Anzahl der Halter bei Ausfuhrkennzeichen

Hallo Leute,

eine Frage an die Experten hier im Forum:

Ich habe ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen in ein anderes EU Land überstellt, jetzt wird aber genau diese Zulassung für die Ausfuhrkennzeichen als zusätzlicher Halter/Vorbesitzer gezählt ist das korrekt und rechtens?

Danke für eure Hilfe.

Besten Gruß

16 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2021 um 00:02:30 Uhr:


Dass das Ausfuhrkennzeichen eine richtige Zulassung mit Halter ist, erwähnte ich schon.
Dass du als Halter des Ausfuhr und als erster Halter in AT doppelt gezählt wirst, ist hier die Problematik.
Warum das in AT so gemacht wird, erschließt sich mir nicht, da es sich um ein und den selben Halter handelt

Die sehen dass es eine Zulassung gegeben hat in Deutschland unter meinen Namen und anhand dieser Infos werden die Daten übernommen Beispiel: Auto habe ich gekauft mit (1) Fzg. Halter, das Fahrzeug wird dann für die Überstellung mit Ausfuhrkennzeichen angemeldet unter meinen Namen (2) Fzg. Halter, dies wird dann hier im System übernommen (Leider...)

LG

Wo ist das Problem.
Alle Unterlagen aufheben und im Falle eines Wiederverkaufs kannst du lückenlos belegen daß du der alleinige Halter warst.

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