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Ansteuerung Fahrtenschreiber

Themenstarteram 14. September 2012 um 16:55

Hallo Leute

Ich bin Elektriker und wie ihr meinem nickname entnehmen könnt seit frühester Kindheit LKW und insbesondere MAN Fan, Früher immer bei Papa mitgefahren und so weiter...

Naja nun meine Frage:

Ich möchte jetzt mit der nächsten Bastelstunde anfangen und mir einen "LKW Simulator" bauen, so kann ich meine größten Leidenschaften quasi kombinieren.

Step 1 wäre so die instrumententafel.

Und hier meine Frage: Kann mir jemand erklären, wie das mit der Ansteuerung des fahrtenschreibers funktioniert?

Soweit ich weiß ist es ein Impulssignal, oder? Wenn ja, mit welcher Frequenz?

Hört sich crazy an, ich weiss, aber wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.

Vielen dank im voraus, Matze

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Wenn Du Diesbezüglich Interesse hast dann wende Dich bitte an VDO.

@Mod

bitte schliessen, Frage bezieht sich auf §57a&b und sollte hier keine Anwendung finden.

Danke

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Wenn Du Diesbezüglich Interesse hast dann wende Dich bitte an VDO.

@Mod

bitte schliessen, Frage bezieht sich auf §57a&b und sollte hier keine Anwendung finden.

Danke

Themenstarteram 14. September 2012 um 17:52

man kanns auch übertreiben. trotzdem danke.

Kann ich denn informationen zur Ansteuerung von Öldruckanzeige, Tankanzeige, Vorratsdruck, Temperatur und Drehzahlmesser bekommen?

Das hat nichts mit Übertreiben zu tun dann lese Dir die Gesetzestexte zu §57a&b durch, FGB und HGB unterliegen der Kontrolle und wie die Ansteuerung o. Ähnliches in der Funktion ist und wo welche Signale abgegriffen werden hat in der Öffentlichkeit nichts verloren!

Themenstarteram 14. September 2012 um 18:43

also ich habe mir die genannten Gesetzestexte durchgelesen und kann daraus jetzt nicht entnehmen dass aus der Ansteuerung so ein geheimnis gemacht werden soll. Korrigier mich wenn ich falsch liege.

Also es geht hier um nen MTCO oder nen alten KTCO 1318.27 so in diese richtung, eher noch älter

Hat damit nichts zu tun, es geht darum das hier schnell Aussagen getroffen werden können die dann Missbraucht werden. -> OT zum Thema HGB FGB

Themenstarteram 14. September 2012 um 18:59

Hmm...

Aber ich sag mal so...lernt sowas nicht theoretisch jeder NFZ-Mech?

Und die Signalleitungen und so weiter sind doch alle plombiert, also mehr oder weniger missbrauchsicher

Kannst Du nicht verstehen oder willst Du nicht?Dies ist ein Öffentliches Portal und wie die Signale und Pherepherie angeschlossen ist und welches Signal für was Zuständig ist hat hier nichts verloren, es geht dabei um die FGB/HGB.

Wenn Du das wissen möchtest dann mußt Du zu einer Werkstatt fahren und dort dem Werkstattleiter dein Vorhaben mitteilen wenn dieser dann Entscheidet das er Dir Infos geben wird dann ist das seine Verantwortung!

Ende Thema FGB/HGB

Themenstarteram 14. September 2012 um 19:09

Ist ja schon gut. kein grund gleich so aufbrausend zu werden.

Das hat nix damit zu tun das man Aufbrausend wird oder das es so vor kommt, dein Vorhaben in allen Ehren und auch Respet davor das Du Dich mit deinem Alter da so ran schmeisst aber die Info die Du brauchst die kann schnell Eskalieren und manch einer der nicht auf den Kopf gefallen ist wendet das dann in seiner Freizeit mal an und wenn es dann zu Vorkommnissen kommt wo unter anderem Personenschaden geschehen kann dann wird keiner sagen Ich war das der das gesagt hat wie das geht, es ist eine rechtliche Geschichte.

Geh zu einer Nfz Werkstatt und trage dort dein Anliegen vor, mit etwas Glück und Verständnis wirst Du bestimmt Hilfe bekommen. Zu dem Rest deiner Frage wegen Öldruck usw. da sollte erstmal ein paar Infos von Dir fliessen welchen Standard Zentralelektrik soll Aufgerüstet werden?Welche Fahrzeug Konfiguration soll gewählt werden usw. das könnte vielleicht mehr Licht ins Dunkle bringen und dann Dir Hilfe schenken.

Hmm...

 

Die Art der Signale sollte eigentlich kein zu großes geheimnis sein...

Tachosignal.... Rechtecksignal (schnell fahren hohe Frequenz... langsam fahren niedrige Frequenz)

aber als Elektriker (egal welche Fachrichtung) hier nachfragen zu müssen ist schon etwas peinlich oder???

Die genaue Funktionsweise (digitale signierung usw...) ist für den Modelbau sicher nicht wichtig. Ausserdem behaupte ich mal, das es dir hier eh keiner zu 100 prozent genau sagen kann.

 

Wenn Du einen Simulator mit noch fast alltäglicher Technik betreiben willst, reicht ein Schreiber, ein Kitas - oder unverplombter mtco-Geber

Mehr Geber und Beschreibungen unter:

http://www.kd-konzept.com/3.html

Nachtrag

§27a und 56b beziehen sich lediglich auf die regelmässige Überprüfung der Schreiber in A und D, was wohl bei einem Simulator mehr als überflüssig ist..

Wenn Du genaueres über die Ansteuerung und Anschluß des Tachos erfahren willst dann gehe zu Deinen Elektrikerkollegen die eine Tachoprüfung machen dürfen und lasse Dir das Produkthandbuch geben.

HIer steht alles wissenswertes drin im Detail.....

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Wenn Du einen Simulator mit noch fast alltäglicher Technik betreiben willst, reicht ein Schreiber, ein Kitas - oder unverplombter mtco-Geber

Mehr Geber und Beschreibungen unter:

http://www.kd-konzept.com/3.html

Nachtrag

§27a und 56b beziehen sich lediglich auf die regelmässige Überprüfung der Schreiber in A und D, was wohl bei einem Simulator mehr als überflüssig ist..

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Kauleiste zusammenziehen!

§27 Meldepflichten der Eigentümer / Halter von Kraftfahrzeugen; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung

§56 Rückspiegel und andere Spiegel

Es geht um Fahrtenschreiber und nicht um

27 Abs. 1 bis 3 - Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung

§ 27 StVZO zuletzt geändert durch Artikel 2 V v 25.04.2006 BGBl. I 988 gültig bis 01.03.2007 wurde aufgehoben. Text der aufgehobenen Fassung:

1) Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde erst bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren unter Einreichung des Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins oder der Anhängerverzeichnisse nach § 24 Satz 3 oder des Nachweises nach § 18 Abs. 5 sowie der Unterlagen nach § 19 Abs. 3 oder 4 zu melden. Verpflichtet zur Meldung ist der Eigentümer und, wenn er nicht zugleich Halter ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen gemeldet worden sind. Kommt der nach Satz 3 Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtungen den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.

Wenn man selbst keinen Plan hat, um was es geht, sollte man lieber still sein..

Was hat eine Änderung eines Fahrzeugs mit dem Bau eines Simulators zu tun?

Ob man am Bildschirm Spiegel hat oder sie virtuell einblendet, interessiert wirklich niemanden ausser den, der mit dem Simulator "spielt"..

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