Anzeige von Zivil?

Opel Vectra B

Angenommen einer (Zivil) schreibt sich dein Nummernschild auf wegen irgend einem Vergehen das sonst keiner sieht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Stelle mir diese Frage schon Lange, steht ja wort gegen wort?!

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


quatsch ein vergehen kann eine straftat sein muss aber nich!
wenn du falsch parkst übst du ein vergehen am §x Abs. Y der StVO. aber seit wann ist falschparken eine straftat?

Es ist genauso, wie Schland es beschrieben hat.

Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß Wolfgang

Kurze Story dazu, am 01.07. letzten Jahres behauptete ein jugendlicher Golffahrer, ich hätte ihm die Vorfahrt genommen, nur durch seine blitzschnelle Reaktion und seine sofortige Gefahrenbremsung konnt er einen Unfall vermeiden.

Ich kam von der Autobahnabfahrt und wollte auf die Staatsstraße abbiegen, weit entfernt ein auto, der golf halt, ich raufgefahren, nach ca 100m auf dieser Straße war der Golf hinter mir und hat sich empört was mir einfällt vor ihm zu fahren, ist mir fast hinten drauf, lichthuoe, hupe, wilde gesten dazu, punkt.

Paar wochen später krieg ich bescheid von der staatsanwaltschaft, daß die das verfahren einstellen und zur verfolgung der ordnungswidrigkeiten ans ordnungsamt abgeben. Ich, anwalt, einspruch etc., ordnungsamt das wieder zur staatsanwaltschaft abgegeben, die hams endgültig eingestellt. Auf meinen 150Euro Sb für die rechtsschutz bin ich dennoch sitzengebleiben, nur um MEIN RECHT zu bekommen.

Fazit: Wenn du paar übereifrige Beamte hast, kann sowas, sei es noch so weit hergeholt, ganz schöne kreise ziehen, in diesem Land kann jeder jeden anzeigen, und man selber wo man doch gar nix falsch gemacht hat bleibt auf den kosten sitzen..

Prizipiell darf sowas nicht sein. Das sind verwaltungskosten die da entstehen, die der steuerzahler zu tragen hat, das ist eine wahre freude.
Gerade bei so einer Sache, ohne aussicht auf erfolg. Da kann echt jeder kommen und kann sagern du hast das und das getan, hat zwar keiner gesehen außer ich, aber ich behaupte das jetzt einfach...

Schlimm.

lol, das erinnert mich an ein erlebnis letztes jahr.

ich gondel so gemütlich mit ner 70-80 über ne enge kurvenreiche straße in sehr schlechtem zustand. ne 90 wäre auch drin gewesen, aber das muß ja net sein. irgendwann kommt von hinten ein civic angeschossen. will überholen... an der ersten einengung der straße, hat dann aber abgebrochen weil ich nach li bin damit ich net an der großen eiche kleben bleibe. 30sek später das gleiche spielchen an der zweiten einengung - allerdings ist er dann doch vorbeigezogen. abstand rechts zum baum keine 5cm, li zw. seinem und meinem spiegel auch nicht mehr. jedenfalls war er dann vorbei, da dacht ich mir schon jetzt kommt noch was, also abstand gehalten. auf einmal macht er ne vollbremsung (4 blockierende räder, stank mordsmäßig nach gummi *g* und ewig lange bremsspur *g*).
für mich kein problem, hab ja ordentliche bremsen und vorallem abstand gehalten. nachdem er dann stand, hüpft da so 1,60 wichtigtuer aus'm auto und springt dann 5 minuten bei mir ums auto und wollte das ich rauskomme. vor ner keilerei hätt ich zwar keine angst gehabt, aber mal ganz ehrlich, auf so ein niveau lass ich mich net runter. hab dann irgendwann einfach mein handy rausgeholt und die polizei gerufen (ihm das natürlich gezeigt) und photos mit der digicam gemacht die ich zufällig dabei hatte. nach einem "wir sehen uns wieder" hat er sich dann verpißt und ich hab die cops abbestellt.

von dem typen hab ich nie wieder was gehört.

mal zu dem ausgangsfall:
bei sowas wäre ich nichmal hintergefahren umd irgendwas klar zu stellen. das meißte ist nur heiße luft und für alles andere hat man eine bzw. sollte haben rechtsschutz.

Vectramaniac:
wenn dein teeny da mit ner 180 angebrezelt kam, kann es schon durchaus sein, dass es wirklich auf die eisen steigen mußte. abgesehen davon das er in dem falle auch noch viel zu schnell gewesen wäre, sehe ich das jedoch grundsätzlich genau wie du.

Auch nette Geschichte... *g Ich könnte da nicht so ruhig bleiben wie du, ich hätt dem Vogel eine mitgegeben, der hätt sich net mehr ausgekannt..

Naja, 180 warns sicher nicht von ihm, aber 120 schätze ich mal. 70 waren erlaubt. Ich bin übrigens 80 gefahren! Naja, was mich noch etwas wunderte, der Golfer war 79er Baujahr, also ein Alter wo man denkt, da könnte man langsam mal etwas in der Birne haben. Aber man lernt ja nie aus. Möchte das auf gar keinen Fall hier golffaherertechnisch pauschalisieren, aber war halt mal wieder eine Golfererfahrung von mir..

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schon allein für die riskanten überholmanöver hätte er eine bekommen!
hab für sowas kein verständnis
fahre auch mal zügig aber nie riskant.
anders lernen dies eh net!

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


quatsch ein vergehen kann eine straftat sein muss aber nich!
wenn du falsch parkst übst du ein vergehen am §x Abs. Y der StVO. aber seit wann ist falschparken eine straftat?

Nochmal zur Aufklärung:

Die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ergibt sich allein aus der Rechtsfolge: Hat der Gesetzgeber als Sanktion für eine bestimmte Verhaltensweise eine Strafe angedroht, liegt eine Straftat vor, ist eine Geldbuße vorgesehen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Straftaten wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden.
Ist als Strafmaß einer Straftat eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr angedroht, so handelt es sich um einen Verbrechenstatbestand.

Anzeigen kann einen JEDER, aber wenn er keine Amtsperson ist, keine stichhaltigen Beweise hat und man sich selbst bei einer eventuellen Konfrontation mit dem Sachverhalt (oft Wochen später) an nix mehr erinnern kann, ist es mit den Folgen meist nicht so schwierig. Wie gesagt, ohne Beweise... kann man ja in Frage stellen am Zeitpunkt X am Ort Y gewesen zu sein. Schließlich gibt es ja noch mehr Autos mit Kennzeichen welche dem eigenen ähnlich sind. Das ganze gilt natürlich nur für eventuelle Ansch... der "übereifrigen Mittbürger" und nicht für Tatbestände mit reellen Folgen, wenn also echt materiell bezifferbarer Schaden angerichtet wurde.

Also diese vollbremsung vom Civic is ja n hammer. Ich hätte den knallhart angezeigt. Beweise hättest du ja gehabt ( das gummi auf der straße usw.).
Und noch was zum Jedermansparagraphen. Damit wäre ich sehr vorsichtig. Wenn man keinen wirklich guten grund hat und die person trotzdem festhält kann das sicher derbe konsequenzen haben. Von wegen Freiheitsberaubung etc. Also ich würds nur machen wenn der andere Personen oder Güter beschädigt hat.

gruß Sofa

Und man darf ihn auch nur festHALTEN, nicht festNEHMEN... Das is nämlich auch ein Unterschied.. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Vectramaniac


Und man darf ihn auch nur festHALTEN, nicht festNEHMEN... Das is nämlich auch ein Unterschied.. :-)

Das aber auch bei OWI´s, weil dort durch die Transmissionsklausel §46 OWiG die Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafrecht) gelten.

Heißt aber doch FESTnehmen,

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. ...

Frauen darf man auch SANFTnehmen *lol*.

Zum Anzeigen, jeder darf! Ist aber auch immer Zeuge und könnte sich bei falscher Verdächtigung selbst strafbar machen.

Zitat:

Original geschrieben von Bratislav


Das aber auch bei OWI´s, weil dort durch die Transmissionsklausel §46 OWiG die Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafrecht) gelten.

Das möchte ich mal bezweifeln.

Wer einen Falschparker oder Handytelefonierer oder Zigarettenkippe auf den Boden-Werfer vorläufig festnimmt verstößt gegen den Grunsatz der Vehältnismäßigkeit und dürfte wohl Ärger kriegen.

Gruß Wolfgang

Das stimmt schon, dass im OwiG die StPO sinngemäß anzuwenden ist. Aber im Absatz 3 heißt es explizit, dass dies NICHT für eine Festnahme gilt.

Also habt ihr beide Recht!

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