ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzeige wegen Fahrerflucht - was tun?

Anzeige wegen Fahrerflucht - was tun?

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:21

Halle liebe Forum,

ich schreibe erstmalig aber hoffe auf eure Hilfe.

Heute flatterte eine Anzeige bezüglich Fahrerflucht ein. Sachlage war folgende:

Ich hatte Nachtdienst bei mir im Betrieb und habe auf einem Betriebsinternen Parkplatz geparkt, der Nachts niemals benutzt wird und deswegen mit Erlaubnis der Chefin von mir benutzt werden durfte. Falls doch jemand kommen sollte, habe ich einen Zettel mit meiner Handynummer und der Telefonnummer des Betriebs hinterlassen, dass ich sofort umparken würde. Zusätzlich habe ich angegeben, dass das Auto frühst wieder weg sei.

Als ich nach dem Nachtdienst das Gebäude verlassen habe, stand ein großer PKW quer hinter meinem Auto, der mich offensichtlich zugeparkt hatte. Ich musste mehrere Mülltonnen aus dem weg räumen, um aus dem Parkplatz zu kommen. Dabei habe ich ausgeparkt und das Auto niemals berührt (Ja, ich weiß das sagen alle, aber ich habe extra Mülltonnen etc. aus dem Weg geräumt, um von dort ausparken zu können, ohne diesen zu berühren).

Jetzt ist bei der Versicherung des Fahrzeughalters (mein Schwiegervater) eine Anzeige wegen Fahrerfluchts eingegangen. Ich habe das Auto genau inspiziert und finde nirgendwo einen Kratzer, der nicht auch schon zuvor da war.

Ich bin am verzweifeln. Ich habe weder eine Versicherung, noch, als Student, Geld mir einen Anwalt zu holen...Außerdem bin ich auf den Führerschein angewiesen..

Was soll ich jetzt machen?

Kann man die Sache ohne Gericht regeln? Sollte wirklich ein Lackschaden entstanden sein, bzw. der andere Fahrzeughalter einfach "einen alten Schaden auf meine Kosten reparieren lassen wollen", da ich mir keines Unfalls bewusst bin, würde ich das Geld für so eine Kleinigkeit sicherlich irgendwie auftreiben können, aber wenn ich jetzt Gerichtskosten oder sowas zahlen muss weiß ich nicht wie...

Ohje, ich hoffe auf Hilfe/Verständnis..

Beste Antwort im Thema

Siehe cockers Tip! Das Beschuldigen eines unbekannten Fahrers ohne triftigen Grund ist ebenfalls eine Straftat - die Vortäuschung einer solchen nämlich, und die wiegt deutlich schwerer als Deine "Fahrerflucht".

Der Anhörungsboen ist allerdings mit Sicherheit bei Deinem Schwiegervater gelandet und nicht bei seiner versicherung. das wäre tatsächlich eigentümlich. Da kann höchstens die Ermittlungsanfrage eingehen, wenn eine gegnerische versicherung die Anfrage über das Datenbanksystem stellt. Anzeige läuft dann grundsätzlich über polizeiliche Stellen und gegen den halter oder Fahrer (falls bekannt).

Schuldeingeständnisse oder Angebote jedweder Art sind da eher kontraproduktiv, auch jedwede Kontaktaufnahmen außerhalb der offiziellen Schriftstücke. Also Anhörungsbogen ausfüllen, klar hinschreiben, wer an diesem Tag gefahren ist, daß man keinen Unfall hatte und dann die Geschichte so schildern, wie sie hier steht. Das riecht gewaltig nach einer Selbstjustizaktion, die für den Zuparker nicht ganz so funktioniert hat, wie er das gern hätte. Also hat er noch einen nachgelegt...

Der Gutachter kann selbst winzigste Lackspuren finden, und glaub mir, wenn es hart auf hart geht, knickt der Beschuldiger garantiert ein. Ohne Schaden -> Falschbeschuldigung. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, wird durch so eine Beschuldigung ohne Grund der obig geschilderte Tatbestand hegestellt. Ist kein Pappenstiel, wenn sich dann ein rühriger Staatsanwalt den Falschbeschuldiger zur Brust nimmt. Die Tagessätze sind echt schmerzhaft, und Falschbeschuldigungen solcher Art werden auch von Staats wegen weiterverfolgt :-)

Also erst mal ruhig Blut, und wenn Du 100% sicher bist, daß es keinen Unfall gab, dann einfach Post ausfüllen, später ggfs. Anwalt einschalten und der Polizei gegenüber immer klar und uneingeschränkt ansagen, daß es keinen Unfall gab. Fertig.

Letztlich muß es Dir bewiesen werden, ob es einen Unfall gab und ein Schaden entstanden ist. Und dazu müsste dann der Gutachter ran...

Kreis geschlossen, beweise nicht vorhanden...Rest siehe Text + cockers Post :-)

Good luck!!!

Gruß

Roman

 

PS: Die Nötigung braucht man jetzt nicht mehr anzeigen. Das macht nur Sinn, solange man eingeparkt steht und tatsächlich genötigt ist. Im Prinzip stimmt es aber: Zuparken ist Nötigung - selbst auf meinem eigenen Grund und Boden.

57 weitere Antworten
Ähnliche Themen
57 Antworten
am 12. Juni 2018 um 8:25

Grundsätzlich nie ohne Anwalt! Zunächst der Versicherung mitteilen, dass kein Schaden verursacht wurde. Eventuell benennt die Versicherung einen Vertragsanwalt. Ansonsten selbst einen Anwalt nehmen!

OpenAirFan

Zitat:

@misterblake schrieb am 12. Juni 2018 um 10:21:57 Uhr:

Was soll ich jetzt machen?

Als erstes mal eine Anzeige wegen Nötigung (wegen des Einparkens durch den anderen PKW).

Zum Thema Fahrerflucht gibt's hier schon einiges zu lesen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:30

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 12. Juni 2018 um 10:25:44 Uhr:

Grundsätzlich nie ohne Anwalt! Zunächst der Versicherung mitteilen, dass kein Schaden verursacht wurde. Eventuell benennt die Versicherung einen Vertragsanwalt. Ansonsten selbst einen Anwalt nehmen!

OpenAirFan

Danke für die Antwort! Ich bin, wie gesagt, Student. Ich habe echt kein Geld für einen Anwalt...

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:33

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2018 um 10:27:20 Uhr:

Zitat:

@misterblake schrieb am 12. Juni 2018 um 10:21:57 Uhr:

Was soll ich jetzt machen?

Als erstes mal eine Anzeige wegen Nötigung (wegen des Einparkens durch den anderen PKW).

Zum Thema Fahrerflucht gibt's hier schon einiges zu lesen.

Gruß Metalhead

Ist das denn wirklich "nötig" (...)? Ich will da kein großes Trara drum machen, sondern einfach nur meine Ruhe. Wenn ich da 200Euro für ein bisschen Lack hinlegen muss, dann ist das so, solange es damit getan ist

Also eine Anzeige wegen Fahrerflucht erfolgt über Halterfeststellung und Ermittlung des Fahrers. Demnach hätte die ermittelnde Behörde zumindest bei Deinem Schwiegervater schon mal vorstellig sein müssen, allein weil der Tatbestand der Fahrerflucht eine Straftat ist.

Die Versicherung hat damit überhaupt nichts zu tun, dort kann Dich auch niemand wegen Fahrerflucht anzeigen. Möglicherweise hat sich jemand bei der Versicherung gemeldet und dort einen Schaden "angezeigt", den Du verursacht haben könntest. Das wiederum ist etwas ganz anderes. Schau daher erst einmal nach, um was es denn da genau geht.

am 12. Juni 2018 um 8:42

man sollte hier einen Gutachter einschalten, der beide Fahrzeuge anschaut und feststellt, dass die beiden niemals "Feindkontakt" hatten.

Dann kann man der Rache halber auch drüber nachdenken, eine Gegenaktion zu starten - Anzeige wegen Nötigung, falsche Verdächtigung, ggf. sogar Versicherungsbetrug, falls es wirklich nachweislich keine Berührung gegeben hat und der "Einparker" nur die Gelegenheit zum abkassieren für einen Altschaden ausnutzen wollte.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:47

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Juni 2018 um 10:37:36 Uhr:

Also eine Anzeige wegen Fahrerflucht erfolgt über Halterfeststellung und Ermittlung des Fahrers. Demnach hätte die ermittelnde Behörde zumindest bei Deinem Schwiegervater schon mal vorstellig sein müssen, allein weil der Tatbestand der Fahrerflucht eine Straftat ist.

Die Versicherung hat damit überhaupt nichts zu tun, dort kann Dich auch niemand wegen Fahrerflucht anzeigen. Möglicherweise hat sich jemand bei der Versicherung gemeldet und dort einen Schaden "angezeigt", den Du verursacht haben könntest. Das wiederum ist etwas ganz anderes. Schau daher erst einmal nach, um was es denn da genau geht.

Mein Schwiegervater sagt die Versicherung habe sich bei ihm gemeldet, da er ja Fahrzeughalter ist. Aber er hat meine Daten an diese weitergegeben, da er nicht gefahren ist. Er sprach von Fahrerflucht und wie ich ihn kenne, nimmt er so etwas nicht leichtfertig in den Mund. Könnte mir das also jetzt drohen, als Folge?

Jedenfalls danke für deine Antwort!

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:49

Zitat:

@cocker schrieb am 12. Juni 2018 um 10:42:36 Uhr:

man sollte hier einen Gutachter einschalten, der beide Fahrzeuge anschaut und feststellt, dass die beiden niemals "Feindkontakt" hatten.

Dann kann man der Rache halber auch drüber nachdenken, eine Gegenaktion zu starten - Anzeige wegen Nötigung, falsche Verdächtigung, ggf. sogar Versicherungsbetrug, falls es wirklich nachweislich keine Berührung gegeben hat und der "Einparker" nur die Gelegenheit zum abkassieren für einen Altschaden ausnutzen wollte.

Danke für die Antwort!

Wer zahlt denn dann so einen Gutachter?

So gut es auch tun könnte, "Rache" für meine momentane Aufregung zu nehmen, möchte ich niemandem die gleiche Aufregung bescheren. Ich wünscht nur man hätte sich bei mir gemeldet, da ich ja zwei Telefonnummern angegeben hatte, noch bevor irgendetwas angeblich passiert sei.

Ich schließe mich Hario58 an.

Dein Schwiegervater wurde jetzt wahrscheinlich erstmal aufgefordert bei der Ermittlung des Fahrers zum "Tatzeitpunkt" zu helfen.

Als nächstes wird man sich an Dich wenden und dann wird ermittelt. Im ersten Schritt bist du sehr wahrscheinlich erstmal "Zeuge".

Die Polizei wird dich befragen, den mutmaßlich Geschädigten befragen und Beweise sammeln. So kann/wird die Polizei im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch die Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen (lassen) und auch prüfen, ob etwaiige Schäden überhaupt zusammen passen, oder ob nachlackiert wurde.

Erst wenn du nicht mehr "Zeuge" bist, sondern konkrete Beweise vorliegen, dass Du Dich wirklich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, kannst/solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen- das kann dann ja auch ein Pflichtverteidiger sein bzw. kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Vorher würde ich (!) nichts machen und mich entspannen. Weder einen Gutachter holen, noch nen Anwalt beauftragen.

Sollte der Anzeigende dich zu Unrecht beschuldigt haben, wird das auch ohne Dein Zutun Konsequenzen haben.

Der Versicherung würde ich mitteilen, dass die Polzei ermittelt und so lange auch nichts zu regulieren ist.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 8:55

Zitat:

@mark29 schrieb am 12. Juni 2018 um 10:50:37 Uhr:

Ich schließe mich Hario58 an.

Dein Schwiegervater wurde jetzt wahrscheinlich erstmal aufgefordert bei der Ermittlung des Fahrers zum "Tatzeitpunkt" zu helfen.

Als nächstes wird man sich an Dich melden und dann wird ermittelt. Im ersten Schritt bist du sehr wahrscheinlich erstmal "Zeuge".

Die Polizei wird dich befragen, den mutmaßlich Geschädigten befragen und Beweise sammeln. So kann/wird die Polizei im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch die Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen (lassen) und auch prüfen, ob etwaiige Schäden überhaupt zusammen passen, oder ob nachlackiert wurde.

Erst wenn du nicht mehr "Zeuge" bist, sondern konkrete Beweise vorliegen, dass Du Dich wirklich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, kannst/solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen- das kann dann ja auch ein Pflichtverteidiger sein bzw. kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Vorher würde ich (!) nichts machen und mich entspannen. Weder einen Gutachter holen, noch nen Anwalt beauftragen.

Danke Mark für die ausführlich Antwort!

Das Auto, welches ich fahre ist ein ziemlich Schrottauto und mein Vater hat vor einigen Monaten mal über Roststellen lackiert - das wird ja hoffentlich nicht als "nachlackieren" gelten..

Soll ich denn der Polizei alles so schildern wie ich es erlebt habe oder macht es mehr Sinn da gar nichts zu sagen? Würde ja gerne einfach die Wahrheit sagen, aber nicht wenn mich das in unnötige Probleme bringt

Zitat:

@misterblake schrieb am 12. Juni 2018 um 10:30:00 Uhr:

 

Ich bin, wie gesagt, Student. Ich habe echt kein Geld für einen Anwalt...

Gehe zu Deinem zuständigem Amtsgericht, beantrage einen Beratungshilfeschein (Kosten 15 €) und lass Dich vom Anwalt beraten.

Einkommen der Eltern wird nicht geprüft, lediglich Dein Einkommen und Deine Vermögensverhältnisse.

Antragsformular gibt es im Netz.

O.

Siehe cockers Tip! Das Beschuldigen eines unbekannten Fahrers ohne triftigen Grund ist ebenfalls eine Straftat - die Vortäuschung einer solchen nämlich, und die wiegt deutlich schwerer als Deine "Fahrerflucht".

Der Anhörungsboen ist allerdings mit Sicherheit bei Deinem Schwiegervater gelandet und nicht bei seiner versicherung. das wäre tatsächlich eigentümlich. Da kann höchstens die Ermittlungsanfrage eingehen, wenn eine gegnerische versicherung die Anfrage über das Datenbanksystem stellt. Anzeige läuft dann grundsätzlich über polizeiliche Stellen und gegen den halter oder Fahrer (falls bekannt).

Schuldeingeständnisse oder Angebote jedweder Art sind da eher kontraproduktiv, auch jedwede Kontaktaufnahmen außerhalb der offiziellen Schriftstücke. Also Anhörungsbogen ausfüllen, klar hinschreiben, wer an diesem Tag gefahren ist, daß man keinen Unfall hatte und dann die Geschichte so schildern, wie sie hier steht. Das riecht gewaltig nach einer Selbstjustizaktion, die für den Zuparker nicht ganz so funktioniert hat, wie er das gern hätte. Also hat er noch einen nachgelegt...

Der Gutachter kann selbst winzigste Lackspuren finden, und glaub mir, wenn es hart auf hart geht, knickt der Beschuldiger garantiert ein. Ohne Schaden -> Falschbeschuldigung. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, wird durch so eine Beschuldigung ohne Grund der obig geschilderte Tatbestand hegestellt. Ist kein Pappenstiel, wenn sich dann ein rühriger Staatsanwalt den Falschbeschuldiger zur Brust nimmt. Die Tagessätze sind echt schmerzhaft, und Falschbeschuldigungen solcher Art werden auch von Staats wegen weiterverfolgt :-)

Also erst mal ruhig Blut, und wenn Du 100% sicher bist, daß es keinen Unfall gab, dann einfach Post ausfüllen, später ggfs. Anwalt einschalten und der Polizei gegenüber immer klar und uneingeschränkt ansagen, daß es keinen Unfall gab. Fertig.

Letztlich muß es Dir bewiesen werden, ob es einen Unfall gab und ein Schaden entstanden ist. Und dazu müsste dann der Gutachter ran...

Kreis geschlossen, beweise nicht vorhanden...Rest siehe Text + cockers Post :-)

Good luck!!!

Gruß

Roman

 

PS: Die Nötigung braucht man jetzt nicht mehr anzeigen. Das macht nur Sinn, solange man eingeparkt steht und tatsächlich genötigt ist. Im Prinzip stimmt es aber: Zuparken ist Nötigung - selbst auf meinem eigenen Grund und Boden.

Zitat:

@RomanL schrieb am 12. Juni 2018 um 10:59:20 Uhr:

Das Beschuldigen eines unbekannten Fahrers ohne triftigen Grund ist ebenfalls eine Straftat

Nö, nur wenn du weißt daß er es nicht war ist das "falsche Verdächtigung".

Wenn der jetzt zufällig einen Schaden am Fahrzeug entdeckt hat (den er nicht kannte), kann er da schon Anzeige erstatten (wird dann halt fallengelassen).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 9:04

Zitat:

@RomanL schrieb am 12. Juni 2018 um 10:59:20 Uhr:

Siehe cockers Tip! Das Beschuldigen eines unbekannten Fahrers ohne triftigen Grund ist ebenfalls eine Straftat - die Vortäuschung einer solchen nämlich, und die wiegt deutlich schwerer als Deine "Fahrerflucht".

Der Anhörungsboen ist allerdings mit Sicherheit bei Deinem Schwiegervater gelandet und nicht bei seiner versicherung. das wäre tatsächlich eigentümlich. Da kann höchstens die Ermittlungsanfrage eingehen, wenn eine gegnerische versicherung die Anfrage über das Datenbanksystem stellt. Anzeige läuft dann grundsätzlich über polizeiliche Stellen und gegen den halter oder Fahrer (falls bekannt).

Schuldeingeständnisse oder Angebote jedweder Art sind da eher kontraproduktiv, auch jedwede Kontaktaufnahmen außerhalb der offiziellen Schriftstücke. Also Anhörungsbogen ausfüllen, klar hinschreiben, wer an diesem Tag gefahren ist, daß man keinen Unfall hatte und dann die Geschichte so schildern, wie sie hier steht. Das riecht gewaltig nach einer Selbstjustizaktion, die für den Zuparker nicht ganz so funktioniert hat, wie er das gern hätte. Also hat er noch einen nachgelegt...

Der Gutachter kann selbst winzigste Lackspuren finden, und glaub mir, wenn es hart auf hart geht, knickt der Beschuldiger garantiert ein. Ohne Schaden -> Falschbeschuldigung. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat handelt, wird durch so eine Beschuldigung ohne Grund der obig geschilderte Tatbestand hegestellt. Ist kein Pappenstiel, wenn sich dann ein rühriger Staatsanwalt den Falschbeschuldiger zur Brust nimmt. Die Tagessätze sind echt schmerzhaft, und Falschbeschuldigungen solcher Art werden auch von Staats wegen weiterverfolgt :-)

Also erst mal ruhig Blut, und wenn Du 100% sicher bist, daß es keinen Unfall gab, dann einfach Post ausfüllen, später ggfs. Anwalt einschalten und der Polizei gegenüber immer klar und uneingeschränkt ansagen, daß es keinen Unfall gab. Fertig.

Letztlich muß es Dir bewiesen werden, ob es einen Unfall gab und ein Schaden entstanden ist. Und dazu müsste dann der Gutachter ran...

Kreis geschlossen, beweise nicht vorhanden...Rest siehe Text + cockers Post :-)

Good luck!!!

Gruß

Roman

 

PS: Die Nötigung braucht man jetzt nicht mehr anzeigen. Das macht nur Sinn, solange man eingeparkt steht und tatsächlich genötigt ist. Im Prinzip stimmt es aber: Zuparken ist Nötigung - selbst auf meinem eigenen Grund und Boden.

Danke für die Antwort! Beruhigt mich auf jeden Fall.

Ich denke man merkt es sofort, wenn man wo dagegen fährt und ich habe nicht gemerkt. Auch wenn ich das Auto ansehe finde ich nichts, was nicht schon zuvor da war.

Sollte ein Gutachter da jetzt aber irgendwelche Kratzer finden und ich habe das nicht gemerkt (wie gesagt, ich habe nichts bemerkt), wie schlimm sieht das dann für mich aus?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzeige wegen Fahrerflucht - was tun?