Anmeldung einer mobilen Wallbox

Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.

Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.

Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.

Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.

Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?

Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??

"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?

Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?

Vielen Dank!

166 Antworten

muss man eine „Drehstrom-Steckdose“ (die roten runden) eigentlich auch anmelden?

Zitat:

@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 18:27:59 Uhr:

Alles bekannt und keine Antwort.

Wurde beim Netzbetreiber angefragt: Ist ja wie Nutzung einer großen Kreissäge an der Steckdose. Das Argument war, dass die Ladeeinrichtung dauerhaft die Leistung nutzen kann, ein anderes Elektrogerät privat immer nur kurzfristig genutzt wird.
Also nein, aber eine Ladeneinrichtung, Sauna oder sonstige „Dauerleistungen“ sind meldepflichtig und erhöhen die Anschlussleistung des Gebäudes.

Zitat:

@Rudi3 schrieb am 22. Mai 2024 um 18:29:33 Uhr:


muss man eine „Drehstrom-Steckdose“ (die roten runden) eigentlich auch anmelden?

Davon habe ich alleine in der Garage vier Stück verbaut…

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Diese Diskussion führen wir hier seit Jahren immer wieder.

Eigentlich möchte man meinen, alle Infos dazu sind schon irgendwo zu finden.

Die meisten Dinge (11 kW vs 22 kW, Steuerbarkeit seit 01.01.2024) sind ja schon gesagt.

Steckdosen sind nicht meldepflichtig, die daran betriebenen Geräte je nach Geräteart schon. Dies trifft auf mobile Ladeeinrichtungen zu.

Ich würde bedenken:

Um welches PHEV handelt es sich? Sind 11 kW oder sogar 22kW überhaupt nötig?

Ist eine mobile Lösung wirklich nötig? Wo will man tatsächlich unterwegs damit laden? Reicht nicht eine Lösung für eine Schukosteckdose für den kleinen Akku des PHEV auch?

Die Anmeldung einer 11 kW Wallbox würde ich als erledigt erachten, sobald der Netzbetreiber darauf reagiert hat. Bei 22 kW gilt natürlich etwas anderes.

Die Steuerbarkeit ist immer umsetzbar, es reicht ein ansteuerbares Schütz in der Zuleitung. Wünschenswert ist natürlich, wenn die Wallbox nicht nur hart abgeschaltet wird, sondern tatsächlich auch 4,2 kW reduziert. Hierzu muss man eben die passende Wallbox aussuchen, mobile Lösungen sind hierzu meines Wissens aktuell noch nicht in der Lage.

Es handelt sich um einen GLE 400e.

Bei der normalen Lademöglichkeit über 230V habe ich die „Angst“, dass die Leitung überlastet werden könnte.

Ich habe auf meine Mail die wieder Rückmeldung, dass die Abmeldung nur über ein Installateur erfolgen kann.

An der selben Leitung möchtest du aber bedenkenlos 11kW nutzen?

11kW scheint der Wagen aber zu können, daher würde ich an deiner Stelle auch eine 11kW Wallbox installieren.

Dem Netzbetreiber meldet man das und fertig... Die Reaktion wäre mir egal.

Bei Westnetz kann man das bequem als Endkunde selbst im Webportal machen und bekommt das ganze sogar bestätigt per Mail. Da dürfen sich die anderen Netzbetreiber gerne Mal eine Scheibe von abschneiden. 🙂

Der GLE 400e kann ja wohl sogar mit 11kW geladen werden. Dann macht die 11kW Wallbox Sinn.

Hast du einen Elektriker zur Hand, der dir die Anmeldung einfach schnell macht?
Für das Thema Steuerbarkeit wirst du eh einen Elektriker brauchen.

Bei mir hat einfach mein Elektriker, der die Steckdose installiert hat, sein Servus drunter gesetzt und fertig.

Alternativ könntest du die Anmeldung aufgrund der Rückmeldung (=Empfangsbestätigung deiner Email) als erledigt ansehen und......

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 22. Mai 2024 um 20:10:44 Uhr:


An der selben Leitung möchtest du aber bedenkenlos 11kW nutzen?

11kW scheint der Wagen aber zu können, daher würde ich an deiner Stelle auch eine 11kW Wallbox installieren.

Dem Netzbetreiber meldet man das und fertig... Die Reaktion wäre mir egal.

Bei Westnetz kann man das bequem als Endkunde selbst im Webportal machen und bekommt das ganze sogar bestätigt per Mail. Da dürfen sich die anderen Netzbetreiber gerne Mal eine Scheibe von abschneiden. 🙂

Theoretisch ja sogar 22kW, da ich diese Option bestellt habe.

Aber wenn ich das alles so lese, werde ich wohl garkeine Lösung für zuhause schaffen und einfach nur den Verbrenner nutzen und ab und zu mal den E Motor!

Das zum Thema E Mobilität! Nur Auflagen und kompliziert… na danke auch!

Zitat:

@Xentres schrieb am 22. Mai 2024 um 20:01:45 Uhr:


Diese Diskussion führen wir hier seit Jahren immer wieder.

Eigentlich möchte man meinen, alle Infos dazu sind schon irgendwo zu finden.

….
Die Steuerbarkeit ist immer umsetzbar, es reicht ein ansteuerbares Schütz in der Zuleitung. Wünschenswert ist natürlich, wenn die Wallbox nicht nur hart abgeschaltet wird, sondern tatsächlich auch 4,2 kW reduziert. Hierzu muss man eben die passende Wallbox aussuchen, mobile Lösungen sind hierzu meines Wissens aktuell noch nicht in der Lage.

Jede Wallbox verbietet das Abschalten unter Last 😮
Und wie würde der Netzbetreiber das Schütz ansteuern? 😉
Mobile Wallboxen gibt es inzwischen mit WLAN Anbindung. So kann man den Juise Booster 3air zB auch in ein Lastverteil System mit aufnehmen, sofern WLAN ins Internet verbunden. Wie dann genau der Netzbetreiber die Reduktion der Leistung anweist, ist mir aber nicht bekannt.

Zitat:

@kievit schrieb am 22. Mai 2024 um 20:35:18 Uhr:


Jede Wallbox verbietet das Abschalten unter Last 😮
Und wie würde der Netzbetreiber das Schütz ansteuern? 😉

Das ist sogar explizit von manchen Wallbox-Herstellern und der Bundesnetzagentur als "einfachste Möglichkeit" angegeben.

Im Übrigen in meinem Keller schon seit ein paar Jahren so umgesetzt.

Ansteuerung musst du selbst regeln, der Netzbetreiber sagt dir nur, wie er dir das Signal zur Verfügung stellt. Alles danach ist dein Job bzw. Aufgabe deines Elektrikers.

Nachweis über die Wirksamkeit ("Gehorchen auf das Steuersignal"😉 ist ebenfalls von dir zu führen und auf Verlangen vorzulegen.

Punkt 7.2 der Festlegung der Bundesnetzagentur:
"Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der vom Netzbetreiber vorgegebenen Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs in geeigneter Weise im Einzelfall für den Netzbetreiber nachvollziehbar dargelegt werden kann."

Zitat:

@Kimi140 schrieb am 22. Mai 2024 um 20:25:42 Uhr:


Theoretisch ja sogar 22kW, da ich diese Option bestellt habe.

Aber wenn ich das alles so lese, werde ich wohl garkeine Lösung für zuhause schaffen und einfach nur den Verbrenner nutzen und ab und zu mal den E Motor!

Das zum Thema E Mobilität! Nur Auflagen und kompliziert… na danke auch!

Damit nimmst du dir aber sehr viel Freude am Fahrzeug.

Lade doch einfach über eine Schukodose oder alternativ einphasig mit max 3,6 kW über eine der Starkstromdosen oder ersetze eine der Dosen durch eine blaue CEE-Dose und besorge dir dafür eine mobile Ladelösung.

Damit entgehst du auch der Steuerbarkeit (nur größer 4,2 kW erforderlich) und das Thema Meldung kannst du für dich ja als erledigt erklären.

Zitat:

@Kimi140 schrieb am 22. Mai 2024 um 20:04:29 Uhr:


Ich habe auf meine Mail die wieder Rückmeldung, dass die Abmeldung nur über ein Installateur erfolgen kann.

Wie würde der Installateur das denen melden? Also in welcher Form? Formular, E-Mail, Brief, etc?

Möglicherweise stellt sein lokaler Netzbetreiber den Installateuren ein eigenes modernes Webportal zur Verfügung.
Wunschdenken ich weiß... Vielleicht faxen die noch? 😉

Mach dir nicht so einen Kopf! E-Mobilität ist ganz einfach.

Baulich machbar > 11kW Wallbox installieren und anmelden lassen. Lass zwischen Zählerschrank und Wallbox noch zusätzlich ein CAT7 Kabel verlegen, für evtl irgendwann mal kommende Steuerung.

Nur unter großem Aufwand machbar, aber eine ordentliche 230V Steckdose ist an passender Stelle > diese mit z.B. 10-13A nutzen.

Eine Steuerung für den Netzbetreiber musst du nicht fertig aufbauen, solange dieser es nicht verlangt (hat Westnetz bei mir bis heute nicht und die Wallboxen stammen aus der Anfangsförderzeit). Die Wallbox selbst muss nur eine entsprechende Schnittstelle zur Steuerung besitzen.

PS: der Nutzen mobiler Wallboxen (über 1-phasig 16A) erschließt sich mir nicht wirklich. Genauso Anmeldepflichtig und damit (100%ig korrekt gehandhabt) nicht mobil einsetzbar.
Wobei ich auch nirgends parke, wo eine frei nutzbare Drehstromdose zur Verfügung stünde. Familie mit Eigenheim und Garage? > Feste Wallbox installieren.
In Hotels oder Geschäften? > Nutzung wohl kaum gestattet, da fehlende Abrechnung.

Zitat:

Wie würde der Installateur das denen melden? Also in welcher Form? Formular, E-Mail, Brief, etc?

https://www.avacon-netz.de/.../...rmationsplattform-installateure.html

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