Anzeige nach gegenseitiger Nötigung
guten tag, ich habe mal eine frage.
und zwar hat meine schwiegermutter eine Vorladung als Zeugin bekommen (sie ist fahrzeughalterin).
es liegt eine anzeige wegen Nötigung gegen mich vor.
kurz mal zum hergang;
ich war mit meiner Freundin unterwegs um auf arbeit zu fahren, wo ich an einer zweispurigen strasse an einer Ampel neben einem Kleintransporter zum stehen kam. nachdem die Ampel grun geworden ist und ich angefahren bin (immernoch neben dem Transporter) und seine Fahrspur zu einer linksabbiegespur geworden ist, ist er ohne blinken in meine Fahrspur rüber gezogen und hat mich zu einer vollbremmsung gezwungen (sowie den mir nachfollgenden verkehr).
ca 100 m später ist diese strasse dann wieder 4 spurig geworden ( jeweils 2 spuren pro Fahrtrichtung),
wo ich dann auf die linke gewechselt bin und neben dem Transporter gehupt hab und ihm signalisiert habe, ob er mich nicht gesehen hat.
der transporterfahrer hat mir dann den vogel gezeigt und ist dann (was ich sehr gut an seiner lenkbewegung erkannt habe) mit Absicht in meine spur rübergezogen und hat mich in den Gegenverkehr abgedrängelt, sodas dieser mir ausweichen musste. ich habe dann etwas mehr beschleunigt bin wieder rübergezogen und habe vor ihm gebremst, nachdem noch mehrere Mittelfinger und vogelzeichen in meine Richtung ging, habe ich meine Freundin drauf hingewiesen habe, dass sie sein kennzeichen aufschreiben soll, was aber nicht ging, da wir nicht die Möglichkeit hatten es aufzuschreiben und es auch nicht mehr erkennen konnten.
nun hat mich dieser Fahrer angezeigt, obwohl er mich gefärdet hat.
nun meine frage, wie soll ich mich verhalten, wenn sie mich ausfindig machen?
soll ich ihn auch anzeigen? würde das etwas bringen?
sollte ich lieber schweigen (sowie meine schwiegermutter und meine Freundin auch)?
danke schonmal... lg setrick
Beste Antwort im Thema
gut und ernst gemeinter rat: such dir einen fachanwalt für verkehrsrecht.
von uns war keiner dabei und kann kaum gerichtlich verwertbare hinweise geben, abgesehen davon, dass es hier verboten ist, rechtsberatungen durchzuführen.
aber ich ahne, wie das hier wieder enden wird.... 🙂
63 Antworten
und was haben wir daraus gelernt ?
richtig, erstmal ruhe bewahren im strassenverkehr, nicht provozieren lassen und schon gar nicht drohen oder gefahrensituationen heraufbeschwören, die auch noch andere in gefahr bringen...
notfalls anwalt einschalten, wenn gefahr droht 🙂
Zitat:
Original geschrieben von setrick
....meint er dass es evtl eingestellt wird...
da es sich hier nichtnur um eine kleine verwarngeldbewährte geschwindigkeitsübertretung, sondern um eine straftat handelt, würde ich an deiner stelle nicht so schnell davon ausgehen dass das eingestellt wird! 😰
also nicht wundern, wenn ihr demnächst von euren nachbarn etwas seltsam angeschaut werdet - dann war nämlich die polizei in eurer nachbarschaft hausieren auf wen die "täterbeschreibung" passt und wer das auto sonst noch so alles fährt....ggf. gibts dann noch ein fahrtenbuch für das auto auferlegt!
Zitat:
....da mir sowas zu teuer ist.
denkst du, deine ausbremserei wäre billiger? *rofl* 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
also nicht wundern, wenn ihr demnächst von euren nachbarn etwas seltsam angeschaut werdet - dann war nämlich die polizei in eurer nachbarschaft hausieren auf wen die "täterbeschreibung" passt und wer das auto sonst noch so alles fährt....ggf. gibts dann noch ein fahrtenbuch für das auto auferlegt!
Das Fahrtenbuch dürfte an der Geschichte wohl das
kleinste Problemsein.
Wohlmeinend setze ich mal voraus, das Geschehen trug sich zu, wie es der TE schrieb. Dann ist die Sache ganz einfach. Die Schwiegermama kann sich an den Vorfall nicht erinnern. Der "Anzeiger" kann sich nur im Kennzeichen geirrt haben. Schließlich hat er ja einen FAHRER (d.h. männlichen Geschlechts gesehen) beim Austausch der Nettigkeiten beobachtet und die Schwiegermama dürfte bei evtl. Gegenüberstellung da aus dem Raster fallen. Auch die liebe Tochter sieht gewiss nicht wie ein Mann aus. Eventuelle Brüder oder der Vater der Verlobten dürften ebenfalls aus dem Raster fallen und auch im Härtefall eine Alibi haben. Also, Herr Wachtmeister, hier kann nur ein Irrtum vorliegen.
Nur sollte der TE möglichst nirgends in Erscheinung treten und herumposaunen 😉.
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Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die rechtssprechung geht davon aus das der der zuerst eine anzeige erstellt "recht" hat. somit siehts schonmal schlecht für dich aus.
Also dafür hätte ich dann bitte ein Beispiel mit Quellenangabe! danke.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Also dafür hätte ich dann bitte ein Beispiel mit Quellenangabe! danke.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
die rechtssprechung geht davon aus das der der zuerst eine anzeige erstellt "recht" hat. somit siehts schonmal schlecht für dich aus.
Das wollte ich auch fragen, als ich das jetzt gelesen habe. Wer zuerst anzeigt ist im Recht. Is klar. Auf die Quelle bin ich gespannt.
u.a. der adac.
http://www.anwalt.de/.../...hrsgefaehrdung-angezeigt-wurde_031560.htmlZitat:
Der Richter macht sich im Rahmen einer freien Beweiswürdigung ein eigenes Bild von der Glaubhaftigkeit des Belastungszeugen und der Glaubwürdigkeit von deren Aussagen. Das Bestreiten des Angeklagten wird dabei vielfach als reine Schutzbehauptung gewertet.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
u.a. der adac.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
http://www.anwalt.de/.../...hrsgefaehrdung-angezeigt-wurde_031560.htmlZitat:
Der Richter macht sich im Rahmen einer freien Beweiswürdigung ein eigenes Bild von der Glaubhaftigkeit des Belastungszeugen und der Glaubwürdigkeit von deren Aussagen. Das Bestreiten des Angeklagten wird dabei vielfach als reine Schutzbehauptung gewertet.
Netter Versuch. Aber die Erfahrung eines einzelnen Anwaltes ist wirklich keine verlässliche Quelle. Alles rein subjektiv. Das einzig objektive ist wohl dieser Passus
"Entscheidend ist nämlich allein die freie richterliche Überzeugungsbildung. Der Richter macht sich im Rahmen einer freien Beweiswürdigung ein eigenes Bild von der Glaubhaftigkeit des Belastungszeugen und der Glaubwürdigkeit von deren Aussagen. "
Alles ander ist reine Spekulation und Meinung des Autors, der daran interessiert ist, möglichst viele Mandanten zu bekommen, in dem er immer wieder darauf hinweist zu schweigen und einen Anwalt aufzusuchen. ( Was allerdings zugegebenermaßen nicht immer verkehrt ist😉 )
mag sein.
aber denken wir mal logisch:
- person a ruft von der autobahn die polizei an und zeigt person b (als fahrzeugführers) an wegen nötigung.
- person b zeigt aufgrund der anzeige 4 monate später person a auch wegen nötigung an.
wem würdest DU den den racheakt unterstellen?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
mag sein.aber denken wir mal logisch:
- person a ruft von der autobahn die polizei an und zeigt person b (als fahrzeugführers) an wegen nötigung.- person b zeigt aufgrund der anzeige 4 monate später person a auch wegen nötigung an.
wem würdest DU den den racheakt unterstellen?
Wenn man überhaupt daraus einen Racheakt konstruiert, kann man das so pauschal nicht beantworten. Das ergibt sich aus den Befragungen.
Ich sehe ich es genauso, wie Twindance es beschrieben hat. Einzig und allein die "Schwiegermutter" wird Unannehmlichkeiten haben. Sie hat gegenüber dem Freund ihrer Tochter übrigens kein
Aussageverweigerungsrecht, da sie nicht verwandt sind.
Schätze mal, dass sie dir ihr Auto nicht mehr leihen wird. Ich würde es jedenfalls nicht mehr tun. Auch möchte ich dir im Straßenverkehr lieber nicht begegnen. Möchte hier nicht als Klugschei... auftreten, aber im Straßenverkehr sollte man nicht nach dem Motto Auge um Auge, Zahn um Zahn handeln. Was nützt einem schon eine Fahrzeuglänge Vorsprung?
Hier haben sich die zwei richtigen getroffen. Ich denke das beide ziemlich den selben Charakter beim fahren haben. Beide nach dem Motto ,, erst ich!`` . Wenn andere einen Fehler machen muss dieses dem anderen auch klar gemacht werden. Koste es was es wolle. Der eine Versucht die Verkehrserziehung ueber das Ausbremsen, der andere ueber eine Anzeige.
Nehmen wir jetzt mal an das der Transporterfahrer dich nun im Toten Winkel einfach mal uebersehen hat. Jetzt faehrt er weiter und ploetzlich auf einer mehrspurigen Fahrbahn ist ein PKW neben ihm wild am Hupen und Fuchteln. Was denkt der jetzt? Klar, der muss bekloppt sein. 😉 Jetzt faengt er sich an zu wehren. Das ganze dann mit unfeinen Gesten. Jetzt setzt sich der TE davor und bremst ihn aus. Wer da nicht ausflippen wuerde?
Wie es nun wirklich war, wissen wir nicht. Alles nur vermutungen. Aber wenn ich jedes mal solche Aktionen machen wuerde wie der TE wenn mich mal einer ,,gefaehrdet`` wo ich halt durch aufmerksamkeit nen Schaden verhindern konnte, wuerde ich den halben Tag statt zu arbeiten nur durch die Stadt eiern und fuchteln 😁
Es ist wohl schlimmer eine absichtliche Gefahrensituation zu verursachen, als eine unabsichtliche. Auf 50 km kann man sicher 3-4 Leute "disziplinieren".
Wird echt Zeit, das jedes Fahrzeug ne Dashcam serienmäßig bekommt, dann werden sich einige ihre Aktionen wohl nochmal überlegen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
deine freundin als zeuge nutzt dir im übrigen nicht allzuviel - da diese natürlich ein interesse daran hat, dass du mgl. straffrei aus der sache rauskommst! 😰
Hallo
Den Quatsch wollte mir auch mal die Polizei erzählen.
Hat daran gelegen das sie den Unfallverursacher bzw. dessen Vater persönlich kannten.
Die Sache hat so geendet: Die gegnerische Versicherung hat den Schaden im vollen Umfang reguliert.
Im Umkehrschluß würde das ja auch nix anderes heißen das man Freunden und Bekannten generell zumindest einen starken Hang zur Falschaussage unterstellt. Das kann es wohl auch nicht sein?