Anzeige erstatten?

Hallo,
ich schreibe heute zum ersten Mal in diesem Forum und hoffe das ich an der richtigen Stelle bin. Heute hatte ich meinen ersten Verkehrsunfall in meinem Leben und bin daher etwas ratlos.

Ich bin heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad von einem Kleintransporter angefahren bzw. touchiert worden.

Der Unfallhergang war dabei der folgende:
Ich fuhr mit meinem Fahrrad eine Straße entlang, wo auf beiden Seiten geparkt werden darf. Von hinten ankommende Fahrzeuge können hier nicht überholen, da die Straße hierfür einfach zu eng ist. Da es sich bei der Straße um eine 30er Zone handelt und die Straße nur ca. 200 m lang ist, ist ein Überholen überflüssig, da die Radfahrer dann auf einen eigenen Weg fahren.

In meinem Fall ging es allerdings nicht um ein von hinten ankommendes, sondern von vorne kommendes Fahrzeug.
Ich war schon fast am Ende der Straße angelangt als von vorne ein weißer Transporter um die Ecke kam. Dieser hätte mich nur aus der Straße ausfahren lassen müssen und es wäre nichts passiert.
Allerdings bog dieser in meine Straße ein und versperrte den Weg. Da rechts von mir Autos geparkt waren, konnte ich nicht ausweichen. Da ich nicht an dem Transporter vorbeikam und mir unsicher war, ob der Fahrer mich bemerkt hat blieb ich stehen. Ca. 1 Sekunde später gab der Fahrer ohne jede Vorwarnung Gas. Ich rief laut, „Stop - das reicht nicht Kollege“. Ende vom Lied war, dass er mich mit seinem Fahrerseitenspiegel und seiner Verladefläche am linken Oberarm und der Schulter touchiert hat.
Im Krankenhaus wurde zum Glück nur eine Prellung, aber kein Bruch festgestellt.

Das Schlimmste war jedoch, dass der Fahrer des Transporters nicht anhielt, sondern einfach ca. 50 m weiterfuhr und dort stehen blieb. Zunächst dachte ich, dass er bemerkt hätte, dass er mich angefahren hat. Jedoch ließ er nur einen Kollegen einsteigen und fuhr direkt wieder los.
Das Kennzeichen konnte ich mir notieren.
Bei der Polizei habe ich angerufen und die haben mir empfohlen eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu erstatten.
Allerdings wurde mir hiervon im Krankenhaus abgeraten, da der Verursacher wohl dann meine Adresse erhält und auf jeden Fall seinen Führerschein verliert und es sich nur bei einer Prellung nicht „lohnt“.

Meine Frage an euch wäre nun:
Soll ich hier eine Anzeige erstatten oder soll ich es fallen lassen?
Ich hoffe meine Schilderung ist verständlich. Ansonsten kann ich versuchen, die Situation auch nochmal zu skizzieren.

Viele Grüße
Carbonyl

49 Antworten

Neben der strafrechtlichen Seite, gibt's ja auch die zivilrechtliche -> Schmerzensgeld. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung des Kfz auf und das läuft komplett separat.

Und den Unfall der Polizei melden kommt einer Anzeigenerstattung gleich ... es ist eben nicht nur ein Verkehrsunfall, sondern inklusive Fahrerflucht (§ 142 StGB) und fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB). Wenn du zur Polizei gehst und davon berichtest, sind sie verpflichtet, es dem nachzugehen - Legalitätsprinzip und so. In dem Fall wird sofohl der 142 als auch der 229 herangezogen. Der 229 ist aber ein Antragsdelikt, das heißt, du als Geschädigter stellst Strafantrag, Strafantragsverzicht oder Strafantragvorbehalt. Wenn du ansich nicht möchtest, dass er für die fahrlässige Körperverletzung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden soll (ein Unfall im Straßenverkehr mit Aua ist eben schnell passiert), dann kannst du das damit bekunden. Die Anzeige wird aber sowieso geschrieben. Die Entscheidung, was aus der Anzeige wird, fällt nachher die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter - nicht die Polizei, nicht das Krankenhaus.

Das mit dem Antrag gilt aber nicht für den 142, das ist nämlich ein Offizialdelikt.

... und ne Verjährung tritt bei 142 nach 5 Jahren ein.

Wenn du 1-2 Tage später zur Polizei gehst, wird sicherlich die Frage fallen "Warum erst jetzt?", aber das lässt sich mit "Schock" und "erstmal sacken lassen" ja easy begründen.
Sonst mach dir Stichpunkte auf einen Zettel, dann vergisst du bei den Schergen kein Detail 😉

Mit Glück ist es ein Firmen- oder Mietfahrzeug, da lässt sich der Fahrer leichter ermitteln.

+1 für Anzeige

Aber schleunigst. Und sei es nur wegen dem Schmerzensgeld, lass da bei Deiner Verletzung irgendwelche Komplikationen aufkommen hast Du sonst die A-Karte.

Hätte der nur rumgepöbelt o.ä. lohnt das meistens nicht, bei Sach- oder Personenschaden hört der Spaß aber auf.

Ich kann den TE verstehen, das er Angst hat, später den Verursacher in welcher Form auch immer wieder zu begegnen.
Lohnt sich der Aufwand ?
Reicht die Untersuchung im KH mit der Zeugenaussage um den Fahrer Strafrechtlich zu verfolgen ?

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. März 2023 um 07:54:18 Uhr:


Keinesfalls würde ich den Unfallgegner anzeigen, sondern nur den Unfall bei der Polizei melden.

Komischer Tipp. Was soll denn der Unterschied sein zwischen "anzeigen" und "bei der Polizei melden"? Da gibt es keinen, denn die Mitteilung ggü. der Polizei

ist

die Anzeige. Vielleicht hast du es mit "Strafantrag stellen" verwechselt, aber selbst dann ist der Tipp nicht sinnvoll.

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Eine gesetzliche Krankenversicherung wird ganz sicher auf den TE mit einem Fragebogen zukommen und Klärung verlangen.

.... meine Lebenserfahrung sagt mir, das es da wohl noch andere Fakten geben muss die hier nicht genannt wurden bei der Schilderung des TE ;
ohne ihm was unterstellen zu wollen, sieht er das ganze nur aus seiner Perspektive;
für den Transporterfahrer gab es vielleicht eine ganz andere...

Es ist deshalb stets ratsam, stets das eigene Verhalten noch mal in aller Ruhe, und möglichst sachlich, zu reflektieren....

Alleine schon, dass er nach 50 Metern, also noch in Sichtweite, stehen geblieben ist, lässt für mich mehrere Interpretationen zu.
Mit der festen Absicht der Fahrerflucht -- die ich mit alle Schärfe verurteile! - kann man doch fast gar nicht so blöd sein.... .

Zitat:

@Carbonyl schrieb am 23. März 2023 um 18:59:50 Uhr:



Ich bin heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad von einem Kleintransporter angefahren bzw. touchiert worden.

Die BG wird sich wohl auch melden.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. März 2023 um 13:02:30 Uhr:



Alleine schon, dass er nach 50 Metern, also noch in Sichtweite, stehen geblieben ist, lässt für mich mehrere Interpretationen zu.
Mit der festen Absicht der Fahrerflucht -- die ich mit alle Schärfe verurteile! - kann man doch fast gar nicht so blöd sein.... .

Hab' ich schon erlebt. Hab' noch gewinkt um anzuzeigen, dass ich ihn gesehen habe (Aussenspiegel bei parkendem Kfz abgefahren). Hat 1 min gewartet und ist dann zum Händler um sein Spiegelglas zu ersetzen. Die ermittelnden Beamten haben dann nur noch Kratzer am Spiegelgehäuse sicherstellen können.

Danke Mosel, dass Du mich hier nicht allein im Regen stehen lässt.
Ich hab da auch so meine Zweifel, zumindest bei dem was nach dem Unfall ablief, fehlen relevante Fakten.
Es wird wohl wenig erfolgversprechend sein, wenn ich nach Std. zu Hause ankomme und mir so denke...'na, jetzt könntest mal die Polizei anrufen.'
Gruß jaro

... nur mal zwei Hinweise: Der Transporterfahrer muss bei so einer Engstelle auf beide Seiten aufpassen -- auf der einen Seite parkende Autos dass er nichts kaputt fährt, auf der anderen Seite den Radfahrer.
Vielleicht war der Radfahrer zudem schlecht beleuchtet oder wurde zu spät gesehen,
Oder der Transporterfahrer dachte es würde ausreichen vom Platz.
Und wenn er ihn wirklich nur touchiert hat mit Spiegel und Ladekante, ist die Chance sehr groß dass er es wirklich nicht bemerkt hat... .
Und da gibt's bei der vom TE beschriebenen Situation durchaus noch weiteren Interpretationsspielraum!

Vielleicht herrschte dichter Nebel?

Oder der Transporter fuhr gerade über ein Schlagloch, während er rechts den Abstand peilte und rechnete die kleine Erschütterung dem Schlagloch zu.

Vielleicht war er aber auch so sturzbesoffen, dass er gar nichts realisiert hat.

Bei Bedarf liefere ich gern noch ein Dutzend weitere Spekulationsansätze.

.... faktisch ist es aber für den Transporterfahrer, der ja allein war, rein objektiv ein sehr großes Problem, rückwärts wieder zurück zusetzen und dann noch in den fließenden Verkehr, aus dem er ja kam, zurück zu stoßen. Auf jeden Fall gefahrlos absolut nicht möglich.
Normalerweise hätte es dazu einer zweiten Person bedurft, die in einweist. ....

.... nur mal rein hypothetisch hätte man sich vielleicht als Radfahrer auch zwischen zwei parkende Autos stellen können und den Transporter-Fahrer passieren lassen.... .

Mit Radfahrern hat ja auch jeder so seine eigenen Erfahrungen gemacht.. 😁 .

Ist aber natürlich alles keine Rechtfertigung einen Radfahrer einfach über den Haufen fahren zu wollen. Allerdings ganz ehrlich und mit meiner Lebenserfahrung, gehe ich da mal nicht von aus !

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. März 2023 um 14:26:04 Uhr:


..Ist aber natürlich alles keine Rechtfertigung einen Radfahrer einfach über den Haufen fahren zu wollen.

Ich hätte es nicht besser ausdrücken können. Es gibt wirklich nur wenige Situationen, welche rechtfertigen, einen Radfahrer bewusst über den Haufen zu fahren. Das sollte wirklich nicht die tägliche Praxis sein.

Zwischen einem blauen Fleck bzw einer Prellung und über den Haufen fahren liegen aber nun doch ein paar Welten. Ich schließe jedenfalls nicht aus, dass der Fahrer es nicht bemerkt haben könnte.
Über die Umstände halte ich mich ganz bedeckt, da ich nur eine Darstellung kenne.

Zitat:

@situ schrieb am 24. März 2023 um 14:31:38 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 24. März 2023 um 14:26:04 Uhr:


..Ist aber natürlich alles keine Rechtfertigung einen Radfahrer einfach über den Haufen fahren zu wollen.
Ich hätte es nicht besser ausdrücken können. Es gibt wirklich nur wenige Situationen, welche rechtfertigen, einen Radfahrer bewusst über den Haufen zu fahren. Das sollte wirklich nicht die tägliche Praxis sein.

Echt? Gibt´s Situationen, die das rechtfertigen?😕

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