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Anzeige wegen Fahrerflucht - was tun?

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:21

Halle liebe Forum,

ich schreibe erstmalig aber hoffe auf eure Hilfe.

Heute flatterte eine Anzeige bezüglich Fahrerflucht ein. Sachlage war folgende:

Ich hatte Nachtdienst bei mir im Betrieb und habe auf einem Betriebsinternen Parkplatz geparkt, der Nachts niemals benutzt wird und deswegen mit Erlaubnis der Chefin von mir benutzt werden durfte. Falls doch jemand kommen sollte, habe ich einen Zettel mit meiner Handynummer und der Telefonnummer des Betriebs hinterlassen, dass ich sofort umparken würde. Zusätzlich habe ich angegeben, dass das Auto frühst wieder weg sei.

Als ich nach dem Nachtdienst das Gebäude verlassen habe, stand ein großer PKW quer hinter meinem Auto, der mich offensichtlich zugeparkt hatte. Ich musste mehrere Mülltonnen aus dem weg räumen, um aus dem Parkplatz zu kommen. Dabei habe ich ausgeparkt und das Auto niemals berührt (Ja, ich weiß das sagen alle, aber ich habe extra Mülltonnen etc. aus dem Weg geräumt, um von dort ausparken zu können, ohne diesen zu berühren).

Jetzt ist bei der Versicherung des Fahrzeughalters (mein Schwiegervater) eine Anzeige wegen Fahrerfluchts eingegangen. Ich habe das Auto genau inspiziert und finde nirgendwo einen Kratzer, der nicht auch schon zuvor da war.

Ich bin am verzweifeln. Ich habe weder eine Versicherung, noch, als Student, Geld mir einen Anwalt zu holen...Außerdem bin ich auf den Führerschein angewiesen..

Was soll ich jetzt machen?

Kann man die Sache ohne Gericht regeln? Sollte wirklich ein Lackschaden entstanden sein, bzw. der andere Fahrzeughalter einfach "einen alten Schaden auf meine Kosten reparieren lassen wollen", da ich mir keines Unfalls bewusst bin, würde ich das Geld für so eine Kleinigkeit sicherlich irgendwie auftreiben können, aber wenn ich jetzt Gerichtskosten oder sowas zahlen muss weiß ich nicht wie...

Ohje, ich hoffe auf Hilfe/Verständnis..

Beste Antwort im Thema

Siehe cockers Tip! Das Beschuldigen eines unbekannten Fahrers ohne triftigen Grund ist ebenfalls eine Straftat - die Vortäuschung einer solchen nämlich, und die wiegt deutlich schwerer als Deine "Fahrerflucht".

Der Anhörungsboen ist allerdings mit Sicherheit bei Deinem Schwiegervater gelandet und nicht bei seiner versicherung. das wäre tatsächlich eigentümlich. Da kann höchstens die Ermittlungsanfrage eingehen, wenn eine gegnerische versicherung die Anfrage über das Datenbanksystem stellt. Anzeige läuft dann grundsätzlich über polizeiliche Stellen und gegen den halter oder Fahrer (falls bekannt).

Schuldeingeständnisse oder Angebote jedweder Art sind da eher kontraproduktiv, auch jedwede Kontaktaufnahmen außerhalb der offiziellen Schriftstücke. Also Anhörungsbogen ausfüllen, klar hinschreiben, wer an diesem Tag gefahren ist, daß man keinen Unfall hatte und dann die Geschichte so schildern, wie sie hier steht. Das riecht gewaltig nach einer Selbstjustizaktion, die für den Zuparker nicht ganz so funktioniert hat, wie er das gern hätte. Also hat er noch einen nachgelegt...

Der Gutachter kann selbst winzigste Lackspuren finden, und glaub mir, wenn es hart auf hart geht, knickt der Beschuldiger garantiert ein. Ohne Schaden -> Falschbeschuldigung. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, wird durch so eine Beschuldigung ohne Grund der obig geschilderte Tatbestand hegestellt. Ist kein Pappenstiel, wenn sich dann ein rühriger Staatsanwalt den Falschbeschuldiger zur Brust nimmt. Die Tagessätze sind echt schmerzhaft, und Falschbeschuldigungen solcher Art werden auch von Staats wegen weiterverfolgt :-)

Also erst mal ruhig Blut, und wenn Du 100% sicher bist, daß es keinen Unfall gab, dann einfach Post ausfüllen, später ggfs. Anwalt einschalten und der Polizei gegenüber immer klar und uneingeschränkt ansagen, daß es keinen Unfall gab. Fertig.

Letztlich muß es Dir bewiesen werden, ob es einen Unfall gab und ein Schaden entstanden ist. Und dazu müsste dann der Gutachter ran...

Kreis geschlossen, beweise nicht vorhanden...Rest siehe Text + cockers Post :-)

Good luck!!!

Gruß

Roman

 

PS: Die Nötigung braucht man jetzt nicht mehr anzeigen. Das macht nur Sinn, solange man eingeparkt steht und tatsächlich genötigt ist. Im Prinzip stimmt es aber: Zuparken ist Nötigung - selbst auf meinem eigenen Grund und Boden.

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Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 12. Juni 2018 um 12:04:28 Uhr:

Firmenparkplätze sind immer ein heißes Eisen, solange da keine Schranke und ein Schild steht, auf dem steht,daß der Platz nur für Firmenangehörige ist. Im Falle der Haftung bei einem Fahrzeugschaden spielt das eh keine Rolle, da er hier nach dem BGB geht und dem ist es herzlich egal, wo der Schaden entstanden ist, solange er entstanden ist.

Richtig

Zitat:

Strafrechtlich dürfte das ebenfalls egal sein, schließlich kann ich auch nicht mit einer AK 47 hunderte Mitarbeiter nieder- mähen und mich dann darauf berufen, daß dort Privatgelände ist, auf dem das STGB nicht giilt. Aber diesbezüglich ist ja wohl noch nichts passiert. Also abwarten und Tee trinken.

falsch

Beim 142 StGB ist das nun mal so. Man muß von einem Verkehrsunfall sprechen. Und um von einem Verkehrsunfall sprechen zu können muss öffentlicher Verkehrsraum vorliegen. Findet der "Unfall" auf einem für den übrigen Verkehr nicht zugänglichen Gelände statt, handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum und somit kann man auch nicht von einem Unfall sprechen. Also auch keine "Unfallflucht" Das hat nur strafrechtlichen Belang und nichts mit der Schadenregulierung zu tun.

http://www.bernd-huppertz.de/.../Definition%20VU%20(ppt).pdf

 

Ein Schild allein reicht nicht. das hindert keinen wirklich daran, das Gelände zu befahren.

Betriebsinterner Parkplatz heißt, ein Kollege hat Dich angezeigt. Der Kollege wird sich doch ausfindig machen lassen? Schon mal mit einem persönlichen Gespräch versucht, um Hintergründe zu erfahren? Der Kollege muss sich ja schon vorher Dein Kennzeichen notiert haben. Will heißen, er hat die Anzeige schon vorher geplant ...

am 12. Juni 2018 um 16:21

Zunächst einmal ist ein Kratzer bei dir überhaupt kein Beweis!

Der müsste dann nämlich exakt mit dem Schaden am gegnerischen Auto übereinstimmen.

Unter 1000€ Schaden wird im übrigen nichts gegen dich unternommen. Selbst wenn da ein mini Schaden am anderen Auto ist der zufällig zu einem bei dir passt würde von der Versicherung reguliert und fertig. Erst ab 1000 € wird es eng. Also erstmal ganz ruhig bleiben

Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 18:21:37 Uhr:

 

Unter 1000€ Schaden wird im übrigen nichts gegen dich unternommen. Selbst wenn da ein mini Schaden am anderen Auto ist der zufällig zu einem bei dir passt würde von der Versicherung reguliert und fertig. Erst ab 1000 € wird es eng. Also erstmal ganz ruhig bleiben

Bitte??:confused:

Wo hast du diese abstrusen Informationen denn her. Es gibt wohl eine Untergrenze, ab der die StA tätig wird, sprich Ermittlungen einleitet. Die ist wohl von StA zu StA verschieden, aber 1000 Euro ist als Untergrenze völliger Blödsinn und gehört in den Bereich des Märchens. Oder hast du dich mit den Nullen verhauen:)

Da wird wohl die ominös vermeintliche Bagatellschadensgrenze für die Erstattung von Sachverständigenkosten in zivilrechtlicher Hinsicht mit dem strafrechltichen Begriff des Bagatellschadens "vergoogelt" worden sein.

am 12. Juni 2018 um 17:21

Ich hatte einen Unfall bei dem der Verursacher abgehauen ist. Der Schaden war auch nicht zu bestreiten und lag unter 1000€.

Deswegen wurde die Anzeige die im übrigen von meinem RA gestellt wurde schlicht eingestellt. Eben mit dieser Begründung und auch mein Anwalt sagte das es so ist. Bei Erstattung der Anzeige lag noch kein Gutachten vor. Sonst hätte er es gleich gelassen. Nur weil ihr Hobbyjuristen das nicht wisst oder glauben möchtet heißt das nicht das ich was poste das falsch ist.

Na offenbar kennst Du dich damit nicht aus und liessest Dir da Dinge erzählen, die so nicht zutreffend sind.

Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 19:21:47 Uhr:

Ich hatte einen Unfall bei dem der Verursacher abgehauen ist. Der Schaden war auch nicht zu bestreiten und lag unter 1000€.

Deswegen wurde die Anzeige die im übrigen von meinem RA gestellt wurde schlicht eingestellt. Eben mit dieser Begründung und auch mein Anwalt sagte das es so ist. Bei Erstattung der Anzeige lag noch kein Gutachten vor. Sonst hätte er es gleich gelassen. Nur weil ihr Hobbyjuristen das nicht wisst oder glauben möchtet heißt das nicht das ich was poste das falsch ist.

Tut mir zwar leid, aber es ist falsch. Eingestellt kann natürlich sein, hat aber dann nichts mit dieser ominösen 1000 Euro Grenze zu tun. Die gibt es nicht. Da frag deinen Anwalt noch mal.

PS: unter 1000 Euro ist ja relativ ungenau. 100 Euro sind auch unter 1000 Euro:)

am 12. Juni 2018 um 17:29

Vielleicht mal ne Rechtsberatung besuchen? Oder bei Gericht nachfragen? Glaube mir - ich habe auch gekotzt.

Ist aber so

Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 19:29:36 Uhr:

Vielleicht mal ne Rechtsberatung besuchen? Oder bei Gericht nachfragen? Glaube mir - ich habe auch gekotzt.

Ist aber so

Du sprichst aber von Deutschland, oder? Nicht dass du irgendwo in der Schweiz oder so wohnst.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. Juni 2018 um 18:32:43 Uhr:

Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 18:21:37 Uhr:

 

Unter 1000€ Schaden wird im übrigen nichts gegen dich unternommen. Selbst wenn da ein mini Schaden am anderen Auto ist der zufällig zu einem bei dir passt würde von der Versicherung reguliert und fertig. Erst ab 1000 € wird es eng. Also erstmal ganz ruhig bleiben

Bitte??:confused:

Wo hast du diese abstrusen Informationen denn her. Es gibt wohl eine Untergrenze, ab der die StA tätig wird, sprich Ermittlungen einleitet. Die ist wohl von StA zu StA verschieden, aber 1000 Euro ist als Untergrenze völliger Blödsinn und gehört in den Bereich des Märchens. Oder hast du dich mit den Nullen verhauen:)

Hat er schon mal behauptet und sich nicht die Mühe gemacht die Beweise zu liefern.

Siehe hier.

https://www.motor-talk.de/.../...ein-auto-geschlagen-t6347149.html?...

Ich behaupte immer noch es sei einfach gelaber.

Moorteufelchen

Erlebt haben wird er das schon, aber evtl. falsch verstanden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2018 um 19:55:43 Uhr:

Erlebt haben wird er das schon, aber evtl. falsch verstanden.

Immer wenn so was vehement behauptet und verteidigt wird werde ich sehr mistrauisch wenn dann die Beweise mit Fadenscheinigen Begründungen ausbleiben.

Hier: Zitat: könnte mir die Mühe machen...

Zum hier überall den Senf dazugeben ist ja auch Zeit.:D

Moorteufelchen

Sowas ist auch nicht schlimm. Es genügt ja, wenn man die richtigeren Antworten erkennt. :)

Zitat:

@misterblake schrieb am 12. Juni 2018 um 10:33:31 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2018 um 10:27:20 Uhr:

 

Als erstes mal eine Anzeige wegen Nötigung (wegen des Einparkens durch den anderen PKW).

Zum Thema Fahrerflucht gibt's hier schon einiges zu lesen.

Gruß Metalhead

Ist das denn wirklich "nötig" (...)? Ich will da kein großes Trara drum machen, sondern einfach nur meine Ruhe. Wenn ich da 200Euro für ein bisschen Lack hinlegen muss, dann ist das so, solange es damit getan ist

...mich macht dieses Postings etwas nachdenklich.....

Auch die geäußerte Annahme das man immer auch einen Kontakt bemerkt. ..

Je nach Klapperkiste und Umgebung ist ein leichter Touch auch unbemerkt denkbar... .

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