Anzeige wegen Fahrerflucht - was tun?

Halle liebe Forum,

ich schreibe erstmalig aber hoffe auf eure Hilfe.
Heute flatterte eine Anzeige bezüglich Fahrerflucht ein. Sachlage war folgende:
Ich hatte Nachtdienst bei mir im Betrieb und habe auf einem Betriebsinternen Parkplatz geparkt, der Nachts niemals benutzt wird und deswegen mit Erlaubnis der Chefin von mir benutzt werden durfte. Falls doch jemand kommen sollte, habe ich einen Zettel mit meiner Handynummer und der Telefonnummer des Betriebs hinterlassen, dass ich sofort umparken würde. Zusätzlich habe ich angegeben, dass das Auto frühst wieder weg sei.
Als ich nach dem Nachtdienst das Gebäude verlassen habe, stand ein großer PKW quer hinter meinem Auto, der mich offensichtlich zugeparkt hatte. Ich musste mehrere Mülltonnen aus dem weg räumen, um aus dem Parkplatz zu kommen. Dabei habe ich ausgeparkt und das Auto niemals berührt (Ja, ich weiß das sagen alle, aber ich habe extra Mülltonnen etc. aus dem Weg geräumt, um von dort ausparken zu können, ohne diesen zu berühren).
Jetzt ist bei der Versicherung des Fahrzeughalters (mein Schwiegervater) eine Anzeige wegen Fahrerfluchts eingegangen. Ich habe das Auto genau inspiziert und finde nirgendwo einen Kratzer, der nicht auch schon zuvor da war.
Ich bin am verzweifeln. Ich habe weder eine Versicherung, noch, als Student, Geld mir einen Anwalt zu holen...Außerdem bin ich auf den Führerschein angewiesen..
Was soll ich jetzt machen?
Kann man die Sache ohne Gericht regeln? Sollte wirklich ein Lackschaden entstanden sein, bzw. der andere Fahrzeughalter einfach "einen alten Schaden auf meine Kosten reparieren lassen wollen", da ich mir keines Unfalls bewusst bin, würde ich das Geld für so eine Kleinigkeit sicherlich irgendwie auftreiben können, aber wenn ich jetzt Gerichtskosten oder sowas zahlen muss weiß ich nicht wie...
Ohje, ich hoffe auf Hilfe/Verständnis..

Beste Antwort im Thema

Siehe cockers Tip! Das Beschuldigen eines unbekannten Fahrers ohne triftigen Grund ist ebenfalls eine Straftat - die Vortäuschung einer solchen nämlich, und die wiegt deutlich schwerer als Deine "Fahrerflucht".
Der Anhörungsboen ist allerdings mit Sicherheit bei Deinem Schwiegervater gelandet und nicht bei seiner versicherung. das wäre tatsächlich eigentümlich. Da kann höchstens die Ermittlungsanfrage eingehen, wenn eine gegnerische versicherung die Anfrage über das Datenbanksystem stellt. Anzeige läuft dann grundsätzlich über polizeiliche Stellen und gegen den halter oder Fahrer (falls bekannt).

Schuldeingeständnisse oder Angebote jedweder Art sind da eher kontraproduktiv, auch jedwede Kontaktaufnahmen außerhalb der offiziellen Schriftstücke. Also Anhörungsbogen ausfüllen, klar hinschreiben, wer an diesem Tag gefahren ist, daß man keinen Unfall hatte und dann die Geschichte so schildern, wie sie hier steht. Das riecht gewaltig nach einer Selbstjustizaktion, die für den Zuparker nicht ganz so funktioniert hat, wie er das gern hätte. Also hat er noch einen nachgelegt...

Der Gutachter kann selbst winzigste Lackspuren finden, und glaub mir, wenn es hart auf hart geht, knickt der Beschuldiger garantiert ein. Ohne Schaden -> Falschbeschuldigung. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, wird durch so eine Beschuldigung ohne Grund der obig geschilderte Tatbestand hegestellt. Ist kein Pappenstiel, wenn sich dann ein rühriger Staatsanwalt den Falschbeschuldiger zur Brust nimmt. Die Tagessätze sind echt schmerzhaft, und Falschbeschuldigungen solcher Art werden auch von Staats wegen weiterverfolgt :-)

Also erst mal ruhig Blut, und wenn Du 100% sicher bist, daß es keinen Unfall gab, dann einfach Post ausfüllen, später ggfs. Anwalt einschalten und der Polizei gegenüber immer klar und uneingeschränkt ansagen, daß es keinen Unfall gab. Fertig.
Letztlich muß es Dir bewiesen werden, ob es einen Unfall gab und ein Schaden entstanden ist. Und dazu müsste dann der Gutachter ran...
Kreis geschlossen, beweise nicht vorhanden...Rest siehe Text + cockers Post :-)

Good luck!!!

Gruß
Roman

PS: Die Nötigung braucht man jetzt nicht mehr anzeigen. Das macht nur Sinn, solange man eingeparkt steht und tatsächlich genötigt ist. Im Prinzip stimmt es aber: Zuparken ist Nötigung - selbst auf meinem eigenen Grund und Boden.

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Watt erzählt ihr hier Alles ,erstmal würde ich die Versicherung ansprechen welcher Schaden wann und wo entstanden ist,desweiteren würde ich der Versicherung anbieten eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge .
Zumindest die ansässigen Versicherungen hier in Berlin haben dafür immer ein offenes Ohr,dann kann man weitersehen.
B 19

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 12. Juni 2018 um 20:00:05 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2018 um 19:55:43 Uhr:


Erlebt haben wird er das schon, aber evtl. falsch verstanden.

Immer wenn so was vehement behauptet und verteidigt wird werde ich sehr mistrauisch wenn dann die Beweise mit Fadenscheinigen Begründungen ausbleiben.
Hier: Zitat: könnte mir die Mühe machen...
Zum hier überall den Senf dazugeben ist ja auch Zeit.😁
Moorteufelchen

Du weißt inzwischen ja sicher was ich von dir halte.... geht übrigens nicht nur mir so. Was du für gelaber hältst ist mir sowas von Latte... noch nicht ein einziges mal hast du irgendwo ausser scheisse, beleidigungen und völligen Schwachsinn was vernünftiges von dir gegeben. Ich habe dir schon mal gesagt das ich mir die Mühe spare. Von Vollpfosten kommt dann sowieso nur der Einwand es wäre gefälscht, der Staatsanwalt ist dumm oder was auch immer.
Ich hatte die Möglichkeit für einen Widerspruch - dann hätte ich im Zweifel aber bezahlt.
Mein Schaden wurde reguliert und der Rest war mir relativ egal.
Und die Sachlage war absolut eindeutig! Es war eine Bilderbuch Unfallflucht und ich habe ihn so lange verfolgt bis ich das Kennzeichen hatte. Während der Jagd habe ich mit der Polizei telefoniert und wenige Kilometer später wurde er gefasst.
Trotzdem wurde das Verfahren wegen Unfallflucht mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Der Schaden an meinem Fahrzeug war 863€.
Wenn hier jemand meint das könnte nicht sein dann informiert euch.

Hier mal ein anderer Fall mit aktuellem Urteil von 2016 für alle Besserwisser

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 15.04.2016 beim Amtsgericht Braunschweig beantragt, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig zu entziehen.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, als Führer eines weißen Pkw VW Golf gegen zwei geparkte Fahrzeuge gefahren zu sein und hierbei einen Gesamtschaden in Höhe von 1.387,54 € verursacht zu haben. Danach habe sich der Beschuldigte vom Unfallort entfernt, ohne eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten, ob ein Feststellungsinteressent erscheine.
Der Beschuldigte hat den Vorfall im Wesentlichen eingeräumt. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass er beim Abbiegen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe und rechts gegen geparkte Fahrzeuge gestoßen sei. Er habe sich selbst erschrocken und Angst bekommen. Deshalb sei er vor Schreck weitergefahren. Später sei er noch einmal zur Unfallstelle zurückgekehrt. Zu diesem Zeitpunkt seien die beschädigten Fahrzeuge jedoch nicht mehr vor Ort gewesen.
Mit dem angegriffenen Beschluss vom 28.04.2016 hat das Amtsgericht Braunschweig den Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt und dies damit begründet, dass nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Braunschweig bei einem Schaden unterhalb des Betrages von 1.500,00 € noch kein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen sei. Die Entscheidungen, die bereits bei einem Schaden von 1.300,00 € von einem bedeutenden Schaden im Sinne der Norm ausgingen, lägen zum Teil schon längere Zeit zurück.

Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 23:13:17 Uhr:


Hier mal ein anderer Fall mit aktuellem Urteil von 2016 für alle Besserwisser

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 15.04.2016 beim Amtsgericht Braunschweig beantragt, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig zu entziehen.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, als Führer eines weißen Pkw VW Golf gegen zwei geparkte Fahrzeuge gefahren zu sein und hierbei einen Gesamtschaden in Höhe von 1.387,54 € verursacht zu haben. Danach habe sich der Beschuldigte vom Unfallort entfernt, ohne eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten, ob ein Feststellungsinteressent erscheine.
Der Beschuldigte hat den Vorfall im Wesentlichen eingeräumt. Er hat sich dahingehend eingelassen, dass er beim Abbiegen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe und rechts gegen geparkte Fahrzeuge gestoßen sei. Er habe sich selbst erschrocken und Angst bekommen. Deshalb sei er vor Schreck weitergefahren. Später sei er noch einmal zur Unfallstelle zurückgekehrt. Zu diesem Zeitpunkt seien die beschädigten Fahrzeuge jedoch nicht mehr vor Ort gewesen.
Mit dem angegriffenen Beschluss vom 28.04.2016 hat das Amtsgericht Braunschweig den Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt und dies damit begründet, dass nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Braunschweig bei einem Schaden unterhalb des Betrages von 1.500,00 € noch kein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen sei. Die Entscheidungen, die bereits bei einem Schaden von 1.300,00 € von einem bedeutenden Schaden im Sinne der Norm ausgingen, lägen zum Teil schon längere Zeit zurück.

Du wirst es nicht glauben. Die Grenze von 1500 Euro ist zumindest mir bekannt. Gilt aber für die Entziehung der FE und für nichts anderes. Deine 1000 Euro Grenze gibt´s nun mal nicht.
Also was willst du uns mit diesem Posting sagen.😕
Dass dieser Fall nichts mit dem Fall des TE zu tun hat, und du das, was die Einstellung deines Verfahrens zur Folge hatte, nicht verstanden hast, oder was genau? Das hättest du geschafft.
Zumindest bist du aber kein Besserwisser. Von Wissen kann bei dir zumindest im Zusammenhang mit diesem Thema keine Rede sein.😁

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Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 23:01:05 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 12. Juni 2018 um 20:00:05 Uhr:


Immer wenn so was vehement behauptet und verteidigt wird werde ich sehr mistrauisch wenn dann die Beweise mit Fadenscheinigen Begründungen ausbleiben.
Hier: Zitat: könnte mir die Mühe machen...
Zum hier überall den Senf dazugeben ist ja auch Zeit.😁
Moorteufelchen

Und die Sachlage war absolut eindeutig! Es war eine Bilderbuch Unfallflucht und ich habe ihn so lange verfolgt bis ich das Kennzeichen hatte. Während der Jagd habe ich mit der Polizei telefoniert und wenige Kilometer später wurde er gefasst.
Trotzdem wurde das Verfahren wegen Unfallflucht mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Der Schaden an meinem Fahrzeug war 863€.
Wenn hier jemand meint das könnte nicht sein dann informiert euch.

Oh. Jetzt wurde das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Woher dieser Sinneswandel. Dann hast du es ja doch jetzt verstanden, dass es diese 1000 Euro Grenze, die bis vor kurzem noch Grund der Einstellung gewesen sein soll, nicht existiert.
Dann nehme ich dann zumindest die Behauptung aus meinem letzten Post, dass du es nicht verstanden hast, zurück.
Den Rest nicht.

Aha, jetzt kommt Licht ins Dunkel... ihr wollt es nicht wahrhaben.
Das Verfahren in BS wurde ebenfalls wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bei mir war es 2003. Da lag die Grenze auch tiefer. Bis 2016 war sie bei 1300, seit 2016 ist sie bei 1500.
Das bedeutet das der TE eben nichts zu befürchten hat wenn er unterhalb der Grenze liegt. Maximal eine kleine Geldauflage und es wird eingestellt.
Da könnt ihr dünnschiss blubbern wie ihr wollt. 😁

Zitat:

@Trets2 schrieb am 12. Juni 2018 um 23:49:05 Uhr:


Aha, jetzt kommt Licht ins Dunkel... ihr wollt es nicht wahrhaben.
Das Verfahren in BS wurde ebenfalls wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bei mir war es 2003. Da lag die Grenze auch tiefer. Bis 2016 war sie bei 1300, seit 2016 ist sie bei 1500.
Das bedeutet das der TE eben nichts zu befürchten hat wenn er unterhalb der Grenze liegt. Maximal eine kleine Geldauflage und es wird eingestellt.
Da könnt ihr dünnschiss blubbern wie ihr wollt. 😁

Hallo. Werd wach. Du sprichst von der Grenze die die Einziehung des Führerscheines nach sich ziehen kann und nicht von einer Grenze die eine Einstellung zur Folge hat, wie es ja bei dir angeblich war, weil der Schaden unter 1000 Euro lag. Das hast du bis jetzt immer behauptet und dem ist hier widersprochen worden. Mehr nicht.
Langsam solltest du dich mal entscheiden, wovon du jetzt sprechen willst.

Zur Erinnerung ein teil deines Postings von 18:21 Uhr.
Unter 1000€ Schaden wird im übrigen nichts gegen dich unternommen. Selbst wenn da ein mini Schaden am anderen Auto ist der zufällig zu einem bei dir passt würde von der Versicherung reguliert und fertig. Erst ab 1000 € wird es eng. Also erstmal ganz ruhig bleiben

Und den auch noch

Ich hatte einen Unfall bei dem der Verursacher abgehauen ist. Der Schaden war auch nicht zu bestreiten und lag unter 1000€.

Deswegen wurde die Anzeige die im übrigen von meinem RA gestellt wurde schlicht eingestellt. Eben mit dieser Begründung und auch mein Anwalt sagte das es so ist. Bei Erstattung der Anzeige lag noch kein Gutachten vor. Sonst hätte er es gleich gelassen. Nur weil ihr Hobbyjuristen das nicht wisst oder glauben möchtet heißt das nicht das ich was poste das falsch ist.

Jup, ich gebe zu das ich nicht wusste das die Grenze bereits 2x angehoben wurde!
Wie gesagt ist es bei mir schon eine Weile her. Trotzdem wird das Verfahren eingestellt. Ein Bußgeld kommt übrigens ebenfalls nicht in Betracht das Unfallflucht eine Straftat ist. Aber eben erst ab einer gewissen Grenze die inzwischen bei 1500 € liegt.
Es kann also maximal zu ein paar Tagessätzen kommen wenn man unterhalb dieser Grenze liegt. Aber nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Also hatte ich unrecht beim Betrag da der inzwischen sogar noch höher liegt - nicht aber bei der Tatsache das er bei einem Bagatellschaden nichts zu befürchten hat Herr Oberlehrer....

Im übrigen sei angemerkt das selbst ein Staatsanwalt mit seiner Forderung gescheitert ist. Der wollte die Rechtsprechung offenbar ebensowenig wahrhaben wie du. Wer also hat hier was nicht verstanden? Und will es unbedingt besser wissen und RECHT haben?

Zitat:

@Trets2 schrieb am 13. Juni 2018 um 00:04:19 Uhr:


Jup, ich gebe zu das ich nicht wusste das die Grenze bereits 2x angehoben wurde!
Wie gesagt ist es bei mir schon eine Weile her. Trotzdem wird das Verfahren eingestellt. Ein Bußgeld kommt übrigens ebenfalls nicht in Betracht das Unfallflucht eine Straftat ist. Aber eben erst ab einer gewissen Grenze die inzwischen bei 1500 € liegt.
Es kann also maximal zu ein paar Tagessätzen kommen wenn man unterhalb dieser Grenze liegt. Aber nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Also hatte ich unrecht beim Betrag da der inzwischen sogar noch höher liegt - nicht aber bei der Tatsache das er bei einem Bagatellschaden nichts zu befürchten hat Herr Oberlehrer....

Hinsichtlich seines Führerscheines nicht. Da hast du recht. Allerdings kann er natürlich verurteilt werden, auch bei einem Schaden unter 1000 Euro. Darum, und nur darum ging es.

Er kann eben nicht verurteilt werden. Offenbar willst du es nicht begreifen!
Ein solches Verfahren geht überhaupt nicht mehr vor Gericht wenn der verursachte Schaden unter dieser Grenze liegt.
Im schlimmsten Fall bekommt er eine kleine Geldstrafe mit der das Thema erledigt ist. Man nennt es geringfügig oder mangelndes öffentliches Interesse wie in meinem Fall.

Zitat:

@Trets2 schrieb am 13. Juni 2018 um 00:29:33 Uhr:


Er kann eben nicht verurteilt werden. Offenbar willst du es nicht begreifen!
Ein solches Verfahren geht überhaupt nicht mehr vor Gericht wenn der verursachte Schaden unter dieser Grenze liegt.
Im schlimmsten Fall bekommt er eine kleine Geldstrafe mit der das Thema erledigt ist. Man nennt es geringfügig oder mangelndes öffentliches Interesse wie in meinem Fall.

Herr schmeiß Hirn vom Himmel.

Lies deinen eigenen Mist mal nacheinander durch, oder lass es dir erklären. Dann merkst du es vielleicht, dass du ständig was anderes behauptet. Erst wurde dein Verfahren eingestellt wegen "unter 1000 Euro", dann wieder wegen "mangelndem öffentlichem Interesse". Was kommt als nächstes?

Mir reicht der Schwachsinn jetzt. Und ich hatte schon Hoffnung. Aber du disqualifizierst dich gerade erneut. Unfassbar🙄

Und Sorry @Moorteufelchen
Ich hatte schon an deinen Hinweisen in Bezug auf diesen Foristen @Trets2 gezweifelt. jetzt nicht mehr.🙂

Es hilft dem TE nicht im Geringsten, wenn sich die Hobby- und Berufs-Juristen über irgendwelche fallfernen Sachverhalte streiten und Haare anderer Köpfe spalten. Würdet Ihr bitte diese Diskussionen andernorts weiterführen???

Danke

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