Anmeldung einer mobilen Wallbox
Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.
Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.
Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.
Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.
Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?
Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??
"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?
Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?
Vielen Dank!
106 Antworten
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 22. Mai 2024 um 22:32:26 Uhr:
Eine Steuerung für den Netzbetreiber musst du nicht fertig aufbauen, solange dieser es nicht verlangt (hat Westnetz bei mir bis heute nicht und die Wallboxen stammen aus der Anfangsförderzeit).
Dazu hat dein Netzbetreiber auch keinerlei Berechtigung, da es sich bei dir um eine Bestandsanlage vor dem 01.01.2024 handelt.
Ich würde mir da aber jetzt auch keinen Kopf machen, das Thema Steuerbarkeit ist nicht "so schlimm", wie manche immer zu glauben scheinen.
Immerhin bekommt man dafür ja auch Rabatt auf den Strom.
Hm... Xentres, ich erinnere mich dunkel noch an eine Förderbedingung, die grundsätzliche Steuerungsmöglichkeit für den Netzbetreiber verlangte.
KfW 440 war das. Die Wallboxen mussten eine Schnittstelle haben.
Bei der Anmeldung bei Westnetz kam die Frage ob es KfW gefördert ist. Wenn ja, bestätigte man mit einer später möglichen Steuerung (wie auch immer die aussehen würde!) durch den Netzbetreiber einverstanden zu sein.
Aber das wird nun zu sehr Off-topic.
Aber generell der Hinweis, nur weil Steuerbarkeit vom Gesetz gefordert ist, wird das noch lange nicht überall umgesetzt! - nimmt vielleicht etwas die Sorge einiger Neulinge im PHEV / BEV Bereich.
Ja, korrekt. Mit der Förderung hast du dich verpflichtet, einem Steuerungswunsch durch den Netzbetreiber nachzukommen.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 22. Mai 2024 um 22:32:26 Uhr:
Möglicherweise stellt sein lokaler Netzbetreiber den Installateuren ein eigenes modernes Webportal zur Verfügung.
Wunschdenken ich weiß... Vielleicht faxen die noch? 😉Mach dir nicht so einen Kopf! E-Mobilität ist ganz einfach.
Baulich machbar > 11kW Wallbox installieren und anmelden lassen. Lass zwischen Zählerschrank und Wallbox noch zusätzlich ein CAT7 Kabel verlegen, für evtl irgendwann mal kommende Steuerung.
Nur unter großem Aufwand machbar, aber eine ordentliche 230V Steckdose ist an passender Stelle > diese mit z.B. 10-13A nutzen.
Eine Steuerung für den Netzbetreiber musst du nicht fertig aufbauen, solange dieser es nicht verlangt (hat Westnetz bei mir bis heute nicht und die Wallboxen stammen aus der Anfangsförderzeit). Die Wallbox selbst muss nur eine entsprechende Schnittstelle zur Steuerung besitzen.
PS: der Nutzen mobiler Wallboxen (über 1-phasig 16A) erschließt sich mir nicht wirklich. Genauso Anmeldepflichtig und damit (100%ig korrekt gehandhabt) nicht mobil einsetzbar.
Wobei ich auch nirgends parke, wo eine frei nutzbare Drehstromdose zur Verfügung stünde. Familie mit Eigenheim und Garage? > Feste Wallbox installieren.
In Hotels oder Geschäften? > Nutzung wohl kaum gestattet, da fehlende Abrechnung.
Ich glaube, ich dachte, dass es alles einfacher und weniger aufwendig ist...
Nur mal um es grob zu umreissen, wie die Stromkreise bei mir aufgebaut sind.
Ich wohne in einen Zweifamilienhaus. Die Elektrik stammte ursprünglich mal aus den 40-60er Jahren und wurde Mitte der 90er komplett erneuert. Ich habe hier zwei Stromkreise, die mit separaten Stromzählern versehen sind. Ein Stromkreis für das EG und ein Stromkreis für das OG.
An dem Stromkreis für das EG hängt widerrum eine Unterverteilung für die Garage. Die Garage ist nicht direkt an das Hauptgebäude angebaut, sondern steht frei und somit wäre es auch recht schwer von der Hauptverteilung/ Stromzähler noch weitere Kabelverbindungen zur Unterverteilung zu legen. Dafür müsste ich das ganze Pflaster aufnehmen und weitere Kabel im Erdbereich verlegen. Das wäre mir dann den Aufwand doch nicht wert.
Ich dachte ich könnte einfach meine einzeln mit 16A abgesicherte CEE16 Dose für den Betrieb einer mobilen Wallbox nutzen, anmelden und fertig.
Danke für eure Hilfe!
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Wenn die Unterverteilung der Garage mit der CEE sich mit dem Rest des EG ein Kabel zur Hauptverteilung teilt, ist das aus meiner Sicht ohnehin keine zulässige Installation für eine Lademöglichkeit.
Eine Lademöglichkeit ist nämlich direkt an den Hauptverteiler anzuschließen, ohne Abzweigstellen und ohne andere Verbraucher an der Leitung.
Es gibt sicher hierzu aber Lösungen, ohne das Pflaster aufzureißen, da das Kabel zur Garage ja schon liegt.
Bei so einer Konstellation mit 35 (!!) Jahre alter Installation würde ich sowieso immer einen Elektriker dazuholen. Das ist sonst einfach brandgefährlich.
Nur mal so zur Einordnung: Du planst eine 11 kW Dauerlast an einer Leitung zu installieren. Das wird voraussichtlich die mit Abstand größte Einzellast in deinem Haushalt werden.
Du verstehst sicherlich, dass es auch keine gute Idee wäre, sechs 2kW Heizlüfter über einen Mehrfachstecker an eine Steckdose zu hängen, ohne sich über die Belastungsfähigkeit der Leitung und über die weiteren daran hängenden Lasten, die zusätzlich zu einer Überlastung führen können, Gedanken zu machen.
@Xentres die Steckdose in der Garage hat eine eigene Leitung und Sicherungen. Somit spricht nichts gegen den Betrieb einer mobilen Wallbox, zumal die Elektronik 1990 komplett überarbeitet wurde.
Das vermutlich mit 1,5mm2 gelegte Kabel ist zwar nicht ideal (Verluste) aber für 16A konstante Belastung zulässig.
Das Beispiel mit der Mehrfachsteckdose ist mE unpassend übertrieben bezogen auf die Schilderung von Kimi140 und die beschriebene Installation (falls ich richtig gelesen habe).
Zitat:
@kievit schrieb am 23. Mai 2024 um 12:27:56 Uhr:
@Xentres die Steckdose in der Garage hat eine eigene Leitung und Sicherungen. Somit spricht nichts gegen den Betrieb einer mobilen Wallbox, zumal die Elektronik 1990 komplett überarbeitet wurde.
Das vermutlich mit 1,5mm2 gelegte Kabel ist zwar nicht ideal (Verluste) aber für 16A konstante Belastung zulässig.
Das Beispiel mit der Mehrfachsteckdose ist mE unpassend übertrieben bezogen auf die Schilderung von Kimi140 und die beschriebene Installation (falls ich richtig gelesen habe).
Also ich habe die Rechnung nochmal rausgesucht. Die Überarbeitung der Elektrik fand Mitte 1998 durch einen Fachbetrieb statt. Als Leitung geht in die Garage eine 5x2,5m2 Leitung in die Unterverteilung. Die CEE Dosen sind mit dem identischen Kabel angeschlossen. Die 230V Schukosteckdosen mit 3x1,5mm2. Jede Steckdose in der Garage ist einzeln abgesichert mit einer 16A Sicherung in der Unterverteilung.
Also besser als vermutet 🙂
Mit der Unterverteilung solltest du Recht haben, man wird noch prüfen müssen, wie die Unterverteilung selbst an den Zähler angeschossen ist und ob dieses Kabel dann dauerhaft 11kW + Zusatzverbraucher abkann.
Ein E-Check ist an sich nie verkehrt bei sowas, aber wenn man seiner Installation vertraut, ist das auch okay.
Es ist ja im Zweifel auch fürs nächste und übernächste und und.. Auto
Ich werde es erstmal mit der Ladeziegel und dem 230V Schukostecker versuchen und dann schaue ich, ob ich was anderes hole.
Du musst ja auch nicht immer mit den vollen 11kW laden.
Wenn du eine mobile Ladestation an deine vorhandene CEE ansteckst, kannst du sicherlich auch im GLE den Ladestrom etwas reduzieren.
Ich lade auch meist nur mit 5 kW. Reicht.
😰 Und was ist denn mit den ganzen Ladeverlusten 😉
Auf die Idee komme ich nur wenn ein anderer in der TG auch vor hat zu laden. (7A)
Ladeverluste sind mir egal, wenn der Strom vom eigenen Dach kommt.
Klar das sind dann andere Voraussetzungen.
Am besten variabel nach Ertrag in DC 😉