Anscheinend Fußgänger gestreift

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, dass öfters vorkommen sollte. Dennoch habe ich keine passende Antwort gefunden.
Gestern Abend bin ich auf einem Feldweg Auto gefahren, als mit Wanderer entgegen kamen. Natürlich bremste ich ab, sodass ich noch etwa 10-20 km/h fuhr, tendenziell im unteren Bereich, da ich wirklich vorwärts "kroch".
Abstand hatte ich etwa 50cm zu den Passanten gehabt. Als ich vorbei war, habe ich natürlich wieder beschleunigt und hörte auf einmal ein Fluchen. Ich dachte mir nichts dabei und fuhr weiter. Zwei Minuten später entschied ich mich doch zurück zu fahren und fragte ob etwas passiert sei.
Nun, anscheinend habe ich einen Fußgänger mit dem Außenspiegel gestreift. Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht sein konnte, da ich einen großen Abstand (mehr ging nicht) hatte und langsam gefahren bin.
Ich entschuldigte mich und er sagte auch, dass er mich nicht anzeigen würde. Er schien mir leicht reizbar zu sein, weshalb ich dem nicht traute und sofort zur Polizei gefahren bin und meine Daten hinterlassen habe, um mich abzusichern.
Nun die Frage: Für den Fall, dass er mich anzeigt: Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Es kann ja sein, dass seine Begleitung gegen mich aussagt und eben die Situation anders schildern könnte. Ich saß alleine im Auto.
Steht deswegen in meiner polizeilichen Akte deswegen ein negativer Vermerk? (Zwecks Arbeit, ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Ich bin 19 Jahre alt und habe meinen Schein seit 2.5 Jahren).

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Lg, Julian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@klamann15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:14:02 Uhr:


Wenn du Pech hast bekommst du Post von der Polizei.
(Ich hoffe das doch sehr) 😁

Wenn du dich nur noch am Leid Anderer erfreuen kannst, sei es dir gegönnt.

Arme Welt.

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Zitat:

@klamann15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:14:02 Uhr:


Feldweg?
Dort haben normale Autos nichts zu suchen, die sind in der Regel nur für Forstfahrzeuge oder Bauern.

In Niedersachsen beispielsweise sind Feldwege NICHT grundsätzlich für den Normalverkehr verboten und völlig legal zu befahren.

Interessant. Hier wird diskutiert ob der "angefahrene" sich noch behandeln lassen und Anzeige erstatten lassen kann.
Mich persönlich würde eher das hier beunruhigen:

Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:08:29 Uhr:


ich habe ein Problem, dass öfters vorkommen sollte.

Wie bitte, es soll öfters vorkommen das ein Fussgänger angefahren wird und man daher hier nach Hilfe sucht. Ich hoffe doch nicht und das dies nur falsch Formuliert war

Was die Geschwindigkeit beim vorbeifahren angeht wurde ja schon gesagt. 10-20km/h sind hier defintiv zu viel bei dem wenigen Abstand und wenn man dann schön den Blick schweifen lässt und auch auf die Gefahr achtet, sollte man den Fussgänger auch sehen - sollte man ihn denn wirklich angefahren haben

Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:15:38 Uhr:


Ein gepflasteter Feldweg, auf dem ich fahren darf.
Vielen Dank für deine Antwort.

Es gibt auch unbefestige, gepflasterte und asphaltierte Feldwege.
Entscheidend ist was für eine Beschilderung vorhanden ist.
In der Regel sind sie wie oben beschrieben nur bedingt befahrbar.
Vielleicht solltest du uns sagen welche Beschilderung dein Feldweg hat. 😁

@Julian15: bitte lasse dich hier in diesem Trollforum nicht verunsichern.
Da gibt es wirklich nur Wenige die dir hier richtig und ehrlich zur Seite stehen!
Das nur mal so vorab.

Du hast die wichtigsten Schritte eingeleitet und hast dich gegenüber dem Fußgänger im Nachhinein richtig verhalten.
Da dir keine Fahrerflucht vorgeworfen werden kann, dürfte es zu keinem Eintrag in dein Führungszeugnis kommen.

Und ja, es gibt solche Typen die auf Schmerzensgeld etc. aus sind. Ganz ausgestanden ist die Sache noch nicht.

Jetzt gilt es abwarten ob noch was kommt und dann die Lehre aus dem Vorfall ziehen.

Ich wünsche dir alles Gute!

Gruß

Reinhard

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Mach dich nicht verrückt. Das er eine Anzeige macht ist doch recht spekulativ. Wenn er eine Verletzung hätte, hätte er dich vor Ort zur Schnecke gemacht. Und das er sich jetzt selbst verletzt und dich dafür verantwortlich macht ist doch Dummfug. Im Prinzip hast du alles richtig gemacht. Lass dich nicht von den anwesenden Oberlehrer verunsichern.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 23. Juli 2016 um 15:42:48 Uhr:


Interessant. Hier wird diskutiert ob der "angefahrene" sich noch behandeln lassen und Anzeige erstatten lassen kann.
Mich persönlich würde eher das hier beunruhigen:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 23. Juli 2016 um 15:42:48 Uhr:



Zitat:

@Julian15 schrieb am 23. Juli 2016 um 13:08:29 Uhr:


ich habe ein Problem, dass öfters vorkommen sollte.

Wie bitte, es soll öfters vorkommen das ein Fussgänger angefahren wird und man daher hier nach Hilfe sucht. Ich hoffe doch nicht und das dies nur falsch Formuliert war

Was die Geschwindigkeit beim vorbeifahren angeht wurde ja schon gesagt. 10-20km/h sind hier defintiv zu viel bei dem wenigen Abstand und wenn man dann schön den Blick schweifen lässt und auch auf die Gefahr achtet, sollte man den Fussgänger auch sehen - sollte man ihn denn wirklich angefahren haben

Genau, du selbst fährst immer im Schritttempo vorbei.

Ganz ehrlich. 98% der Autofahrer fahren schneller als 10-20km/h

1% sind Rentner

Und das andere % sind Leute die die Leute an denen sie vorbei fahren kennen und zum Quatschen anhalten.

Falls das anders ist leben da wo ich wohne wahrscheinlich ausschließlich Rüpel! 😁

Vor allem wenn die Wanderer von vorne kamen, den TE gesehen haben und ja augenscheinlich Platz gemacht hatten.

@ Leon596

Ich passiere mit Schrittgeschwindigkeit. Aber ich bin nun mal 20 Jahre älter wie Du...also ein Rentner. 😉

@ julian15

Locker bleiben! Theoretisch kann natürlich noch was kommen, aber Du hast Dich zumindest halbwegs korrekt verhalten und die Situation sogar der Polizei gemeldet. Viel mehr geht nicht.

Und zukünftig fährst Du halt langsamer an Spaziergängern vorbei oder haltest halt kurz an.

Gruß
Frank

Zitat:

@hansaplast18 schrieb am 24. Juli 2016 um 08:27:12 Uhr:


@ Leon596

Ich passiere mit Schrittgeschwindigkeit. Aber ich bin nun mal 20 Jahre älter wie Du...also ein Rentner. 😉

Also überholst du in Fahrtrichtung laufende Passanten nur wenn sie für dich stehen bleiben 😕

Wurden deine Windeln heute noch nicht gewechselt?

Bevor ich anfange, sollte ich vorrausschicken, dass - sollte jemand mit diesem Sachverhalt bei uns auf dem Revier erscheinen, ich Ihn (respektive sie) nach Belehrung mit ein paar warmen Worten wieder heimschicken würde. Mir fehlt es hier schlicht an der Verletzung, und eine versuchte fahrlässige Körperverletzung gibt es nicht.

Zur Strafrechtlichen Einordnung mal: eine Person vorsätzlich mit einem KfZ anfahren erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, Nötigung und gef. Eingriff in den Straßenverkehr (§§224 Abs I Nr 2 iVm 240, 315b StGB). Die Betonung liegt auf vorsätzlich. und dazu gibt es auch Urteile (beispielsweise A hält eine Parklücke für C frei, B sieht diese und fordert den A auf, sich zu entfernen, damit er in die Lücke fahren kann. A verneint dieses, worauf B beginnt, langsam in die Lücke zu fahren und den A schlußendlich anfährt, da dieser stehen bleibt).

Soviel dazu, es würde natürlich anders aussehen, wenn bspweise der Spiegel durch die Berührung eingeklappt wäre o.ä.. Das lese ich hier aber nicht raus. Also mach dir nicht zu viele Gedanken, sollte es so gewesen sein, wie du sagtest/schriebst, dann bin ich mir sehr sicher, dass da nix mehr nach kommt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2016 um 10:23:55 Uhr:


Wurden deine Windeln heute noch nicht gewechselt?

Oha, da hast du mich jetzt aber wirklich hart getroffen 🙂

Auf meine sachliche Frage erwarte ich - wenn schon - eine sachliche Antwort. 😎

edit: hier hatte sich wohl ein MT-Server verschluckt und einen Dopplelpost ausgehustet 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2016 um 13:29:07 Uhr:


Auf meine sachliche Frage erwarte ich - wenn schon - eine sachliche Antwort. 😎

Deine Frage dient der reinen Provokation und hat mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts gemein.

Erkennst Du den Zusammenhang mit dem verlinkten provokanten posting hier?

http://www.motor-talk.de/.../...ussgaenger-gestreift-t5760276.html?...

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