Anscheinend Fußgänger gestreift

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, dass öfters vorkommen sollte. Dennoch habe ich keine passende Antwort gefunden.
Gestern Abend bin ich auf einem Feldweg Auto gefahren, als mit Wanderer entgegen kamen. Natürlich bremste ich ab, sodass ich noch etwa 10-20 km/h fuhr, tendenziell im unteren Bereich, da ich wirklich vorwärts "kroch".
Abstand hatte ich etwa 50cm zu den Passanten gehabt. Als ich vorbei war, habe ich natürlich wieder beschleunigt und hörte auf einmal ein Fluchen. Ich dachte mir nichts dabei und fuhr weiter. Zwei Minuten später entschied ich mich doch zurück zu fahren und fragte ob etwas passiert sei.
Nun, anscheinend habe ich einen Fußgänger mit dem Außenspiegel gestreift. Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht sein konnte, da ich einen großen Abstand (mehr ging nicht) hatte und langsam gefahren bin.
Ich entschuldigte mich und er sagte auch, dass er mich nicht anzeigen würde. Er schien mir leicht reizbar zu sein, weshalb ich dem nicht traute und sofort zur Polizei gefahren bin und meine Daten hinterlassen habe, um mich abzusichern.
Nun die Frage: Für den Fall, dass er mich anzeigt: Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Es kann ja sein, dass seine Begleitung gegen mich aussagt und eben die Situation anders schildern könnte. Ich saß alleine im Auto.
Steht deswegen in meiner polizeilichen Akte deswegen ein negativer Vermerk? (Zwecks Arbeit, ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Ich bin 19 Jahre alt und habe meinen Schein seit 2.5 Jahren).

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Lg, Julian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@klamann15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:14:02 Uhr:


Wenn du Pech hast bekommst du Post von der Polizei.
(Ich hoffe das doch sehr) 😁

Wenn du dich nur noch am Leid Anderer erfreuen kannst, sei es dir gegönnt.

Arme Welt.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2016 um 15:13:33 Uhr:


Erkennst Du den Zusammenhang mit dem verlinkten provokanten posting hier?

http://www.motor-talk.de/.../...ussgaenger-gestreift-t5760276.html?...

Nein.

Wenn die Fußgänger sich in gleicher Richtung fortbewegen ist nunmal kein Überholvergang im Schritttempo möglich 😕

Viel wichtiger noch als die Geschwindigkeit ist meiner Meinung nach ohnehin der Abstand zum schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Dann hatte ich Dich ein wenig missverstanden. Er meinte wohl die Differenzgeschwindigkeit.

Wenn der TE wirklich bei der Polizei war (diiiiieser Teil stimmt hoffentlich), dann sehe ich erstmal überhaupt kein Problem. Wenn der Typ irgendwas wegen Fahrerflucht angeben möchte, ist es doch reichlich unwahrscheinlich, dass der "Täter" zur Polizei gefahren wäre.

Auf einem Feldweg sollte man sowieso maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn man Fussgänger überholt. Hier geht es eher darum, dass man den Fussgängern kein unsicheres Gefühl gibt. 10 oder 20km/h wären rein technisch gesehen schon ok, aber ohne 1,5t Stahl um sich herum hat man eben ein ganz anderes Gefühl. Und diese Rücksichtnahme sollte man als Fahrer dann schon walten lassen.

Also lieber TE, wegen dem aktuellen Fall würde ich mir keine Sorgen machen. Sofern wirklich so passiert, hast Du im Nachgang alles Menschenmögliche getan. Für die Zukunft: Bitte nicht nur ans eigene Empfinden denken, auch an das der Anderen. 🙂

Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:08:29 Uhr:


... Feldweg Auto gefahren, als mit Wanderer entgegen kamen. Natürlich bremste ich ab, sodass ich noch etwa 10-20 km/h fuhr, ...
Lg, Julian

Für die Zukunft:
Stehenbleiben und die Fußgänger passieren lassen.

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