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Anspruch auf Nachbesserung?

VW Golf

Hallo,

vorletzte Woche Freitag war ich auf dem Weg nach Frankfurt und auf halben Weg (ca. 45 Km von meinem zuhause entfernt) fing der Motor meines GTI's an der Ampel heftigst an zu stottern. Der ADAC vermutete die Steuerkette, da ich nur die Basis Mitgliedschaft hatte (hab jetzt die Plus), wurde ich zur nächsten VW Werkstatt gefahren.

Montags telefonierte ich mit dem Autohaus und er sagte mir, dass es nicht die Steuerkette sei, sondern die Ventile diese Probleme verursacht haben, irgendwie sowas, kann es nich mehr genau wiedergeben. Nun, es wurden die Einlasskanäle gereinigt, ein Ventil und Magnet ausgetauscht und andere Dinge getan (hauptsächlich gereinigt und ein- und ausgebaut), am Ende hatte ich eine Rechnung von 1100€, seine Aussage war "Das Auto läuft wieder zu 100%".

Nun, diese Woche Mittwoch war ich wieder mit dem Auto unterwegs und tatsächlich tratt dieses Problem wieder auf, zum Glück war ich nicht weit weg von zuhause.

Auf der Homepage der ADAC steht, dass ich ein recht auf Nachbesserung habe, da es ja das gleiche Problem ist. Mein Ansprechpartner hat sich da eher davor gedrückt und sagte, sie müssten erstmal schauen was genau das Problem sei, vielleicht doch die Steuerkette (dabei versicherte er mir, dass die Steuerkette nicht davon betroffen gewesen ist) und dann müsste man zusammen nach einer Lösung schauen, das bedeutet, es muss wieder alles auseinander gebaut werden, wie beim letzten mal auch und es entstehen Riesen kosten.

Er fragte mich auch, ob ich noch die Mobilitätsgarantie hätte, aber die habe ich nicht mehr, da ich meine Inspektion in einer anderen Werkstatt durchführen lasse. Ich wusste erst gar nicht auf was er hinaus möchte, weil er dazu nichts mehr sagte und nachdem ich gegoogelt habe, war mir klar warum er dies fragte, die Transport und Abschleppkosten könnten mir dadurch in Rechnung gestellt werden (und stellt euch mal vor, was da für kosten entstehen, wenn die 45 km hin- und zurückfahren), aber auch hier schreibt der ADAC, dass ich in diesem fach nicht für die Transport- und Fahrtkosten aufkomme.

Ich habe mir kurzerhand eine Rechtsschutzversicherung beim ADAC abgeschlossen und ist sogar ab morgen verfügbar und werde mich da nochmals genau informieren, aber ich wollte hier nochmal vorab nachfragen wie ihr das seht.

Habe ich ein Recht auf Nachbesserung, wofür ich nicht zahlen muss (auch bei Transport- und Fahrtkosten) oder ist dem nicht so? Ich habe das Gefühl, dass der Ansprechpartner eher versucht dies zu umgehen, muss ich ganz ehrlich sagen.

Gruß

ps: Falls ich her im falschen Unterforum bin, bitte verschieben, danke.

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6 Antworten

Nun, eine Rechtsberatung kann und darf hier Niemand geben.

Mein Rechtsgefühl ist aber bei Dir. Die Werkstatt hatte den

"Schaden" diagnostiziert und entsprechend behoben.

Als bei der ersten Fahrt danach, wahrscheinlich derselbe Fehler

wieder auftrat, war wohl die Reparatur nicht in Ordnung. Also

müßte kostenlos für Dich Nachgebessert werden.

Ausnahme, es wäre diesmal ein neuer Fehler.............

Da Du nun total beim ADAC versichert bist, wird Dir Dieser

schon helfen, wenn möglich. Viel Glück......

Rechtlich gesehen bist du in der Bringschuld, also musst du das Auto hinschaffen.

Allerdings kannst du die Kosten dafür bei der Werkstatt einfordern.

Frage ist nur, ob das die Werkstatt mitmacht, ohne Anwalt und Klage, da das bei vielen Kunden unbekannt ist.

Und ob man das überhaupt als Sachmangel sehen kann, da du denen ja freie Hand gelassen hast und sie das, was sie repariert haben, wahrscheinlich richtig gemacht haben, nur eben nicht den eigentlichen Fehler behoben.

Kommt halt drauf an, was genau beauftragt wurde und ob das schriftlich festgehalten wurde.

Wenn du nen Auftrag unterschrieben hast mit "Reinigung Ventile", dann wirst du schwer was machen können, weil genau das haben sie ja dann gemacht.

Dann werde ich mich morgen mal mit dem ADAC in Verbindung setzen und mich genau informieren. Ich mein, ich bezahle 1100€ und es tritt einfach exakt das selbe Problem wieder auf, das kann ja nicht wirklich sein. Die machen sich jetzt wieder auf die suche, bauen alles mögliche aus und stellen es mir in Rechnung und ich muss wieder ein Haufen Geld bezahlen mit der wiederholten Zusicherung "das Auto läuft zu 100% wieder"

Ich bezweifele das Du deine frisch abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für ursächlich zurückliegende Angelegenheiten nutzen kannst.

Dein Motor hat im Ansaugrohr Klappen die verstellt werden können um die Gemischbildung zu beeinflussen. Diese Klappen sind bei Verkokungen auch betroffen, man kann probieren die sauber zu machen, oft hat die Mechanik aber durch die Verkokungen schon Schaden genommen oder ist einfach Laufleistungsbdingt ausgeleiert.

Da Du schreibst es wurden die Ansaugbereiche und Ventile von Verkokungen gereinigt und ein Magnetventil ausgewechselt macht das auf mich den Eindruck das an der Klappenverstellung gebastelt wurde, also man schon gesehen hat das es hier irgendein Problem gibt - aber diese Baugruppe versucht hat instand zu setzen anstatt auszutauschen.

Das ist aus der Ferne natürlich eine etwas gewagte These - ich würde aber hier versuchen anzusetzen, in der Weise als das die Werkstatt diese Baugruppe im Rahmen der Nachbesserung auswechselt - Du aber nur das Ersatzteil bezahlen musst.

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 13. September 2020 um 17:50:04 Uhr:

Ich bezweifele das Du deine frisch abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für ursächlich zurückliegende Angelegenheiten nutzen kannst.

Dein Motor hat im Ansaugrohr Klappen die verstellt werden können um die Gemischbildung zu beeinflussen. Diese Klappen sind bei Verkokungen auch betroffen, man kann probieren die sauber zu machen, oft hat die Mechanik aber durch die Verkokungen schon Schaden genommen oder ist einfach Laufleistungsbdingt ausgeleiert.

Da Du schreibst es wurden die Ansaugbereiche und Ventile von Verkokungen gereinigt und ein Magnetventil ausgewechselt macht das auf mich den Eindruck das an der Klappenverstellung gebastelt wurde, also man schon gesehen hat das es hier irgendein Problem gibt - aber diese Baugruppe versucht hat instand zu setzen anstatt auszutauschen.

Das ist aus der Ferne natürlich eine etwas gewagte These - ich würde aber hier versuchen anzusetzen, in der Weise als das die Werkstatt diese Baugruppe im Rahmen der Nachbesserung auswechselt - Du aber nur das Ersatzteil bezahlen musst.

Ich liste mal auf was sie alles gemacht haben:

GFS/Geführte Funktion

GFS/Geführte Funktion

Batterie laden

Einlasskanäle gereinigt

Saugrohr aus und einbauen

Steuerzeit geprüft

Zündkerze aus und eingebaut

Kompressor der Zylinder geprüft

Rad aus und eingebaut

Radhausschale vorn aus und eingebaut

Motor endoskopiert

GFS/Geführte Funktion

Nockenwellerversteller aus und eingebaut

Reinigungsgranulat

Ventil

Magnet

Naja also Anspruch auf Nachbesserung hast du, wenn eine der Leistungen nicht so erbracht wurde wie abgerechnet. z.B. wenn die Einlasskanäle nicht richtig gereinigt wurden obwohl jetzt abgerechnet. Die Werkstatt repariert das wovon sie annehmen, dass es defekt ist wenn du ihnen freie Hand lässt. Wenn die Werkstatt der Meinung ist, dass die Lichmaschine defekt ist, diese austauscht, es aber garnicht die Lichtmaschine war und das Problem weiterhin besteht -> dein Problem. Du gibt ihnen den Reparaturauftrag (oder eben den Blanko-Auftrag). Du musst darauf vertrauen, dass die das richtige tun. Solange die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich was falsch machen ist das deine Sache.

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