Anzeige wegen Fahrerflucht möglich?

Moin moin,

ich bin heute, an einer Tankstelle sehr dicht an einem parkenden PKW vorbei gefahren.
Danach tankte ich, bezahlte und der Fahrer des anderen PKW ebenso.
Als wir beide wieder vor der Tür waren, fing er an, mich zu beschuldigen, ich hätte seinen Spiegel berührt und zeigte mir zwei ganz leichte, weiße stellen, am unteren Plastik seines Spiegels.
An meinem PKW ist absolut keine Spur zu sehen gewesen, da er in der Sonne wohl ungünstig stand. Zuhause stellte ich eine, mit bloßem Auge kaum zu erkennende leichte Schramme, ebenfalls am Plastik meines Spiegels fest.

Vor Ort sagte der Gegner dann, nachdem ich Ihm angeboten habe die Polizei zu rufen, um alles feststellen zu lassen, er würde daraus nichts machen. Das ganze war recht hitzig und ich war auch nicht wirklich freundlich, wobei mir das nun leid tut, da ja wirklich eine minimale Berührung statt gefunden haben muss.

Daten haben wir nicht ausgetauscht und haben dann beide die Tankstelle verlassen. Jetzt mache ich mir natürlich einen Kopf, dass der noch mit meinem Kennzeichen zur Polizei geht und Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet. (Übel nehmen könnte ich Ihm das nicht wirklich). Wenn ich nun Daten hätte, würde ich Ihn anrufen und das Ganze natürlich begleichen.

Was meint Ihr, kann da noch irgendwas folgen?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Das war vom "Gegner" nur ne alte Beule. Der hat mich halt übel auf dem falschen Fuß, im Streß, gerade vorher ne schlechte Nachricht, erwischt. Dann war in der Sonne absolut gar nichts an meinem Spiegel zu sehen und ich wurde nach wiederholtem nachbohren etwas unfreundlich.
Als er dann keine Polizei wollte und sagte er macht da nichts draus, tauschten wir halt noch ein paar Worte aus, wobei die auch nicht wirklich freundlich waren, und gingen dann beide gleichzeitig.

Mir tuts halt leid. Ich hab den Kratzer ja scheinbar doch verursacht und pampe den Mann auch noch an.. -.-
Mit Telefonnummer hätte ich mich schon lange entschuldigt und natürlich die Beseitigung des Schadens angeboten.

Und jetzt weiß man halt nie, ob der sich heute Abend sagt: "Hmm, an Kennzeichen erinnere ich mich, den Arsch zeig ich noch an" und Morgen zur Polizei geht.

Wäre halt doof gewesen, für so ne blöde Situation ne Strafanzeige am Hals zu haben.

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Du hast den Schaden verursacht, den Schaden nun gemeldet und dein Gewissen scheint wunderbar zu funktionieren.

Der Rest klärt sich dann, evtl begegnet ihr euch nochmal unter freundlichere Umstände.

Würden die meisten Unfallverursacher so handeln würden wie du, wäre das eine erhebliche Verbesserung. Glückwunsch!

HTC

natürlich ist mit einer Anzeige bei Fahrerflucht zu rechnen! Das ist eine Straftat, hier kannst du lesen welche unterschiedlichen Strafen bevorstehen: http://www.fahrerflucht.org/strafe/#Strafe-bei-Fahrerflucht

Na, Ja, also lesen mußt du den Thread schon bevor du antwortest, aber deine Aussage ist in so weit korrekt, daß man bei einer Straftat mit Konsequenzen rechnen muß...

HTC

Man muss auch nicht päpstlicher als der Papst sein. Du hast doch am Ort des Geschehens alles gemacht und bist mit dem Geschädigten ins Gespräch gekommen. Wenn er es nun dabei beläßt hast Du alles Mögliche getan. Was hat das denn noch mit Fahrerflucht zu tun? Wenn sich im Nachhinein andere Fakten ergeben ist das zwar blöd aber nicht zu ändern.

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Zitat:

@matr schrieb am 22. Juli 2016 um 09:35:18 Uhr:


natürlich ist mit einer Anzeige bei Fahrerflucht zu rechnen! Das ist eine Straftat, hier kannst du lesen welche unterschiedlichen Strafen bevorstehen: http://www.fahrerflucht.org/strafe/#Strafe-bei-Fahrerflucht

Wo hat sich denn bitte der TE mit dem Tatbestand der Fahrerflucht schuldig gemacht ?

Die Unfallschäden wurden begutachtet durch den TE und dem Geschädigten, man ist ins Gespräch gekommen, der Geschädigte hat es abgelehnt die Polizei anzufordern und wollte vom TE auch keine weiteren Daten. Die beiden Parteien haben sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt und somit liegt hier auch keine Fahrerflucht vor.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Juli 2016 um 15:20:48 Uhr:



Zitat:

@matr schrieb am 22. Juli 2016 um 09:35:18 Uhr:


natürlich ist mit einer Anzeige bei Fahrerflucht zu rechnen! Das ist eine Straftat, hier kannst du lesen welche unterschiedlichen Strafen bevorstehen: http://www.fahrerflucht.org/strafe/#Strafe-bei-Fahrerflucht

Wo hat sich denn bitte der TE mit dem Tatbestand der Fahrerflucht schuldig gemacht ?

Die Unfallschäden wurden begutachtet durch den TE und dem Geschädigten, man ist ins Gespräch gekommen, der Geschädigte hat es abgelehnt die Polizei anzufordern und wollte vom TE auch keine weiteren Daten. Die beiden Parteien haben sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt und somit liegt hier auch keine Fahrerflucht vor.

Und wenn der Geschädigte plötzlich nichts mehr von dem Gespräch weiß? 😎

Zitat:

Und wenn der Geschädigte plötzlich nichts mehr von dem Gespräch weiß? 😎

Dann macht der TE auch eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Schließlich ist der andere ja in das Auto des TE gefahren und hat dies schwer beschädigt. Dann kann die Spusi, Gutachter oder wer auch immer den tatsächlichen Hergang herausfinden.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 22. Juli 2016 um 18:41:50 Uhr:



Zitat:

Und wenn der Geschädigte plötzlich nichts mehr von dem Gespräch weiß? 😎

Dann macht der TE auch eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Schließlich ist der andere ja in das Auto des TE gefahren und hat dies schwer beschädigt. Dann kann die Spusi, Gutachter oder wer auch immer den tatsächlichen Hergang herausfinden.

Dann hätten wir ja nun die Frage des TE geklärt. Alles Weitere wäre reine Spekulation und verwirrt ihn nur unnötig.

Ich sehe das als Bagatellschaden und nicht als Unfall an.

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