Anzeige (Nötigung & Verkehrsgefährdung)

Hi Leute,

gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:

§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.

An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:

Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.

Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).

Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...

Grüße,

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von besterwosgibt



Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen



Klar, eine Strafanzeige ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Versuche trotzdem, dich von solchen Pansen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Das eh nicht, dafür hab ich ja den Anwalt kontaktiert heute morgen. Der fordert nun Akteneinsicht und dann geht die Sache ihren Lauf...

Traurig, aber wahrscheinlich mal wieder der einzig gangbare Weg. Nun verdienen Anwälte daran und ggf. müssen sich sogar Gerichte damit beschäftigen.

Und warum das ganze ?

Unterstellen wir mal, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, dann ist der TE nicht vorsätzlich aber doch ausgeschert, wo man besser auf der rechten Spur geblieben wäre. Auf der Überholspur rauscht jemand heran und kann den Fehler des anderen noch rechtzeitig erkennen. Vielleicht war's auch knapp, wer weiß. Ist eben passiert. Betätigt die Lichthupe, ärgert sich. So weit, so gut /schlecht.

Aber was dann folgt, ist der alltägliche Wahn- und Schwachsinn speziell auf Deutschlands Straßen, nämlich Kamera und Anzeige. Was soll das 🙄 ?

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Haben sie bei Euch flächendeckend 70 eingeführt? 😕

Mir fällt in der Nähe eine Stelle ein, wo bei rvl an einer Kreuzung 100 erlaubt sind. Aber bei von mir geschätztem 1 Auto / Stunde passt das.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Haben sie bei Euch flächendeckend 70 eingeführt? 😕

Mir fällt in der Nähe eine Stelle ein, wo bei rvl an einer Kreuzung 100 erlaubt sind. Aber bei von mir geschätztem 1 Auto / Stunde passt das.

Nein, nicht flächendeckend 70. Aber wo man in Ruhe 65 fahren könnte, sind eben keine 100 erlaubt. Darum ging es ja. 65 bei 100.

Das mit dem RvL ist interessant. Dachte bisher immer, das gäbe es nur in Tempo 30-Zonen. Wieder was gelernt.

Regionale Unterscheide halt. Wobei ich gegen 20 Uhr hier auf einer Bundesstraße mal 10 Kilometer mit 65 fahren kann, ohne einen Hintermann zu bekommen. Wenn doch mal einer kommt, kann er problemlos direkt überholen (wenn beim Zusammentreffen eine Kurve voraus ist, halt nicht ganz...)

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Gefahrene 65 bei erlaubten 100 sind nur mal keine Ordnungswidrigkeit...

Keine Ahnung, aber in der StVO steht, dass langsamere Fahrzeuge den anderen ggf. das Überholen ermöglichen müssen, also zur Not z. B. auf einen Parkplatz an der Straße fahren.

Bin auch mal hinter einem Depp gehängt, der mit einem PKW auf einer Straße mit 2 Spuren/Fahrtrichtung sich wild gestikulierend mit seinem Beifahrer unterhalten hat, während er im 100er-Bereich mit 60 rumschleicht und ich ihm wg. AH (80km/h, weil keine 100er-Plakette) nicht überholen durfte. Mehrfaches Überholwunsch ankündigen hat nix gebracht - so ging das über viele km... 😠

notting

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Richtig, dann würde aber das Nicht-überholen-ermöglichen beknollt und nicht die 65.

Moin!

Beides wäre im OWI-Bereich.

Gestern hatte ich wieder mal so einen Spezi getroffen.
100 erlaubt, er fährt 70. Ich fahre mit korrektem Abstand sicherlcih 8 Km hinterher und überhole, sobald sicher möglich. Ich habe ihn nicht einmal angeblinkt oder sonstwie geärgert.

Während des Überholvorgangs beschleunigt er. Es kommt in noch größerer Entfernung Gegenverkehr, ich bin bereits neben ihm. Ich gebe also Vollgas und schere trotzdem mit größerem Abstand vor ihm ein, reduziere dann die V wieder auf knapp 120 nach Tacho. Also auf ca. 50 Km/h mehr,a sl der Mensch zuvor konstant fuhr.

Was macht er? Fährt mit Fernlicht und 3m Abstand hinterher und möchte seinerseits wieder überholen.

Glücklicherweise war dann der Kreisverkehr absehbar, an welchem sich unsere Wege trennten.

Und das ist leider kein Einzelfall.
Irgendwie scheinen diese Leute sich durch das Überholtwerden unheimlich provoziert zu fühlen.
Sogar mit dem Motorrad ist mir so etwas mehrfach passiert.
Eine noch größere Provokation scheint es dann zu sein, wenn das Beschleunigungsvermögen ihrer Nuckelpinnen nicht ausreicht, um den Überholer in richtige Nöte zu bringen. Dann drehen sie hinter einem vollends hohl.

Die Polizei sollte sich während ihrer "Sicherheitswoche" ab heute eher um das Aussieben dieser Leute kümmern. Die 20 Km/h Plus, für die nun wieder tausende bestraft und medienwirksam als Raser betitelt werden, vermindern die Sicherheit auf den Straßen nicht. Die Stuntfahrer, die mit 60 oder 180 auf der Landstraße fahren, nicht blinken, beim Übeholtwerden beschleunigen u.s.w. sollten verfolgt werden.

Aber das hatten wir ja schon...

M. D.

Gruß,
M. D.

8 Km sind sicher doof. Wenn Du der einzige warst, war es immer noch kein behinderter Verkehrsfluss. Je nach konkreter Strecke kann es da eine Möglichkeit gegeben haben, Dich vorbeizulassen oder auch nicht.

Ansonsten halte ich, wenn ich 65 oder 70 @ 100 für mich gewählt habe, das Tempo einfach. Wer schneller fahren will, soll das machen. Das von Dir beschriebene Verhalten wirst Du von mir nicht erleben.

Das dann mal jemand in einen Klingonenkreuzer (oder so was in der Art) reinkracht - in der Praxis waren es bei den Fällen,wo ich danach halten musste, Wildtiere - verbuche ich als allgemeines Lebensrisiko.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Okay - Du hast bestimmt ein Urteil oder was in der Richtung, wo ein Fahrer nur wegen der 65 verurteilt wurde? Das Stichwort "Verkehrsfluss" liefere ich gleich noch mit.

Diese

wichtigtuerischen Spitzfindigkeiten

. Ist doch wohl jedem klar, was M. D. mit seiner Aussage meint, mit der er auch grundsätzlich Recht hat. 65 km/h ohne triftigen Grund bei 100 ist eine Behinderung, auch wenn nur

ein Fahrzeug

über eine längere Strecke behindert wird, wobei die längere Strecke ein dehnbarer Begriff ist.

N.T.

Tja - die Rechtsprechung ist da anderer Meinung.

Und ich bin nicht wichtigtuerisch, sondern verweise nur gerne mal auf die geltende Rechtslage. 😛

Bei Tempo 60 wird einem aber schonmal eine Teilschuld im Fall eines Unfalls auf der BAB zugesprochen, das ist auch ein aktuelles Urteil.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Diese wichtigtuerischen Spitzfindigkeiten.

N.T.

Nö, ganz und gar keine wichtigtuerischen Spitzfindigkeiten.

Der Meister der zügigen Fortbewegung hat eine klare Behauptung aufgestellt, die ihm nun um die Ohren fliegt:

Zitat:

"Moin!

Steht hier alles schon hundert Mal.
Als Bsp. die strafbewehrten 65 bei 100 Limit.

Gruß,
M. D."

Der mehrfachen Bitte auch nur

einen einzigen

Nachweis für seine Behauptung, dieses Verhalten würde tatsächlich geahndet und sei somit "strafbewehrt" zu erbringen, ist er leider nicht fähig nachzukommen.

Dass er persönlich sich dadurch bei der Ausübung seiner "vernünftig zügigen Fortbewegung" behindert fühlt mag sein, ist jedoch ausschließlich sein eigenes Problem.

Somit bleibt diese verallgemeinernde Aussage lediglich eine tumbe Sch****hausparole, und nichts weiter.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Tja - die Rechtsprechung ist da anderer Meinung.

Und ich bin nicht wichtigtuerisch, sondern verweise nur gerne mal auf die geltende Rechtslage. 😛

...nein, du verweist nicht auf geltende Rechtslage sondern versuchst fehlende praktische Erfahrung im Polizeidienst mit Fehlinterpretation der Gesetzestexte, Kommentare oder einzelner Gerichtsurteile wettzumachen.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Der mehrfachen Bitte auch nur einen einzigen Nachweis für seine Behauptung, dieses Verhalten würde tatsächlich geahndet und sei somit "strafbewehrt" zu erbringen, ist er leider nicht fähig nachzukommen.
Dass er persönlich sich dadurch bei der Ausübung seiner "vernünftig zügigen Fortbewegung" behindert fühlt mag sein, ist jedoch ausschließlich sein eigenes Problem.

Somit bleibt diese verallgemeinernde Aussage lediglich eine tumbe Sch****hausparole, und nichts weiter.

....das einzig tumbe sind diese inhaltslosen Kommentare die für alles einen Nachweis fordern.

Lieber Matsches, zu deiner Information, wurde alles schon mehrfach durchgezogen, Kennzahl 103000 im Bayerischen Bußgeldkatalog mit 20 € belohnt. Als Konkretisierung des Tb-Merkmales wird die zulässige Geschwindigkeit sowie die tatsächliche Geschwindigkeit angegeben. Hoffe das hilft dir weiter.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Bei Tempo 60 wird einem aber schonmal eine Teilschuld im Fall eines Unfalls auf der BAB zugesprochen, das ist auch ein aktuelles Urteil.

Das ist mir bekannt - meine Antworten bezogen sich auf handelsübliche Landstraßen.

103000 Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss ( B - 1) 20,00
behindert wurde.
§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Quelle
http://www.kba.de/.../btkat__start__inhalt.html?__nnn=true

Gibt´s sogar bundeseinheitlich. Nicht nur in Bayern🙂

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