Anschlussgarantie für Jahr 5 empfehlenswert?

Audi

Habe ich nun ein Angebot vorliegen. Kostet mich nochmal 550 Euro + 1 weiteres Jahr Händlerbindung wegen Scheckheft usw... .

Allerdings ist ne ganze Ecke ausgeschlossen.

Wer hat diese Garantie, bzw. rät zum Abschluss oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Dann lest mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...he-anschlussgarantie-ein-t2456409.html
Auszug aus dem Bericht:
Neuwagenkäufer von Audi können jetzt eine Anschlussgarantie abschließen.
Die Anschlussgarantie kann nicht nachträglich erworben werden,
sondern nur zusammen mit dem Neuwagen wie eine Sonderausstattung.

Alles Andere ist mit Abschlägen, bzw. Ausnahmen verbunden.
Siehe hier:
Dies muss allerdings direkt bei der Neuwagen-Bestellung mitgeordert werden,
da nachträglich nichts mehr zu machen ist - dazu gibt es bereits mehrere definitive Aussagen von Bestellern!!
Daneben gibt es bereits seit zig Jahren die CarLife Plus Garantieversicherung!
Diese kann der Erstbesitzer binnen der ersten beiden Jahre für das 3+4 Jahr abschließen.
Wer nicht Erstbesitzer ist kann von Anfang an nur immer 1 Jahr abschließen.
Danach gilt die Verlängerung generell immer nur für 1 Jahr (zum gleichen Preis wie vorher Jahr 3+4!).
In dieser Garantieversicherung sind im Gegensatz zur Werksgarantieverlängerung nicht alle Teile enthalten und obendrein muss man ab 100.000 km Zuzahlungen leisten, da nicht mehr 100% der Kosten übernommen werden!

Gruß Cokefreak

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Dann lest mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...he-anschlussgarantie-ein-t2456409.html
Auszug aus dem Bericht:
Neuwagenkäufer von Audi können jetzt eine Anschlussgarantie abschließen.
Die Anschlussgarantie kann nicht nachträglich erworben werden,
sondern nur zusammen mit dem Neuwagen wie eine Sonderausstattung.

Alles Andere ist mit Abschlägen, bzw. Ausnahmen verbunden.
Siehe hier:
Dies muss allerdings direkt bei der Neuwagen-Bestellung mitgeordert werden,
da nachträglich nichts mehr zu machen ist - dazu gibt es bereits mehrere definitive Aussagen von Bestellern!!
Daneben gibt es bereits seit zig Jahren die CarLife Plus Garantieversicherung!
Diese kann der Erstbesitzer binnen der ersten beiden Jahre für das 3+4 Jahr abschließen.
Wer nicht Erstbesitzer ist kann von Anfang an nur immer 1 Jahr abschließen.
Danach gilt die Verlängerung generell immer nur für 1 Jahr (zum gleichen Preis wie vorher Jahr 3+4!).
In dieser Garantieversicherung sind im Gegensatz zur Werksgarantieverlängerung nicht alle Teile enthalten und obendrein muss man ab 100.000 km Zuzahlungen leisten, da nicht mehr 100% der Kosten übernommen werden!

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Marco1969


Aber bei unserem VW Polo ging es ja auch. Diese haben wir auch nachträglich abgeschlossen und die verlängert sich jedes Jahr aufs neue, wir mussten einfach bis 6 Monate vor Ende der Werksgarantie diese abschließen. dies läuft so weiter, bis wir dies mal stoppen....

wieso sollte es dann bei Audi nicht gehen?

Dir ist aber aufgefallen, dass der Polo keine 4 Ringe vorne hat oder?

Was ist denn das für ein Argument, dass es beim Polo auch ging?

kann ich hier keine pdf hochladen?

Hm irgendwie ist das alles recht komisch... Meiner ist nämlich auch 4 Jahre alt, im Oktober läuft die Gebrauchtwagengarantie ab. Ich bin der dritte Besitzer des S5, mein Vorbesitzer meinte ich könnte problemlos verlängern. Laut meinem 🙂 gehts nicht...

Was stimmt nun? Oder liegts daran, dass es ein S ist?

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Zitat:

Original geschrieben von Cue-85


Hm irgendwie ist das alles recht komisch... Meiner ist nämlich auch 4 Jahre alt, im Oktober läuft die Gebrauchtwagengarantie ab. Ich bin der dritte Besitzer des S5, mein Vorbesitzer meinte ich könnte problemlos verlängern. Laut meinem 🙂 gehts nicht...

Was stimmt nun? Oder liegts daran, dass es ein S ist?

Gebrauchtwagengarantie klingt wie eine Leistung des Autohauses, die kannst du nicht verlaengern.

Die Anschlussgarantie "CarLife Plus" kann nach belieben verlaengert werden, ich glaube sie verlaengert sich sogar automatisch.

ich habe heute den Vertrag für die Verlängerung der Werksgarantie abgeschlossen! 🙂

Das ganze nennt sich "VVD Top Garantie PLUS" und in Klammer darunter steht (Herstellergarantieverlängerung).
Da mein Auto noch Restgarantie hat, ist die Laufzeit vom Vertrag auf 43 Monate abgeschlossen worden. Da die Zahlungen monatlich per Abbucher vom Konto erfolgen, hat sich dadurch die monatliche Zahlung auf 36,65 Euro verringert (je früher man abschließt um so geringer die Raten). Man kann jederzeit kündigen (sei es durch Verkauf oder Totalschaden etc.). Die max. Kilometerleistung ist auf 120.000 km begrenzt (was ich sicher in 5 Jahren nicht erreichen werde).

es gibt eine VVD-Top Garantie und eine VVD-Top Garantie PLUS
(deswegen wahrscheinlich auch die Verwirrung im Forum - ist aber keine Schande, die Freundlichen bei uns kennen sich auch noch nicht so richtig aus)

Im Detail sieht es so aus (von meinem Vertrag abgetippt)

1.) VVD-Top Garantie: (hab ich nicht!)

Eingeschlossen ist:

Motor: (Block, Kopf, Kopfdichtung, Schwingungsdämpfer, Ölpumpe, Aufhängungslager, Lambdasonden, Wasserpumpe (hehe), Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen (ich hab 12 Stück 😁), Turbolader, LMM

Abgasanlage, Kühlung, Tank: Auspuffkrümmer, Kat, Tank, Kühler, Heizungskühler, Rußfilter, Zusatzwasserpumpe.

Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile inkl. Wandler, Steuergerät, Kardan, Viscokupplung, Kupplungsgeberzylinder.

Achsen: Lenkung, Servopumpe, Ausgleichsbehälter, Achsfedern, Luftfederung, Niveauregulierung, Gelenkwellen

Bremsanlage: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremssattel, ABS-Einheit, EDS, Bremskraftregler, Vakuumpumpe.

Aufbau: Scheinwerfer (!!), Fensterheber, Türgriffe, Schlösser, Wischerrahmen, Airbag, Sicherheitsgurte.

Elektrische Anlage: Wischermotor, Fensterhebermotor, ESP, Schalter, Steuergeräte, Sensoren, Gebläsemotor, Lüftermotor für Kühler, Kombiinstrument, Zentralverriegung, Standheizung, Zuheizer, Klimaanlage, Zündanlage, Navigationssystem, Radio.

nicht versichert sind:

Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmeringe, Schläuche und Rohrleitungen, Wellendichtringe, Zündkerzen und Glühkerzen.

Betriebs- und Hilfsstoffe - wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonst. Schmiermittel, ausser ihr Einsatz ist im Falle eines garntiepflichtigen Schadens erforderlich.

Verschleißteile.

Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind

alles was nicht in Abs. 1 angeführt ist.

Leistungsumfang (Materialkostenübernahme)

bis 50.000km = 100%
von 50.001 bis 60.000km = 90%
von 60.001-70.000km = 80%
70.001-80.000km = 70%
80.001-90.000 = 60%
90.001-100.000 = 50%

über 100.000km = 40%

über 150.000 km max. 2500 Euro Übernahme durch VVD

2.) VVD-Top Garantie PLUS (hab ich seit heute!)

Die Garantieversicherung entspricht umfänglich der vom Hersteller gewährten Neuwagengarantie.
max. Garantieleistung bis 120.000 km = 100% Übernahme Kosten.

meine persönliche Anmerkung: Die knapp 37 Euro im Monat ist mir die Sache auf jeden Fall wert. Es braucht nur eine Kleinigkeit kaputtgehen und die Summe habe ich schon wieder herinnen. Was die VVD-Top Garantie (also Punkt 1) kostet kann ich leider nicht sagen, ich wollte die verlängerte Werksgarantie und Basta 😁

Ich hoffe damit alle Unklarheiten beseitigt zu haben - und Danke an meine Mutter die mir das Kleingedruckte zwecks tippen angesagt hat 😁

LG Geri 🙂

schade nur, das es sowas in der Form in Deutschland scheinbar nicht gibt....

phuh.. gut das ich 4 Jahre Garantie beim Neuwagenkauf abgeschlossen habe 🙂 Werksgarantie ist auf jedenfall eine andere Hausnummer..

ich finde es Schade das der VVD sowas scheinbar in Österreich anbietet, aber nicht in Deutschland....

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Dann lest mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...he-anschlussgarantie-ein-t2456409.html
Auszug aus dem Bericht:
Neuwagenkäufer von Audi können jetzt eine Anschlussgarantie abschließen.
Die Anschlussgarantie kann nicht nachträglich erworben werden,
sondern nur zusammen mit dem Neuwagen wie eine Sonderausstattung.

Habe diese Anschlussgarantie abgeschlossen, die die Garantie um insgesamt 3 Jahre verlängert und man somit 5 Jahre Garantie hat. Bei einem Getriebe- oder Elektronikschaden macht sich diese Anschlussgarantie schnell bezahlt.

Hallo,
habe das ganze jetz gerade gelesn, so richtig schlauer bi ich aber nicht geworden. Bin gerade dabei, oder besser gesagt habe ich einen Jahreswagen gekauft und er hat eine Anschlußgarantie für drei jahe dabei, laut Verkaüfer läuft die Garantie bis der Wagen 5 jahre alt wird, stimmt es?
Gruß
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von nomed_01


Hallo,
habe das ganze jetz gerade gelesn, so richtig schlauer bi ich aber nicht geworden. Bin gerade dabei, oder besser gesagt habe ich einen Jahreswagen gekauft und er hat eine Anschlußgarantie für drei jahe dabei, laut Verkaüfer läuft die Garantie bis der Wagen 5 jahre alt wird, stimmt es?
Gruß
Andreas

Richtig, die Audi-Anschlussgarantie die beim Neuwagenkauf mitbestellt werden kann läuft nach Ende der 2 jährigen Garantie.

Eine Anschlussgarantie mit 2 Jahren / 40.000 km z.B. läuft bis der Wagen 4 Jahre alt ist oder bis er 40.000 km auf der Uhr hat.

Na ganz toll ich dachte die Garantieverlängerung ist die gleiche wie die die man mitbestellt.
Deshalb dachte ich mri naja bestelle ich nicht mit kann ich ja im Nachhinein abschließen.
SUPER!

Lohnt es sich überhaupt diese Car-Life-Plus Verlängerung abzuschließen?
Was ist hier ausgeschlossen im Vergleich zu der original mitbestellbaren Garantie? Gibt es hierzu eine gute Übersicht?
Ich fahre locker 30000 im Jahr oder mehr....

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Dann lest mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...he-anschlussgarantie-ein-t2456409.html
Auszug aus dem Bericht:
Neuwagenkäufer von Audi können jetzt eine Anschlussgarantie abschließen.
Die Anschlussgarantie kann nicht nachträglich erworben werden,
sondern nur zusammen mit dem Neuwagen wie eine Sonderausstattung.

Alles Andere ist mit Abschlägen, bzw. Ausnahmen verbunden.
Siehe hier:
Dies muss allerdings direkt bei der Neuwagen-Bestellung mitgeordert werden,
da nachträglich nichts mehr zu machen ist - dazu gibt es bereits mehrere definitive Aussagen von Bestellern!!
Daneben gibt es bereits seit zig Jahren die CarLife Plus Garantieversicherung!
Diese kann der Erstbesitzer binnen der ersten beiden Jahre für das 3+4 Jahr abschließen.
Wer nicht Erstbesitzer ist kann von Anfang an nur immer 1 Jahr abschließen.
Danach gilt die Verlängerung generell immer nur für 1 Jahr (zum gleichen Preis wie vorher Jahr 3+4!).
In dieser Garantieversicherung sind im Gegensatz zur Werksgarantieverlängerung nicht alle Teile enthalten und obendrein muss man ab 100.000 km Zuzahlungen leisten, da nicht mehr 100% der Kosten übernommen werden!

Gruß Cokefreak

Ich muss mich hier gleich nochmal einschalten denn so wie oben geschrieben scheint das nicht mehr zu stimmen siehe diesen Beitrag:

http://www.motor-talk.de/.../...ahr-5-empfehlenswert-t3451470.html?...

ZITAT daraus:
"bartman4ever bartman4ever

8T Coupe

Habe mir den Vertrag als PDF schicken lassen. Hier ein Auszug:

Zitat:

Erstmaliger Abschluss

Der erstmalige Abschluss der Neuwagen-Anschlussgarantie ist nur bis zu einem Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges möglich. Maßgeblich ist das Alter Ihres Fahrzeuges bei Vertragsbeginn. Beantragen Sie den Abschluss der Versicherung nicht zeitgleich mit dem Kauf oder der Übergabe des Fahrzeugs, ist die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle nachzuweisen.

Vertragsdauer/Verlängerung

Die Garantie gilt für die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Sie beginnt frühestens mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit Erstauslieferung Ihres Neufahrzeuges für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten Gewährleistung und endet regulär erstmals mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (36, 48 oder 60 Monate nach der Erstauslieferung des Fahrzeuges). Die Garantieversicherung

verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern sie

nicht spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen gekündigt wird. Die Vertragsverlängerung basiert auf dem zum Zeitpunkt der Verlängerung für das Risiko gültigen Tarif.

Interessant ist, dass sich die Laufzeit um 1 Jahr verlängert, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird. Zum Thema Ersatzwagen steht nichts im Vertrag. Er gilt laut meinem Händler auch für Schäden wie Klappern usw. Das ist ja bisher nicht so gewesen."

bis 100tkm ist die Garantieversicherung fast gleichwertig, danach sinken die Leistungen deutlich, ich glaube Komfortprobleme (Geraeusche etc.) sind auch vor 100tkm kein Bestandteil, Ersatzwagen sind auch nicht inklusive

Eine gute Uebersicht erhaeltst du von der Versicherung 😉 Wir kennen ja deinen Vertrag nicht

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