Anzeige nach schwerem unfall durch Überholmanöver

Hallo zusammen,
ich war vor knapp 1 Jahr im Sauerland unterwegs. Ich kutschierte 40t feinstes Premiumpils durch die Priorei. Berg auf Berg ab.
Selbstverständlich zieht man eine Schlange von nörgelnden PKW`s hinter sich her, gut das bin ich ja gewohnt und mittlerweile ignoriere ich das gehupe und gerangele. Dann folgte ein Kurvenreiche Straße die anfangs nur kurvenreich Berg auf geht, oben angekommen aber mit teilweise starken Schlaglöchern und Bodenwellen benetzt ist und dann wieder Berg ab geht. Aus Sicherheitsgründen bin ich aber nur ca. 40-50km/h gefahren weil ich schon einmal so eine Bodenwelle mitgenommen hatte und weis wie wenig die Ladung und auch mein Kreuz das mögen so durchgeschüttelt zu werden. Das ärgerte meinen Hintermann und ich bemerkte im Rückspiegel das er drauf und dran war zu überholen. Es gab keine Möglichkeit irgendwo rechts ran zu fahren und die Schlange vorbei zu lassen.
Und plötzlich gucke ich in den Rückspiegel da war der Wagen auf gleicher Höhe wie mein Hänger und Zeitgleich sah ich wie mir ein Wagen zügig entgegen kam. Ich dachte noch kurz was machst du, du musst reagieren. ich entschloss mich zu bremsen um den überholenden die Chance zu geben mich schnell zu überholen und gleichzeitig dachte ich an die Schlange hintermir die mir bei einer Vollbremsung wahrscheinlich auffahren würde weil Abstand heutzutage ein Fremdwort ist.
Der überholende wollte bremsen aber er rutschte auf der Regennassen Fahrbahn und verlor die Kontrolle,
die beiden Fahrzeuge kollidierten quasi frontal und das überholende Fahrzeug kam wieder auf meine Spur. Aus reflex hab ich versucht eine Vollbremsung zu machen aber habe gesehen das ich nicht vor den fahrzeugen zum stehen kommen würde so hab ich den LKW rechts in den graben gelenkt und bin quasi im Graben zum stehen gekommen. Durch den nassen Rasen und der Böschung lenkte die Zugmaschine nach rechts ein und verhinderte somit, das der Anhänger umkippte.
Die plane war eingerissen und so fielen einige Kisten vom Bier raus, auch Fässer.
Ich bin ausgestiegen und habe versucht den Verletzten zu helfen. Der Fahrer des Bmw(überholende) war nur leicht verletzt worden. Das entgegenkommende Fahrzeug ein Citroen Van war nicht mehr als solches zu erkennen. Die beiden kinder und die Mutter wurden schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.

Da stand jetzt also ein total zerstörter Familienn van, ein zerstörter Bmw und ein Truck im Graben. Mittlerweile regnete es aus Eimern. ich hatte geholfen die Verletzten zu bergen und dann kam auch schon Rettungswagen Polizei und Feuerwehr.
Dann kam der Fahrer des Bmw also der überholende auf mich zu und bedrohte mich.
Weil ich so bescheuert gefahren wäre würden die Frau und kinder vielleicht sterben. Die Polizistin nahm den Herrn von mir weg und dann kam ein polizist und setzte mich auf die Motorhaube des Polizeiwagens.
Ich muss so unter Schock gestanden haben, das ich versucht habe mich in den LKW zu setzen und los zu fahren. Bis mich ein Feuerwehrmann da raus holte und ich dann auch ins Krankenhaus gekommen bin mit einem leichten Schock.

2 Wochen später bekomme ich eine Anzeige. Von dem Bmw Fahrer und dem Besitzer des Feldes. Ich hätte mit ihm Spielchen getrieben und hätte ihn provoziert.
Dann wäre ich absichtlich langsam gefahren, hätte abgebremst und wieder beschleunigt und dann hätte ich Zeichen gegeben zu überholen und somit hätte ich diesen Unfall provoziert. Na und der Bauer wäre wohl angeblich Zeuge hätte alles von seinem Trecker vom oberen feld aus gesehen und der hat jetzt sogar noch Schadensersatzforderung gestellt weil ich seinen Acker zerstört hätte.
und zu guter letzt kommt es noch besser.
Die technische Untersuchung der Fahrzeuge hat ergeben, das mein ABS nicht funktionierte und dadurch wäre klar gewesen das ich die Kontrolle verloren hätte. Anhand des onboard fahrerüberwachungssystem konnten sie auslesen, das das ABS von meinem Hänger nicht funktionierte. Dieses doofe System wollte Cheffe unbedingt haben, es zeichnet auf, wie wir fahren wann genau u.s.w nur dann könnte er hinterher vergleiche anstellen welcher Fahrer an welchem Berg besser fährt als die anderen.
Somit wollten sie meine Aussage haben.
Zum ABS kann ich nur sagen, das keine Lampe leuchtete zum Zeitpunkt des Unfalls.
Ich habe bei Abfahrt vom Belader festgestellt das die ABS lampe an war.
So hab ich noch auf dem Gelände angehalten und das überprüft. ich habe alle Verbindungen zum Hänger getrennt und nach einander wieder angeklemmt.
Alles scheinte zu passen. Die Lampe war aus. Ich habe sogar das Fahrzeug aus gemacht und wieder neu gestartet, damit der Bordcomputer alle Steuergeräte neu abfragt nach dessen Funktion. keine Lampe war an also bin ich gefahren.
Doch die Untersuchung ergab auch, das ich eine glaubwürdige konstante Fahrt zurückgelegt habe. Den Berg hoch mit 35km/h und weiter oben dann mich bei 48kmh befand und ab und zu den Retarder benutzt habe. Und nicht wie wild beschleunigt und gebremst hätte.

Jetzt war schon eine Verhandlung und da wurden nur alle Leute angehört. Die Frau mit Kindern hat übrigens überlebt und keiner trägt irgendwelche Schäden davon. Was jetzt ganz genau verkündet wird, erfahre ich dann nächste Woche. Aber der Anwalt der Firma meinte, da könne nicht viel kommen.
Zumindest weis ich was die ganze sache kostet. knapp 200t€.
Die beiden Fahrzeuge die Schrott sind, der Lkw dessen Rahmen der Zugmaschine sich verzogen hätte und der Auflieger, die Ware in der Plane hat den Oberbau des Aufliegers aus der Verankerung gerissen. Na und die Einsätze von Polizei u.s.w und die Schäden die am Feld entstanden sind.

Wie hättet Ihr reagiert? Sofort Vollbremsung?

Beste Antwort im Thema

LKW macht Vollbremsung, Uberhohlendes Fahrzeug macht Vollbremsung, Uberhohler kann nicht nach rechts, weil Truck ist dort, Entgegenkommender ballert voll in Uberhohler.
Richtig???
In solchen Situationen, wirst du Langsamer, oder rollen lassen, damit rechnet der Uberhohler, und hat Platz vor Dir oder hinter Dir.
So lauft die Praxis. Du mochtest fur die anderen Verkehrsteilnehmer BERECHENBAR sein.

Ich ware nicht ins grune, black top ist fine. KEINER kann mich zwingen den Truck zu Rollen.

Der Fahrer des LKW hat sich VORBILDLICH VERHALTEN.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx



Edit:
Hättest du gebremst, wäre höchst wahrscheinlich dieser Unfall nich entstanden. Hättest du gebremst, wärest du höchstwahrscheinlich nicht im Graben gelandet. Hättest du gebremst wäre die wahrscheinlichkeit, dass ein Auffahrunfall passiert geringer als der Frontalzusammenstoß.

Wieso war denn die Plane zerschlissen? Ladungssicherung?

59 weitere Antworten
59 Antworten

Mischi,
Hof und Gelande ist etwas anderes wie Flurschaden.
In der Scheune Stehen oder auf dem Hof ist eine "Miete".
Flurschaden ist etwas anderes, Die Beamten in der Schadensabwickelung mochten wissen wieviel Ernte ist Beschadigt worden, gemessen auf dem Durchschnitt im Feld, wieviel Std. benotigt wurden um die Aushebungen zu beheben, Wenn ein Kampfpanzer bis zum Turm eingeraben wurde, Nicht den 2er Handbagger benutzt, Retriever tank -Berge Leo- mit Planierschield.
Das sind die Flurschaden die lange benotigen durch unfahige Beamte, die mehr Zeit, 3 Tage = 24 Std Anwesenheit, verschwenden um Euro50,-- zu sparen.

Dann mochten diese Beamten auch wissen, welche Nato Partner den Schaden angerichtet haben. Morgens um 0300h mit 10 M1 Abraams durch den Acker. War es ein Diesel oder eine Turbine. Die Ketten sind die gleichen zwischen Leo 2 und M1.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel



Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Der Bauer hat unterumstanden Jahre auf sein Geld gewartet bis das der Flurschaden bezahlt wurde. 
Ich war 1982/83 bei der BW und da wurden solche Schäden wohl sehr zügig beglichen.

Haben bei einigen Bauern des öfteren auf deren Höfen/Gelände gestanden und die haben immer gesagt das die BW sehr schnell die ausstehende Summe begleicht. Gab auch immer Kaffee, Semmeln und Bier für uns von der Bäuerin.

Gruß Michi

Bei uns in der Nähe sind auch wieder "Herbstmanövoer", es wurde sogar im Radio durchgesagt, daß die betroffenen Landbesitzer entstandene Flurschäden bei der Gemeinde zwecks Begleichung melden sollen. Ist also alles wohl schon gut organisiert. 😉

Zum Thema aus Dreck Geld machen: Ist doch klar, daß der Bauer auch aus z.B. Aushub Geld macht. Es ist ja schließlich seine Arbeit. Ist natürlich was anderes als ob Du privat im Garten ein Loch für Deinen Teich gräbst.

MFG Sven

Zitat:

Original geschrieben von habs280


Aber der Richter bestrafte mich quasi auch. Aufgrund meines eigenen Fehlverhaltens müsste ich für den Schaden des Ackers aufkommen. Denn hätte ich richtig gehandelt und den LKW nicht mit einem defektem ABS System bewegt, hätte ich den Güterkraftlastzug (schönes Wort oder?) noch vor dem Graben zum stehen bringen können. Der Schaden wird von der Versicherung übernommen.
Mir als Fahrer eines solch großen Gerätes sollte die Technik doch bekannt sein und demnach auch das Verhalten von Steuergeräten bei Fehlermeldungen. ich hätte den Service anrufen sollen und die hätten dann den Fehlerspeicher richtig auslesen können und dann hätten meine Hängerbremsen auch richtig gearbeitet und den Lastzug auf dem kürzesten Weg zum stehen gebracht. Das die Straße richtig nass war, störte ihn weniger.

Mal eine frage: Bist du Anwaltlich vertreten worden? Wurde das Gutachten bezüglich des defekten ABS Systemes von einem "eigenen" Gutachter geprüft.

Es geht hier ja um die frage, ob ein "gespeicherter Fehler" ausgelesen wurde o. ob im Augenblick des Unfalles tatsächlich ein fehler aktuell gemeldet wurde u. um es noch genauer zu hinterfragen es nicht erst in dem Augenblick als der Sattelzug "einknickte" durch den zug am Stecker zu einer erneuten Fehlermeldung kam???

@ die Spezis hier
Eigentlich sollte es mit dem in seinem LKW vorhandenen Elektronischen Systemen möglich sein Abläufe (z.b. bremsen) u. anstehende bzw. auftretende Fehlermeldungen in einem Zeitlichen ablauf zu ordnen zu können?? oder??

In dem fall hier ist es jetzt vielleicht nicht so schlimm wenn da von seiner Anwaltlichen Vertretung etwas "geschludert" wurde aber es zeigt wie wichtig es sein kannte gegen Gutachten die eventuell auf der falsche Interpretation von Daten beruhen anzugehen!
Hier ging es nur um einen umgepflügten Acker..., hätte er eines der FHz. "gerammt".. könnte es auch um den Vorwurf der Körperverletzung gehen weil er mit einem"Verkehrsunsicherem FHz." gefahren ist.

MfG Günter

Gunter,

1841 SZM, ersichtbar aus seinen antworten in anderen Threads.

Es sollte eigentlich im Computer hinterlegt sein, ob das ABS bei der letzten Bremsung Arbeitete, wieviel Druck eingesteuert wurde. Ich nehme an, das er zu dicht an den grunstreifen gekommen ist, und dann mehr gerutscht als Gelenkt ins grune ging.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni



Zitat:

Original geschrieben von habs280


Aber der Richter bestrafte mich quasi auch. Aufgrund meines eigenen Fehlverhaltens müsste ich für den Schaden des Ackers aufkommen. Denn hätte ich richtig gehandelt und den LKW nicht mit einem defektem ABS System bewegt, hätte ich den Güterkraftlastzug (schönes Wort oder?) noch vor dem Graben zum stehen bringen können. Der Schaden wird von der Versicherung übernommen.
Mir als Fahrer eines solch großen Gerätes sollte die Technik doch bekannt sein und demnach auch das Verhalten von Steuergeräten bei Fehlermeldungen. ich hätte den Service anrufen sollen und die hätten dann den Fehlerspeicher richtig auslesen können und dann hätten meine Hängerbremsen auch richtig gearbeitet und den Lastzug auf dem kürzesten Weg zum stehen gebracht. Das die Straße richtig nass war, störte ihn weniger.

Mal eine frage: Bist du Anwaltlich vertreten worden? Wurde das Gutachten bezüglich des defekten ABS Systemes von einem "eigenen" Gutachter geprüft.
Es geht hier ja um die frage, ob ein "gespeicherter Fehler" ausgelesen wurde o. ob im Augenblick des Unfalles tatsächlich ein fehler aktuell gemeldet wurde u. um es noch genauer zu hinterfragen es nicht erst in dem Augenblick als der Sattelzug "einknickte" durch den zug am Stecker zu einer erneuten Fehlermeldung kam???

@ die Spezis hier
Eigentlich sollte es mit dem in seinem LKW vorhandenen Elektronischen Systemen möglich sein Abläufe (z.b. bremsen) u. anstehende bzw. auftretende Fehlermeldungen in einem Zeitlichen ablauf zu ordnen zu können?? oder??

In dem fall hier ist es jetzt vielleicht nicht so schlimm wenn da von seiner Anwaltlichen Vertretung etwas "geschludert" wurde aber es zeigt wie wichtig es sein kannte gegen Gutachten die eventuell auf der falsche Interpretation von Daten beruhen anzugehen!
Hier ging es nur um einen umgepflügten Acker..., hätte er eines der FHz. "gerammt".. könnte es auch um den Vorwurf der Körperverletzung gehen weil er mit einem"Verkehrsunsicherem FHz." gefahren ist.

MfG Günter

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201


Bei uns in der Nähe sind auch wieder "Herbstmanövoer", es wurde sogar im Radio durchgesagt, daß die betroffenen Landbesitzer entstandene Flurschäden bei der Gemeinde zwecks Begleichung melden sollen. Ist also alles wohl schon gut organisiert. 😉

Zum Thema aus Dreck Geld machen: Ist doch klar, daß der Bauer auch aus z.B. Aushub Geld macht. Es ist ja schließlich seine Arbeit. Ist natürlich was anderes als ob Du privat im Garten ein Loch für Deinen Teich gräbst.

MFG Sven

Ich denke mal es ist ein Unterschied ob das Feld vorsätzlich zerpflügt wird oder durch einen Unfall. Von daher kann man dem Bauer schon vorwerfen gierig zu sein. 

Wir haben letzten Herbst einen Nadelbaum umgemacht, das Reisig auf die Straße gelegt, Schild dazu mit "Kostenlos zum mitnehmen" und haben so die Entsorgungskosten gespart. 😉 Nach 2 Tagen war alles weg.

Zitat:

Ich habe bezüglich des ABS mal bei Mercedes angefragt und der Meister sagte, wenn ein Fehler im ABS System vorliegt, kann es sein das der BC das einmal merkt, es als Fehler ausgibt und dann aber unterdrückt um den Fahrer nicht die ganze Zeit zu nerven. das wäre das selbe wie die Anzeige wenn eine Birne defekt ist. Der Fehler wird einmal angezeigt und dann nicht wieder. Kann sein das der Fehler noch vorhanden war und nur nicht mehr angezeigt wurde.
Mir war das neu, ich kenne das so, das es gerne mal vorkommt durch Feuchtigkeit am Stecker oder Wackelkontakt u.s.w das es Kontaktprobleme gibt aber dann guckt man sich den Stecker genau an und pustet zwei drei mal die feuchtigkeit und Dreck heraus und dann sollte beim Neustart des LKW dieser Fehler verschwunden sein, ganz besonders wenn er nicht mehr angezeigt wird.

Ich werde morgen sehen was dabei herauskommt.

wir haben auch ein auflieger vonne schmitz, wo das abs es nicht tut. liftachse geht hoch, aber abs ohne funktion, wird im diplay mp2 ständig angezeigt, nachdem quittieren dann in einem kleinen viereck, und zwar rot. man merkt es aber auch, das das abs nicht da ist, mal bremst der auflieger wie ein irrer, das gleich im gurt hängst, oder er schiebt von hinten 8meistens dann in kurven, das die zugmaschine ausbricht). es ist egal ob abs kabel dran oder ab ist, das unberchenbare bremsverhalten bleibt. nur mal auf die kontrolleuchten bezogen. die abs-meldung verschwindet bei mir nicht nach einmaligen aufleuchten, sie nervt, und zwar gewaltig.

Ich mache auch eine 5 zur geraden Zahl, wenn es sein muss, In DEINEM Fall mit dem Unberechenbaren Trailer, wurde der Disponent, der Werkstattmeister und der Alte den Trailer auf seinem Schreibtisch vorfinden. Oppps hat nicht gebremst.
Ein Auflieger geht ohne grossen Schaden locker durch eine Betonwand. Kleiner Gang, und richtig in den Motor treten.
Du solltest Dir mal "Deine" Zukunft Vorstellen nach einem Unfall.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von U2-Didi



Zitat:

wir haben auch ein auflieger vonne schmitz, wo das abs es nicht tut. liftachse geht hoch, aber abs ohne funktion, wird im diplay mp2 ständig angezeigt, nachdem quittieren dann in einem kleinen viereck, und zwar rot. man merkt es aber auch, das das abs nicht da ist, mal bremst der auflieger wie ein irrer, das gleich im gurt hängst, oder er schiebt von hinten 8meistens dann in kurven, das die zugmaschine ausbricht). es ist egal ob abs kabel dran oder ab ist, das unberchenbare bremsverhalten bleibt. nur mal auf die kontrolleuchten bezogen. die abs-meldung verschwindet bei mir nicht nach einmaligen aufleuchten, sie nervt, und zwar gewaltig.

Zitat:

Original geschrieben von U2-Didi


... die abs-meldung verschwindet bei mir nicht nach einmaligen aufleuchten, sie nervt, und zwar gewaltig.

Scheinbar nervt sie noch nicht genug, sonst hättest Du schon seriöse Schritte unternommen den Fehler beheben zu lassen. Für mein Dafürhalten sollte sich der LKW bei einem solchen Fehler nach einem Tag keinen Meter mehr bewegen lassen um die Spediteure zu zwingen es reparieren zu lassen.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977



Zitat:

Original geschrieben von U2-Didi


... die abs-meldung verschwindet bei mir nicht nach einmaligen aufleuchten, sie nervt, und zwar gewaltig.
Scheinbar nervt sie noch nicht genug, sonst hättest Du schon seriöse Schritte unternommen den Fehler beheben zu lassen. Für mein Dafürhalten sollte sich der LKW bei einem solchen Fehler nach einem Tag keinen Meter mehr bewegen lassen um die Spediteure zu zwingen es reparieren zu lassen.

Gruß
Achim

Stimmt zwar, aberr wir alle kennen die Vorgehensweise in dieser Branche. Und womit einem der Chef droht, wenn man nicht mehr weiterfahren will. Einder der Gründe, warum viele LKW's mit technischen Mängeln auf unseren Strassen unterwegs sind. Und da meine ich nicht die Ostbomber, die ohnehin jenseits von gut und böse sind.

GV,

Das ist Falsch.

Ich bin seit 0330h Montag am rollen. Gegen 13h habe ich erfahren, das ich mal schnell nach Atlanta GA muss. Kipp Trailer beim Farmer Abgeorfen, meinen Business partner auf dem HWY getroffen, den All Tarp trailer aufgenommen und schnell geladen. Zuruck uber den Hof, und schnell zwei neue Reifen vorne Aufgezogen. In der zwischenzeit habe ich die Ladung richtig gesichert. Kurz nach hause, 3S, und gleich zuruck in den Yard. Aus erfahrung weiss ich, das morgen an der gleichen Stelle eine Telladung geladen wird, dann noch etwas anderes mitnemen und zuruck richtung D.C. Lenkzeit, kein problem, mude, rechts ran. Reifen Bremsen, der Truck Steht. Ganz einfach.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von GibsonVienna



Stimmt zwar, aberr wir alle kennen die Vorgehensweise in dieser Branche. Und womit einem der Chef droht, wenn man nicht mehr weiterfahren will. Einder der Gründe, warum viele LKW's mit technischen Mängeln auf unseren Strassen unterwegs sind. Und da meine ich nicht die Ostbomber, die ohnehin jenseits von gut und böse sind.

doppel post

also ich hab nur diese eine tour gefahren, den auflieger auf den hof abgestellt, mir einen anderen genommen, bescheid gesagt wegens fehlerhaften abs und seit dem steht er, weil man sich nicht einig wird, wer das steuergerät bezahlt. weiß nicht was ihr gemacht hättet. ich fands ok so. und die firma weiß, das ich diesen solange nicht nehme bis steuergerät getauscht ist.

Zitat:

Original geschrieben von GibsonVienna


Stimmt zwar, aberr wir alle kennen die Vorgehensweise in dieser Branche. Und womit einem der Chef droht, wenn man nicht mehr weiterfahren will. Einder der Gründe, warum viele LKW's mit technischen Mängeln auf unseren Strassen unterwegs sind.

Deswegen dürfte der LKW sich bei einem solchen Fehler einfach nicht mehr schneller als z.B. 30 km/h bewegen lassen. 😉

Gruß
Achim

Zu erstmal glückwunsch zum Urteil für den thread steller.Solche leuchte (der bmw fahrer) gehören für mich nie wieder auf die strasse.Wenn sie sich selber den schädel einfahren wollen sehr gerne.Aber wenn sie noch andere gefährend geht gar nicht .Zumal wie in dem fall aúch die leute die meistens gar nix dafür können (frau,kind des citreön und du) die meistenschäden davon tragen vorallem menschlich/körperlich gesehen.Du hast absolut richtig gehandelt finde ich .Du hast versucht alle zuschützen .Das der richter dir jetzt noch eine rein haut wegen dem ABS finde ich lachhhaft armes deutschland.Du bist Lkw fahrer kein mechatroniker.Wenn die warnleuchte wieder aus geht nach dem ich maßnahmen ergriffen habe vertraue ich darauf das es wieder einwandfrei geht. Ansonsten braucht es ja keine fehlerlampe bzw on bord dignose.

Ich bin kein Lkw fahrer fahre nur auto bzw bewege auch unsere Traktoren landwirtschaftlichen geräte ( hatten früher einen vollerwerbs milchkuhbetrieb mit ackerbau)

Zu der sache das hier alle bauern als geld gieriges volk abgestempelt werden. Ich schere ja auch nicht alle Auto oder LKw fahrer über einen Kamm!!!! Mit sicherheit gibt es gerade bei Bauern viele unangenehme zeit genossen die die schlauheit mit dem Schaumlöffel gefressen haben sind aber nicht alle so.Man sollte auch mal denken das es sehr oft vorkommt das gerade am wochende fahrzeuge ins gesäete feld fliegen und dann einfach sich da wieder raus ziehen und sich verpissen ohne es zu melden. Den schaden darf dann der arsch der nation der bauer selber zahlen.Dabei geht es nicht mal um die paar kg saatgut sondern die zeit und der diesel etc der drauf geht um das feld wieder zu eggen,einzusäen etc . Da gehen mit an und umhängen gerne mal 3 ,4stunden etc drauf .VOm diesel etc rede ich erst gar nicht.

Wir haben auch desöftern gerade im winter einigen lkw und pkw fahrern immer kostenlos!!! Geholfen ihr in den graben etc gerutschtes Fahrzeug mit teilweise einigen Zeit aufwand ,wieder mit hilfe des traktor etc auf die strasse zu bringen.Aber so ist das wenn die leute was zu transportieren oder zum ziehen brauchen.Ruft man die dummen bauern dafür taugen sie ja gerade noch.Ansonsten der rest vom jahr sind es dumme ,reiche Stinkbauern!!!!

Zitat:

Original geschrieben von chaotix


Ich denke mal, zum imho richtigen Verhaltens des TE ist alles gesagt.

Ich hoffe, Du hast ne Rechtsschutzversicherung und nen guten Anwalt.

Nichts desto trotz würde ich ersteinmal noch eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung
gegen den BMW-Fahrer erstatten.
Dann hat er neben der zu erwartenden Verkehrsgerichtsangelegenheit auch noch einen
Strafprozess an der Backe.

Zitat:

Original geschrieben von chaotix



Zitat:

§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Falsche Verdächtigung ist das hier:

http://unterschriftenfaelschung.blog.com/2012/10/22/keine-belastigung/

Deine Antwort
Ähnliche Themen