Anwalt: Ja oder Nein?

moin,

ich hab da mal ne dringende frage:

muss die gegnersiche versicherung, auch bei einem bagatellschaden am kfz,
aber einem vorliegenden personenschaden (schmerzensgeld) meinen anwalt bezahlen?

ich hab mal gelesen bei bei sachschĂ€den am kfz zahlt die versicherung erst ĂŒberhalb der bagatellgrenze (ca. 700 euro) einen anwalt.
unser auto steht noch in der werkstatt. bisher ist es wohl ein bagatellschaden (felgen/reifen). die spur wird aber erst morgen vermessen und da kann einiges krumm sein....

hintergrund:
meine freundin hatte am wochenende einen unverschuldeten unfall mit unserem auto.
der unfallgegner und seine versicherung haben die schuld eingestanden.

meine freundin war am morgen nach dem unfall und anfang der woche bei 2 Àrzten.
diagnose: halswirbelsĂ€ulenzerrung nach schleudertrauma und leichte gehirnerschĂŒtterung = 1 woche arbeitsunfĂ€hig.

soll/muss ich am besten einen anwalt nehmen um schmerzensgeldansprĂŒche zu stellen?

Beste Antwort im Thema

Dass Diabolomk sich ĂŒber die Schmerzensgeldforderung wundert, ist keinesfalls außergewöhnlich.

Ich wundere mich auch.

Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Schmerzensgeldzahlung kommen wird, auch wenn zwei Ärtze die subjektiven Beschwerden attestieren.

Die geschilderten Verletzungen erfordern eine ganz bestimmte Art und IntensitĂ€t der Einwirkung auf den Körper. Beides ist beim Überfahren einer Verkehrsinsel -auch wenn es dabei rumpelt- nicht ohne weiteres gegeben (vorsichtig ausgedrĂŒckt).

Rechtsverfolgung ist vom SchĂ€diger  dann zu erstatten, wenn sie erforderlich ist. Bei einem Fahrzeugschaden gibt es da keine Bagatellgrenze. Sie kann bei einem Schaden von 500 EUR erforderlich sein und bei einem Schaden von 5.000 EUR nicht.

Kommt eben darauf an, ob die Schadenhöhe und der Hergang unstreitig ist oder ob Einwendungen erhoben werden.
In aller Regel dĂŒrfte es hier aber bei einer Privatperson kein Problem geben.

Problematisch wird das Ganze aber, wenn die Privatperson den Anwalt mit der Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen beauftragt, wenn sie nicht den Beweis fĂŒhren kann, dass sie unfallbedingte Verletzungen erlitten hat.

Dann zahlt sie die bestellte Musik u.U. selbst (Das hÀngt vom Anwalt ab).

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😁😁😁

Soll ich auch noch was dazu schreiben, oder lieber nicht ?

😁

damit hier die trÀume nicht noch feuchter werden...

meine Freundin war allein im auto.

Zitat:

Original geschrieben von phobiestar



hintergrund:
meine freundin hatte am wochenende einen unverschuldeten unfall mit unserem auto.
der unfallgegner und seine versicherung haben die schuld eingestanden.

meine freundin war am morgen nach dem unfall und anfang der woche bei 2 Àrzten.
diagnose: halswirbelsĂ€ulenzerrung nach schleudertrauma und leichte gehirnerschĂŒtterung = 1 woche arbeitsunfĂ€hig.

soll/muss ich am besten einen anwalt nehmen um schmerzensgeldansprĂŒche zu stellen?

nö, die Freundin sollte sich von einem Fach-Anwalt ( kein Wald-und-Wiesen-Winkeladvokat ) beraten lassen.

Wichtig:

- viel schriftlich mit den Advokaten-Dödeln ausmachen/kommunizieren ( e-post immer abspeichern )

- sich nicht f. paar lausige euro abfinden lassen ( Wichtig: Verzicht der Einrede der VerjÀhrung )

- Schleudertrauma sind >= 10.000 euro möglich

- Wenn der Advokat sich wÀhrend dem GesprÀch in der Nase bohrt, einschlafen sollte, sich die Informationen aus der Nase
rausziehen lÀsst, noch 5 h Hausaufgaben machen muss, weil er im Studium geschwÀnzt hatte........sofort die Praxis....
Ă€hm Kanzlei verlassen!

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@MopedHeinz
Ironie sollte man kennzeichnen, sonst könnte jemand auf die Idee kommen, deinen Beitrag ernst zu nehmen (was aufgrund deines Avatars ohnehin schon schwer genug fÀllt)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


@MopedHeinz
Ironie sollte man kennzeichnen, sonst könnte jemand auf die Idee kommen, deinen Beitrag ernst zu nehmen (was aufgrund deines Avatars ohnehin schon schwer genug fÀllt)

ja, ja *

ps. * ja, ja...heisst

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz


nö, die Freundin sollte sich von einem Fach-Anwalt ( kein Wald-und-Wiesen-Winkeladvokat ) beraten lassen.
Wichtig:
- viel schriftlich mit den Advokaten-Dödeln ausmachen/kommunizieren ( e-post immer abspeichern )
- sich nicht f. paar lausige euro abfinden lassen ( Wichtig: Verzicht der Einrede der VerjÀhrung )
- Schleudertrauma sind >= 10.000 euro möglich

*GRÖÖÖHL*

Jo, Heinzi, der war wirklich nicht schlecht.

Aber 10.000 fĂŒr einen eingebildeten steifen Hals find ich ein bisschen wenig.

Also unter lebenslanger Rente (wieviel gibtÂŽs bei der GlĂŒcksspirale im Moment? Das sollte schon drin sein) und dem "Traum"-Haus aus dem Platz an der Sonne sollte sich keiner zufrieden geben mĂŒssen.

Man will ja nicht gierig aussehen, also lassen wir das mit den behindertengerechten Porsches diesmal. Aber man sieht sich in dem GeschÀft ja immer zweimal, sprich, die nÀchste dolle Unfallverletzung kommt sicher.
😎😁

Original geschrieben von Hafi545
*GRÖÖÖHL*
Jo, Heinzi, der war wirklich nicht schlecht.Es ist schon interessant, wieviel Befangene (Versicherungen) sich hier rumtreiben? 😁

Es gibt weiche, harte, dumme, motivierte Advokaten. Wenn du allerdings Einen hast, der nur nach den
Tabellen geht,...tja, dann bekommst du halt 500 euro?
Die Aufgabe von einem guten Advokaten ist, unabhÀngig von den Tabellen, das Maximum rausholen zu können.

ps. wenn du mal den grĂŒnen Schinken(ADAC) durchblĂ€tterst, kommst du auf den Trichter, dass > 80% der FĂ€lle
mit einer Teilschuld abgewickelt wurden ( sozusagen: befangenes Blatt/ keine Referenz )

Hallo Heinzi, beinahe hĂ€tte ich dir auch einen grĂŒnen Daumen gegeben - dann ist mir aber eingefallen, dass wir uns nicht in den USA befinden. Da spielt es fĂŒr GeschĂ€digten keine Rolle, wie hoch er jemanden verklagt, da das Anwaltshonorar zumeist erfolgsorientiert vereinbart wird.

Verklagst du aber einen deutschen Versicherer, sollte man sich bereits im voraus ĂŒber den Streitwert im klaren sein. Um mal soeben fĂŒr ein angebliches HWS 10.000 Euronen zu fordern, ist ein Prozesskostenrisiko von 3.927,02 Euro zu berĂŒcksichtigen!

Spricht der Richter dem KlÀger dann 200 Euro Schmerzengeld zu, trÀgt er 98% der Prozesskosten. Ich betrachte das als teure Erfahrung aufgrund einer MT-Empfehlung von MopedHeinz.

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz


ps. wenn du mal den grĂŒnen Schinken(ADAC) durchblĂ€tterst, kommst du auf den Trichter, dass > 80% der FĂ€lle
mit einer Teilschuld abgewickelt wurden ( sozusagen: befangenes Blatt/ keine Referenz )

Wenn Du Ahnung von der Personenschadenregulierung hĂ€ttest, wĂŒsstest Du, dass das Schmerzensgeld nicht nach "Tabellen", egal ob grĂŒn, blau oder online, bemessen wird, sondern sich nach den UmstĂ€nden des jeweiligen Falls bemisst.

Die Urteilssammlungen sind allenfalls Anhaltspunkte zur Orientierung, insbesondere bei komplexen Verletzungen.

Bei einer "stinknormalen" HWS-Distorsion wird sich daher kein vernĂŒnftiger Anwalt der LĂ€cherlichkeit preisgeben und 10.000 EUR einklagen.

Und wenn doch, dann nur wenn er vom Mandanten einen GebĂŒhrenvorschuss bekommt. Den Grund dafĂŒr hat xAKBx ja schon geschrieben.

Um zum vorliegenden Fall zurĂŒckzukommen: Hier geht es nicht darum, wie hoch das Schmerzensgeld ausfĂ€llt, sondern ob es ĂŒberhaupt eines gibt. Denn das ist hier mehr als zweifelhaft.

Wenn ĂŒberhaupt, wird es sich in ganz anderen GrĂ¶ĂŸenordnungen abspielen, als die, von denen Du hier trĂ€umst.
Also sei so lieb, und erzÀhl den Lesern, die hier sind, um sich ernstlich zu informieren, nicht so einen KÀse.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Hallo Heinzi, beinahe hĂ€tte ich dir auch einen grĂŒnen Daumen gegeben - dann ist mir aber eingefallen, dass wir uns nicht in den USA befinden. Da spielt es fĂŒr GeschĂ€digten keine Rolle, wie hoch er jemanden verklagt, da das Anwaltshonorar zumeist erfolgsorientiert vereinbart wird.

Nun, beide Varianten sind jeweils nix. Was nutzt ein Regress v. > 500.000$ wg. einem gebrochenem Mittelfinger oder paar euro fĂŒr einen Folgeschaden. Irgendwie fehlt doch das gesunde Mittelmaß - in beiden Rechtssystemen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


du aber einen deutschen Versicherer, sollte man sich bereits im voraus ĂŒber den Streitwert im klaren sein. Um mal soeben fĂŒr ein angebliches HWS 10.000 Euronen zu fordern, ist ein Prozesskostenrisiko von 3.927,02 Euro zu berĂŒcksichtigen!

Dt. Versicherer sind an Klagen gar nicht groß interessiert und meiden Prozesse in der Regel ( = die RealitĂ€t/ Versicherer wollen keine Grundsatzurteile ) Bei der Regulierung wird oft ein Preis ausgehandelt, wie auf dem Viemarkt.

Synchron wird noch eine VerzichtserklÀrung vorgelegt, f. rasche Paraphierung ( man will den Arsch aus

dem System haben )

Wer sich wg. einem gebrochen Finger mit x000 euro abspeisen lÀsst und auf die Einrede der VerjÀhrung verzichtet ( per Abfindung ), ist wohl doch besser bei einem "Fachanwalt" aufgehoben, der dem Patienten wenigstens erklÀrt: wo, wie, warum

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


der Richter dem KlÀger dann 200 Euro Schmerzengeld zu, trÀgt er 98% der Prozesskosten. Ich betrachte das als teure Erfahrung aufgrund einer MT-Empfehlung von MopedHeinz.

Prozesskosten zahlst du, wenn du lieber pro Jahr > 2000 euro ver-rauchst und kein Geld mehr f. 2 x unabhÀngige Rechtsschutzversicherungen hast? Gut, der Gutachter ( der Befangene ), geht wohl auf die eigene Kappe?

ps. dass man 10.000 Piepen f. so ein schwindliges Schleudertrauma regelmÀssig erhÀlt, wurde nicht gesagt. ErfahrungsgemÀss( als Einzelfall ) ist es aber durchaus möglich. 1000 - 2000 Piepen sind aber immer machbar; weshalb dann Pulver verschenken?

Wow Heinzi !

du hast ja richtig Ahnung.

Fragt sich nur von was..........🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Wenn Du Ahnung von der Personenschadenregulierung hĂ€ttest, wĂŒsstest Du, dass das Schmerzensgeld nicht nach "Tabellen", egal ob grĂŒn, blau oder online, bemessen wird, sondern sich nach den UmstĂ€nden des jeweiligen Falls bemisst.

So argumentiert ein reisendender Agent, der von Stadt zu Stadt mit seinem Pilotenkoffer zieht und die ViehandelsgeschÀfte

fĂŒr die Versicherer, auf Provisionsbasis betreibt.

Ein gelangweilter Winkeladvokat nimmt halt gerne den befangenen grĂŒnen Schinken her, weil er weder Ahnung

von Anatomie und FolgeschÀden hat.

Darum der Verweis: "Fachanwalt", aber keinen Wochend-Schnellkurs-Wald-Und-Wiesen-Nichtskönner.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die Urteilssammlungen sind allenfalls Anhaltspunkte zur Orientierung, insbesondere bei komplexen Verletzungen.

Bei einer "stinknormalen" HWS-Distorsion wird sich daher kein vernĂŒnftiger Anwalt der LĂ€cherlichkeit preisgeben
und 10.000 EUR einklagen.

Kommt auf die Staffelung an und wie das Gericht den Wert festsetzt. Falls schlampig argumentiert, bei der

Klageeinreichung; dann halt halber Wertfestsetzung.

Nichtraucher als KlÀger sind eh im Vorteil, weil wenn ich auf 5 Jahren f. < 10.000 euro f. den blauen Dunst

schon einspare, bleibt mehr Geld fĂŒr den Viehhandel + Zockerei.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und wenn doch, dann nur wenn er vom Mandanten einen GebĂŒhrenvorschuss bekommt. Den Grund dafĂŒr hat xAKBx ja schon geschrieben.

Dann hast du wohl die falsche Rechtschutzversicherung, ( vermutlich wg. Nikotinsucht das nötige Kleingeld wohl verraucht?)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Um zum vorliegenden Fall zurĂŒckzukommen: Hier geht es nicht darum, wie hoch das Schmerzensgeld ausfĂ€llt,
sondern ob es ĂŒberhaupt eines ( Eines=groß) gibt. Denn das ist hier mehr als zweifelhaft.

wieder so eine pro-Versicherung-Argumentation?( bei mir klingelt die Meldung: Befangenheit? )

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wenn ĂŒberhaupt, wird es sich in ganz anderen GrĂ¶ĂŸenordnungen abspielen, als die, von denen Du hier trĂ€umst.
Also sei so lieb, und erzÀhl den Lesern, die hier sind, um sich ernstlich zu informieren, nicht so einen KÀse.

Nun gut, wenn du dich mit 300 euro f. Spesen+Fahrkosten zum Arzt abspeisen lÀsst? Dann soll es so sein!

ps. der gesunde Menschenverstand muss halt selber abwÀgen, was Einem letztendlich wichtig ist? Zu einer Klage phosieren kann jeder
Nasenbohrer-Advokat - weil, wenn der KlÀger ein Geld auf der Seite hat( sozg. betreibbar ist), wird dieser
sicher sein Geld erhalten. Das ist sogar noch sicherer als die zukĂŒnftig, zugesicherte, "sichere Rente"(lt.
BlĂŒm a.D.)!

Mit Anspruch auf Schmerzensgeld fĂŒhrt kein Weg an der Kanzlei des Anwalts vorbei.
Viele Versicherungen zahlen oft nur auf PauschalbetrĂ€ge fĂŒr die Art der Verletzungen.
Ein Einschlag von unten kann FolgeschÀden in Bandscheiben im Brust- und Lendenbereich und Nervensystem nach sich ziehen.
Auch um den Zusammenhang in Zukunft nachweisen zu können, braucht man den Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wow Heinzi !

du hast ja richtig Ahnung.

Fragt sich nur von was..........🙄

... mit so einem Suggestions-Unterton, sind die Versicherungs-Dantler halt mit dem Cabrio von

Cafe-Haus zu Cafe-Haus-Kaschemme wieder unterwegs, wenn diese mal

wieder > 2 Tage auf einen Neuvertragskunden warten mĂŒssen?

ps. ist halt wie mit einem Beerdigunsunternehmen, nach dem Motto: Wir haben nicht immer Kunden,.....dafĂŒr haben wir immer stet`s geöffnet!

Hat auch was? Weiter so!

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