Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung im Strassenverkehr

Hat jemand mal ein Verfahren wegen Beleidung oder Nötigung im Strassenverkehr erlebt? Als Zeuge, Anzeigender oder gar Beklagter?

Ich frage mich schon länger, wie bei der widersprüchlichen Beweislage verhandelt wird, und ob man als Angeklagter wieder raus kommt", wenn man sich gut anstellt.

Hatte gestern auch eine Situation (grundloses Herüberziehen vor mir, mit 70 im 100er Bereich), und auf mein bloßes Auflaufen lassen wurde mir der "Scheibenwischer" und die drohende Faust gezeigt. Meine freundliche "Gehen sie doch bitte wieder auf ihre freie Spur"-Geste war vielleicht nach deren Auffassung unfreundlich 😁

Daraufhin wieder drohen mit der Faust und eine Aufschreibegeste durch die Beifahrerin, dann noch wildes Schlenkern und Bremsen über zwei Spuren um mein Durchkommen zu verhindern. Die hatten wohl nen schlechten Tag 😁 Ich war auf dem Weg zur Arbeit, da drängle ich sicher nicht hin 😁

Im Vorbeigehen hab ich mich per Wurfkuss für die gute Unterhaltung bedankt 😁

Ich bete geradezu, dass sie mich angezeigt haben. Die Verhandlung wird ein großer Spass, wenn ich meine Unschuld darlege 😁 Würde dennoch Erfahrungen hören, wie so eine Verhandlung abläuft.

P.S.: Da der alte Thread, den ich per Suche zum gleichen Thema gefunden hatte, geschlossen wurde, ich aber nach wie vor an Erfahrungsberichten interessiert wäre, ein neuer Thread, mit etwas abweichender Fragstellung.

Nachtrag: War alleine im Wagen, kann aber äußerst überzeugend vor Gericht auftreten. 😁
Zweiter Nachtrag: War im Golf, im X5 ist die Nötigung eh serienmäßig 😉

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Torian


Ich bete geradezu, dass sie mich angezeigt haben. Die Verhandlung wird ein großer Spass, wenn ich meine Unschuld darlege

Na ich drück Dir mal die Daumen, sind bestimmt immer lustig solche Verhandlungen.

Von welcher Unschuld redest Du ?

Wie mag Dein lustiger Verhandlungsgegner die Situation erlebt haben ? Was hat ihn zu seinen lustigen Handlungen animiert ?
Du fährst da ganz lustig 100 im hunderter Bereich und er zieht lustig mit 70 rüber ohne einen lustigen Grund ?
In der Tat lustig, aber ich denke da fehlt noch ein Stück von der lustigen Geschichte.
Aber belustigt hat dich die Geschichte wirklich, Du hast ne Menge Grinsebacken in deinem Post.

Ne mal nu im Ernst, tragt Euren lustigen Kinderkram doch selbst aus, die Gerichte sind überlastet und sollen sich mal um wirklich lustige Fälle kümmern.

Zitat:

War alleine im Wagen, kann aber äußerst überzeugend vor Gericht auftreten. 😁

Woher weist Du das ?

Entschuldigung wenn ich mich lustig mache....aber ich finde Dein Thema so lustig.

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Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


Und mit deinem Auftritt hier machst du dich einfach nur lächerlich.

Nun hast du es verraten.

Und ich hatte gehofft noch ein paar messershcarfe Argumentationketten zu hören.

😛

Zitat:

Original geschrieben von Torian


Und bezüglich des Auftretens im Gerichtssaal: Ja, ich würde mich darauf freuen, einen solchen Streithammel mal auflaufen zu lassen. Vielleicht lernt er ja daraus, auch mal die Emotionen runterfahren. Würde manchen hier auch mal helfen 🙂

Oder Du lernst daraus, künftig nicht den coolen Obermacker im silbernen Golf raushängen zu lassen und mit anderen Verkehrsteilnehmern deine Spielchen zu treiben.

Der "Rentner" hat einen Fehler begangen und ist grundlos zu früh nach links gewechselt und zu langsam gefahren. Böse Absicht kann man ihm wohl kaum unterstellen, man kann eher davon ausgehen, dass er mit dem Führen seines Fahrzeuges überfordert ist...
Du hingegen wolltest den Verkehrsteilnehmer "erziehen", indem du ihn, deiner eigenen Aussage nach, ca. 30 sec. lang bedrängt hast. Im Gegensatz zu seinem Fehlverhalten war deines vorsätzlich - wenn das der Richter auch so sieht, dann hilft dir dein überzeugendes Auftreten vor Gericht auch nicht weiter, sofern es wegen so einer "Kinderkacke" überhaupt zu einer Verhandlung kommen sollte.

Grüße, Philipp

"Aufschreibegeste" echt stark 😁 Du hättest ja mit einer Kamerageste antworten können 😉

Anzeigen in solchen Angelegenheiten, müßte man direkt mit 100 EUR Strafe für Justizmissbrauch belegen.

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Ich merk schon, hier ist große Pharisäer-Versammlung.

Rocket wurde noch nie geschnitten, 0815-Joe präsentiert seinen BMW 318i mit einem Blitzerfoto und AndyB1971 markiert den "coolen Obermacker" mit seinem Chauffeurskombi 😁

Sorry Leute, aber a bissl entspannter dürft ihr schon noch werden. Aber scheint hier ja der Ton zu sein.

Lag mir fern, jemanden zu erziehen, ich wollte einfach meines Weges fahren. Und auf dessen Anhängerkupplung fahr ich freiwillig nicht zu dicht auf. Das interpretiert aber wohl jeder anders, grad im Berufsverkehr.

Ich finde jedenfalls solche Aufregung maßlos, gerade nach einem eigenen Fehler, die ja weiss Gott jedem passieren können. Die Aufschreibegeste hab ich persönlich aber zum ersten mal gesehen, war schon ein Highlight!

@UTrulez: Volle Zustimmung.

Ach Leute... was seid ihr auch wieder gemein!

Jetzt bleibt dem armen Wrrrrooaam nur das Dönermobil zur Verbrüderung. 🙄

Zum EP fällt mir irgendwie gar nichts ein - außer, dass da ein gewisser Selbstdarstellungstrieb vorhanden ist.

@Mod's: Sorry für's oT

In der Regel wird dem der als erster die Sache zu Anzeige bringt den meisten Glauben geschenkt. Er hat einen Zeugen,und du nicht. Könnte teuer werden für dich,wenn die beiden glaubhaft sind und der Fahrer nicht vorbelastet ist. Ich hätte das ganz anders gemacht. Hätte ihn ganz einfach Rechts überholt. Dann hätte der Opi sich schön geärgert.😁

Zitat:

Original geschrieben von Torian


... auf mein bloßes Auflaufen lassen wurde mir der "Scheibenwischer" und die drohende Faust gezeigt.

Meine freundliche "Gehen sie doch bitte wieder auf ihre freie Spur"-Geste war vielleicht nach deren Auffassung unfreundlich 😁

Daraufhin wieder drohen mit der Faust und eine Aufschreibegeste durch die Beifahrerin, dann noch wildes Schlenkern und Bremsen über zwei Spuren um mein Durchkommen zu verhindern.
...

Im Vorbeigehen hab ich mich per Wurfkuss für die gute Unterhaltung bedankt 😁

Kennste den schon:

"Treffen sich zwei Idioten. Sagte der eine zum andern ..."

Ab sofort herrscht hier wieder ein vernünftiger Ton. Egal, wie man zum Verhalten des TE steht.....

@TE - ich würde an Deiner Stelle hoffen, dass es nicht zu einer Anzeige/Verhandlung kommt. Dein "Gegner" hat sich eventuell ja wirklich fahrlässig falsch verhalten, aber DU hast bewusst und über einen längeren Zeitraum eine Nötigung (dichtes Auffahren) begangen. Dein "Gegner" hat den Vorteil der Erstanzeige und einen Zeugen, Du damit die A...-Karte.

Vor Gericht hättest Du Dich mit Deinen Aussagen, die Du hier gemacht hast, aber so überzeugend selber in die Nesseln gesetzt, da hätte der gegnerische Anwalt grinsend schlafen können.

Zitat:

Original geschrieben von picard95


Wenn der Gegner gut lügen kann ...

Muß er das denn?

Mir wäre neu, daß man in einem "100er Bereich" das RECHT hat permanent ungestört durch andere Verkehrsteilnehmer auch 100 zu fahren.

Daß vor neben und hinter einem andere Fahrzeuge die Spur wechseln kommt nun mal vor.

Ein dichtes Auffahren als freundliche "Gehen sie doch bitte wieder auf ihre freie Spur"-Geste kann schnell als Nötigung aufgefasst werden.

In diesem Fall wurde der Vorsatz ja sogar vom TO zugegeben.

Zitat:

Hat jemand mal ein Verfahren wegen Beleidung oder Nötigung im Strassenverkehr erlebt? Als Zeuge, Anzeigender oder gar Beklagter?

Ja war ich einmal vor Jahren (in einem im weiteren Umfang ähnlich) gelagerten Fall wie dem deinen.

Der Anzeigende hatte sehr detaillierte Angeben zum Hergang gemacht, seine Beifahrerin hatte diese bestätigt.

Allerdings konnte bei einer Gegenüberstelung der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden, wodurch die Staatsanwaltschaft das Verfahren eigestellt hat bevor es richtig begann.

Sich mal nicht zu äussern kann in so einem Fall durchaus besser sein, als "einen solchen Streithammel mal auflaufen zu lassen" 😉

Also das hier gleich so agro reagiert wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich selber habe so eine Situation (aus beiden Perspektiven) schon mehrmals erlebt. Das einzige Problem hier ist doch nur, dass sich beide zu irgendwelchen Gesten haben hinreißen lassen. Aber die eigentliche Frage des TE wurde nicht beantwortet....

Zitat:

Original geschrieben von andreasbrn5


... Aber die eigentliche Frage des TE wurde nicht beantwortet....

.....weil man sie nicht wirklich beantworten kann.

Es haben sich zwei ....... getroffen und die hatten ihren Spaß.

Ich denke, er wollte nur wissen, ob jemand eine ähnliche Situation erlebt hatte, bei der es tatsächlich zu einem Urteil kam. Würde mich auch mal interessieren.

Beide Hände ans Lenkrad, dann kommt man auch nicht in Versuchung andere VT durch pubertäre Handzeichen zu provozieren. 😉

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