Anwalt: Ja oder Nein?
moin,
ich hab da mal ne dringende frage:
muss die gegnersiche versicherung, auch bei einem bagatellschaden am kfz,
aber einem vorliegenden personenschaden (schmerzensgeld) meinen anwalt bezahlen?
ich hab mal gelesen bei bei sachschäden am kfz zahlt die versicherung erst überhalb der bagatellgrenze (ca. 700 euro) einen anwalt.
unser auto steht noch in der werkstatt. bisher ist es wohl ein bagatellschaden (felgen/reifen). die spur wird aber erst morgen vermessen und da kann einiges krumm sein....
hintergrund:
meine freundin hatte am wochenende einen unverschuldeten unfall mit unserem auto.
der unfallgegner und seine versicherung haben die schuld eingestanden.
meine freundin war am morgen nach dem unfall und anfang der woche bei 2 ärzten.
diagnose: halswirbelsäulenzerrung nach schleudertrauma und leichte gehirnerschütterung = 1 woche arbeitsunfähig.
soll/muss ich am besten einen anwalt nehmen um schmerzensgeldansprüche zu stellen?
Beste Antwort im Thema
Dass Diabolomk sich über die Schmerzensgeldforderung wundert, ist keinesfalls außergewöhnlich.
Ich wundere mich auch.
Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Schmerzensgeldzahlung kommen wird, auch wenn zwei Ärtze die subjektiven Beschwerden attestieren.
Die geschilderten Verletzungen erfordern eine ganz bestimmte Art und Intensität der Einwirkung auf den Körper. Beides ist beim Überfahren einer Verkehrsinsel -auch wenn es dabei rumpelt- nicht ohne weiteres gegeben (vorsichtig ausgedrückt).
Rechtsverfolgung ist vom Schädiger dann zu erstatten, wenn sie erforderlich ist. Bei einem Fahrzeugschaden gibt es da keine Bagatellgrenze. Sie kann bei einem Schaden von 500 EUR erforderlich sein und bei einem Schaden von 5.000 EUR nicht.
Kommt eben darauf an, ob die Schadenhöhe und der Hergang unstreitig ist oder ob Einwendungen erhoben werden.
In aller Regel dürfte es hier aber bei einer Privatperson kein Problem geben.
Problematisch wird das Ganze aber, wenn die Privatperson den Anwalt mit der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen beauftragt, wenn sie nicht den Beweis führen kann, dass sie unfallbedingte Verletzungen erlitten hat.
Dann zahlt sie die bestellte Musik u.U. selbst (Das hängt vom Anwalt ab).
36 Antworten
Heinzi, du wiederholst dich mit deinen flotten Sprüchen "Versicherungsdantler" und so weiter.
Wenn du meinst, das du hier den Alleinunterhalter spielen musst ist das ja ok.
Nur dazu müssten deine Sprüche die du hier klopfst ein wenig Gehaltvoller sein.
Das was du hier so ablässt ist weder lustig noch kreativ geschweige denn fachlich irgendwie richtig.
Es sind einfach nur verbale Blähungen.
Offensichtlich hast du noch nicht realisiert, dass du hier Versicherungsforum bist und nicht an deinem Stamtisch.
Wessen Geistes Kind du bist, hast du ja schon mit deinem netten Avantar unter Beweis gestellt.
Welcher Mod hat das eigentlich entfernt? 🙂
Mach mal so weiter, die Lacher hast du sicher auf deine Seite, dass ist doch auch schon was.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Heinzi, du wiederholst dich mit deinen flotten Sprüchen "Versicherungsdantler" und so weiter.Wenn du meinst, das du hier den Alleinunterhalter spielen musst ist das ja ok.
Nur dazu müssten deine Sprüche die du hier klopfst ein wenig Gehaltvoller sein.
Das was du hier so ablässt ist weder lustig noch kreativ geschweige denn fachlich irgendwie richtig.
Es sind einfach nur verbale Blähungen.
Offensichtlich hast du noch nicht realisiert, dass du hier Versicherungsforum bist und nicht an deinem Stamtisch.
Wessen Geistes Kind du bist, hast du ja schon mit deinem netten Avantar unter Beweis gestellt.Welcher Mod hat das eigentlich entfernt? 🙂
Mach mal so weiter, die Lacher hast du sicher auf deine Seite, dass ist doch auch schon was.
Eigenartig ist nur, das von deiner Seite kaum Gegenargumente kommen? ( doch irgendwie befangen? )
Nicht löblich an deiner Argumentation und Haltung sind: pah...Schleudertraum....banaler Scheiss....lohnt sich nicht!
Dies wird in meiner Argumentation bestritten.
Hier ist der Weg ganz klar: " Fachanwalt "
Grund: um wenigstens ein Maximum rausholen zu können. Erfahrungsgemäss wird ein Fach-Advokat ganz
andere "Hebel" in der Juristerei ansetzen können, verglichen ein Hobby-Amateur-§-Advokat, welcher nicht mal an
Urteilen rankommt, noch das Fachwissen f. einen Regress, usw. hat.
Ob da nun 500 eur, 2000 euro oder 10.000 euro rausgeholt werden, ist nur sekundär. Wichtiger ist die
Regelung b. Folgeschäden.
Ich frage mich nur: " wer hat tatsächlich einen Nutzen "? ( meine Antwort: pro-Versicherungen )
Wenn man schon nicht mit Argementen treffen kann, versucht man es auf der Suggestionsseite und
kompromittiert Einen als "Dödel"...oder "mental retardiert"...oder so
....tja, so einfach ist Meinungsmache?
ps. mir wollte neulich ein Versicherungberater b. einem beiläufigem Erstgespräch einen juristischen Fall bewerten...und
ob eine Deckung vorliegt oder nicht,...ohne irgendwelche Vor-, Neben-, Hinterinformationen. Er wusst vermutlich Alles?
fazit: habe diesen Selbstherrlichen-Versicherungsagenten-Laden nicht mehr betreten. Sogar ein Absage-FAX v. 10
Cent wären schon zu viel gewesen. Der wartet wohl heute noch auf einen Neuvertrag?
Zitat:
Original geschrieben von MopedHeinz
fazit: habe diesen Selbstherrlichen-Versicherungsagenten-Laden nicht mehr betreten. Sogar ein Absage-FAX v. 10
Cent wären schon zu viel gewesen. Der wartet wohl heute noch auf einen Neuvertrag?
Das hast du gut gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Mach mal so weiter, die Lacher hast du sicher auf deine Seite, dass ist doch auch schon was.
tja, das muss man locker sehen! 😁
Mir relative Wurst, wie du denkst, handelst oder wurstelst.
Folgender löblicher Beitrag sagt Alles über das deutsche Versicherungswesen:😁
http://www.youtube.com/watch?v=qekUrMOGxK8
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Hättest du das nicht oben mit einbauen können?
Spart Papier...😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hättest du das nicht oben mit einbauen können?Spart Papier...😁
ja ja
http://img848.imageshack.us/img848/7827/peeeter.pngSieht doch noch ganz gut aus für deine Alter, hab schon schlimmeres gesehen.....😁