Anspruchsdauer Miet-/Ersatzwagen?

Üblicher Weise zahlt die gegnerische Versicherung einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung bei Totalschaden.

Hintergrund: Nach einem Totalschaden ist die Schuldfrage geklärt und die generische Versicherung ist in der Leistungspflicht. Das Gutachten bescheinigt eine Wiederbeschaffungsdauer von ca. 10Tagen. Während dieser Zeit nutze ich einen Mietwagen, aber die Versicherung zahlt nicht innerhalb der Wiederbeschaffungsdauer und es ist von mir überhaupt nicht einzusehen, den "Neuen" quasi vorzufinanzieren.

Hat es jemand schon einmal durchdrücken können, dass die Versicherung den Ersatzwagen solange zahlen muss, bis diese Ihre Leistung auch freigeben plus eventuell noch die Wiederbeschaffungsdauer? Wenn ich ´ne arme Sau wäre oder sonst das Geld nicht flüssig haben möchte, kann ich mich doch erst wenn die Scheine von der Versicherung bei mir eintreffen auf die Jagt nach einem adäquaten Ersatz begeben oder widerspricht dies allgemeinem Verständnis/Rechtsprechung?!

Vielleicht hat ja einer ein Urteil zu einem vergleichbaren Fall ... - Wäre ja allgemein interessant, da die Versicherer zuweilen Zahlungen gern hinauszögern.

Beste Antwort im Thema

Sollte Talker55 sich nicht besser umbenennen? Vielleicht in Märchenonkel, passend zu seiner Märchenstunde?

OLG Düsseldorf (Urt. v. 22.01.2007 - I-1 U 151/06):
"Eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, kann ohnehin nur unter besonderen Umständen angenommen werden (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290 , 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107). Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290 , 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161 , 1162 sowie BGH BB 1965, 926 , 927). Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren. Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen. Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290 , 291 und weiteren Nachweisen). Es ist das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert."

Reicht das als Quelle oder soll ich es übersetzen?

So nebenbei: Das AG Hamburg hat bereits eine Entscheidung getroffen, wonach der Geschädigte selbst bei ausreichenden eigenen Mitteln nicht zur Vorfinanzierung verpflichtet ist. Da war das Urteil aber auch auf Grund des niedrigen Streitwertes nicht berufungsfähig. Andere Gerichte könnten also durchaus anders entscheiden.

Und wenn der Geschädigte einen Kredit in Anspruch nehmen kann, sind die Kreditzinsen meist billiger als ein Mietwagen und von der Versicherung zu erstatten.

Im Normalfall würde ich daher immer die Vorfinanzierung, notfalls über Kreditaufnahme, bevorzugen (unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf), mir den Ersatzwagen kaufen und der Versicherung die Kreditzinsen zahlen lassen. Wenn Du das nicht kannst, musst Du aber die Versicherung sofort von diesen Problemen in Kenntnis setzen.

Gruß
Peter

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Ach, bei Motortalk?

Ja dann.... 😁

Das ist natürlich eine sinnvolle rechtliche Grundlage.... 😁

Ich hab jetzt gerade bei den Gebrüdern Grimm gesucht 😁

Pass auf, eigentlich ist das Spiel ganz einfach:

Ich hab mich hier mit dem TE unterhalten. Wenn du das auch möchtest, dann tu das, aber geh mir nicht auf den Sack damit, meine Aussagen immer wieder zu attackieren. Ich habe weder Interesse an deinen Weisheiten noch an deinen persönlichen Angriffen (auch wenn du sie im Nachhinein editierst).

Also mach du deinen Stiefel hier und ich mach meinen. Dann bekommt der arme Steini auch mal Ruhe.

Das war von meiner Seite dann auch der letzte Wortwechsel mit dir in diesem Forum.

Entweder hältst du es in Zukunft auch so, oder ich werde jede Attacke deinerseits per Alarm melden bis wir hier beide rausfliegen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Warum solle man im Gutachten eine Wiederbeschaffungszeit festlegen, wenn diese keinen interessiert?

Ich als Geschädigter könnte ja auch die Auszahlung verzögern. Wäre sogar clever, da ich dann kostenlos mit dem Mietwagen rum fahre und nicht meinen eigenen Wagen verschleißen müsste.

Die Wiederbeschaffungsdauer ist schon von Interesse, nur halt im Zusammenhang mit der Regulierungsdauer. Wenn ich z.B. als Hartzer oder Selbstständiger keinen Kredit bekomme, um mir mal schnell einen 4Jahre alten 7er zu kaufen, wäre ich darauf angewiesen, dass die Versicherung erst reguliert - Zug um Zug. Und während der Regulierungsdauer schon so intensiv zu suchen, dass im Zweifel ein Haufen kostbarer Zeit für nichts drauf geht, ist doch unzumutbar. Man hat quasi etwas gefunden und ist sich einig und wenn das Geld nach einem Monat eintrudelt, ist die Karre schon weg - Alles für die Katz?! Soll die versicherung doch schnell zahlen, damit sie weniger zahlen muss - So mein Verständnis. Voraussetzung ist natürlich, dass ich keine Pflichtverletzung begehe und die Versicherung somit verzögerungsfrei regulieren könnte.

Und sorry, dass ich mit so einem Thema aufwarte, aber dies interessiert mich brennend, auch wenn´s jetzt nicht aktuell ist - Mich bricht bzw. brach es in der Vergangenheit halt an, dass die Versicherung auch bei klarer Sachlage die Auszahlung mutmaßlich ungehörig verzögert und hier würde ich diesen Spezialisten gern mal den Finger zeigen ....

Ich attakiere dich doch gar nicht.

Ich korrigiere nur den unqualivizierten Mist, den du hier von dir gibst.

Schließlich ist es möglich, dass deine Tipps dem TE Geld kosten.

Ich hab dir ja sogar noch die Chance gegeben, das von dir Geschriebene zu beweisen.
Wenn dann als Quellenangabe "steht bei Motortalk" kommt, dann ist das halt ein wenig dürftig und gleichzeitig der Beweis für deine fachliche Inkompetenz.

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Zitat:

Original geschrieben von kann+weiss nix


Und sorry, dass ich mit so einem Thema aufwarte, aber dies interessiert mich brennend, auch wenn´s jetzt nicht aktuell ist - Mich bricht bzw. brach es in der Vergangenheit halt an, dass die Versicherung auch bei klarer Sachlage die Auszahlung mutmaßlich ungehörig verzögert und hier würde ich diesen Spezialisten gern mal den Finger zeigen ....

Du müsstes erst mal beweisen, dass die ihre Auszahlung absichtlich verzögert haben.

Allein das ist in der Regel schon nicht machbar.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55



Zitat:

Du müsstes erst mal beweisen, dass die ihre Auszahlung absichtlich verzögert haben.

Allein das ist in der Regel schon nicht machbar.

Und genau das ist der Punkt - Je schneller die regulieren, um so weniger müssen die dann auch ....

Und ganz wichtig: Keine Gewalt - Zerfetzt euch doch hier nicht!

Sollte Talker55 sich nicht besser umbenennen? Vielleicht in Märchenonkel, passend zu seiner Märchenstunde?

OLG Düsseldorf (Urt. v. 22.01.2007 - I-1 U 151/06):
"Eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, kann ohnehin nur unter besonderen Umständen angenommen werden (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, Az.: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290 , 291 und weiteren Nachweisen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung im Urteil vom 3. Februar 1997, Az.: 1 U 68/96 - OLGR Düsseldorf 1997, 107). Die Rechtsprechung bejaht eine solche Pflicht nur ausnahmsweise (BGH NJW 1989, 290 , 291 mit Hinweis auf BGH VersR 1963, 1161 , 1162 sowie BGH BB 1965, 926 , 927). Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren. Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen. Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (Senat mit Hinweis auf BGH NJW 1989, 290 , 291 und weiteren Nachweisen). Es ist das Risiko des Schädigers, wenn er auf einen Geschädigten trifft, der finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel vorzustrecken und sich hierdurch der Zeitraum des Nutzungsausfalls und der Umfang der damit einhergehenden Schäden vergrößert."

Reicht das als Quelle oder soll ich es übersetzen?

So nebenbei: Das AG Hamburg hat bereits eine Entscheidung getroffen, wonach der Geschädigte selbst bei ausreichenden eigenen Mitteln nicht zur Vorfinanzierung verpflichtet ist. Da war das Urteil aber auch auf Grund des niedrigen Streitwertes nicht berufungsfähig. Andere Gerichte könnten also durchaus anders entscheiden.

Und wenn der Geschädigte einen Kredit in Anspruch nehmen kann, sind die Kreditzinsen meist billiger als ein Mietwagen und von der Versicherung zu erstatten.

Im Normalfall würde ich daher immer die Vorfinanzierung, notfalls über Kreditaufnahme, bevorzugen (unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf), mir den Ersatzwagen kaufen und der Versicherung die Kreditzinsen zahlen lassen. Wenn Du das nicht kannst, musst Du aber die Versicherung sofort von diesen Problemen in Kenntnis setzen.

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von kann+weiss nix


...dass die Versicherung auch bei klarer Sachlage die Auszahlung mutmaßlich ungehörig verzögert...

Klare Sachlage ist immer so eine Sache. Was am Unfallort noch glasklar schien, kann nachdem der Unfallgegner Stellung genommen hat, schon wieder ganz anders aussehen.

Und wenn dieser seine Aussage auch noch rauszögert, kann auch die Versicherung nichts machen.

Anders rum wäre es ja auch in deinem Interesse wenn deine Haftpflicht dich als Schädiger vor ungerechtfertigten Forderungen schützt.

Gibt halt immer zwei Seiten.

Danke Peter.

Ich wusste doch, dass mein Gedächtnis mich nicht im Stich gelassen hat.

Das war hier nämlich schon einmal Thema.

Bei meinem letzten Unfall wollte die Versicherung auch nicht zahlen, sondern "bestand" auf Nachbesichtigung durch ihren eigenen Gutachter. Sehr hilfreich war da eine vor dem Landgericht erhobene Zahlungsklage. Sofort nach deren Zustellung kam der Anruf, dass die Zahlung soeben vorgenommen wurde und ich möchte doch bitte die Klage zurück nehmen. Die Kosten des Klageverfahrens wurden auch von der Versicherung getragen.

Wenn Du also das Gefühl hast, die Versicherung verzögert bei klarer Rechtslage die Zahlung (eine gewisse Zeit musst Du ihnen aber einräumen, gibt es auch Urteile drüber) solltest Du eine Zahlungsklage erheben.

Dafür gibt´s ein "Danke" Peter! Mit so etwas kann ich quasi arbeiten, sollte wieder einmal der Fall der Fälle eintreten.

Dass dies schon einmal hier Thema war, ist mir trotz Suche leider entgangen - Sorry.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Warum solle man im Gutachten eine Wiederbeschaffungszeit festlegen, wenn diese keinen interessiert?

Ich als Geschädigter könnte ja auch die Auszahlung verzögern. Wäre sogar clever, da ich dann kostenlos mit dem Mietwagen rum fahre und nicht meinen eigenen Wagen verschleißen müsste.

Nö, das wäre nicht clever, sondern ausgesprochen dämlich 😁. Schon mal was von der Schadensminderungspflicht gehört (Quelle ist hier das BGB, den § suchen kannst Du aber selbst)?

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Danke Peter.

Ich wusste doch, dass mein Gedächtnis mich nicht im Stich gelassen hat.

Das war hier nämlich schon einmal Thema.

Wieso bedankst du dich bei Peter.

Das ist die Quelle die ich ihn gefragt habe.

Auf deine Behauptung trifft dieses Urteil ja gar nicht zu. 😁

Zitat:

Original geschrieben von PeterBH


Sollte Talker55 sich nicht besser umbenennen? Vielleicht in Märchenonkel, passend zu seiner Märchenstunde?

Gruß
Peter

Jetzt tu ihm mal nicht Unrecht.

Wenigstens hat er bei seiner Namenswahl "Talker" = "Schwätzer" einmal ins Schwarze getroffen.

MfG

Probiers mal damit. 🙄

http://dict.leo.org/

Ist das persönlicher Frust, VersVor weil du hier im Forum immer eine auf den Deckel bekommst, von den anderen Usern? Oder warum wirds jetzt persönlich? 😁

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