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Anzeige möglich und wenn ja wegen was genau?

Themenstarteram 28. September 2015 um 16:33

Hallo zusammen !

mir ist gerade folgende Situation im Straßenverkehr wiederfahren:

Ich fahre auf einer 4 spurigen Bundesstraße innerorts (hier waren 70kmh erlaubt) auf der rechten Spur und vor mir war ein sehr großer LKW. Die linke Spur war mit ca. 5 bis 6 Autos voll. Alle standen vor einer roten Ampel, die gerade auf grün schaltete (ich sah das aus ca. 400 Meter Entfernung).

Der LKW fuhr sehr schnell an, die Autos auf der linken Spur waren recht langsam unterwegs, so dass ich diese auf der linken Spur überholte. Ich hatte den LKW dann irgendwann direkt vor mir und einen Mercedes links neben mir, der ebenfalls kräftig Gas gab (hier saß ein älterer Herr am Steuer und wohl seine Frau auf dem Beifahrersitz, irgendwie hatte ich das Gefühl dem passte es nicht auf diese Art und Weise überholt zu werden und wollte mich u.U. ein wenig belehren). Wir fuhren auf eine rote werdende Ampel zu und damit ich nicht hinter dem LKW steckenbleibe, habe kurz links geblinkt und bin dann rübergezogen. Dabei habe ich wohl unterschätzt, wie nah sich der Mercedes noch links neben mir befand.

Jedenfalls hupte dieser, wurde langsamer und anschließend kamen wir an der roten Ampel zum stehen. Ich ärgerte mich ein wenig über seine Huperei und hebte einmal schnell die Hand als Zeichen des Ärgers (kein Mittelfinger oder ähnliches, einfach nur die Hand gehoben). Anschließend stieg der Mercedesfahrer aus, klopfte an meine Seitenscheibe und sagte zu mir, dass das wohl doch eine Sauerei von mir gewesen sei und das er mir fast hinten drauf gefahren wäre und ich doch nicht einmal den Blicker draußen hatte. darauf sagte ich ihm, dass das doch nicht stimmt (versäumte also mich zu entschuldigen). Dann ging der Mann schnell wieder zu seinem Auto zurück stieg ein. Ich konnte sehen, wie die Frau auf dem Beifahrersitz etwas aufschrieb (vermutlich mein Kennzeichen, Ort, Uhrzeit usw.). ich rechne jetzt einfach mal damit, dass dieser Herr mich bei der nächsten Polizeidienststelle melden wird. Meine Frage ist jetzt, ob er mich anzeigen kann und wenn ja, weswegen und was mir da im schlimmsten Fall passieren könnte. Ist es eine Situation, die Grund zur Besorgnis macht (wichtig sei noch erwähnt: es ist gar nichts passiert und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet).

Ich hoffe mal, dass solche Fragen im Forum überhaupt zulässig sind und nciht wieder gelöscht werden.

Danke für alle Beteiligungen.

Grüße

Marwief

P.S. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich zum Glück für einen evtl. anstehenden Rechtsstreit. Wie lange dauert es ungefähr, bis man im Falle einer Anziege Post von der Polizei bekommt (vorausgesetzt, der Mann geht heute oder innerhalb der nächsten 2 Tage zur Polizei)

Beste Antwort im Thema
am 28. September 2015 um 17:35

So, hier bist du ungehobelter Klotz! Vorhin wolltest nicht reden. Schoen das du gleich deine Aussage hier oeffendlich gemacht hast, da braucht meine Frau nicht mehr Zeuge zu machen.

 

 

:D:D:D

Ich hab gehoert das hier viele aeltere im Forum aktiv sind. So koennts kommen ;)

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Natürlich hat er die Möglichkeit, dich anzuzeigen. Grund wäre, daß du ihn geschnitten hast und dadurch zum scharfen Bremsen gezwungen. Außerdem hat er den Vorteil, daß seine Frau als Zeugin mit im Wagen saß.

Klar kann er dich wegen Nötigung anzeigen, aber wirklich viel bei raus kommen wird dabei nicht.

Themenstarteram 28. September 2015 um 16:50

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 28. September 2015 um 18:47:17 Uhr:

Klar kann er dich wegen Nötigung anzeigen, aber wirklich viel bei raus kommen wird dabei nicht.

Wie genau meinst Du das? Wie es wird nicht viel dabei herauskommen? Meinst Du u.U. damit, dass diese Angelegenheit im Falle einer Anziege wegen Geringfügigkeit seitens der Polizei / Staatsanwaltschaft wieder eingestellt wird?

Die eigene Frau ist keine gute Zeugin, wenn was kommen sollte wird ein Anwalt

das schnell niederschmettern.

Wenn es aber so war hättest Du dich als erstes mal entschuldigen sollen, dann hättest

Du ihm schon eine wenig Wind aus den Segeln genommen.

Jep, so meine ich das.

Klar wirst du zu dicht eingeschert haben, aber ohne Vorsatz nachweisen zu können, geht da eigentlich nichts. Passiert ist ja auch nichts.

jeder kann jeden anzeigen. Ob dann eine wirkliche Straftat ermittelt wird, ist eine andere Frage.

Falls ein Brief von der Polizei kommen sollte (2-8 Wochen wäre nicht ungewöhnlich) konsequent den Mund halten und damit zum Anwalt gehen. Zumächst nur beraten lassen und dann entscheiden wie es weiter gehen soll. Deine Rechtsschutzversicherung würde nur für Tatvorwürfe die Kosten übernehmen, die als Vorwurf eine fahrlässige Begehung beinhalten. Für den Spurwechsel (ggf. OWi) kommt das in Betracht aber nicht für einen Vorwurf der Nötigung (Vorsatztat).

Themenstarteram 28. September 2015 um 17:12

Naja, ist es nicht u.U. Vorsatz, wenn man rechts überholt? Und ich habe ca 4 bis 5 Autos rechts überholt, wenn auch innerorts (hier waren 70kmh erlaubt)

Innerorts ist das Rechtsüberholen generell erlaubt.

1. Kommen wird zu 99,99% nichts, selbst 2 Rentner haben meist Besseres zu tun, als den halben Tag auf der Polizeidienststelle zu verbringen und sich bei den Beamten zum Witz des Tages zu machen, von wegen "vorhin wäre uns einer beim Spurwechsel beinahe reingefahren, aber es ist alles gut, wir haben seine Nummer und werden ihn jetzt seiner gerechten Strafe zuführen". Die lachen sich doch kaputt :D

2. Wieso machst du wegen einer durchaus berechtigten Hupe ein "Zeichen des Ärgers"? Wenn überhaupt solltest du dich über dich selbst ärgern. Für den Hintermann tut's eine entschuldigende Geste und ein Blick in den Spiegel, dann wär der wahrscheinlich nichtmal ausgestiegen. Dass du dich später bei ihm hättest entschuldigen können, hast du ja selbst eingesehen.

3. Die ganze Story drumrum hättest du dir eigentlich schenken können, irgendwelche Laster und Autos hier und vermeintliche Belehrungen da interessieren doch nicht. Du hast jemanden beim Spurwechsel übersehen, es wurde knapp und kam zu einer kleinen Auseinandersetzung. Fertig, aus.

Themenstarteram 28. September 2015 um 17:23

Meinst Du wikrlich, dass die Beamten auf dem Polizeirevier das Ganze als so lächerlich empfinden werden? Ich hoffe ja, dass das tatsächlich so ist, aber irgendwie kann ich es mir schwer vorstellen...Ich ich hätte mich im ersten Moment entsculdigen sollen, hab eich aber unter dem Streß in dieser Situation nicht nachgedacht.

Ach so, was ich vergaß zu erwähnen. Als wir an der roten Ampel standen, drehte ich mich mal kurz um und schaute den Fahrer an (auch nur kurz und ich machte dabei keine Gesten, Beleidgungen oder ähnliches).

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 19:23:40 Uhr:

Meinst Du wikrlich, dass die Beamten auf dem Polizeirevier das Ganze als zu lächerlich empfinden werden? Ich hoffe ja, dass das tatsächlich so ist, aber irgendwie kann ich es mir schwer vorstellen...

Ob die es lächerlich finden oder nicht, ist ja dann auch nicht mehr ergebnisbeeinflussend. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass sich auch zwei besonders korinthenkackende Rentner zweimal überlegen, ob sie wegen sowas zur Polizei gehen. V.a. da keine zusätzliche Provokation dazukam (Beleidigung, rüde Geste etc.).

Es war eine 08/15-Situation, wie sie jeder schonmal erlebt hat.

Jetzt musst du halt Sitzfleisch haben, da kann dir keiner helfen. Wenn was kommen sollte, dann ab zum Anwalt, bevor du auch nur irgendwas anderes tust...

Zitat:

@Marwief schrieb am 28. September 2015 um 19:23:40 Uhr:

Meinst Du wikrlich, dass die Beamten auf dem Polizeirevier das Ganze als so lächerlich empfinden werden? Ich hoffe ja, dass das tatsächlich so ist, aber irgendwie kann ich es mir schwer vorstellen...Ich ich hätte mich im ersten Moment entsculdigen sollen, hab eich aber unter dem Streß in dieser Situation nicht nachgedacht.

Ach so, was ich vergaß zu erwähnen. Als wir an der roten Ampel standen, drehte ich mich mal kurz um und schaute den Fahrer an (auch nur kurz und ich machte dabei keine Gesten, Beleidgungen oder ähnliches).

Die Beamten entscheiden darüber garnix. Sollte der ältere Herr dort erscheinen, um eine Anzeige zu machen, dann werden die Beamten diese einfach aufnehmen und an den Staatsanwalt weiterleiten, der dann über die Einleitung eines Verfahrens entscheidet.

Ansonsten würde ich mich an Deiner Stelle erst einmal entspannen. Schon allein ist es fraglich, dass der Herr nach dem Verrauchen des ersten Ärgers überaupt zur PI pilgert. Da hängt nämlich eine ganze Menge Zeit dran, die man verschwendet. Sollte diese Unwahrscheinlichkeit doch eintreten, so wird der StA mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit die ganze Sache in Ablage 7 legen.

Also - locker bleiben und demnächst auf der Straße entspannen

Themenstarteram 28. September 2015 um 17:34

Zitat:

Aber ich kann mir schon vorstellen, dass sich auch zwei besonders korinthenkackende Rentner zweimal überlegen, ob sie wegen sowas zur Polizei gehen. V.a. da keine zusätzliche Provokation dazukam (Beleidigung, rüde Geste etc.).

Ich hoffe mal, dass mein von mir im Ausgangspost geschildertes Hand heben nciht als rüde Geste ausgelegt wird. Aber ich denke (und hoffe mal, dass das nciht der Fall sein wird.

MFG

Marwief

abwarten s.o.

Kann auch sein, die alte Dame bestärkt ihren alten Mann, dass er das "Ungeheuerliche" bei der Polizei schildert ..... damit er sie zu hause damit nicht weiter nerven kann. Wissen wirst Du es in ein paar Wochen.

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