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Anzeige möglich und wenn ja wegen was genau?

Themenstarteram 28. September 2015 um 16:33

Hallo zusammen !

mir ist gerade folgende Situation im Straßenverkehr wiederfahren:

Ich fahre auf einer 4 spurigen Bundesstraße innerorts (hier waren 70kmh erlaubt) auf der rechten Spur und vor mir war ein sehr großer LKW. Die linke Spur war mit ca. 5 bis 6 Autos voll. Alle standen vor einer roten Ampel, die gerade auf grün schaltete (ich sah das aus ca. 400 Meter Entfernung).

Der LKW fuhr sehr schnell an, die Autos auf der linken Spur waren recht langsam unterwegs, so dass ich diese auf der linken Spur überholte. Ich hatte den LKW dann irgendwann direkt vor mir und einen Mercedes links neben mir, der ebenfalls kräftig Gas gab (hier saß ein älterer Herr am Steuer und wohl seine Frau auf dem Beifahrersitz, irgendwie hatte ich das Gefühl dem passte es nicht auf diese Art und Weise überholt zu werden und wollte mich u.U. ein wenig belehren). Wir fuhren auf eine rote werdende Ampel zu und damit ich nicht hinter dem LKW steckenbleibe, habe kurz links geblinkt und bin dann rübergezogen. Dabei habe ich wohl unterschätzt, wie nah sich der Mercedes noch links neben mir befand.

Jedenfalls hupte dieser, wurde langsamer und anschließend kamen wir an der roten Ampel zum stehen. Ich ärgerte mich ein wenig über seine Huperei und hebte einmal schnell die Hand als Zeichen des Ärgers (kein Mittelfinger oder ähnliches, einfach nur die Hand gehoben). Anschließend stieg der Mercedesfahrer aus, klopfte an meine Seitenscheibe und sagte zu mir, dass das wohl doch eine Sauerei von mir gewesen sei und das er mir fast hinten drauf gefahren wäre und ich doch nicht einmal den Blicker draußen hatte. darauf sagte ich ihm, dass das doch nicht stimmt (versäumte also mich zu entschuldigen). Dann ging der Mann schnell wieder zu seinem Auto zurück stieg ein. Ich konnte sehen, wie die Frau auf dem Beifahrersitz etwas aufschrieb (vermutlich mein Kennzeichen, Ort, Uhrzeit usw.). ich rechne jetzt einfach mal damit, dass dieser Herr mich bei der nächsten Polizeidienststelle melden wird. Meine Frage ist jetzt, ob er mich anzeigen kann und wenn ja, weswegen und was mir da im schlimmsten Fall passieren könnte. Ist es eine Situation, die Grund zur Besorgnis macht (wichtig sei noch erwähnt: es ist gar nichts passiert und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet).

Ich hoffe mal, dass solche Fragen im Forum überhaupt zulässig sind und nciht wieder gelöscht werden.

Danke für alle Beteiligungen.

Grüße

Marwief

P.S. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück für einen evtl. anstehenden Rechtsstreit. Wie lange dauert es ungefähr, bis man im Falle einer Anziege Post von der Polizei bekommt (vorausgesetzt, der Mann geht heute oder innerhalb der nächsten 2 Tage zur Polizei)

Beste Antwort im Thema
am 28. September 2015 um 17:35

So, hier bist du ungehobelter Klotz! Vorhin wolltest nicht reden. Schoen das du gleich deine Aussage hier oeffendlich gemacht hast, da braucht meine Frau nicht mehr Zeuge zu machen.

 

 

:D:D:D

Ich hab gehoert das hier viele aeltere im Forum aktiv sind. So koennts kommen ;)

49 weitere Antworten
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49 Antworten
am 28. September 2015 um 17:35

So, hier bist du ungehobelter Klotz! Vorhin wolltest nicht reden. Schoen das du gleich deine Aussage hier oeffendlich gemacht hast, da braucht meine Frau nicht mehr Zeuge zu machen.

 

 

:D:D:D

Ich hab gehoert das hier viele aeltere im Forum aktiv sind. So koennts kommen ;)

Lach :D

Das einzige was ich hier sehe, ist ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Nicht jeder Vorgang im Straßenverkehr, bei dem es zu einer gefährlichen Situation kommt, ist eine Nötigung.

Dafür bedarf es schon etwas mehr.

 

Du hast dich verschätzt und fertig. Das hat mit Nötigung nichts zu tun.

Wenn die Sache bei der Polizei wirklich aufgenommen wurde, was ich nicht glaube, käme ein Verwarngeld von 30 Euro dabei heraus. Hätte es geknallt 35 Euro.

Erzählt der ältere Herr die Wahrheit, bzw. das Gleiche was du hier beschreibst, wird kein Beamter eine Anzeige wegen Nötigung aufnehmen.

 

Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere. (B - 0) 30,00

§ 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. September 2015 um 19:45:11 Uhr:

Das einzige was ich hier sehe, ist ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Nicht bei jedem Vorgang im Straßenverkehr, bei dem es zu einer gefährlichen Situation kommt, ist eine Nötigung, auch wenn hier einige davon überzeugt sind. Dafür bedarf es schon etwas mehr.

Wer sieht hier eine Nötigung?

Ich habe keinen Beitrag gelesen, der der Meinung ist.

Nötigung wurde nur als Anzeigegrund in den Raum geworfen. Das sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 19:34:21 Uhr:

Zitat:

Aber ich kann mir schon vorstellen, dass sich auch zwei besonders korinthenkackende Rentner zweimal überlegen, ob sie wegen sowas zur Polizei gehen. V.a. da keine zusätzliche Provokation dazukam (Beleidigung, rüde Geste etc.).

Ich hoffe mal, dass mein von mir im Ausgangspost geschildertes Hand heben nciht als rüde Geste ausgelegt wird. Aber ich denke (und hoffe mal, dass das nciht der Fall sein wird.

MFG

Marwief

Wenn es keine beleidigende Geste war, war es keine.

Ohnehin, selbst wenn du bei jedem kleinen Furz im Straßenverkehr mit dem Stinkefinger wedelst, wird aller Wahrscheinlichkeit nach niemals was passieren. Da ist dann die Hemnis zur Polizei zu gehen doch größer als die Demütigung durch deinen mächtigen Mittelfinger :D

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. September 2015 um 19:48:14 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. September 2015 um 19:45:11 Uhr:

Das einzige was ich hier sehe, ist ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Nicht bei jedem Vorgang im Straßenverkehr, bei dem es zu einer gefährlichen Situation kommt, ist eine Nötigung, auch wenn hier einige davon überzeugt sind. Dafür bedarf es schon etwas mehr.

Wer sieht hier eine Nötigung?

Ich habe keinen Beitrag gelesen, der der Meinung ist.

Nötigung wurde nur als Anzeigegrund in den Raum geworfen. Das sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Ruhig Blut. Hab´s geändert ;)

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 18:50:57 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. September 2015 um 18:47:17 Uhr:

Klar kann er dich wegen Nötigung anzeigen, aber wirklich viel bei raus kommen wird dabei nicht.

Wie genau meinst Du das? Wie es wird nicht viel dabei herauskommen? Meinst Du u.U. damit, dass diese Angelegenheit im Falle einer Anziege wegen Geringfügigkeit seitens der Polizei / Staatsanwaltschaft wieder eingestellt wird?

Meiner Meinung nach kann er versuchen dich wegen Nötigung anzuzeigen. Wird aber niemand aufnehmen, da vorher geprüft wird, ob die Geschichte überhaupt in den Bereich der Nötigung fällt. Natürlich immer vorrausgesetzt, wir wissen hier die ganze Wahrheit. Wenn´s so war wie du sagst und er das auch dementsprechend wiedergibt, kommt nicht mehr raus als das, was ich bereits geschrieben habe.

Themenstarteram 28. September 2015 um 18:13

Ich möchte mich für die vielen Beteiligungen bedanken! Super Community hier !!!

Themenstarteram 28. September 2015 um 20:00

Hallo nochmal,

vielleicht doch noch eine letzte abschließende Frage von mir zu dem Thema:

Zitat:

Das einzige was ich hier sehe, ist ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Nicht bei jedem Vorgang im Straßenverkehr, bei dem es zu einer gefährlichen Situation kommt, ist eine Nötigung, auch wenn hier einige davon überzeugt sind. Dafür bedarf es schon etwas mehr.

Würde der Sachverhalt vermutlich immernoch geringfühgig gewertet werden, wenn das Setzen des Richtungsanzeigers / des Blinkers für den Hintermann zu spät, zu kurz oder gar nicht erfolgt wäre. Der Fahrer hatte mir ja vorgeworfen, ich hätte den Blinker nicht gesetzt und er wäre mir fast hinten draufgefahren...u.U. hatte er auch etwas zu wenig zeitlichen Spielraum, um sich auf den Richtungswechsel einstellen zu können...ok andererseits hatte er auch ordentlich Gas gegeben...

Grüße

Marwief

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 22:00:40 Uhr:

Hallo nochmal,

vielleicht doch noch eine letzte abschließende Frage von mir zu dem Thema:

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 22:00:40 Uhr:

Zitat:

Das einzige was ich hier sehe, ist ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Nicht bei jedem Vorgang im Straßenverkehr, bei dem es zu einer gefährlichen Situation kommt, ist eine Nötigung, auch wenn hier einige davon überzeugt sind. Dafür bedarf es schon etwas mehr.

Würde der Sachverhalt vermutlich immernoch geringfühgig gewertet werden, wenn das Setzen des Richtungsanzeigers / des Blinkers für den Hintermann zu spät, zu kurz oder gar nicht erfolgt wäre. Der Fahrer hatte mir ja vorgeworfen, ich hätte den Blinker nicht gesetzt und er wäre mir fast hinten draufgefahren...u.U. hatte er auch etwas zu wenig zeitlichen Spielraum, um sich auf den Richtungswechsel einstellen zu können...ok andererseits hatte er auch ordentlich Gas gegeben...

Grüße

Marwief

Spielt doch alles keine Rolle. Es ist niemand und nichts zu schaden gekommen.

Entspann Dich und genieße den Abend.;)

Das wird wohl auf einen Führerscheinentzug für 18 Monate hinauslaufen, einschliesslich 256 Tagessätzen und Eintrag ins Hasenfussregister.

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 22:00:40 Uhr:

Hallo nochmal,

vielleicht doch noch eine letzte abschließende Frage von mir zu dem Thema:

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 22:00:40 Uhr:

Zitat:

Das einzige was ich hier sehe, ist ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Nicht bei jedem Vorgang im Straßenverkehr, bei dem es zu einer gefährlichen Situation kommt, ist eine Nötigung, auch wenn hier einige davon überzeugt sind. Dafür bedarf es schon etwas mehr.

Würde der Sachverhalt vermutlich immernoch geringfühgig gewertet werden, wenn das Setzen des Richtungsanzeigers / des Blinkers für den Hintermann zu spät, zu kurz oder gar nicht erfolgt wäre. Der Fahrer hatte mir ja vorgeworfen, ich hätte den Blinker nicht gesetzt und er wäre mir fast hinten draufgefahren...u.U. hatte er auch etwas zu wenig zeitlichen Spielraum, um sich auf den Richtungswechsel einstellen zu können...ok andererseits hatte er auch ordentlich Gas gegeben...

Grüße

Marwief

Natürlich. Ein Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Dabei bleibts. Kostet 30 € und nicht mehr. Meistens wird sowas gar nicht aufgenommen wenn jemand zur Wache kommt. Das sind Verkehrsituationen die jeden Tag zig mal vorkommen. Es ist nicht Aufgabe der Bürger sowas bei der Polizei anzuzeigen. Es ist und bleibt eine geringfügige Owi und deshalb besteht für die Aufnahme auch keine Verpflichtung. Die Polizei hat andere Probleme.

Themenstarteram 29. September 2015 um 4:11

Danke euch ! Vielleicht noch einmal eine generelle Frage. Ab wann überholt man denn genau innerorts bzw. wie ist das definiert? Ich meine wird das wikrlich nur an einem Ort- und Stadtschild festgemacht, welches man mit seinem PKW überschreitet (bei mir handelte es sich um eine größere Stadt) und wird so etwas nie an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgemacht?

Grüße

Marwief

Zitat:

@Frage234 schrieb am 28. September 2015 um 19:18:22 Uhr:

1. Kommen wird zu 99,99% nichts, selbst 2 Rentner haben meist Besseres zu tun, als den halben Tag auf der Polizeidienststelle zu verbringen und sich bei den Beamten zum Witz des Tages zu machen, von wegen "vorhin wäre uns einer beim Spurwechsel beinahe reingefahren, aber es ist alles gut, wir haben seine Nummer und werden ihn jetzt seiner gerechten Strafe zuführen". Die lachen sich doch kaputt :D

Wenn du wüsstest, wie viel Zeit Rentner haben... Und was Polizisten sich so alles anhören dürfen...

Dass aus diesem Vorfall erfolgreich eine Nötigung konstruiert werden kann, halte ich für sehr unwarscheinlich. Ganz einfach, da diese nur vorsätzlich möglich ist. Und gerade dieser Vorsatz wird im Endeffekt kaum nachweisbar sein. Wie auch? Du hast dich beim Spurwechsel im Abstand verschätzt, also rein fahrlässig gehandelt. Andere offensichtlich vorsätzliche Handlungen wie z.B. nachträgliches Ausbremsen des Hupenden sind hier ja nicht ersichtlich.

Was m.E. noch in Betracht käme, wäre § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) "bei Überholvorgängen falsch gefahren". Zur Definition des Überholens siehe z.B. hier. Obwohl dieser Tatbestand auch fahrlässig begangen werden kann, müsste auch hier jedoch erst einmal grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten schlüssig nachgewiesen werden. Die Messlatte dazu dürfte ebenfalls sehr hoch angesetzt sein.

Ob eine Anzeige erstellt wurde, wird sich leider erst in ein paar Wochen zeigen. Ich gehe davon aus, dass du - sobald nach ca. 3 Monaten nichts da ist - relativ sicher sein kannst. 2-3 Wochen musst du allerdings mindestens warten, bis überhaupt etwas kommen könnte. Der beste Tipp bleibt aber nach wie vor, bei Eingang eines Anhörungsbogens keinerlei Angaben zur Sache zu machen / nicht zum Ladungstermin zu erscheinen und sofort einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht zu konsultieren. Selbstverteidigung wäre mir in solchen Strafsachen angesichts der typisch deutschen Überbewertung und Dramatisierung solcher Lapalien im Straßenverkehr (die in dieser Art täglich tausende Male vorkommen), die sich im Strafmaß niederschlägt, zu riskant.

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