Anzeige (Nötigung & Verkehrsgefährdung)
Hi Leute,
gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:
§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.
An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:
Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.
Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).
Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...
Grüße,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von besterwosgibt
Das eh nicht, dafür hab ich ja den Anwalt kontaktiert heute morgen. Der fordert nun Akteneinsicht und dann geht die Sache ihren Lauf...Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Klar, eine Strafanzeige ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Versuche trotzdem, dich von solchen Pansen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Traurig, aber wahrscheinlich mal wieder der einzig gangbare Weg. Nun verdienen Anwälte daran und ggf. müssen sich sogar Gerichte damit beschäftigen.
Und warum das ganze ?
Unterstellen wir mal, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, dann ist der TE nicht vorsätzlich aber doch ausgeschert, wo man besser auf der rechten Spur geblieben wäre. Auf der Überholspur rauscht jemand heran und kann den Fehler des anderen noch rechtzeitig erkennen. Vielleicht war's auch knapp, wer weiß. Ist eben passiert. Betätigt die Lichthupe, ärgert sich. So weit, so gut /schlecht.
Aber was dann folgt, ist der alltägliche Wahn- und Schwachsinn speziell auf Deutschlands Straßen, nämlich Kamera und Anzeige. Was soll das 🙄 ?
166 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Gefahrene 65 bei erlaubten 100 sind nur mal keine Ordnungswidrigkeit...Und eine Gefahrensituation gibt es schon mal gar nicht. PKWs mit Anhänger dürfen nur 80, LKWs über 7,5 Tonnen 60, Traktoren 40 - 25 (nur Beispiele). Wer damit nicht klarkommt, sollte auf seinen Lappen besser verzichten und Bus und Bahn nutzen.
Ist das so?
Seh ich nen PKW mit Hänger, nen LKW oder Traktor, dann weiß ich, dass die langsamer sind. Bei nem PKW geht man nicht unbedingt davon aus. Die 25km/h-Kisten nach der Wende, die waren mordsgefährlich.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ist so. Es gibt keine Vorschrift in der StVO, die v-max auszureizen.
Wohl aber eine bzgl. langsamfahren ohne triftigen Grund....
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Wohl aber eine bzgl. langsamfahren ohne triftigen Grund....Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ist so. Es gibt keine Vorschrift in der StVO, die v-max auszureizen.
hatten wir schon mal woanders, glaube ich...gibt es eigentlich nicht 🙂
chillen: nicht triftig
kotzender mit-/fahrer: anhalten, daher nicht triftig
oma/opa: grund, aber nicht triftig
auto zu langsam: önv
.
.
.
😉😉😉
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und das wäre welcher §?
§ 3 Geschwindigkeit
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Dafür müssten wir aber erst einmal einen Verkehrsfluss haben. 😁
Das interpretiere ich jetzt mal als "ok, ich hab mich geirrt, BMWRider, du hast Recht". Sonst käme ja Konstruktives. Kein Ding, Alter! 😉
Falsch interpretiert. 😉
Grundsätzlich sind 65@100 kein Problem. Erst wenn der Verkehrsfluss (= mehr als ein anderes Fahrzeug) dadurch aufgehalten wird, greift der §.
Den Par. 3 StVO hat janetterweise schon jemand genannt.
Auf einer normalen Landstr. Bei gutem Wetter fährt man normalerweise 80 - 110 nach Tacho.
Fährt nun einer mit 65, hält er den Fluss auf und bewegt sich entspr. im OWI- Bereich.
M. D.
Dafür sind aber noch andere VT nötig. Wenn es die nicht gibt, wird auch kein Verkehrsfluss behindert.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Falsch interpretiert. 😉Grundsätzlich sind 65@100 kein Problem. Erst wenn der Verkehrsfluss (= mehr als ein anderes Fahrzeug) dadurch aufgehalten wird, greift der §.
Ach komm, jetzt wirds aber wirklich kleinkariert. Wie lange dauert es wohl, bis dein Szenario eintritt?
Ok, man könnte jetzt mit der am wenigsten befahrenen Straße in Kleinkleckersdorf oder Hintertupfingen kommen....
Wegen mir können die Leute auch 10 km/h fahren. Aber wenn ein anderes (oder für dich auch 2) andere Kfz auftauchen, sollte dann entweder ein triftiger Grund vorliegen, oder das Pedal betätigt werden, das die Landschaft schneller macht.
Wenn der Fall eintritt, hast Du sicher recht. Ob er eingetreten ist, muss jeweils einzeln entschieden werden.
Und wenn ich Dein Avatar richtig interpretiere, würde ich mal Sagen, das es im Alten Land genug Straßen gibt, wo man mit 65 fahren kann, ohne einen Hintermann zu bekommen. Wir reden nicht von der B73. 😉
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn der Fall eintritt, hast Du sicher recht. Ob er eingetreten ist, muss jeweils einzeln entschieden werden.Und wenn ich Dein Avatar richtig interpretiere, würde ich mal Sagen, das es im Alten Land genug Straßen gibt, wo man mit 65 fahren kann, ohne einen Hintermann zu bekommen. Wir reden nicht von der B73. 😉
Auf diesen Straßen ist dann aber nicht Tempo 100...