Anzeige (Nötigung & Verkehrsgefährdung)

Hi Leute,

gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:

§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.

An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:

Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.

Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).

Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...

Grüße,

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von besterwosgibt



Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen



Klar, eine Strafanzeige ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Versuche trotzdem, dich von solchen Pansen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Das eh nicht, dafür hab ich ja den Anwalt kontaktiert heute morgen. Der fordert nun Akteneinsicht und dann geht die Sache ihren Lauf...

Traurig, aber wahrscheinlich mal wieder der einzig gangbare Weg. Nun verdienen Anwälte daran und ggf. müssen sich sogar Gerichte damit beschäftigen.

Und warum das ganze ?

Unterstellen wir mal, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, dann ist der TE nicht vorsätzlich aber doch ausgeschert, wo man besser auf der rechten Spur geblieben wäre. Auf der Überholspur rauscht jemand heran und kann den Fehler des anderen noch rechtzeitig erkennen. Vielleicht war's auch knapp, wer weiß. Ist eben passiert. Betätigt die Lichthupe, ärgert sich. So weit, so gut /schlecht.

Aber was dann folgt, ist der alltägliche Wahn- und Schwachsinn speziell auf Deutschlands Straßen, nämlich Kamera und Anzeige. Was soll das 🙄 ?

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Tach!

Viel Glück!
Schiebe doch nach erfolgter EInstellung noch ein paar Anzeigen gegen ihn hinterher. Falsche Verdächtigung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und was Deinem Anwalt sonst noch so einfällt. Diesen Typen würde ich wohl erst mal die nächsten zwei Jahre beschäftigen.

M. D.

Und wozu? Meinst du nicht, unsere Gerichte hätten wichtigeres zu tun?

Tach!

Oh ja, das haben sie.
Daher hätte die erste Anzeige schon gar nicht erfolgen dürfen.

Eine Reaktion wäre nun gerechtfertigt, um diesen Spinner aus dem Verkehr zu ziehen und so zu verhindern, dass er versucht, noch weitere Existenzen zu gefährden.

M. D.

Dass die Anzeige erfolgte, war imho kein Problem. Ein Laie wie der "Gegner" des TE kann das gar nicht beurteilen. Hier im Forum wird ja auch oft genug über Schleicher und Mittel- / Linksspurblockierer geheult, die nach §§ und Urteilen keine sind. Auch die Rennleitung kann nicht alle Details kennen.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Dass die Anzeige erfolgte, war imho kein Problem. Ein Laie wie der "Gegner" des TE kann das gar nicht beurteilen.
...

De jure ja, aber ich gehe davon aus, daß die Anzeige in der Lebens-Wirklichkeit des Straßenverkehrs überflüssig wie ein Kropf war.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Eine Reaktion wäre nun gerechtfertigt, um diesen Spinner aus dem Verkehr zu ziehen und so zu verhindern, dass er versucht, noch weitere Existenzen zu gefährden.

MancheLeute haben schon recht ulkige Rechtsvorstellungen.

Man sollte sich nie überschätzen, denk mal dran bei Gelegenheit!😉

P.S:
Die vom TE geschilderte Situation deckt sich zu 100% mit den fast täglich im "Was mich im Verkehr aufregt" beschriebenen "Spontanrausziehern", "Mittelspurschleichern" und "Rückspiegel-Ignorierern".
Allerdings schreibt DORT meist der "hintere".
Selten lese ich dort Reaktionen wie hier, der Tenor ist eher dass man die im vorigen Satz geschilderten Verkehrsteilnehmer schleunigst aus eben diesem ziehen lassen sollte, bevor noch etwas passiert.
Und das z.T. von den gleichen Usern, während der johlende Mob fleißig aufs "Danke" Knöpfchen drückt.
Ob der "Gegner" des TE seinen Fall dort wohl auch schon gepostet hat?🙄

Der hier könnte es gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


De jure ja, aber ich gehe davon aus, daß die Anzeige in der Lebens-Wirklichkeit des Straßenverkehrs überflüssig wie ein Kropf war.

Wobei halt zu bedenken ist, dass wir hier wie immer nur die (naturgemäß sehr subjektive) Darstellung von einem der beiden Beteiligten kennen.

"Der andere" hat die Situation sicherlich anders erlebt, würde sie ebenso sicher auch völlig anders beschreiben.

Und genau so sicher gäbe es hier dann andere "Schlussfolgerungen".

Ja.

Aber ob ich dann nur mal mit dem Kopf schüttel, symbolisch die Faust in der Tasche balle und mir meinen Teil denke oder aber gleich eine Anzeige erstatte, ist etwas anderes.

Moin!

Wenn ich jede Verfehlung im Straßenverkehr die ich beobachte zur Anzeige bringen würde, käme ich aus dem Polizeirevier nicht mehr heraus.

Ohne Schleicher gäbe es sowieso kaum noch Vergehen, wie sie hier regelmäßig beweint werden.
Ein Volk, das sich gegenseitig denunziert, finde ich ablehnenswert. Wer die DDR zurück will, möge sich irgendeine Gammelecke in Nordost-Deutschland kaufen, eine Mauer drumherum ziehen und die vernünftigen Leute in Ruhe lassen.

Diese ganze Anzeigerei ist somit völlig überflüssig. Prüft Euren Fahrstil, wenn Ihr dauernd bedrängt werdet. Meist würde dies das Problem schon lösen.

M. D.

Definiere bitte "Schleicher" gemäß StVO !

Moin!

Steht hier alles schon hundert Mal.
Als Bsp. die strafbewehrten 65 bei 100 Limit.

Gruß,
M. D.

Okay - Du hast bestimmt ein Urteil oder was in der Richtung, wo ein Fahrer nur wegen der 65 verurteilt wurde? Das Stichwort "Verkehrsfluss" liefere ich gleich noch mit.

Moin!

Weshalb sollte ich Dir ein Urteil heraussuchen?
Die OWI kann doch ein Cop gleich vor Ort verhängen.

Des Weiteren kann ich auch nicht mit einer Anzeige und deren Verlauf dienen, da ich mich aus diesem Denunziantenspielchen heraus halte.
Ich überhole lieber wenn möglich, blende vorher von Zeit zu Zeit mal auf um auf die Gefahrensituation hinzuweisen, die ein solcher Schleicher verursacht und höre dabei Klassikradio zur Entspannung.

Wenn Du ein Urteil gefunden hast, kannst Du es uns ja schicken. Bis dahin hilft 100 fahren...

M. D.

Gefahrene 65 bei erlaubten 100 sind nur mal keine Ordnungswidrigkeit...

Und eine Gefahrensituation gibt es schon mal gar nicht. PKWs mit Anhänger dürfen nur 80, LKWs über 7,5 Tonnen 60, Traktoren 40 - 25 (nur Beispiele). Wer damit nicht klarkommt, sollte auf seinen Lappen besser verzichten und Bus und Bahn nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts



Wenn Du ein Urteil gefunden hast, kannst Du es uns ja schicken. Bis dahin hilft 100 fahren...

M. D.

Du bist ja ein ulkiges Kerlchen.

Eigentlich bringt der der eine Behauptung in den Raum wirft einen Beleg für deren Richtigkeit, und verlangt nicht von denen die ihm seinen verzapften Unsinn nicht glauben, das Gegenteil zu beweisen.🙄

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