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Anstatt in SF steigen besser wechseln ohne Vorversicherung

Themenstarteram 23. November 2017 um 20:18

Nehmen wir mal an, jemand baut einen Unfall, klärt alles auf und gibt an Behörden und Versicherung alles weiter. Danach verkauft er den Wagen, weil die Reparatur sich nicht lohnt. Die Haftpflicht wird ordnungsgemäß gekündigt.

Wenn er das neue Auto dieses Jahr wieder bei der alten Versicherung laufen lässt, wird er zum Jahreswechsel in der SF fallen und seine Haftpflichtbeiträge sind höher als aktuell (logisch).

 

Wenn er jedoch dieses Jahr eine andere Versicherung aufnimmt und beim Abschluss die Vorversicherung nicht erwähnt, wird er zum Jahreswechsel in den SF steigen.

 

Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sijalica schrieb am 23. November 2017 um 21:18:06 Uhr:

Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?

Ja, natürlich geht das so einfach.

Ein neues Fahrzeug ist ein neues Risiko. Für dieses gibt es keine Vorversicherung.

Man kann den SFR eines anderen Vertrags auf dieses neue Risiko übertragen.

Dies macht natürlich keinen Sinn, wenn dieser Vertrag in eine Schadenklasse eingestuft ist.

Was nicht funktioniert, ist mit dem selben Fahrzeug durch Versicherungswechsel die Schadenklasseneinstufung zu umgehen. Hier besteht dann tatsächlich eine Vorversicherung, die berücksichtigt werden muss. Durch Abgleich mit der Schadenklassendatei würde ein solches Vorgehen auffallen.

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Zitat:

@situ schrieb am 24. November 2017 um 16:17:53 Uhr:

Darum geht es: "Versichererwechsel anlässlich eines Fahrzeugwechsels"

"Sie möchten ein neu erworbenes Fahrzeug an Stelle Ihres bisherigen Fahrzeugs versichern. Es besteht eine Vorversicherung auf Ihren Namen bei einer anderen Gesellschaft für Ihr bisheriges Fahrzeug, aus der ein erreichter Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet werden soll. Ihr bisheriges Fahrzeug wird abgemeldet oder verkauft."

Und um diese Frage soll mit einer Lüge zu beantwortet werden. Oder auch nicht, weil er ja gar nichts anrechen will. Diese Option bieten die Versicherer aber gar nicht an. Denn "Erstmalig ein Fahrzeug versichern oder ein weiteres Fahrzeug versichern " wäre gelogen.

Ich weiß nicht, was Du immer mit Deinen Lügen hast? Paranoia?

Wenn der Versicherer fragt, ob jemals eine KFZ-Versicherung bestand, antworte ich wahrheitsgemäß:

Ja, ca. 37 Stück, ein SFR aus einem dieser Verträge soll nicht angerechnet werden. That's it....

Und da Du Dich ja so gerne auf § 19 VVG beziehst:

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.

Es ist Deiner Meinung nach also ein erheblicher Gefahrumstand, wenn irgendwann einmal ein KFZ- Versicherungsvertrag bestand?

Du weiß nicht, was eine Lüge ist? OK - ich glaube es dir.

Wenn du 37 Vorversicherungen hast. spricht sicher nichts dagegen, die wahrheitsgemäß anzugeben. Die Rechtsprechung verlangt allerdings nur die Angabe der letzten.

Auf Panaroia lasse ich mich beim nächsten Pers-TÜV testen. Danke für den Hinweis.

Du weichst aber schon wieder aus: Der TE fragt nicht, ob den Wunsch äußern soll, Schäden nicht zu berücksichtigen. Er fragt, wie es aussieht, wenn er es verschweigt.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. November 2017 um 16:31:41 Uhr:

Ich weiß nicht, was Du immer mit Deinen Lügen hast? Paranoia?

Wenn der Versicherer fragt, ob jemals eine KFZ-Versicherung bestand, antworte ich wahrheitsgemäß:

Ja, ca. 37 Stück, ein SFR aus einem dieser Verträge soll nicht angerechnet werden. That's it....

Das geht doch vollkommen vorbei. Wenn Du eine KFZ-Versicherung hast(hattest), musst Du die angeben.

Wie willst Du eingestuft werden?

Als Zweitwagen, dann wird für den Erstwagen angefragt. Ist dieser aktiv ok, ist dieser nicht aktiv wird der SFR von dem Vertrag genommen und angerechnet, egal ob Du willst oder nicht.

Willst Du nach Führerschein eingestuft werden, so geht das nur, wenn Du noch nie eine KFZ-Versicherung hattest. Du müsstest also "Lügen", wenn Du Deine alte Vorversicherung verschweigen willst. Und zusätzlich greift I.9.4 der Versicherer darf suchen, ob er nicht einen SFR findet.

Wie Du siehst beißt sich Deine Aussage.

Zitat:

@situ schrieb am 24. November 2017 um 16:17:53 Uhr:

Darum geht es: "Versichererwechsel anlässlich eines Fahrzeugwechsels"

"Sie möchten ein neu erworbenes Fahrzeug an Stelle Ihres bisherigen Fahrzeugs versichern. Es besteht eine Vorversicherung auf Ihren Namen bei einer anderen Gesellschaft für Ihr bisheriges Fahrzeug, aus der ein erreichter Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet werden soll. Ihr bisheriges Fahrzeug wird abgemeldet oder verkauft."

Und diese Frage soll mit einer Lüge beantwortet werden. Oder auch nicht, weil er ja gar nichts anrechen will. Diese Option bieten die Versicherer aber gar nicht an. Denn "Erstmalig ein Fahrzeug versichern oder ein weiteres Fahrzeug versichern " wäre gelogen.

Wieso lügt der TE? So wie ich den Beitrag des TE lese, hat er derzeit kein Auto angemeldet und versichert. Also hat er derzeit auch keine Vorversicherung, da sein Fahrzeug bereits abgemeldet ist.

Es wird nicht gefragt, ob irgendwann mal eine Versicherung bestand. Es wird gefragt, ob es derzeit ein versichertes Auto gibt, aus der ein erreichter SFR angerechnet werden soll. Gibt es beim TE aber nicht.

am 24. November 2017 um 17:19

so stehts in den Bedingungen und so wird´s gemacht

(2) Auskünfte, die wir von der Gemeinschaftseinrichtung der

Versicherer einholen

Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be-

rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi-

cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in

die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die

GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Glockengießerwall 1,

20095 Hamburg.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 24. November 2017 um 18:07:03 Uhr:

Wieso lügt der TE? So wie ich den Beitrag des TE lese, hat er derzeit kein Auto angemeldet und versichert. Also hat er derzeit auch keine Vorversicherung, da sein Fahrzeug bereits abgemeldet ist.

Es wird nicht gefragt, ob irgendwann mal eine Versicherung bestand. Es wird gefragt, ob es derzeit ein versichertes Auto gibt, aus der ein erreichter SFR angerechnet werden soll. Gibt es beim TE aber nicht.

Die Antragsfrage ist eindeutig. Bei Angaben zum anrechenbaren Schadenfreiheitsrabatt wird gefragt:

es bestand noch nie eine KFZ-Versicherung? oder

Vorversicherung für den Versicherungsnehmer vorhanden?

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 24. November 2017 um 18:19:32 Uhr:

so stehts in den Bedingungen und so wird´s gemacht

(2) Auskünfte, die wir von der Gemeinschaftseinrichtung der

Versicherer einholen

Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be-

rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi-

cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in

die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die

GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Glockengießerwall 1,

20095 Hamburg.

Das ist ja Alles richtig, hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun.

Wenn ein VN sein verunfalltes Fahrzeug repariert, den Vertrag z. B. zum Ablauf kündigt und beim neuen Versicherer die Vorversicherung nicht angibt, läuft oben beschriebenes Procedere ab und lässt den Schwindel auffliegen. Denn hier gibt es tatsächlich eine Vorversicherung und selbstverständlich muss die Schadenbelastung für dieses Risiko übernommen werden.

Hat aber Alles nichts mit einem neuen (anderen) Fahrzeug zu tun. Dies ist ein neues (anderes) Risiko und begründet immer einen neuen Vertrag. Und der ist immer unbelastet.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 24. November 2017 um 19:02:53 Uhr:

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 24. November 2017 um 18:07:03 Uhr:

Wieso lügt der TE? So wie ich den Beitrag des TE lese, hat er derzeit kein Auto angemeldet und versichert. Also hat er derzeit auch keine Vorversicherung, da sein Fahrzeug bereits abgemeldet ist.

Es wird nicht gefragt, ob irgendwann mal eine Versicherung bestand. Es wird gefragt, ob es derzeit ein versichertes Auto gibt, aus der ein erreichter SFR angerechnet werden soll. Gibt es beim TE aber nicht.

Die Antragsfrage ist eindeutig. Bei Angaben zum anrechenbaren Schadenfreiheitsrabatt wird gefragt:

es bestand noch nie eine KFZ-Versicherung? oder

Vorversicherung für den Versicherungsnehmer vorhanden?

Und der TE hat derzeit keine Versicherung, also gibt es auch keine Vorversicherung, derzeit. Ich bin noch nie gefragt worden, ob ich irgendwann mal ein Auto versichert hatte. Die Frage lautet stets, ob derzeit eine Vorversicherung besteht. Im Falle des TE trifft das aber nun mal nicht zu.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 24. November 2017 um 19:03:59 Uhr:

Zitat:

@stoppelfreund schrieb am 24. November 2017 um 18:19:32 Uhr:

so stehts in den Bedingungen und so wird´s gemacht

(2) Auskünfte, die wir von der Gemeinschaftseinrichtung der

Versicherer einholen

Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir be-

rechtigt, bei der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der Versi-

cherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vorversicherer in

die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war. Dies ist derzeit die

GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Glockengießerwall 1,

20095 Hamburg.

Das ist ja Alles richtig, hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun.

Wenn ein VN sein verunfalltes Fahrzeug repariert, den Vertrag z. B. zum Ablauf kündigt und beim neuen Versicherer die Vorversicherung nicht angibt, läuft oben beschriebenes Procedere ab und lässt den Schwindel auffliegen. Denn hier gibt es tatsächlich eine Vorversicherung und selbstverständlich muss die Schadenbelastung für dieses Risiko übernommen werden.

Hat aber Alles nichts mit einem neuen (anderen) Fahrzeug zu tun. Dies ist ein neues (anderes) Risiko und begründet immer einen neuen Vertrag. Und der ist immer unbelastet.

Was kapierst Du nicht? Neues Risiko! Ja!

Wie willst Du es einstufen? Du kannst jetzt angeben es bestand noch nie eine KFZ-Versicherung (egal für welches FZG auf Deinen Namen).

Wenn Du dies angibst wird beim GDV (Bonus-/Malus-Datei) angefragt.

Wird ein Vertrag in SF "0", oder einer Schadenklasse "S" oder "M" gefunden, wird dies angerechnet und der Versicherer sagt, "Oh Du hast falsche Angaben in Deinem Vertrag gemacht". Das ist dann egal ob der Vertrag storniert ist (da wird der SFR direkt genommen) oder aktiv ist (da gibt es eben keine bessere Einstufung als SF "0").

Darfst mir glauben, ich bin in KFZ seit 30 Jahren tätig und habe das sogar Studiert. ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 24. November 2017 um 19:25:45 Uhr:

Darfst mir glauben, ich bin in KFZ seit 30 Jahren tätig und habe das sogar Studiert. ;)

Dann lass Dir Deine Studiengebühren wiedergeben. Aber auch wenn Dein Studium kostenlos war, es war definitiv umsonst. :D

Immer wieder erstaunlich, wie viele Versicherungsmitarbeiter glauben, sie stünden über dem Gesetz und den Vertragsbedingungen. Sie sind offensichtlich der Meinung, sie könnten machen was sie wollen, Hauptsache es dient dem Profit. :mad:

am 24. November 2017 um 22:44

In der Praxis ist es nun mal so, dass der Versicherer beim GDV anfragt, ob für den Versicherer eine Vorversicherung bestand. Dabei spielt das zuletzt versicherte Fahrzeug keine Rolle, es muss nicht das selbe sein, sondern es kommt nur auf die Person an. Die Frage lautet ja auch "besteht eine Vorversicherung" und nicht "bestand für dieses Fahrzeug eine Vorversicherung" Dabei spielt auch der unmittelbare zeitliche Zusammenhang keine Rolle.

Zitat:

@situ schrieb am 24. November 2017 um 16:17:53 Uhr:

Darum geht es: "Versichererwechsel anlässlich eines Fahrzeugwechsels"

"Sie möchten ein neu erworbenes Fahrzeug an Stelle Ihres bisherigen Fahrzeugs versichern. Es besteht eine Vorversicherung auf Ihren Namen bei einer anderen Gesellschaft für Ihr bisheriges Fahrzeug, aus der ein erreichter Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet werden soll. Ihr bisheriges Fahrzeug wird abgemeldet oder verkauft."

Und diese Frage soll mit einer Lüge beantwortet werden. Oder auch nicht, weil er ja gar nichts anrechen will. Diese Option bieten die Versicherer aber gar nicht an. Denn "Erstmalig ein Fahrzeug versichern oder ein weiteres Fahrzeug versichern " wäre gelogen.

Könnte man aber auch so interpretieren: "Nein Danke, ein SFR soll nicht angerechnet werden."

Hab nur eine Vermutung aber keine Ahnung (aber damit bin ja mit mind. einem der Kontrahenten nicht allein);)

am 25. November 2017 um 7:38

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. November 2017 um 08:21:48 Uhr:

Könnte man aber auch so interpretieren: "Nein Danke, ein SFR soll nicht angerechnet werden."

Die mir bekannten Online-Anbieter bieten diese Option nicht an, wie das ja im Zitat auch steht. Logo.

Wenn man ein neues (oder gebrauchtes) Auto zum ersten mal auf sich zulassen will, kann man die Vorversicherung erwähnen, muss es aber nicht!

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob und wie oft man vorher Unfälle mit anderen Autos gebaut hat.

Ich habe damit sehr viele Erfahrungen und das ist Fakt!

Wer hier auf sein Bauchgefühl hört und was anderes behauptet, schreibt einfach nur quatsch.

Wer an der Aussage zweifelt, soll einfach mal bei seinen örtlichen Versicherer anrufen und nachfragen.

Habe ich eine Vorversicherung?

Sie können hier "ja" angeben, wenn Sie aktuell einen Pkw auf Ihren Namen versichert haben und diesen durch ein neues Fahrzeug ersetzen wollen. Sie können dann die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihrer jetzigen Versicherung übernehmen. Die Übernahme ist auch möglich, wenn der alte Vertrag aktuell stillgelegt ist (maximal 7 Jahre).

Quelle Check 24 Online Versicherungsvergleich (Klick auf das ?neben "Vorversicherung / Schadenfreiheitsrabatt vorhanden")

Hab mal das markiert, was mMn gegen eine Verpflichtung zur Angabe spricht.

Vielleicht sollte man aber jetzt noch den Unterschied zwischen "Können" und "Müssen" diskutieren.;)

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