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Anmeldung Wallbox beim Stromversorger

Ich habe nichts passendes gefunden, deshalb neuer Thread. Falls schon vorhanden, bitte verschieben.

Ich werde demnächst bei mir zuhause eine 11kW Wallbox installieren. Diese ist laut $19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 21.März 2019 anzeigepflichtig. Das würde ich auch gerne tun, aber zumindest bei Innogy als unserem Grundversorger finde ich kein passendes Formular.

Viele werden nun auf den Elektriker verweisen. Als studierter Elektrotechniker mit ausreichend praktischer Erfahrung brauche ich diesen nicht. Ich habe unseren Neubau vor 3 Jahren auch komplett selbst elektrifiziert und damals auch schon ein mit 3x40A abgesichertes 5x6² Kabel in die Garage in einen Kleinverteiler gelegt. Die Wallbox wird direkt daneben mit eigenem Stromzähler versehen installiert werden.

Weiß jemand wo es das passende Formular gibt?

Beste Antwort im Thema

Okay, das ging jetzt schnell. Habe gestern Westnetz über das Kontaktformular angeschrieben mit der Frage wie ich eine 11kW Wallbox anzeigen könne. Zurück kam heute morgen eine email mit dem Wortlaut "Ihre Bestellung zur Leistungserhöhung".

Daraufhin habe ich bzgl. des Vorgangs dort angerufen und es hieß man müsse über den Elektriker prüfen lassen ob der Hausanschluss dafür geeignet wäre. Daraufhin habe ich geantwortet, dass eine nicht mal 3 Jahre alte 4x25² Zuleitung mit 3x63A abgesichert als Anschluss für ein Haus mit einer Wohneinheit plus Einliegerwohnung sicherlich ausreichend ist. Darauf kam als Antwort: "Oh sie kennen sich aus, Moment ich stelle sie durch". Daraufhin kurzes Gespräch mit einer anderen Person und als Resultat wieder per email (Kommt auch noch als Schreiben) "Gerne bestätigen wir Ihnen hiermit die zusätzlich bestellte Leistung für Ihren Netzanschluss in Ort/Strasse".

Mit einer derart schnellen und positiven Abwicklung dieser Sache hätte ich nicht gerechnet. 😎

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Mai 2020 um 13:11:10 Uhr:


...
Selbst der Hersteller meines PV-Speichers, der ansonsten mit genau diesem Argument seine DC-seitig installierten Speicher bewirbt, bietet bei seiner eigenen Wallbox nur AC. Ist wohl technisch nicht so ganz trivial...

Naja, der Grund ist eigentlich recht einfach:

beim AC Laden steckt das Ladegerät im Fahrzeug. beim DC Laden muss es in der Wallbox stecken.
ein AC Zugang muss nicht viel können: 3 Phasen und Nullleiter zuführen, und über die Pilotkontakte mittels festem Widerstand mitteilen, wieviel Leistung maximal bezogen werden kann.
ein DC Zugang muss ein komplexeres Protokoll beherrschen, da es vom Auto nur Vorgaben bekommt, was es maximal gerade kann, und dann selbst den Ladevorgang gestalten.

Und was macht man dann, wenn der PV mal der Dampf ausgeht? Ich kann mir ein 'Direktladen' aus einer PV-Anlage auch nur schwer vorstellen.

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 14. Mai 2020 um 15:30:47 Uhr:


Und was macht man dann, wenn der PV mal der Dampf ausgeht? Ich kann mir ein 'Direktladen' aus einer PV-Anlage auch nur schwer vorstellen.

Mit AC geht das schon, dann erfolgt einfach ein Lastwechsel auf Netz. Geladen wir dann an der PA vermutlich nur mit 6 Amper um den Umrichter nicht zu sehr zu belasten.

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 14. Mai 2020 um 18:42:55 Uhr:


Meine Sorge bezieht sich nur auf die hypothetische Möglichkeit des "Direktladens" via DC, also ohne zweimalige Umrichtung.

Die ist aber sehr hypothetische, die PA müsste dann ja konstanten eine bestimmten Strom liefern. Das wird so nichts.

Hallo,

ich habe bei meinem Netzbetreiber meine geplante 22kw Wallbox angemeldet.

Nun habe ich ein „Vertragsangebot zur Leistungserhöhung Strom“ erhalten.

Dort soll die Leistung meines Anschlusses von 30kw auf 37kw erhöht werden. Ohne jegliche technische Änderungen soll mich das knapp 450€ kosten!?

Mein Hausanschluss ist mit 3x 63A abgesichert. Laut Elektriker muss auch hier nichts geändert werden.

Wofür dann also Geld bezahlen? Reichen die 8KW als Reserve nicht aus?

Ich kann ja auch die Ladeleistung am Auto bzw. an der Wallbox begrenzen. Aber wie wird das dann kontrolliert? Ggf. überlege ich mir den Go-Charger anzuschaffen. Dieser benötigt dann ja „nur“ eine 32A CCE Dose.

Auf alle Fälle bin ich nicht bereit den Netzbetreiber für „nichts“ zu bereichern. Insbesondere mit dem Hintergrund, dass ich aktuell nicht mit 22kw lade und auch nur ein Fahrzeug.

Was würdet ihr machen?

Was sich der Versorger dabei denkt, kann ich nicht sagen, jedoch wären deine 63A x 3 Phasen x 230V schon 43kW, die Du heute haben solltest. Wieso also 30 auf 37kW.
Weiterhin lädst Du doch sicher nachts und da ist sonst kaum Last auf dem Hausanschluß.

Zur 32A CCE Dose: Das sind doch dann auch 22kW. Wieso glaubst Du, dass Du 22kW kostenfrei bekommst, wenn der Netzbetreiber für 22kW Dir etwas in Rechnung stellen möchte? Nur, weil Du bei dem einen sagst, dass es eine CEE Dose ist und beim anderen, dass es eine Ladestation ist? Das wäre ein geschickter Schachzug, aber die sind doch auch nicht blöd, oder?

Ich würde das nicht eingehen. Aus meiner Sicht völlig sinnfrei.
Der Netzbetreiber möchte zwar immer auf der sicheren Seite sein, aber da Du ja nicht 24h lädst und die Entnahme durch die Wallbox gedeckelt ist. So what!
Es wird an allerlei Stellschrauben gedreht, um die eMobilität zu behindern. Auf was kämst Du für eine Leistung bei „Fullhouse“?
Hast Du Wärmepumpe?

Hallo @chrifra

Bei 22kw bist du nicht mehr im Bereich Anmeldung, sondern Genehmigung.

Das "Angebot" für die Leistungserhöhung ist vielleicht mehr eine Forderung, denn sonst keine Genehmigung?

Zum Go-echarger:

Auch wenn du diesen an die CEE Dose hängst, musst du diesen anmelden/genehmigen lassen.

Alles andere ist Grauzone.

Ich habe meinen go-echarger als 11kw Ladelösung angemeldet (per Software auf 11kw begrenzt und das Auto kann nur mit 11kw laden).

Zitat:

Alles andere ist Grauzone.

Ich habe meinen go-echarger als 11kw Ladelösung angemeldet (per Software auf 11kw begrenzt und das Auto kann nur mit 11kw laden).

Genauso hab ich es auch vor...!

Mein Haus hat eine Gastherme, also keine weiteren Verbraucher mit hoher Last. Maximal die Küchengeräte ziehen ein bisschen mehr.

Zusätzlich habe ich noch eine PV Anlage mit 8kw p mit Teslaspeicher.

Kann ich denn verlangen, dass mir der 22kw Anschluss genehmigt wird, da ja an keiner Stelle eine Hardwareänderung vorgenommen werden muss? Mein 30kw Anschluss, welcher wie oben erwähnt technisch ein 43kw Anschluss ist reicht mir.
Laden würde ich aufgrund der PV sowieso nur mit geringen KW Zahlen. Es geht mir nur um die Möglichkeit evtl. im Winter schnell zu laden.

Wie sieht es aus, wenn ich mir die 32A CCE Dose installieren lasse und den GO E Charger mit 11kw betreibe. Muss ich den Anschluss dann noch genehmigen lassen, oder nur anzeigen?

Die Therme hat doch nur nen 230V Anschluss... Da geht keine Leistung drüber.

Ich denke wenn dir dein Elektriker die CEE installiert, wird er das dem EVU anmelden.

Ein technischer Anschluss (3x63A) wird sinnvollerweise immer höher ausgelegt als der Bedarf ist, um Erweiterungen ohne neue Verkabelung bzw. Hauptsicherungen zu ermöglichen. Das bedeutet nicht dass man auch die volle Leistung zur Nutzung zugeteilt bekommt. Kurzzeitige Überschreitungen sind nie das Problem. Dauerentnahmen für eine Wallbox sind eher das Problem und deshalb anzumelden. Der Gesetzgeber hat die 11kW Grenze als anmelde- aber nicht genehmigungspflichtig zwecks Unterstützung e-Mobilität festgelegt. Das reicht ja auch in aller Regel aus, da man über Nacht selbst die größten Batterien voll geladen bekommt. Wer trotzdem 22kW installieren möchte benötigt die Genehmigung des Netzbetreibers. Wenn technisch möglich wird die Genehmigung erteilt, aber dann nur mit Gebühr. Der Netzbetreiber muss immerhin dafür sorgen dass bei zu hohem angemeldeten Bedarf die Zuführung erweitert wird.

@chrifra

Die Vorredner haben ja schon erläutert, warum du für die "Leistungserhöhung" zahlen musst, auch wenn technisch an deinem Anschluss kein Umbau notwendig ist.

Da du ja nur 30KW Anschlussleistung zugeteilt hast, verstehe ich auch, warum der Netzbetreiber bei dir bei 22KW eine Leistungserhöhung fordert. Das Thema Anmelden bei 11kw und Genehmigung bei 22kw wurde ja schon beleuchtet.

Ich habe den go-echarger halt angemeldet und erläutert, dass er per Software auf 11kw (der eigentlich möglichen 22kw) begrenzt wird und dass das Auto nur mir 11kw laden kann.

Das hat meinem Netzbetreiber genügt.

Es gibt aber auch pingelige Netzbetreiber, deshalb kann ich dir nicht garantieren, dass das so hinhaut. Außerdem wissen wir ja nicht, welches Fahrzeug du hast (Zoe und Tesla können ja mit 22kw laden).

Um die Begrenzung auf 11kw per Hardware zu machen, könntest du eine cee dose für 11kw setzen lasse und einen Adapter für den go-echarger nutzen. Dadurch ist der go-echarger aufgrund der Erkennung des Adapters auf 11kw begrenzt.

Danke für die Antworten. Ich werde mir eine 32A CCE Dose setzen lassen und auch die Argumentation mit der Drosselung bringen. 420€ für nichts ist mir einfach zu teuer, auch wenn ich es bezahlen könnte sehe ich das nicht ein. Jetzt brauch auch keiner kommen nach dem Motto die armen Stromversorger. Die bekommen von mir schon genug Strom 🙂

Dürfte vom Argument auch logisch sein, dass ich nicht mehr brauche, da nur ein Egolf und eine PV Anlage vorhanden ist. Da macht schneller laden kein Sinn. Wollte nur „Zukunftssicher“ sein.

Wie sieht es aus, wenn ich nach einer Genehmigung nur für eine 32A CCE Dose frage? Sieht dann die Genehmigung anders aus, sodass evtl. meine 30kw ausreichen?
Hier könnte dann ja nicht von einer Dauerlast ausgegangen werden.

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