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Anzeige bekommen - Dazu ein paar Fragen

Themenstarteram 30. August 2008 um 14:20

Hallo,

ich bin von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt worden und man wirft mir folgendes vor:

a) Nötigung (§240)

b) Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (§315b)

c) Gefährdung des Verkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren (§315c)

Ich war sehr überrascht das mich jemand für dieses Verhalten angezeigt hat. Den Vorfall würde ich eher als harmlos bezeichnen, aber ich stehe voll und ganz dazu und weiß das ich nicht so ganz richtig gehandelt habe.

Und zwar ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer zweispurigen Strasse jemand links gefahren, ich befand mich dahinter. Da dieser jemand ziemlich geschlichen ist, erlaubt waren 60km/h und er fuhr etwa 45km/h, hupte ich und forderte ihn somit auf schneller zu fahren. Als er dies nicht tat bin ich rechts an ihm vorbeigefahren, im Protokoll steht was von das ich ihn geschnitten haben soll so dass er nur mit einer starken Bremsung einen Unfall verhindern konnte. Das war aus meiner Sicht nicht so. Zusätzlich soll er meine Scheinwerfer im Rückspiegel nicht mehr erkennen gekonnt haben. Dies war wenn überhaupt nur für einen kurzen Augenblick, etwa 5 Sekunden.

Zum zeitlichen Ablauf:

Als erstes habe ich einen Brief der Polizei bekommen in dem Stand das man wissen wolle wer zu dieser Zeit mit meinem Fahrzeug gefahren ist. Das war zwei Wochen nach dem Vorfall. Ich konnte mich nicht mehr an den Vorfall erinnern und schrieb somit das ich gefahren sei. Das war der Anhörungsbogen "Zeugenaussage zwecks Fahrerfeststellung". Eine Woche später habe ich jetzt den Brief bekommen dessen Sachverhalt ich oben geschildert habe. Ich könnte mich jetzt schriftlich dazu äußern. Im Protokoll steht ebenfalls noch das "die Person kann nicht wiedererkannt werden." Dadurch das ich aber mit dem ersten Brief zugegeben habe das ich wohl gefahren bin hab ich somit die Last auf mich gezogen.

Jetzt hab ich noch ein paar Fragen, zum Anwalt gehe ich auf jeden Fall auch noch.

1) Im Bogen stehen mehrere Optionen die ich jetzt wählen kann. Zum Beispiel das ich mich nicht äußern will, das ich die Straftat zugebe, das ich die Straftat nicht zugebe, etc.....Eine Option lautet "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden".

Diese Option hätte ich jetzt ad hoc gewählt. Ich bin noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen, und habe auch keine Punkte in Flensburg. Noch nicht mal ein Ticket wegen Geschwindigkeitsverstoßes hab ich jemals bekommen. Mal angenommen ich kreuze diese Option an, kriege ich dann einen Bußgeldbescheid und die Sache ist vom Tisch? Ich hab Magenschmerzen wegen der Anzeige und wäre einfach nur froh wenn das erledigt wäre, auch wenn ich dafür mehr Geld zahlen müsste.

2) Für mich war die Situation nicht so dramatisch wie sie im Protokoll steht. Und das er stark bremsen musste und ich ihn genötigt haben soll ist mir auch nicht bewußt. Was nun? Soll ich den Sachverhalt so schildern wie ich ihn gesehen habe oder was soll ich tun? Wie gesagt, von mir aus zahle ich gerne die Strafe wenn ich dafür das Verfahren vom Hals hätte. Wenn er Zeugen hat kann ich eh sagen was ich will.

Was würdet ihr mir raten? Hatte von euch jemand eine ähnliche Situation? Ich bin vollkommen perplex wegen sowas angezeigt zu werden. Wenn es danach ginge könnte ich jeden Tag mind. 5 Leute anzeigen.

Bin echt über Hilfe dankbar!

Beste Antwort im Thema

Vor allen Dingen beim nächsten Mal cool bleiben. 

 

Auf zweispurigen Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften darf rechts schneller gefahren als links. Also nicht hupen sondern mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit dran vorbei und sein langes Gesicht beobachten.  

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am 23. Dezember 2009 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Was mich mal interessieren würde: Bleibt der "Anzeiger" eigentlich anonym oder weißt Du Namen und Anschrift?

Nein, er bleibt nicht anonym, zumindest in meinem Fall nicht. Ich hab die Adresse von ihm, auch von den Zeugen. Aber worauf zielt die Frage? Ich werde wohl kaum nachts um drei hinfahren und einen Eimer Farbe gegen die Hauswand werfen. Da hilft leider nur eins, runterschlucken und hoffen das man nicht wieder an so einen Oberlehrer gerät. Übrigens war der Anzeiger von 1937, seine Frau von 1941, die eine Zeugin von 1940 und der andere Opa von 1942. Nicht das es was heißt, aber die Rentner halt, die sich über die Jugend aufregen und selbst mit 45km/h über die Landstrasse schleichen.

Da wundert es nicht daß die Dein Nummernschild nicht mehr sehen konnten - die hatten wohl Schwierigkeiten sich soweit umzudrehen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Dies ist ein weitverbreiteter Irrglaube.

Eine Einstellung gemäß § 153a StPO erscheint nicht im Bundeszentralregister.

Man gilt nicht als vorbestraft. Verbeamtung z.B. ist möglich.

Ja, und? Wo steht das ich was anderes behaupte? Auf diesem Gebiet gibt es bei mir keinen Irrglauben!

Hast recht. Dies hattest du nicht behauptet.

Einstellungen nach §153 a werden schon gespeichert, z.B. im zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister, in das nur Strafverfolgungsbehörden Einsicht haben.

 

 

O.

 

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

ist ein durch den Abschluss nach § 153a bestehender entsprechender Eintrag in den Datenbanken der Justiz und ein dadurch ausgelöster Erklärungsbedarf.

Was denn jetzt!? Der eine sagt es wird nirgendwo vermerkt, der nächste sagt es gibt Datenbanken!?!?! Ist es jetzt irgendwo vermerkt oder nicht? Wenn ja, wann wird es dort gelöscht, wird es überhaupt gelöscht??

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

ist ein durch den Abschluss nach § 153a bestehender entsprechender Eintrag in den Datenbanken der Justiz und ein dadurch ausgelöster Erklärungsbedarf.

Was denn jetzt!? Der eine sagt es wird nirgendwo vermerkt, der nächste sagt es gibt Datenbanken!?!?! Ist es jetzt irgendwo vermerkt oder nicht? Wenn ja, wann wird es dort gelöscht, wird es überhaupt gelöscht??

Im Bundeszentralregister wird es nicht eingetragen, jedoch im zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister.

Bei Interesse hier mehr Infos:

 

www.bundesjustizamt.de/.../Register__node.html

 

O.

am 3. Januar 2010 um 15:48

und hier dann, welche möglichkeiten bleiben. es gibt zwar kein rechtsmittel gegen die einstellung nach 138a stpo aber staatsanwälte sind auch nur menschen und können nach §170stpo umdeuten.

http://www.lawblog.de/.../

am 3. Januar 2010 um 20:29

erm... sowas kommt davon, wenn man alles gleichzeitig macht.

-wie komme ich auf §138?

-übersehen, dass es der §153a ist

eine umdeutung wäre nur bei einer einstellung nach §153 möglich.

zum löschen ist es auch zu spät - http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/09/26/vorbestraft-3/ - hier dann mal wenigstens der richtige link

scheint ja doch problematischer werden zu können.

am 5. Januar 2010 um 8:19

Das gleiche ist mir mal auf der Autobahn passiert.

Göttingen - Kassel Linke spur vor mir ein Astra. Geschwindigkeitsbegrenzung war aufgehoben!

Ich komme mit ca 180 von hinten angeschossen war vorher auf der rechten Spur. hatte aber vorher einen LKW überholt. Bin etwas dichter herangekommen habe aber den Abstand wieder vergrößert.

Links war wieder frei, jedoch fuhr sie nicht rüber. Bin etwa 1 km hinter ihr hergefahren doch sie hat keinen Platz gemacht. Da bin ich auf die rechte Spur und hab mich neben sie gesetzt. Sie zeigt mir den Vogel und ihr Beifahrer den Scheibenwischer. Ich lasse mich wieder zurückfallen und setzte mich wieder dahinter. Sie bremst ab auf ca 90. Ich wieder rechts rüber und vorbei.

Damit war für mich die Sache erledigt für die aber nicht! Die zwei sind zu Polizei und haben mich angezeigt. Haben behauptet ich wäre bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h ca 3 m dicht aufgefahren hätte mich dann vor sie gesetzt und sie bis auf 60 km/h heruntergebremst. Zu dem haben sie behauptet ich wäre mit Lichthupe hinter ihnen hergefahren. Alles gelogen. Nur ich hatte keine Zeugen! Somit konnte keiner meine Aussage bestätigen. Alle beide sagten gegen mich aus und logen was das Zeug hielt. Das Gericht verdonnerte mich zu 10 Monaten Führerscheinentzug und einer Geldstrafe. Wie hoch die wahr weiss ich nicht mehr ist schon 13 Jahre her aber so um die 1600 DM.

Mein Tipp:

Such dir Zeugen

Geh zum Anwalt

Lege Wiederspruch ein

viel mehr wirst du nicht machen können:(

Ich wünsche dir viel Glück:cool:

Themenstarteram 6. Januar 2010 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von blutfahrer

Mein Tipp:

Such dir Zeugen

Geh zum Anwalt

Lege Wiederspruch ein

viel mehr wirst du nicht machen können:(

Ich wünsche dir viel Glück:cool:

Ist doch schon alles gegessen, steht auf eine der vorherigen Seiten.

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