Anzeige (Nötigung & Verkehrsgefährdung)
Hi Leute,
gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:
§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.
An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:
Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.
Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).
Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...
Grüße,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von besterwosgibt
Das eh nicht, dafür hab ich ja den Anwalt kontaktiert heute morgen. Der fordert nun Akteneinsicht und dann geht die Sache ihren Lauf...Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Klar, eine Strafanzeige ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Versuche trotzdem, dich von solchen Pansen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Traurig, aber wahrscheinlich mal wieder der einzig gangbare Weg. Nun verdienen Anwälte daran und ggf. müssen sich sogar Gerichte damit beschäftigen.
Und warum das ganze ?
Unterstellen wir mal, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, dann ist der TE nicht vorsätzlich aber doch ausgeschert, wo man besser auf der rechten Spur geblieben wäre. Auf der Überholspur rauscht jemand heran und kann den Fehler des anderen noch rechtzeitig erkennen. Vielleicht war's auch knapp, wer weiß. Ist eben passiert. Betätigt die Lichthupe, ärgert sich. So weit, so gut /schlecht.
Aber was dann folgt, ist der alltägliche Wahn- und Schwachsinn speziell auf Deutschlands Straßen, nämlich Kamera und Anzeige. Was soll das 🙄 ?
166 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...nein, du verweist nicht auf geltende Rechtslage sondern versuchst fehlende praktische Erfahrung im Polizeidienst mit Fehlinterpretation der Gesetzestexte, Kommentare oder einzelner Gerichtsurteile wettzumachen.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Tja - die Rechtsprechung ist da anderer Meinung.Und ich bin nicht wichtigtuerisch, sondern verweise nur gerne mal auf die geltende Rechtslage. 😛
N.T.
Nö - ich bin sicher kein Polizist. Aber wenn ich was schreibe, bin ich mir zu 99% sicher, das es richtig ist - perfekt bin ich nicht. Kannst Du belastbare Fakten für Deine Aussage bringen?
Man Leute!
Und für die ganz Faulen:
Zitat:
Außerhalb von Autobahnen gilt: wenn langsamer als 60 Prozent der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren wird, ohne daß dies durch Witterung, Sichtverhältnisse oder Verkehrsverhältnisse geboten ist, kann dies als "Behinderung" des nachfolgenden Verkehrs angesehen werden. (Wenn es den Verkehr denn tatsächlich behindert.) Sagt die Rechtsprechung.
Das heißt: innerorts 30 km/h bzw. in Tempo-30-Zonen 18 km/h sind zulässig und keine "Verkehrsbehinderung".
Auf Autobahnen gilt, daß Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen können müssen, die Rechtsprechung sagt dazu, daß für die Autobahn alles unter 60 km/h ohne triftigen Grund als "Behinderung" gilt.
Das Gesetz sagt:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
(§3 Abs.2 StVO)
Darauf beruht die o.a. Rechtsprechung.
_____
Zitat:
Quelle Hentschel, Seite 375, Rd.- Nr. 7:
Zitat
"Triftig" ist ein Grund, wenn er subjektiv oder objektiv das Langsamfahren rechtfertigt, z.B. wegen mangelhafter Motorleistung oder weil es gegen Autokrankheit empfindlichen Mitfahrern bei schnellerem Fahren übel wird.Quelle Bouska/Leue Seite 20 Rd.-Nr.6:
Zitat
Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h, auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch subj. vertretbar wäre. Behinderung ist gegeben, wenn nachf. Fzg seine Geschwindigkeit deutlich herabsetzen muss und Überholen für eine unzumutbar lange Strecke nicht möglich ist. Unter Umständen genügt auch die Behind. eines einzelnen Fahrzeugs.
Quelle:
http://www.juraforum.de/.../...iere-langsames-fahren-als-gefahr-405461Und jetzt streitet euch um die paar KM/H, muss ja alles seine deutsche Ordnung haben!
Zitat:
Original geschrieben von AS60
103000 Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss ( B - 1) 20,00
behindert wurde.
§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKatQuelle
http://www.kba.de/.../btkat__start__inhalt.html?__nnn=trueGibt´s sogar bundeseinheitlich. Nicht nur in Bayern🙂
Stimmt - aber dafür muss erst mal der Verkehrsfluss her. Ein oder zwei Fahrzeuge reichen da nicht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - ich bin sicher kein Polizist. Aber wenn ich was schreibe, bin ich mir zu 99% sicher, das es richtig ist - perfekt bin ich nicht. Kannst Du belastbare Fakten für Deine Aussage bringen?
....meine Fakten:
http://www.fhvr-polizei.bayern.de/
und > 20 Jahre praktische Erfahrung.
N.T.
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Stimmt - aber dafür muss erst mal der Verkehrsfluss her. Ein oder zwei Fahrzeuge reichen da nicht.Zitat:
Original geschrieben von AS60
103000 Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, dass der Verkehrsfluss ( B - 1) 20,00
behindert wurde.
§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKatQuelle
http://www.kba.de/.../btkat__start__inhalt.html?__nnn=trueGibt´s sogar bundeseinheitlich. Nicht nur in Bayern🙂
Unfassbar, wie manche immer wieder Strohhalm-Argumente ergreifen, nur um ihr Verhalten zu rechtfertigen.....denkt man darüber nach, während man mit 60,00001 km/h fährt, damit man grad so nicht belangt werden kann? Warum macht man das? Um den Anderen zu zeigen, dass man über sie bestimmen kann? Minderwertigkeitskomplexe?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Stimmt - aber dafür muss erst mal der Verkehrsfluss her. Ein oder zwei Fahrzeuge reichen da nicht.
...falsch, es reicht bereits ein einziges Fahrzeug wenn es über eine längere Strecke geht - wie bereits gesagt - ein dehnbarer Begriff den ich als Polizeibeamter der Lage entsprechend auslegen kann.
N.T.
Lasst uns doch darauf einigen, dass es die Möglichkeit gibt, dementsprechend einzuschreiten, es aber in der Praxis so gut wie nicht gemacht wird, bzw. würde ich fast behaupten, nie gemacht wird.
Ich hab´s jedenfalls noch nicht erlebt.
Sonst wird das noch zur Erbsenzählerei hier.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....meine Fakten:Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - ich bin sicher kein Polizist. Aber wenn ich was schreibe, bin ich mir zu 99% sicher, das es richtig ist - perfekt bin ich nicht. Kannst Du belastbare Fakten für Deine Aussage bringen?http://www.fhvr-polizei.bayern.de/
und > 20 Jahre praktische Erfahrung.N.T.
Das Du ein Polizist bist, nehme ich mal zur Kenntnis.
Nichtsdestoweniger fehlen mir belastbare Belege für Deine Aussage. "Ich bin Polizist - ich habe recht" ist mir zu wenig.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Unfassbar, wie manche immer wieder Strohhalm-Argumente ergreifen, nur um ihr Verhalten zu rechtfertigen.....denkt man darüber nach, während man mit 60,00001 km/h fährt, damit man grad so nicht belangt werden kann? Warum macht man das? Um den Anderen zu zeigen, dass man über sie bestimmen kann? Minderwertigkeitskomplexe?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Stimmt - aber dafür muss erst mal der Verkehrsfluss her. Ein oder zwei Fahrzeuge reichen da nicht.
Mache ich in der Praxis doch nicht. Meine Beiträge sind in aller Regel darauf bezogen, auf die Rechtslage hinzuweisen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Du ein Polizist bist, nehme ich mal zur Kenntnis.
...wieder eine Fehlinterpretation deinerseits.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nichtsdestoweniger fehlen mir belastbare Belege für Deine Aussage. "Ich bin Polizist - ich habe recht" ist mir zu wenig.
Dies war nicht meine Intention. Es gibt einfach noch einen Unterschied zwischen einem Fachhochschulstudium und einem "Googlestudium". Du weißt doch sonst immer alles, ich werde dir hier nicht die entsprechenden Kommentare auch noch auf´s Brot schmieren. Streng dich an und finde die Kommentare selbst.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....das einzig tumbe sind diese inhaltslosen Kommentare die für alles einen Nachweis fordern.
Wenn man eine Behauptung aufstellt sollte man diese schon halbwegs belegen können.
Ansonsten läuft man schnell Gefahr als Dampfplauderer zu enden, findest Du nicht auch?
Und "das ist so, weil ich es schon immer so mache" ist schon dürftig.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Lieber Matsches, zu deiner Information, wurde alles schon mehrfach durchgezogen, Kennzahl 103000 im Bayerischen Bußgeldkatalog mit 20 € belohnt. Als Konkretisierung des Tb-Merkmales wird die zulässige Geschwindigkeit sowie die tatsächliche Geschwindigkeit angegeben. Hoffe das hilft dir weiter.
Nichts begriffen, setzen!
Dass eine Regel existiert, die eine Verhekrsbehinderung ahndet bezweifelt (hier) keiner, also auch ich nicht.
Den Rest werde ich nicht nochmal wiederholen, verstehen willst Du es ja offenbar nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
....meine Fakten:
http://www.fhvr-polizei.bayern.de/
und > 20 Jahre praktische Erfahrung.
Schön wäre es ja wenn das was helfen würde.
Leider bedeutet aber die Tatsache, dass jemand schon etwas sehr lange macht für sich alleine keineswegs, dass er es richtig macht, bzw. weiss was er tut.
Muss man leider immer wieder erkennen.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...wieder eine Fehlinterpretation deinerseits.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Du ein Polizist bist, nehme ich mal zur Kenntnis.
Ich habe das Ding nur teilweise durchgeklickt - wer anders als ein angehender Polizist besucht die Institution? Das wäre mir in der Tat entgangen.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Dies war nicht meine Intention. Es gibt einfach noch einen Unterschied zwischen einem Fachhochschulstudium und einem "Googlestudium". Du weißt doch sonst immer alles, ich werde dir hier nicht die entsprechenden Kommentare auch noch auf´s Brot schmieren. Streng dich an und finde die Kommentare selbst.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nichtsdestoweniger fehlen mir belastbare Belege für Deine Aussage. "Ich bin Polizist - ich habe recht" ist mir zu wenig.N.T.
Meine Beiträge entstammen nicht dem Wissen von Tante Kugel. Wer Aussagen macht, sollte das auch belegen können. Hier haben wir einen einsamen PKW, der 65 fährt, obwohl 100 erlaubt und möglich wären...
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
...wieder eine Fehlinterpretation deinerseits.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Du ein Polizist bist, nehme ich mal zur Kenntnis.
Du bist kein Polizist??
Wo kommen denn dann die >20 Jahre praktische Erfahrung her?
Abschlussbericht:
Wie schon gesagt, war die Aussage des Anzeigenerstatters komplett übertrieben und lächerlich - mein Anwalt schickte der StA also meine Aussage und heute erhielt ich die Mitteilung meines Anwalts, dass die StA das Verfahren eingestellt hat.
Ende gut, alles gut.