Anstatt in SF steigen besser wechseln ohne Vorversicherung
Nehmen wir mal an, jemand baut einen Unfall, klärt alles auf und gibt an Behörden und Versicherung alles weiter. Danach verkauft er den Wagen, weil die Reparatur sich nicht lohnt. Die Haftpflicht wird ordnungsgemäß gekündigt.
Wenn er das neue Auto dieses Jahr wieder bei der alten Versicherung laufen lässt, wird er zum Jahreswechsel in der SF fallen und seine Haftpflichtbeiträge sind höher als aktuell (logisch).
Wenn er jedoch dieses Jahr eine andere Versicherung aufnimmt und beim Abschluss die Vorversicherung nicht erwähnt, wird er zum Jahreswechsel in den SF steigen.
Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sijalica schrieb am 23. November 2017 um 21:18:06 Uhr:
Die Versicherung zu wechseln und ohne mitnahme von SF "bei 0 anzufangen" wäre in der Summe günstiger aber geht das so einfach? Fragt die neue Versicherung bei alle Anderen nach, ob man da schon vorher war?
Ja, natürlich geht das so einfach.
Ein neues Fahrzeug ist ein neues Risiko. Für dieses gibt es keine Vorversicherung.
Man kann den SFR eines anderen Vertrags auf dieses neue Risiko übertragen.
Dies macht natürlich keinen Sinn, wenn dieser Vertrag in eine Schadenklasse eingestuft ist.
Was nicht funktioniert, ist mit dem selben Fahrzeug durch Versicherungswechsel die Schadenklasseneinstufung zu umgehen. Hier besteht dann tatsächlich eine Vorversicherung, die berücksichtigt werden muss. Durch Abgleich mit der Schadenklassendatei würde ein solches Vorgehen auffallen.
39 Antworten
Zitat:
@munition76 schrieb am 25. November 2017 um 09:01:03 Uhr:
Ich habe damit sehr viele Erfahrungen und das ist Fakt!
"Fakt" behaupten ja viele gern in Foren, ohne es auch nur im Ansatz zu belegen.
Check24: Vom Versicherer regulierte Schäden in den letzten 3 Jahren. Optionen ja/nein.
"Warum fragen wir das? Versicherer interessieren sich für Schäden in den vergangenen drei Jahren, um das künftige Schadeneintrittsrisiko besser einschätzen zu können."
Die Angaben sind nur für den Vergleich der angebotenen Versicherungen gedacht. Ein Vertrag selbst kommt mit dem ausgewählten Versicherer und zu dessen Bedingungen zu Stande.
Regulierte Schäden in den letzten 3 Jahren wird nur gefragt, wenn man eine Vorversicherung angibt und von dessen SF Klasse profitieren will.
Diese Angabe ist und bleibt freiwillig!
Mal angenommen ich habe zur Zeit SF30 und besitze kein Auto.
Ich kaufe mir gerade ein Winterauto für 500€ und will es anmelden.
Ebenso will ich noch in 2 Monate eine neue S Klasse kaufen.
Warum sollte ich beim 500€ Winterauto meine SF30 angeben -müssen- und für die neue S Klasse, welche VK versichert werden soll, mit SF0 anfangen?
Das ist absoluter Unfug und ebenso sehr schwachsinnig.
Schonmal was von SFR tausch gehört?
Man muss die vorversicherung angeben , auch wenn man ein anderes Auto kauft ..
Zitat:
Vorversicherer ist die Versicherungsgesellschaft, bei der Sie selbst zuletzt eine Kfz Versicherung hatten. Also nicht die Gesellschaft, bei Ihr jetzt erworbener Gebrauchtwagen vorher versichert war. Die Angabe des Vorversicherers ist, sofern einer vorhanden war, eine Pflichtangabe. Vom Vorversicherer werden vorhandene Schadenfreiheitsrabatte an den neuen Versicherer abgegeben. So ist sichergestellt, das für jeden Vertrag auch immer nur ein Schadenfreiheitsrabatt bestehen kann. Hat man sich seinen Schadenfreiheitsrabatt durch Unfälle "versaut", so muß man den Vorversicherer trotzdem angeben. Achtung! Verschweigen nützt nichts und falsche Angaben bringen höchstens Ärger. Es gibt eine Malusdatei in der Kfz Versicherung vom HUK Verband.
©Autoversicherungsprofis
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. November 2017 um 13:58:12 Uhr:
Schonmal was von SFR tausch gehört?Man muss die vorversicherung angeben , auch wenn man ein anderes Auto kauft ..
Was hat das denn jetzt mit SFR Tausch zu tun?
Man muss nicht die Vorversicherung angeben. Man kann und darf es.
Ich Frage mich manchmal warum manche User ihre Vermutungen und Meinungen hier so hinschreiben, als wäre es Gesetz. Unglaublich.
Ähnliche Themen
Es ist vorgeschrieben die vorversicherung anzugeben 😉 wozu hat man sonst die sfr einstufung ?
Man hat einen vertrag wenn der belastet ist mitn unfall muss das der neuen versicherung mitgeteilt werden. Siehe obiges zitat.
Wenn jeder n unfall baut und dann der neuen versicherung nicht das mitteilt und dann weniger zahlen muss als mot unfall werden die doch pleite gehen , und ist nicht sinn des systemes.
Es wird doch sogar von der versicherung nachgeforscht wenn keine vorversicherung angegeben wurde ..
Zitat:
I.8.3 Ist Ihr Vertrag bei Beendigung nach der maßgeblichen Tabelle zum Schadenfreiheitsrabatt-
System in Anhang 1 in die SF-Klasse M, 0 oder S eingestuft oder wäre er bei Fortbestehen
dort einzustufen, sind wir berechtigt, dies der zuständigen Gemeinschaftseinrichtung der
Versicherer mitzuteilen. Dies ist derzeit die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Glocken-
gießerwall 1, 20095 Hamburg. Ihre SF-Klasse wird dort für andere Versicherer nach I.8.4
abrufbar sein.
I.8.4 Geben Sie in Ihrem Antrag keine Vorversicherung an, sind wir berechtigt, bei der zuständi-
gen Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer nachzufragen, ob Ihr Vertrag bei einem Vor-
versicherer in die SF-Klassen M, 0 oder S einzustufen war.
Zitat:
@munition76 schrieb am 26. November 2017 um 14:04:36 Uhr:
Ich Frage mich manchmal warum manche User ihre Vermutungen und Meinungen hier so hinschreiben, als wäre es Gesetz. Unglaublich.
Weil leider viele Menschen unter völligem Realitätsverlust leiden, wenn es um Versicherungen geht.
Diesen wird dann Alles zugestanden, vom rechtswidrigen Handeln bis zum Vertragsbruch.
Dies meist aus der komplett naiven Vorstellung heraus, die eigenen Prämien würden steigen, wenn Andere eine Leistung bekommen.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. November 2017 um 14:16:56 Uhr:
Es ist vorgeschrieben die vorversicherung anzugeben 😉 wozu hat man sonst die sfr einstufung ?Man hat einen vertrag wenn der belastet ist mitn unfall muss das der neuen versicherung mitgeteilt werden. Siehe obiges zitat.
Wenn jeder n unfall baut und dann der neuen versicherung nicht das mitteilt und dann weniger zahlen muss als mot unfall werden die doch pleite gehen , und ist nicht sinn des systemes.
Du hast einen Denkfehler.
Ich versuche es mal anders:
Wenn du ein Auto anmelden willst und die SF Klasse, die du hast, ausnutzen willst, musst du die Voversicherung, SF Klasse und regulierte Unfälle der letzten 3 Jahre angeben. Das ist korrekt.
Wenn du aber deine SF Klasse nicht ausnutzen willst, weshalb auch immer (z.B. für ein anderes Auto aufbewahren willst) ist das legitim und legal.
In dem Fall wirst du nicht von einer günstigen SF Klasse profitieren und musst deswegen auch nichts angeben. Dann wirst du für dieses Auto neu eingestuft und fängst von null an.
In manchen Fällen hat man finanzielle Vorteile, wenn man von null anfängt.
Z.B. wenn man die höhere SF Klasse für ein Auto bereithält, den man in naher Zukunft kaufen wird, welcher in der Versicherung deutlichst teurer ist.
Oder aber wenn man sowieso eine niedrige SF Klasse hat und vor kurzem einen Unfall hatte, macht es Sinn, wieder von neu anzufangen, da der neue Vertrag günstiger sein wird, als die alte SF Klasse mit Unfall zu nutzen.
Nochmal: Das ist legal und legitim.
Vorversicherung muss angegeben werden das ist so ..
Zitat:
I.6.1.5 Verschweigen einer Vorversicherung
Verschweigen Sie in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung das Bestehen einer Vorversicherung und muss der
Versicherungsvertrag nach Auskunft des Vorversicherers in die Klasse O bzw. in die Schadenklassen S oder M eingestuft werden,
so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß K.4.4 auf den richtigen Versicherungsbeitrag für das erste Versicherungsjahr zu
erheben. Entsprechendes gilt bei unrichtigen Angaben in den Fällen von I.2.2 und I.6.1.1 bis I.6.1.3.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. November 2017 um 14:32:42 Uhr:
Vorversicherung muss angegeben werden das ist so ..
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. November 2017 um 14:32:42 Uhr:
Zitat:
I.6.1.5 Verschweigen einer Vorversicherung
Verschweigen Sie in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung das Bestehen einer Vorversicherung und muss der
Versicherungsvertrag nach Auskunft des Vorversicherers in die Klasse O bzw. in die Schadenklassen S oder M eingestuft werden,
so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß K.4.4 auf den richtigen Versicherungsbeitrag für das erste Versicherungsjahr zu
erheben. Entsprechendes gilt bei unrichtigen Angaben in den Fällen von I.2.2 und I.6.1.1 bis I.6.1.3.
Also muss ich den Vorvertrag oberhalb von Klasse 0 nicht angeben.