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Anzahlung getätigt, im Kaufvertrag falsche Angaben. Darf ich meine Anzahlung zurück erhalten?

Themenstarteram 18. Oktober 2020 um 9:46

Guten morgen,

ich habe vor kurzem ein Auto kaufen wollen vom und habe dem Händler eine Anzahlung in Höhe von 500 € getätigt. Dafür habe ich eine Quittung erhalten. Er wollte dann den Kaufvertrag fertig machen und die HU und TÜV. An dem Tag habe ich nirgendwo eine Unterschrift geleistet.

3 Tage später war der Wagen abholbereit und sollte nach Hause geliefert werden. Zu Hause angekommen kam ein Mitarbeiter mit dem Fahrzeug und dem Kaufvertrag. Keine Fahrzeugpapiere dabei, kein TÜV Bericht, kein Fahrzeugbrief nichts..

In dem Kaufvertrag stand eine falsche Fahrgestellnummer, eine Ziffer fehlte. Zudem wollte der Händler nicht Unfallfrei in den Vertrag Vertrag schreiben wie besprochen und auch im Inserat und nur "kein Rahmenschaden vorhanden". Darunter stand ein Satz wie "Der Verkäufer würde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug NICHT auf Unfallschäden, Vorschäden und Gesamtleistung untersucht wurde".

Unter anderem stand auf dem Vertrag der kilometerstand 1000km weniger als er eigentlich war.

Also habe ich gesagt das der Händler falsche Angaben macht, nicht wie besprochen oder im Inserat und hab den Vertrag nicht unterschrieben.

Dann rief mich der Händler an und meinte ich könne die 500 Euro zurückerhalten und der Kauf wird nicht abgewickelt.

Einen Tag später sagt mir der Händler wir hätten ein Problem mit der Anzahlung und der Chef sei wütend. Ich könne meine Anzahlung nicht zurück erhalten.

3 Tage später wird mir gesagt, dass ich dem Händler schriftlich mitteilen muss, dass ich den Wagen nicht kaufen möchte. Wie denn auch, wenn nur falsche Angaben gemacht werden. Und dass, wenn ich es nicht schriftlich mitteilen ich nach einem gewissen Zeitraum verpflichtet sei das Auto zu kaufen.

Wie gesagt, ich habe zu keine Zeit eine Unterschrift geleistet und es wurde kein Kaufvertrag unterschrieben.

Darf ich meine 500 Euro zurück erhalten oder bin ich wirklich dazu verpflichtet das Auto zu kaufen, obwohl im Kaufvertrag Sachen stehen, die anders besprochen waren.

Sorry für den langen Text. Ich hoffe jemand hat eine nützliche Antwort.

LG und einen schönen Sonntag wünsche ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-Pitt schrieb am 20. Oktober 2020 um 09:56:39 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Oktober 2020 um 21:35:44 Uhr:

Keine Begründung, einfach zurückfordern. Maximal zwei Sätze.

Alles andere birgt die Gefahr das man was schreibt aus dem man einen Strick drehen kann.

Die Stricke drehen Anwälte, unsere schwammigen Gesetze und der Rechtsstaat.

Das einzig klar definierte sind die Geldstrafen für Autofahrer. :rolleyes:

Jo klar, einfach an die Regeln halten. Die Geldstrafen sollten sich am Einkommen orientieren und drastisch erhöht werden. Ich hasse Raser und Falschparker und Handy am Ohr oder in der Hand Autofahrer.

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Keine Begründung, einfach zurückfordern. Maximal zwei Sätze.

Alles andere birgt die Gefahr das man was schreibt aus dem man einen Strick drehen kann.

Keine Bergründung. Nur die Aufforderung wie 2 Post vor mir. Kurz und bündig.

Jedoch würde ich zufügen, dass ich mich bereits anwaltlich habe beraten lassen und nach verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigungen den Rechtsweg begehe.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Oktober 2020 um 21:35:44 Uhr:

Keine Begründung, einfach zurückfordern. Maximal zwei Sätze.

Alles andere birgt die Gefahr das man was schreibt aus dem man einen Strick drehen kann.

Die Stricke drehen Anwälte, unsere schwammigen Gesetze und der Rechtsstaat.

Das einzig klar definierte sind die Geldstrafen für Autofahrer. :rolleyes:

Zitat:

@-Pitt schrieb am 20. Oktober 2020 um 09:56:39 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Oktober 2020 um 21:35:44 Uhr:

Keine Begründung, einfach zurückfordern. Maximal zwei Sätze.

Alles andere birgt die Gefahr das man was schreibt aus dem man einen Strick drehen kann.

Die Stricke drehen Anwälte, unsere schwammigen Gesetze und der Rechtsstaat.

Das einzig klar definierte sind die Geldstrafen für Autofahrer. :rolleyes:

Jo klar, einfach an die Regeln halten. Die Geldstrafen sollten sich am Einkommen orientieren und drastisch erhöht werden. Ich hasse Raser und Falschparker und Handy am Ohr oder in der Hand Autofahrer.

Also freies Parken für Hartz IV ler ist es das was du willst?

@-Pitt

Was hast du an Einkommensabhängig nicht verstanen? Einkommensabhängig eben, das es JEDEM wehtut. Meinetwegen kann das kleinste Odrnungsgeld bei 150 Euro anfangen.

Deine übliche Stimmungsmache?

Also bei dir dann ab den10 fachen von 150,-€ da hab ich nix dagegen.......

Schreib einfach wen du nicht hasst, ist einfacher. ;)

Zum Glück fragt dich aber keiner und wird es auch nie. :D

Welche übliche Stimmungsmache?

Gibt's eigentlich eine Ignorieren-Funktion für bestimmte Nutzer? Ich frage aus gegebenem Anlass.

Ja

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