 Euro Strafe zur Folge. Doch der Autofahrer gab nicht auf. Vor dem unabhängigen Verwaltungssenat gab er an, sich verfahren zu haben – und zu wenig auf die Mautpflicht hingewiesen worden zu sein. “Eine Schutzbehauptung”, urteilten beide Instanzen. Auch die 120 Euro Ersatzmaut wären ihm nicht eingeräumt worden. “Unglaubwürdig”, so die Straferkenntnis. Folge: 300 Euro Strafe – plus 90 Euro Verfahrenskosten und die Kosten des Anwalts.

...sag ich doch, entweder man läßt sich eingeschüchtert erpressen und legt 120,- EUR auf den Tisch oder man wird richtig abgezockt.
Und bei uns hier in D kannste im Prinzip wegen jedem 5,- EUR Pipifax durch die Instanzen gehen.

@ Thema ...in D ist es noch immer so, dass der Täter ergo Fahrer belangt werden muß. Eine Ausnahme hiervon gibts bisher nur bei Halt- oder Parkverstößen gem. § 25a StVG Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs.

Somit dürften die 80,- EUR eigentlich vermeidbar sein, wenn der Fahrer, der das Auto dort abgestellt hat nicht ermittelt werden kann. Auf dne Halter kämen dann nur die Verwaltungskosten in Höhe der 28,50 EUR zu.

PS: ...nach Österreich fahr ich schon aus Prinzip seit Einführung der Vignette nicht mehr...

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2016 um 21:12:31 Uhr:


...sag ich doch, entweder man läßt sich eingeschüchtert erpressen und legt 120,- EUR auf den Tisch oder man wird richtig abgezockt.

Wenn du die Maut bezahlst bekommst auch nicht eine Rechnung mit Säumniszuschlag.

Dann bezeichnest du die - ich glaube 40 € - für das Schwarzfahren im ÖPNV auch als Erpressung.

Werden die nicht gezahlt wird es auch teurer

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2016 um 21:12:31 Uhr:


Somit dürften die 80,- EUR eigentlich vermeidbar sein, wenn der Fahrer, der das Auto dort abgestellt hat nicht ermittelt werden kann. Auf dne Halter kämen dann nur die Verwaltungskosten in Höhe der 28,50 EUR zu.

Wenn das Verfahren mangels Beweisen, wer das Fahrzeug am besagten Platz abgestellt hat, eingestellt wird, kommen auch keine Verwaltungsgebühren hinzu.

Doch, so hat bereits mehrfach ein Gericht entschieden.

Die Verwaltungskosten trägt der Halter, da es als Verstoß im ruhenden Verkehr gewertet wird. Ob man die allerdings in Österreich eintreiben kann?

Zitat:

@cloudscraper schrieb am 23. Dezember 2016 um 20:42:02 Uhr:


Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug am Abend ohne Umweltplakette geparkt (da, wo eine benötigt würde). Am nächsten Tag sehe ich, dass gegen mich Anzeige erstattet wird? Wieso gleich eine "Anzeige" und was hat das zu bedeuten? Wieso bekomme ich da keinen Bußgeldbescheid in die Windschutzscheibe, den ich einfach zahlen kann? Habe ein Österreichisches Kennzeichen.

Die Umweltplakette ist so eine Sache. Dass Autos kategorisaiert werden, um ihre lokale Umweltverträglichkeit einzustufen, geschenkt. Deutsche machen das.

Dass dafür Sticker verkauft werden, die mit einer Gewinnspanne vpn 1E+999% verkauft werden, die Andere. Wenn Du für diese Abzocke nicht zahlst, dann wirst du bestraft.

Das Auto ist eine zentrale Funktion deutschen Lebens. Deswegen lassen sich drumherum Einnahmen generieren. Fängt mit Mineralölsteuer an, die Mineralölsteuer wird selbst aber auch besteuert - mit 19% (auf ca 65 ct Steuern zahlt man also noch ~13 ct Steuern), die KFZ-Steuer, die Maut (bislang nur LKW) uuuund... Hmmm... Juhu! Ein Sticker! Wir kaufen Sticker!

Ihr Ösis verkauft auch Sticker, aber wenn die Winschutzscheibe zerstört wird, ersetzt Ihr ihn. Wir müssen neu kaufen.

Auch in der Bundesrepublik ist für JEDES Auto die Farbe der Plaktte eindeutig über das Kennzeichen ermittelbar, dies würde aber die Behörde fordern. Deswegen müssen wir uns Sticker an die Scheibe kleben.

Ich frage mich nur, wenn jemand in Süddeutschland lebt, den österreichischen, den schweizerischen und den deutschen Sticker aufklebt und das Navi an die Scheibe pappt - kann man dann noch aus dem Auto rausgucken?

Im Ernst: ich sehe die Sticker in der selben Kategorie, wie anno dazumal Möllemanns Versuch, mit einem Einkaufschip abzuzocken. Möllemann war lediglich ein wenig amateurhafter.

Wieder ein neuer Beitrag, der in das Bild pass, dass man von diesem Forum gewinnen muss. In mäßigem Deutsch geschrieben, dafür hat man jedoch Verständnis, mit Unwahrheiten gewürzt und zu einer Conclusio kommend, die mit der Realität recht wenig zu tun hat.
Zum einen kann man, bei Fahrzeugen die nicht in Deutschland zugelassen sind, nicht einfach so herausfinden welche Plakette das Fahrzeug erhalten würde und wenn man dies für deutsche Fahrzeuge einführen würde, wären es die gleichen Benutzer die über die hohen Kosten schimpfen und den fehlenden Datenschutz.
Es geht dabei nicht um Sachargumente, es geht vielen Benutzern inzwischen nur mehr darum, denn Staat schlecht zu machen und möglichst in allem eine Gängelung der Bürger zu sehen. Die Hintergründe, die zu dieser Lösung geführt haben, sind jedoch komplex und man möchte fast behaupten zu komplex für viele Menschen. Alternativ wären Fahrverbote zu verhängen, denn das Recht auf sauberere Luft ist höher zu bewerten als der Wunsch nach individueller Mobilität, aber auch das werden einige gleich vehement negieren und sich in Rage schreiben.

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