Anonymverfügung aus Ö
Hallo liebe Motor-Talker,
wir haben eine Anonymverfügung für eine Geschwindigkeitsübertretung in Österreich bekommen.
Leider war diese Übertretung an einem Tag vor einer Messe, wo mehrere Leute evtl. die Täter sein könnten.
D.h. wir wissen tatsächlich nicht wer gefahren ist (sind wir ja auch nicht dazu verpflichtet in BRD).
Deshalb weigern sich natürlich alle potentielle Täter den Betrag zu bezahlen.
Der KFZ-Halter ist eine GmbH, d.h. ich kann als GmbH die Strafe nicht so einfach zahlen, das
läst, meines Wissens nach, die deutsche Finanzbehörde nicht zu.
Anderseits möchte ich mich auch nicht einfach drumrum schummeln, weil ja wohl die Gefahr besteht,
dass der nächste Mitarbeiter in Ö abkassiert wird, wenn er mit dem KFZ nach Ö muss.
So, was nun? Wer hat Vorschläge wie ich hier rauskomme?
Danke.
ciao
mr_drlove
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und wie wird es dann bei fünf Nutzen des Fzg. auf einer Dienstreise von sagen wir mal 1.000 km gemacht? Schreibt wer überprüft, dass sich jeder neue Fahrer nach einer Ablösung ins fahrtenbuch einträgt?
Das ist das Problem der Fahrzeugnutzer. Beim AG eines Bekannten müssen die Fahrtenbücher penibelst geführt werden, auch bei Fahrerwechsel unterwegs. Nach anfänglichen Problemen hagelte es ein paar Duzend Abmahnungen und schon klappte die Buchführung perfekt. 😁:
Denkwürdigerweise ging auch die Zahl der eintrudelnden Strafzettel schlagartig zurück...
Bevor über diese Firma und den harten Methoden geschimpft wird, Sie hatten es jahrelang im Guten probiert und Das hat nicht geklappt.
22 Antworten
Betrag vom Privatkonto weg überweisen, dann ist die GmbH aus dem Spiel, die Spendenbrigade zufrieden und Deine MA laufen nicht Gefahr in Österreich angehalten zu werden.
EDIT: der HTC war schneller...😉
Ups ... nur weil ich den Ausdruck nicht kannte, wollte ich erst die Echtheit des Schreibens anzweifeln. Nun habe ich frau guugle befragt und ... siehe da ... kann das ziemlich heftige Strafen nach sich ziehen das Schreiben einfach zu ignorieren. Laut den Informationen bleibt derjenige der die Strafe zahlt bis zur Zahlung anonym. Da in Össiland die Halterhaftung güldet und wenn man beruflich (oder im Urlaub) nach Össiland fährt, könnte das Konsequenzen haben, die höher als die Strafe ist.
In der Info (Siehe LINK ) heißt es auch, dass eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bis zu 220 Öhre kosten kann. Da würde ich mir dann doch überlegen welche Massnahmen zu ergreifen wären. Ein Fahrtenbuch würde da z.B. eventuell helfen, wenn es immer das gleiche Fahrzeug ist, natürlich.
Einfach zahlen wäre der einfachste Weg. Ansonsten wirklich den Aufwand betreiben lassen den Fahrer zu ermitteln? Na, dann Mahlzeit. 🙁
Meine Vorschreiber haben ja bereits eine Möglichkeit aufgezeigt.
Wie hoch ist die Strafe, wieviele Fahrer kommen in Frage?
Habt ihr keine Kaffeekasse in der Firma, in die der Chef manchmal 10 € für die Brotzeit reinlegt?
Die paar € wird man doch halbwegs vernünftig aufteilen können...
Letztlich würde ich aber meinen, dass es am sinnvollsten ist den oder die Gesellschafter direkt privat zu belangen. Heißt zwar GmbH, aber wer direkt vom Unternehmensgewinn profitiert, der muss eben auch für solche Dinge geradestehen.
Bist du Fuhrparkleiter, der das ganze jetzt an die Geschäftsführung oder die Gesellschafter weitergeben muss oder selbst Gesellschafter? Das Thema muss doch innerhalb der Firma zu regeln sein. Einfach miteinander reden...
Sollte es genau daran scheitern, mit den Leuten nicht zu reden sein, dann einfach den Weg des geringsten Übels gehen.
Wer das am Ende zahlt, ist den Österreichern doch egal. 🙂
Ähnliche Themen
Warum sollte eine GmbH die Strafe nicht zahlen dürfen? Ich kann mir lediglich vorstellen, dass das FA dann Schwierigkeiten macht, wenn der Betrag abgesetzt werden soll?
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Warum sollte eine GmbH die Strafe nicht zahlen dürfen? Ich kann mir lediglich vorstellen, dass das FA dann Schwierigkeiten macht, wenn der Betrag abgesetzt werden soll?
Das sehe ich auch so. Wenn es ein Firmenwagen ist, dann würd ich die Strafe zahlen um vor weiteren Schwierigkeiten (wie oben geschrieben) vorzubeugen und alle in Frage kommenden Mitarbeiter antanzen lassen. Irgendwie würd ich denjenigen schon finden. Wenn nicht: zukünftig bekommen die Mitarbeiter einen Schlüssel nur zusammen mit einem Fahrtenbuch ausgehändigt. Punkt.
Ich verstehe das eh nicht warum die Menschen so ein Bedürfnis haben sich immer rausreden zu wollen. Wer Sch*** baut, der soll dazu stehen und gut ist. Das ist doch kein Miteinander wenn man sich gegenseitig etwas in die Taschen lügt. Wem soll man dann noch vertrauen? So kann man nicht zusammen arbeiten.
Alle waren zusammen im Auto und froh frueher da zu sein 😉 Also einfach durch alle Teilen. Stellen sie sich quer, dann einfach das Bild anfordern und den richtigen zur Kasse bitten.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Stellen sie sich quer, dann einfach das Bild anfordern und den richtigen zur Kasse bitten.
Das Problem dürfte sein, dass in Österreich gerne von hinten geblitzt wird. Das ist dort auch kein Problem, da da die Halterhaftung greift. Da diese in Deutschland rechtlich anders ist, hier muss der Fahrer ermittelt werden, kann das Bußgeld hier eigentlich auch nicht eingetrieben werden. Wenn der TE das entsprechende Firmanfahrzeug also künftig für Fahrten nach Österreich sperrt, könnte er sich das Bußgeld sparen...
Ich würde allerdings auch eher den Hut unter den in Frage kommenden Fahrern herumgehen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von elim1701
... und alle in Frage kommenden Mitarbeiter antanzen lassen. Irgendwie würd ich denjenigen schon finden. Wenn nicht: zukünftig bekommen die Mitarbeiter einen Schlüssel nur zusammen mit einem Fahrtenbuch ausgehändigt. Punkt.
Und wie wird es dann bei fünf Nutzen des Fzg. auf einer Dienstreise von sagen wir mal 1.000 km gemacht? Schreibt wer überprüft, dass sich jeder neue Fahrer nach einer Ablösung ins fahrtenbuch einträgt?
Zitat:
Ich verstehe das eh nicht warum die Menschen so ein Bedürfnis haben sich immer rausreden zu wollen. Wer Sch*** baut, der soll dazu stehen und gut ist. Das ist doch kein Miteinander wenn man sich gegenseitig etwas in die Taschen lügt. Wem soll man dann noch vertrauen? So kann man nicht zusammen arbeiten.
Das Problem könnte ja schlicht und einfach auch sein, dass man das Foto tatsächlich nicht bemerkt (z.B. von hinten geschossen bzw. mit Infrarot im Tunnel ...). Was dann? Deshalb soll dann das Betriebsklima niederliegen und kein Vertrauen mehr herrschen?
(ich z.B. kann mich jetzt nach zwei Monaten nicht mehr erinnern, ob meine Frau oder ich im Urlaub zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort das Auto gefahren ist)
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und wie wird es dann bei fünf Nutzen des Fzg. auf einer Dienstreise von sagen wir mal 1.000 km gemacht? Schreibt wer überprüft, dass sich jeder neue Fahrer nach einer Ablösung ins fahrtenbuch einträgt?Zitat:
Original geschrieben von elim1701
... und alle in Frage kommenden Mitarbeiter antanzen lassen. Irgendwie würd ich denjenigen schon finden. Wenn nicht: zukünftig bekommen die Mitarbeiter einen Schlüssel nur zusammen mit einem Fahrtenbuch ausgehändigt. Punkt.
Gruppendynamik!
Wenn die Fahrer das nicht gebacken kriegen, haften sie eben alle miteinander oder der letzte, der zum besagten Zeitpunkt in Frage kommt (wenn die von München nach Berlin fahren, in Nürnberg den Fahrer wechseln, das nicht notieren und in Hof geblitzt werden, dann haftet eben ersterer, fertig).
Wird sich schnell zeigen, ob die das wirklich so wollen oder ob man dann nicht doch plötzlich beim Fahrerwechsel aufpasst, dass Ort und Uhrzeit niedergeschrieben werden. Man kann auch als Fahrer die Schlüsselübergabe im Fahrtenbuch quittieren: "Schlüssel übergeben von Karl an Peter", beide unterschreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und wie wird es dann bei fünf Nutzen des Fzg. auf einer Dienstreise von sagen wir mal 1.000 km gemacht? Schreibt wer überprüft, dass sich jeder neue Fahrer nach einer Ablösung ins fahrtenbuch einträgt?
Das ist das Problem der Fahrzeugnutzer. Beim AG eines Bekannten müssen die Fahrtenbücher penibelst geführt werden, auch bei Fahrerwechsel unterwegs. Nach anfänglichen Problemen hagelte es ein paar Duzend Abmahnungen und schon klappte die Buchführung perfekt. 😁:
Denkwürdigerweise ging auch die Zahl der eintrudelnden Strafzettel schlagartig zurück...
Bevor über diese Firma und den harten Methoden geschimpft wird, Sie hatten es jahrelang im Guten probiert und Das hat nicht geklappt.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Das ist das Problem der Fahrzeugnutzer. Beim AG eines Bekannten müssen die Fahrtenbücher penibelst geführt werden, auch bei Fahrerwechsel unterwegs. Nach anfänglichen Problemen hagelte es ein paar Duzend Abmahnungen und schon klappte die Buchführung perfekt. 😁:
Na, wenn die Firma und die Fahrer dafür Zeit haben, besteht ja eigentlich auch kein Anlass, zu schnell zu fahren.
I.d.R. ist die Sachlage eher umgekehrt: Meist setzen die Unternehmen den Termindruck...
Im übrigen:
Ist das Führen eines Fahrtenbuches denn Arbeitsvertraglich geregelt? Würde mich jetzt wundern.. außer es handelt sich um ein Unternehmen, in dem das Fahren zu den beruflichen Haupttätigkeiten gehört... Ansonsten wäre eine solche Abmahnung nichts als Schall und Rauch, auch in einem oder mehreren Dutzend. 🙂